Leistungsphase 5 der HOAI
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Geltungsbereich und normative Grundlagen
Diese Prüfanweisung gilt für die Lichtplanung eines neuen Industriegebäudes mit Büro- und Verwaltungsräumen sowie Produktionshallen und Lagerhallen einschließlich der angrenzenden Außenbereiche. Es umfasst alle Arten von fest installierten künstlichen Beleuchtungssystemen im Innen- und Außenbereich sowie in sicherheitsrelevanten Not- und Notfallbereichen Notbeleuchtung. Diese Prüfanweisung behandelt nicht Aspekte der Gebäudeautomation oder tageslichtabhängige Steuerung, es sei denn, Einhaltung der Normanforderungen – der Fokus liegt auf der statischen Design des Beleuchtungssystems.
Normative Grundlage: Die Prüfung orientiert sich streng an den geltenden technischen Normen und Regelungen in Deutschland, insbesondere auf:
DIN EN 12464-1 – Beleuchtung von Arbeitsplätze – Teil 1: Arbeitsplätze in Innenräumen: Planungsgrundlagen und Anforderungen an die künstliche Beleuchtung in Innenbereiche (Mindestbeleuchtungsdichten, Leuchtdichteverteilung, Begrenzung der Blendung usw.).
DIN EN 12464-2 – Beleuchtung von Arbeitsstätten - Teil 2: Arbeitsplätze im Freien: Entsprechend Anforderungen an Arbeitsstätten und Außenbereiche (z. Werksgelände, Parkplätze, Wege).
DIN EN 1838 – Notbeleuchtung (Sicherheitsbeleuchtung für Fluchtwege und Arbeitsstätten mit Gefährdung): Enthält Mindestanforderungen an Beleuchtungsstärken und Technische Kriterien für Sicherheits- und Notbeleuchtungssysteme, z. 1 lx auf Fluchtwegen oder 0,5 lx in Antipanikbereichen.
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV): Deutsches Verordnungsrecht, das grundlegende Anforderungen an die Beleuchtung von Arbeitsplätzen (z. B. "ausreichende Tages- und künstliche Beleuchtung"). Die ArbStättV wird konkretisiert durch die Technische Regeln für Arbeitsstätten.
ASR A3.4 "Beleuchtung": Regel am Arbeitsplatz, dass die ArbStättV im Detail. Sie enthält verbindliche Mindestwerte für Beleuchtungsstärken in verschiedenen Tätigkeitsbereichen, Minimaler Farbwiedergabeindex und Hinweise zur Blendungsbegrenzung Arbeitsplätze. Werden die ASR-Anforderungen eingehalten, so ist die Erfüllung der der ArbStättV.
Sonstige Rechte des geistigen Eigentums und Verordnungen: Insbesondere die ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" Sicherheitsbeleuchtung, wenn ein Stromausfall zu gefährlicher Dunkelheit führt und ASR A1.3 "Sicherheit und "Gesundheitsschutzzeichen" (für beleuchtete Rettungszeichen) bei der Planung von Notbeleuchtung.
VDE-Vorschriften (v.a. DIN VDE 0100 und VDE 0108): regeln die elektrische Sicherheit der Beleuchtungsanlage. Hierzu Anforderungen an Schutzarten und Schutzarten der Leuchten (IP-Schutz gegen Staub/Feuchtigkeit), an den Stromkreis und Verteilung von Stromkreisen sowie zur Kabelführung und Hecke. Zum Beispiel DIN VDE 0100-718 und DIN VDE 0108-100 (entspricht DIN EN 50172) für Sicherheitsbeleuchtungssysteme in Gebäuden.
Stand der Technik:
Neben den Normen gelten anerkannte Regeln der Technik und Branchenspezifische Richtlinien, z.B. Informationen der Berufsgenossenschaften (z. B. DGUV Informationen zur Beleuchtung) oder Planungshinweise. Die Planung sollte nicht nur die Mindestanforderungen erfüllen sondern – wo sinnvoll – auch eine gute Lichtqualität und Streben Sie nach Energieeffizienz.
