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FM-Solutionmaker: Gemeinsam Facility Management neu denken

Zuständigkeiten bei Ausbauten trennscharf darstellen

Facility Management: Licht » Leistungen » Abgrenzung von Generalunternehmer- und Nutzerausbauten

Licht: Abgrenzung von Generalunternehmer- und Nutzerausbauten

Licht: Abgrenzung von Generalunternehmer- und Nutzerausbauten

Die Beleuchtung von Gebäuden wird in Bauprojekten häufig zwischen dem Generalunternehmer (GU) und dem Nutzerausbau aufgeteilt. Um eine funktionierende, rechtskonforme und betrieblich integrierbare Lichtinfrastruktur sicherzustellen, ist eine eindeutige Abgrenzung der Leistungen und Zuständigkeiten erforderlich – insbesondere im Hinblick auf DIN-Vorgaben, Steuerungssysteme, Wartbarkeit und Energieeffizienz.

Diese Abgrenzung verhindert Schnittstellenprobleme, technische Doppelstrukturen, Nachtragsdiskussionen und Betriebsstörungen – und schafft eine klare Grundlage für Planung, Ausführung, Inbetriebnahme und Dokumentation.

Abgrenzungskriterien

Kriterium

Generalunternehmer (GU)

Nutzerausbau

Grundbeleuchtung

Ja – gem. DIN EN 12464-1

Nein – außer Sonderflächen mit Sondernutzung

Fluchtwegbeleuchtung / Notlicht

Ja – bauseitig inklusive Sicherheitsstrom

Nein – kann geprüft und ergänzt werden

Steuerung / Bus-Systeme

Basisinstallation (z. B. KNX, DALI)

Erweiterung von Szenen, Touchpanels, Raumcontroller

Sonderleuchten (z. B. Design)

Nein – nur Standardleuchten in GU-Leistung

Ja – z. B. Pendelleuchten, Arbeitsplatzleuchten

Akzent- und Effektbeleuchtung

Nein – nicht Bestandteil der GU-Vergabe

Ja – sofern CI- oder nutzerspezifisch gewünscht

Anschluss- und Auslässe

Ja – in definierten Achsen / Raster

Ja – bei Zusatzbedarf, z. B. Arbeitsplatzgruppe

Lichtplanung (gesamt)

Ja – für allgemeine Bereiche

Ergänzende Planung für nutzerspezifische Anforderungen

Typische Übergabepunkte

Bauteil / Funktion

Übergabe zwischen GU und Nutzer

Decken- oder Wandleuchten

Anschlussdose oder Leuchte inkl. DALI-Adresse

Bus-System / Steuerleitungen

Feldverteilung, Endpunkt im Raum

Lichttaster / Sensorik

Raumdose / Basistaster GU, Sonderbedienung durch Nutzer

Notbeleuchtung

GU-seitig als eigenständiges System mit Dauerstrom

Leuchtenauslässe für Sonderzonen

vorbereitet durch GU, Ausstattung im Nutzerausbau

Risiken bei fehlender Abgrenzung

Risikoart

Mögliche Auswirkungen

Technisches Risiko

Doppelte Steuerung, unvollständige Szenenlogik

Betreiberpflichten

Unklare Zuständigkeit bei Prüfung von Sicherheitsbeleuchtung

Nachtragsrisiko

Diskussionen über Trassen, Leuchten, Steuerungskomponenten

Energieeffizienzverlust

Steuerungssysteme funktionieren nicht durchgängig

Prüf- und Abnahmekonflikte

Unklare Verantwortung bei Sichtprüfung, Messung, Dokumentation

Dokumentationsanforderungen

  • Schnittstellenplan Licht mit Plandarstellung, Leistungsverzeichnis und Zuständigkeitszuordnung

  • Lichtberechnung nach DIN EN 12464-1 für GU-Leistung, inkl. Prüfnachweis

  • Verzeichnis der Leuchtenarten und Betriebsgeräte

  • Steuerungsübersicht / Busadressierung

  • Übergabeprotokoll mit Nachweis offener Nutzeranschlüsse

  • Integration in Raumbuch, DMS, CAFM

Erfolgsfaktoren für eine klare Trennung

Erfolgsfaktor

Wirkung in Planung und Betrieb

Frühzeitige Klärung der Lichtbedarfe

Vermeidung von Doppelstrukturen und Nachträgen

Planerische Schnittstellendokumentation

Nachvollziehbare Abgrenzung für Ausführung und Abnahme

Beteiligung FM und Nutzervertretung

Sicherstellung der Betriebsanforderungen ab Tag 1

Standardisierung im GU-Bereich

Vergleichbarkeit, Ausschreibungsfähigkeit, Effizienz

Modularer Nutzerausbau

CI-gerechte Gestaltung ohne Systembrüche

Nutzung im Betrieb

Die klare Abgrenzung zwischen GU- und Nutzerleistungen beim Thema Licht bildet die Basis für:

  • einen reibungslosen Betrieb von Beleuchtungssystemen,

  • die rechtssichere Durchführung von Wartung und Prüfung,

  • eine energieeffiziente Steuerung über alle Nutzungsbereiche hinweg,

  • die Vermeidung redundanter Komponenten und Zuständigkeiten,

  • und die Integration in CAFM-, GLT- und ESG-Systeme.

Damit wird Licht nicht nur gebaut, sondern nutzergerecht, steuerbar und nachhaltig betrieben – ohne Konflikte an den Schnittstellen.