Licht als emotionaler und funktionaler Touchpoint
Facility Management: Licht » Strategie » Touchpoint

Bedeutung des Touchpoints Licht
Ein hochwertig umgesetztes Beleuchtungskonzept ist ein zentraler Touchpoint für die Mitarbeitenden, der weit über reine Funktionalität hinausgeht. Es trägt wesentlich zu Gesundheit, Motivation und Bindung der Beschäftigten bei und steigert gleichzeitig die Wirtschaftlichkeit sowie das Ansehen des Unternehmens. Neben der Erfüllung gesetzlicher Anforderungen sollten Unternehmen die strategische Bedeutung von Licht in die Gesamtkonzeption ihrer Arbeitsstätten einbinden, um einen nachhaltigen Mehrwert für alle Beteiligten zu erzielen.
Erlebnisse schaffen durch gezielte Lichtgestaltung
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber, Gefährdungen für die Gesundheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz zu vermeiden. Eine angemessene Beleuchtung gehört zu den zentralen Arbeitsbedingungen, die sich unmittelbar auf Sicherheit und Wohlbefinden auswirken. Arbeitgeber sind daher verpflichtet, Beleuchtungssituationen regelmäßig zu evaluieren und bei Bedarf anzupassen.
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
Die Arbeitsstättenverordnung regelt die Mindestanforderungen an Arbeitsplätze, zu denen auch ausreichendes Tages- und Kunstlicht zählt. Gemäß § 3a ArbStättV müssen Arbeitsräume so eingerichtet sein, dass Sicherheit und Gesundheitsschutz gewährleistet sind. Hierbei sind die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (insbesondere ASR A3.4 „Beleuchtung“) zu beachten.
DIN EN 12464-1
Die Norm DIN EN 12464-1 definiert detaillierte Anforderungen an die Beleuchtung von Arbeitsstätten in Innenräumen, wie zum Beispiel Beleuchtungsstärken, Gleichmäßigkeit, Blendungsbegrenzung und Farbwiedergabe. Sie dient als wichtiger Maßstab für Planer und Unternehmen, um ein dem jeweiligen Arbeitsbereich angemessenes Lichtniveau zu gewährleisten.
Weitere relevante Normen und Standards
ASR A3.4 „Beleuchtung“ konkretisiert in Verbindung mit der ArbStättV Anforderungen an künstliche Beleuchtung, Wartung und Prüfung.
DIN EN 60598 legt Sicherheitsanforderungen an Leuchten fest (z. B. elektrischer und mechanischer Schutz).
DIN VDE 0108 kann in Bereichen mit besonderen Sicherheitsanforderungen (z. B. Notbeleuchtung) relevant sein.
Gesundheit und Wohlbefinden
Visuelle Ergonomie: Ausreichend Helligkeit und die Reduzierung von Blendungen entlasten die Augen, beugen Ermüdung sowie Kopfschmerzen vor und fördern die Konzentration.
Innere Uhr: Biologisch wirksames Licht (Human Centric Lighting) unterstützt den natürlichen Tag-Nacht-Rhythmus, steigert das Wohlbefinden und senkt das Risiko für Schlafstörungen.
Sicherheit am Arbeitsplatz: Eine normgerechte Beleuchtung vermindert das Unfallrisiko, da Stolper- oder Gefahrenstellen frühzeitig erkannt werden.
Motivation und Identifikation
Wertschätzung: Ein hochwertiges Beleuchtungskonzept signalisiert den Beschäftigten, dass ihr Arbeitgeber ihre Bedürfnisse ernst nimmt.
Persönliche Zufriedenheit: Angenehme und individuell anpassbare Lichtverhältnisse verbessern die Arbeitszufriedenheit und erhöhen die Identifikation mit dem Unternehmen.
Rechtssicherheit und Compliance
Vermeidung von Haftungsrisiken: Durch Einhaltung der ArbStättV, der ASR A3.4 sowie relevanter DIN-Normen reduziert sich das Risiko von Klagen oder Bußgeldern.
Positive Audit-Ergebnisse: Bei internen und externen Audits (z. B. im Rahmen von Qualitätsmanagement- oder Umweltmanagementsystemen) gelten Beleuchtungskonzepte als wichtiger Aspekt für die Bewertung des Arbeitsplatzstandards.
Wirtschaftlichkeit und Produktivität
Kosteneffizienz: Modernste Beleuchtungssysteme (z. B. LED-Technologie) reduzieren den Energieverbrauch und senken damit langfristig Betriebskosten.
Höhere Mitarbeiterbindung: Zufriedene Mitarbeitende bleiben dem Unternehmen länger erhalten und tragen zur Fachkräftesicherung bei. Dies senkt Fluktuation und damit verbundene Rekrutierungs- und Einarbeitungskosten.
Image und Arbeitgebermarke
Innovationskraft: Ein Unternehmen, das modernste und ergonomische Beleuchtungskonzepte einsetzt, wird als innovativ und mitarbeiterorientiert wahrgenommen.
Employer Branding: Eine attraktive Arbeitsumgebung ist ein entscheidender Faktor, um hochqualifizierte Fachkräfte zu gewinnen und zu halten.
Planung und Analyse
Bedarfsanalyse: Ermittlung der spezifischen Anforderungen pro Arbeitsplatz (z. B. Sehaufgaben, Bildschirmarbeit, Sicherheitsbedürfnisse).
Interdisziplinäre Zusammenarbeit: Abstimmung zwischen Fachplanern, Facility Management, Arbeitsschutzbeauftragten und HR für eine integrale Beleuchtungsstrategie.
Umsetzung nach Normen und Standards
Einhaltung relevanter Normen: Sicherstellen, dass DIN EN 12464-1, ASR A3.4 und weitere einschlägige Vorschriften vollumfänglich beachtet werden.
Berücksichtigung von Tageslicht: Wo möglich, sollten Arbeitsplätze in der Nähe natürlicher Lichtquellen liegen und gleichzeitig Blendungen durch Sonneneinstrahlung minimiert werden.
Technische Ausgestaltung
LED-Technologie: Einsatz energieeffizienter, langlebiger Leuchtmittel für nachhaltige und kostensparende Lösungen.
Steuerungssysteme: Intelligente Lichtmanagement-Systeme (z. B. Präsenzmelder, Tageslichtsensoren) optimieren Lichtverhältnisse und Energieverbrauch.
Qualität der Leuchten: Auswahl von Leuchten mit geeigneter Lichtfarbe (z. B. neutralweiß oder warmweiß) und hoher Farbwiedergabe (CRI-Wert ≥80).