Prüfkriterien und Anforderungen an die Lichtplanung
Im Folgenden werden die Prüfkriterien nach Flächen. Für jeden Bereich des Beleuchtungssystems wird die einschlägigen Anforderungen und auf der Grundlage der Planungsunterlagen (Beleuchtungsberechnungen, B. Leuchten-/Schaltpläne, technische Datenblätter). An insbesondere die berechneten/deklarierten Beleuchtungsstärken, die Gleichmäßigkeit der Beleuchtung, die Maßnahmen zur Begrenzung der Blendung, die Arten der verwendeten Lampen/Leuchten (in Bezug auf Farbwiedergabe, Wirkungsgrad und Eignung für Umgebungsbedingungen) sowie die elektrische Auslegung gemäß VDE-Vorschriften. Testmethodik: Der Auditor vergleicht die in den Planungsdokumenten angegebenen Werte und ausgewählten Komponenten mit den unten aufgeführten Zielvorgaben. Gegebenenfalls vorhandene Berechnungsprotokolle (Lichtberechnungssoftware) verwendet werden, um z.B. durchschnittliche Beleuchtungsstärken und UGR-Werte zu verstehen. Alle Abweichungen von den Anforderungen müssen im Prüfbericht aufgeführt werden. Gegebenenfalls muss der Fachplaner aufgefordert werden, Verbesserungen vorzunehmen, damit alle Kriterien erfüllt sind.
Innenbeleuchtung – Arbeitsplätze in Innenräumen
Die Innenbeleuchtung ist nach DIN EN 12464-1 zertifiziert und ASR A3.4 so, dass alle Arbeitsplätze und in allen Arbeitsstätten Verkehrssektoren, die für die Tätigkeit ausreichend und angemessen sind, Es herrschen Lichtverhältnisse. Es wird geprüft, ob die Erforderliche durchschnittliche Beleuchtungsstärke (Erhaltungswert Ē_m) über das gesamte relevante Gebiet verteilt. Folgende Themen sind Dabei sollte sowohl der Bereich der Sehaufgabe (z.B. Arbeitsplatzbereich) als auch die Umgebung mit einbezogen werden. Darüber hinaus sind qualitative Anforderungen wie die Blendungsbegrenzung (UGR-Werte) und Farbwiedergabe. Die wichtigsten Teilbereiche in der Inneres:
Büroarbeitsplätze und Büros
Beleuchtungsstärke: In Büros können typische Sehaufgaben wie Lesen, Schreiben, Nach DIN EN 12464-1 wird eine mittlere Beleuchtungsstärke von Mindestens 500 Lux. Diese Anforderung gilt für die Arbeitsfläche (Schreibtischhöhe). Die ASR A3.4 bestätigt diesen Wert als Mindestwert für Büroarbeitsplätze (Tätigkeit "Schreiben, Lesen, Datenverarbeitung"). Bereiche im Büro mit weniger visuellem Anspruch – wie z.B. reine Ablage- oder Kopierbereiche – können auf niedrigerer Ebene beleuchtet werden (Standardspezifikation: z.B. 300 lx zum Ablegen/Kopieren), aber in modernen Büros Ein einheitliches Niveau von ~500 lx wird in der Regel überall angestrebt, um Flexibel nutzbare Arbeitsplätze. Check: Prüfen Sie die Lichtberechnung bzw. Leuchtenplanung für alle Büroflächen; Der Erhaltungswert der horizontalen Beleuchtungsstärke auf Arbeitsflächen muss ≥ 500 lx betragen betragen. Arbeitet die Planung mit einer flächenspezifischen Beleuchtung (z. einzelnen Arbeitsplatzleuchten) ist darauf zu achten, dass die Grundbeleuchtung im Raum ausreichend ist (siehe auch Abschnitt Gleichmäßigkeit unten). Gegebenenfalls ist zu prüfen, ob die Beleuchtungsberechnungen Erhaltungsfaktor angewandt wurde, um sicherzustellen, dass die Alterung/Verschmutzung kann noch 500 lx erreicht werden.
