Licht: Abgrenzung von Generalunternehmer- und Nutzerausbauten Die Beleuchtung von Gebäuden wird in Bauprojekten häufig zwischen dem Generalunternehmer (GU) und dem Nutzerausbau aufgeteilt. Um eine funktionierende, rechtskonforme und betrieblich integrierbare Lichtinfrastruktur sicherzustellen, ist eine eindeutige Abgrenzung der Leistungen und Zuständigkeiten erforderlich – insbesondere im Hinblick auf DIN-Vorgaben, Steuerungssysteme, Wartbarkeit und Energieeffizienz.
Diese Abgrenzung verhindert Schnittstellenprobleme, technische Doppelstrukturen, Nachtragsdiskussionen und Betriebsstörungen – und schafft eine klare Grundlage für Planung, Ausführung, Inbetriebnahme und Dokumentation.
Abgrenzungskriterien Ja – gem. DIN EN 12464-1
Nein – außer Sonderflächen mit Sondernutzung
Ja – bauseitig inklusive Sicherheitsstrom
Nein – kann geprüft und ergänzt werden
Basisinstallation (z. B. KNX, DALI)
Erweiterung von Szenen, Touchpanels, Raumcontroller
Nein – nur Standardleuchten in GU-Leistung
Ja – z. B. Pendelleuchten, Arbeitsplatzleuchten
Nein – nicht Bestandteil der GU-Vergabe
Ja – sofern CI- oder nutzerspezifisch gewünscht
Ja – in definierten Achsen / Raster
Ja – bei Zusatzbedarf, z. B. Arbeitsplatzgruppe
Ja – für allgemeine Bereiche
Ergänzende Planung für nutzerspezifische Anforderungen
Typische Übergabepunkte Anschlussdose oder Leuchte inkl. DALI-Adresse
Feldverteilung, Endpunkt im Raum
Raumdose / Basistaster GU, Sonderbedienung durch Nutzer
GU-seitig als eigenständiges System mit Dauerstrom
vorbereitet durch GU, Ausstattung im Nutzerausbau
Risiken bei fehlender Abgrenzung Doppelte Steuerung, unvollständige Szenenlogik
Unklare Zuständigkeit bei Prüfung von Sicherheitsbeleuchtung
Diskussionen über Trassen, Leuchten, Steuerungskomponenten
Steuerungssysteme funktionieren nicht durchgängig
Unklare Verantwortung bei Sichtprüfung, Messung, Dokumentation
Dokumentationsanforderungen Schnittstellenplan Licht mit Plandarstellung, Leistungsverzeichnis und Zuständigkeitszuordnung
Lichtberechnung nach DIN EN 12464-1 für GU-Leistung, inkl. Prüfnachweis
Verzeichnis der Leuchtenarten und Betriebsgeräte
Steuerungsübersicht / Busadressierung
Übergabeprotokoll mit Nachweis offener Nutzeranschlüsse
Integration in Raumbuch, DMS, CAFM
Erfolgsfaktoren für eine klare Trennung Vermeidung von Doppelstrukturen und Nachträgen
Nachvollziehbare Abgrenzung für Ausführung und Abnahme
Sicherstellung der Betriebsanforderungen ab Tag 1
Vergleichbarkeit, Ausschreibungsfähigkeit, Effizienz
CI-gerechte Gestaltung ohne Systembrüche
Nutzung im Betrieb Die klare Abgrenzung zwischen GU- und Nutzerleistungen beim Thema Licht bildet die Basis für:
einen reibungslosen Betrieb von Beleuchtungssystemen,
die rechtssichere Durchführung von Wartung und Prüfung,
eine energieeffiziente Steuerung über alle Nutzungsbereiche hinweg,
die Vermeidung redundanter Komponenten und Zuständigkeiten,
und die Integration in CAFM-, GLT- und ESG-Systeme.
Damit wird Licht nicht nur gebaut, sondern nutzergerecht, steuerbar und nachhaltig betrieben – ohne Konflikte an den Schnittstellen.