Gleichmäßigkeit und Ambientebeleuchtung: Es ist zu prüfen, ob die Die Beleuchtungsstärke ist gleichmäßig verteilt. In den Büros ist die ASR A3.4, dass in der Nähe eines Arbeitsplatzes (direkt angrenzende Fläche von ca. ≈ 3 m um den Arbeitsplatz) mindestens 2/3 der Beleuchtungsstärke des Arbeitsplatzes. Konkret: Im Falle von erforderliche 500 lx am Arbeitsplatz müssen Es können mindestens 300 lx erreicht werden. Dies entspricht einer Gleichmäßigkeitsanforderung U_0 (Min/Ø) von ca. 0,6 im Umgebungsbereich. Wenn Büroflächen ohne definierte Einzelarbeitsplätze geplant werden (Großraumbüro) muss ein raumspezifisches Beleuchtungskonzept verfolgt werden, d.h. sorgen für eine gleichmäßige Umgebungsbeleuchtung überall – typischerweise auch ~500 lx, um ausreichend Licht. Prüfung: In den Berechnungsbelegen oder Plänen werden die Werte im Feld die Umgebung kontrollieren; Keine extremen Helligkeitsunterschiede erlauben. Die Beleuchtungsstärke in peripheren Zonen und an den Wänden sollte sollte auch nicht zu niedrig sein (für vertikale Sehaufgaben oder allgemeine Helligkeitswahrnehmung, empfohlen: ≥ 1/3 der Horizontalen Beleuchtungsstärke an Wänden, z.B. ~175 lx vertikal bei 500 lx horizontal im Büro).
Blendungsbegrenzung (UGR): Die Beleuchtungsanlage muss so geplant werden, dass störende Blendung wird vermieden. Speziell für Bildschirmarbeitsplätze, Leuchten mit geeignete Dispersionseigenschaften (z.B. mit Diffusoren, Prismenoptiken oder indirektes Licht). Nach DIN EN 12464-1 gilt für Büros: Grenzwerte für psychologische Blendung in Form des UGR-Wertes (Unified Blendung). Für Tätigkeiten wie Lesen, Schreiben, Arbeiten am Bildschirm, zur Einhaltung einer UGR ≤ 19. Technische Zeichnung oder sehr feine Visualisierung noch strengere Anforderungen hätten (UGR ≤ 16), weniger kritische Bereiche (Flure, Archive) wären höhere UGR-Werte zulässig (Typ. ≤ 22 oder 25). Prüfung: Der Fachplaner sollte für jeden UGR-Berechnungen erstellen Raum oder nach Art der Leuchte. Diese müssen überprüft werden, um sicherzustellen, dass alle Arbeitsbereiche halten den geforderten UGR-Grenzwert ein. Konsultieren Sie ggf. die Datenblätter der Hersteller der Leuchten, um zu sehen, ob die Leuchte geeignet ist für Computerarbeitsplätze (Stichwort "BAP-kompatibel", z.B. Leuchtdichte < 1500 cd/m² bei einem Winkel von 65°). Mit reinem indirekte Beleuchtungssysteme muss die UGR-Bewertung möglicherweise anders angewandt werden (Bitte beachten Sie die Angaben des Herstellers). In die Planung sollte auch die Leuchtenanordnung und Die Montagehöhe muss so gewählt werden, dass keine direkten Blendlichter auf Augenhöhe entstehen (leuchtet so weit wie möglich außerhalb des direkten Sichtfeldes des Arbeitnehmer).
Farbwiedergabe: In Büros und allen Räumen mit regelmäßiger Anwesenheit von Personen sorgen für eine gute Farbwiedergabe. Nach ASR A3.4 müssen Lampen mindestens Ra 80. DIN EN 12464-1 empfiehlt für allgemeine Innenräume haben auch Ra 80 als niedrigeren Wert (für standardisierte B. Sehaufgaben in Büros, Klassenzimmern etc.). Prüfung: Die (bei LEDs oft als Komplettsystem (B. angegeben) für ihren Farbwiedergabeindex. LED-Leuchten treffen auf in der Regel Ra 80 oder höher – dies sollte aber explizit im Datenblatt angegeben werden muss angegeben werden. Verwenden Sie keine Leuchten mit Ra < 80 in Büros! (Ausnahme: technische Räume, die nicht ständig von Personen oder ähnlichem genutzt werden, in denen Ra 60 zulässig ist, siehe unten.) In Gebieten mit höherer Anforderungen an die Farberkennung (z.B. für farbkritische Designaufgaben oder in der B. medizinischer Bereich) müsste für Ra 90 – für die normale Büroarbeit – zur Verfügung gestellt werden. Dies ist nicht zwingend erforderlich, aber Planer sollten spezielle Benutzerwünsche haben erwägen.
Leuchtenanordnung und Schaltung: Es muss überprüft werden, ob die Anzahl und Platzierung der Leuchten sorgt für eine schattenfreie, gleichmäßige Ausleuchtung des arbeitsplätze. In typischen Büros werden beispielsweise Rasterleuchten oder Pendelleuchten, die in einem regelmäßigen Raster angeordnet sind. Der Plan sollte wie folgt aussehen: Zeigen Sie jedem Raum, wie viele Leuchten und mit welcher Leistung (Lumen/Watt). Zusätzlich muss die Schaltung überprüft werden: Sind So stehen z.B. mehrere Schaltgruppen oder eine Dimmfunktion zur Verfügung, um Unterschiedliche Verwendungszwecke (Präsentation, Reinigung, etc.)? In Besprechungsräume und Büros mit Präsentationsmedien sollten über mindestens einen Separate Umschaltmöglichkeit für den Projektor-/Leinwandbereich verfügbar (Blackout-Option), siehe 3.1.2. Es ist auch wichtig, ob pro Zimmer oder Gebiet sind ausreichend Stromkreise geplant – zum Beispiel in einem Großraumbüro Nicht alle Leuchten sind an einen Stromkreis angeschlossen, um Versäumnis, nicht den gesamten Raum zu verdunkeln. Inspektion: Schaltplan ansehen – Sind z.B. benachbarte Leuchten auf unterschiedliche Sicherungskreise verteilt? (Dies ist eine bewährte Methode, um die Resilienz zu erhöhen.) Sind Schalter oder Steuergeräte (Präsenzmelder, Dimmer), die in den Unterlagen enthalten sind und korrekt beschriftet? Die Prüfanweisung konzentriert sich nicht auf die Gebäudeautomation – es genügt zu prüfen, ob zumindest eine ausreichende Eine manuelle Schaltmöglichkeit ist vorgesehen und es entstehen keine unerwünschten durchgehenden hellen oder dunklen Bereiche.
Tagungsräume und Konferenzbereiche
Beleuchtungsstärke: in Besprechungen und Besprechungsräumen Es wird empfohlen, dass Konferenzräume ein ähnliches Beleuchtungsniveau wie in Büros haben, da sie auch lesen, schreiben und vorgestellt. Die Norm DIN EN 12464-1 empfiehlt für Konferenz- und Besprechungsräume 500 lx (analog zur Büroarbeit), sofern nicht anders Aktivitäten dominieren. Prüfung: Stellen Sie sicher, dass die Planung für Die Besprechungsräume bieten eine durchschnittliche Beleuchtungsstärke von etwa 500 Lux. In Kleinere Besprechungsräume ohne anspruchsvolle Sehaufgaben könnten 300 lx können ausreichend sein, aber aus Gründen der Einheitlichkeit 500 lx wurde ebenfalls gewählt. Wenn die Verwendung repräsentativer ist, dimmbare Beleuchtungssysteme bereitgestellt werden könnten – prüfen Sie, ob die Minimale Beleuchtungsstärke ist immer noch erreichbar.
Präsentations- und blendfrei: In Räumen mit Projektions- oder Leinwandpräsentationen wird die Die Beleuchtung kann zonenweise geschaltet oder gedimmt werden, z.B. während eines Darstellung das Licht im Bereich der Projektionsfläche reduzieren, ohne die Schalten Sie die gesamte Raumbeleuchtung aus. Prüfung: Prüfen Sie die Planungsunterlagen, um sicherzustellen, dass ob in Konferenzräumen getrennte Leuchtenkreise (z.B. "vordere Reihe"/"hintere Reihe") Reihe") oder Dimmer. Zudem ist eine Blendungsbegrenzung zu vermeiden Konferenzteilnehmer blicken oft in Richtung der Präsentationsfläche – Leuchten im Sichtfeld sollten daher blendfrei sein. UGR ≤ 19 ist auch hier ein Leitfaden.
Einheitlichkeit und Ambiente: In langgestreckten Konferenzräumen oder Säle, um zu prüfen, ob die Beleuchtung auch an den Raumrändern und an den Zuschauerplätzen ausreichend ist. Dunkle Ecken sind zu vermeiden, um angenehme Raumatmosphäre. Dekorative Wandbeleuchtung, falls erforderlich oder indirekte Beleuchtungselemente, falls geplant – diese sollten nicht auf Kosten der minimalen Beleuchtungsstärke, sondern wirken auch komplementär.
Farbwiedergabe: Auch mindestens Ra 80 beobachten. In repräsentativen Räumen kann eine höherwertige Beleuchtung mit Ra 90 vorgesehen werden, die die Farbwirkung verbessert (wichtig z.B. wenn Materialproben, Farben, etc. werden in Meetings bewertet).
Verkehrswege, Flure und Treppen in Innenräumen
Beleuchtungsstärke: Interne Verkehrswege (Flure, Korridore) werden genutzt, um Orientierung und Notwendigkeit, Stolperfallen sicher zu vermeiden erkennbar. Nach DIN EN 12464-1 In Innenräumen ist in der Regel eine durchschnittliche Beleuchtungsstärke von 100 Lux angemessen. In unkritischen Fällen erlaubt der ASR A3.4 sogar 50 lx als Mindestwert für Korridore ohne Fahrzeugverkehr. Praktisch Flure werden in der Regel mit ca. 100 lx geplant, in denen Produktionsumgebungen sind mit größerer Wahrscheinlichkeit 50 bis 100 lx je nach Bedarf. Treppen müssen heller sein beleuchtet: mindestens 100 lx auf den Stufen, da die Unfallgefahr höher ist. Prüfung: Die Planung muss überprüft werden, um sicherzustellen, dass alle Flurbereiche und Treppenhäuser erhalten ausreichend Licht. Besonders wichtig: Vor Aufzugstüren, auf Stufen und Podesten sollte keine schlechte Beleuchtung vorhanden sein erscheinen. Geplant sind bei Bedarf einzelne Leuchten, die auf Treppen und Ausgänge ausgerichtet sind – Prüfen Sie, ob an diesen Stellen Beleuchtungsstärken berechnet werden. Waren. Im Zweifelsfall ist der Wert aus dem ASR (100 lx) Auch wenn sonst Korridore mit 50 lx geplant sind.
Ebenheit: Achten Sie in langen Fluren auf dass keine "Lichtinseln" entstehen – wählen Sie den Leuchtenabstand so, dass ein Mindestniveau vorhanden ist. Es sollte keinen Abschnitt des Flurs geben deutlich unter dem Durchschnitt liegen (Richtwert: U_0 ≥ 0,4 für Korridore, d.h. min ca. 40% des Mittelwertes) – dies ergibt sich fast automatisch, wenn Hängen Sie die Lampen in regelmäßigen Abständen auf. Test: Abstand zwischen den Flurleuchten im Messen und vergleichen Sie den Plan mit Ihrer Lichtkegelbeleuchtung (ggf. Lichtberechnung) ).
Blendung: In Fluren ist es besonders wichtig, verhindern, dass niedrige Anbauleuchten oder Wandstrahler direkt in den Die Augenhöhe ist geblendet. Ideal sind Deckenleuchten oder indirekte Systeme. Kein spezifischer UGR-Wert vorgeschrieben (aufgrund der Verkehrsfläche), aber nach Plan Es sollten blendfreie Leuchten verwendet werden. Untersuchung: Lage und Art des Leuchten in Fluren prüfen – z.B. Wandleuchten sollten opal oder abgeschirmt sein, Keine Flecken, die horizontal leuchten.
Farbwiedergabe: Mindestens Ra 40 befindet sich in Verkehrswegen (da es hier keine fein gefärbten Sehaufgaben gibt). In Bürogebäuden In der Regel wird aber das gleiche Lampenmaterial wie in Büros verwendet, d.h. Ra 80. Test: Da es wohl keine separaten Leuchtmittel in den Fluren für die (oft identische Downlights usw.), ist die Einhaltung nicht kritisch. Soll die Planung jedoch z.B. Natriumdampflampen (sehr niedriges Ra) für bestimmte Korridore vorsehen, wäre dies innerhalb von Gebäuden nicht zulässig.
Spezial Fälle: Korridore in Labor- oder klinischen Bereichen (falls vorhanden) könnten höhere Anforderungen, z. B. Nachtbeleuchtung vs. Tagbeleuchtung (siehe ASR A3.4, die 200 lx Tag / 50 lx Nacht für Korridore in Krankenhäusern, in Büroumgebungen, aber in der Regel konstant). Für Industriebereiche mit Flurförderzeugen Es gelten unterschiedliche Werte (siehe 3.1.5 Lager/Verkehr mit Fahrzeugen).
Labore und Prüfräume
Beleuchtungsstärke: Labore gehören zu den Arbeitsplätzen mit erhöhter Sehstärke Stress. Die Anforderungen der Norm ASR A3.4 für Laboratorien beträgt 500 Lux durchschnittliche Beleuchtungsstärke (analog zum Büro, da viele Labortätigkeiten erfordern Feinmotorik und Leseinstrumente). Zusätzlich empfiehlt die ASR eine ausreichend hohe vertikale Beleuchtungsstärke (Ē_v) von z.B. 175 lx auf aufrechten Flächen, so dass bei aufrechtem Arbeiten (Abzug, Schränke) gibt es genügend Licht. Je nach Art des Labors Es können jedoch deutlich höhere Werte notwendig sein: An Präzisionsprüfarbeitsplätzen oder Vorbereitungsarbeiten werden mitunter ≥ 750 lx oder sogar 1000 lx (z.B. für medizinische Laboranalysen, elektronische Präzisionsmontage unter Lupen etc.). Prüfung: Die Ausführungsplanung muss differenziert geprüft werden Umfasst das Projekt verschiedene Arten von Laboratorien (Chemielabor vs. QA-Teststation)? Dann finden Sie für jede Art von Labor die richtige Beleuchtungsstärke Lösung. Gibt es Beleuchtungsberechnungen für Labore? Diese steuern, ob der Planer möglicherweise eine Pauschale von 500 lx festgelegt hat – wenn die Die Stellenbeschreibung deutet auf höhere Anforderungen hin (z. B. Farbtests, Mikroskopie) sollte gefragt werden, ob das Licht ausreicht. Falls erforderlich, kann die Verbessern Sie hier die Planung und installieren Sie beispielsweise zusätzliche Arbeitsplatzleuchten oder höher Leistungsreserven.
Begrenzung der Blendung: Labore verfügen oft über glänzende Geräte und Displays, daher Eine indirekte oder diffus diffuse Beleuchtung ist von Vorteil, um reflektierte Blendung zu vermeiden. minimieren. Die UGR sollte so niedrig wie möglich sein (≤ 19 empfohlen). Prüfung: Prüfen Sie die Art der Leuchte in Laboren – z.B. Deckeneinbauleuchten mit Parabolrastern kann Reflexionen auf glänzenden Oberflächen verursachen; Möglicherweise wäre es Milchglas besser. Bei Bildschirmarbeiten (Labor-PCs) das Büro UGR Werte sowieso.
Farbwiedergabe: Ein hoher Farbwiedergabeindex ist wichtig, vor allem in Laboren, Vor allem dann, wenn Farbunterschiede beurteilt werden müssen (Chemie, Biologie – z.B. Indikatorfarben, Blutanalysen). Die Mindestanforderung beträgt Ra 80, aber Ra 90 wird häufig für analytische Tätigkeiten empfohlen. Das ASR A3.4 schreibt sogar Ra 90 bei 1000 lx für "Farbtests, Kontrollen" vor. Prüfung: Stellen Sie sicher, dass in den Laboren keine "Industrieleuchten" mit nur Ra 70 oder 80 verwendet werden, wenn dort das Farbsehen kritisch ist. Gegebenenfalls sollten LED-Leuchten mit Ra 90 spezifiziert werden – wenn Nicht verfügbar, als Verbesserung vermerken.
Spezial Ausstattung: In einigen Laboratorien es gelten besondere Anforderungen an die Beleuchtung, z.B. UV-Licht (für Chemielaboratorien mit (UV-Analyse) oder farbiges Licht (für Lichttests). Diese sind projektspezifisch – Prüfen Sie hier nur, ob Standardlichtquellen vorhanden sind, falls dies in der Aufgabe erforderlich ist. Andernfalls gelten die Standardwerte.
Sicherheitsaspekt: Labore haben oft gefährliche Stoffe, bei Stromausfall ist eine Notbeleuchtung notwendig wichtig (siehe 3.3). Prüfen Sie, ob in Laboren genügend Sicherheitsleuchten vorhanden sind sind so geplant, dass gefährliche Arbeiten sicher ausgeführt werden können (Umgang mit Chemikalien – hier kann in der ASR A2.3 "Sicherheitsbeleuchtung an" erforderlich sein). Arbeitsplätze mit besonderem Risiko").