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Lichttechnik: Mustergefährdungsbeurteilung

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Mustergefährdungsbeurteilung: Lichttechnik in einem Großunternehmen

Mustergefährdungsbeurteilung: Lichttechnik in einem Großunternehmen

In einem Großbetrieb mit vielen Mitarbeitenden und diversen Anlagen stellt die Lichttechnik einen zentralen Faktor für die Sicherheit, Gesundheit und Effizienz aller Beschäftigten dar. Eine sachgemäße und normgerechte Beleuchtung ist nicht nur aus ergonomischer Sicht von Bedeutung, sondern auch entscheidend für die Unfallprävention, die Produktqualität und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben. Die Mustergefährdungsbeurteilung zeigt, wie alle Lichtquellen systematisch erfasst, ihre Risiken bewertet und gezielt minimiert werden können.

Jedes Unternehmen muss die spezifischen Gegebenheiten (Gebäude, Prozesse, Maschinen, Tätigkeiten) berücksichtigen und die Beurteilung individuell anpassen. Eine regelmäßig aktualisierte und sorgfältig dokumentierte Gefährdungsbeurteilung bildet die Grundlage für einen rechtssicheren und reibungslosen Betrieb und trägt entscheidend dazu bei, die Gesundheit und Sicherheit aller Mitarbeitenden langfristig zu erhalten.

Arbeitsplätze sicher und normgerecht beleuchten

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet den Arbeitgeber, Gefährdungen am Arbeitsplatz systematisch zu ermitteln und geeignete Schutzmaßnahmen einzuleiten. Hinsichtlich der Beleuchtung müssen Arbeitgeber sicherstellen, dass die Sehleistung, Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeitenden nicht beeinträchtigt werden.

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Die Betriebssicherheitsverordnung regelt die Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln sowie das sichere Betreiben von Anlagen. Sie gilt auch für Beleuchtungsanlagen, die regelmäßig auf ihre Sicherheit und Funktionsfähigkeit geprüft werden müssen.

Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR)

  • ASR A3.4 „Beleuchtung“: Legt Mindestanforderungen an Beleuchtungsstärken, Blendungsbegrenzung, Gleichmäßigkeit und andere Kenngrößen fest.

  • ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge, Notbeleuchtung“: Enthält Vorgaben zur Sicherheitsbeleuchtung in Flucht- und Rettungswegen, die bei Stromausfall sicherstellen soll, dass Personen das Gebäude gefahrlos verlassen können.

DGUV Vorschriften und Regeln

Verschiedene Vorschriften und Regeln der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) beinhalten Anforderungen zur Wartung und Prüfung elektrischer Anlagen sowie zur Gewährleistung einer sicheren Beleuchtungssituation.

DIN- und EN-Normen

DIN EN 12464-1 „Beleuchtung von Arbeitsstätten in Innenräumen“: Gilt als wichtige Richtlinie, die Mindestwerte für Beleuchtungsstärken, Blendungsgrenzen, Farbwiedergabe und Lichtverteilung definiert.

Weitere Normen können speziell für Außenbeleuchtung, explosionsgefährdete Bereiche oder Reinräume gelten, je nach konkretem Einsatzgebiet.

Wert der Gefährdungsbeurteilung

  • Die Beleuchtung hat direkten Einfluss auf die Arbeitssicherheit, Gesundheit und Produktivität.

  • Mangelnde Beleuchtung führt zu einer erhöhten Unfallgefahr, zu vorzeitiger Ermüdung und zu möglichen Fehlleistungen im Arbeitsprozess.

  • Eine systematische Beurteilung macht Schwachstellen sichtbar und ermöglicht Verbesserungen, die langfristig Kosten senken und die Gesundheit der Mitarbeitenden schützen.

Nutzen für das Unternehmen

  • Geringere Ausfallzeiten: Mit optimaler Beleuchtung sinkt das Risiko für Stolper-, Rutsch- und Sturzunfälle sowie Fehlerquoten.

  • Verbesserung der Produktqualität: Fehlgriffe oder Ungenauigkeiten durch schlechte Sicht können reduziert werden.

  • Rechtssicherheit: Durch die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und Normen werden Haftungsrisiken verringert.

  • Effizienter Energieeinsatz: Moderne Beleuchtungssysteme (z. B. LED) senken den Energieverbrauch und Wartungsaufwand.

Ziele der Gefährdungsbeurteilung

  • Identifizierung aller relevanten Gefährdungen im Bereich der Lichttechnik.

  • Bewertung des Risikos, das aus diesen Gefährdungen entsteht.

  • Ableitung, Planung und Dokumentation geeigneter Maßnahmen zur Minimierung oder Beseitigung der ermittelten Risiken.

  • Kontinuierliche Überwachung und Optimierung der Lichttechnik, abgestimmt auf betriebliche Veränderungen.

Geschäftsführung / Arbeitgeber

  • Verantwortlich für die ordnungsgemäße Planung, Durchführung und Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung.

  • Sicherstellung der Umsetzung der festgelegten Maßnahmen und Bereitstellung notwendiger Ressourcen (Personen, Budget, Technik).

Führungskräfte (Abteilungs- und Bereichsleiter)

  • Umsetzung der vorgegebenen Schutzmaßnahmen im jeweiligen Verantwortungsbereich.

  • Sicherstellen, dass die Mitarbeitenden angemessen unterwiesen und geschult werden (z. B. Meldepflicht bei Defekten, sichere Wartungsverfahren).

Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa)

  • Beratung und Unterstützung bei der Erstellung und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung.

  • Prüfung und Begehung der Räumlichkeiten, Ermittlung von Beleuchtungswerten, Ableitung von Handlungsempfehlungen.

Elektrofachkraft / Beleuchtungsverantwortliche

  • Fachgerechte Installation, Prüfung und Instandhaltung aller Lichtanlagen.

  • Unterstützung bei der Planung von Neubau- oder Umbauprojekten hinsichtlich normgerechter Beleuchtung.

Betriebsrat

  • Wahrung der Mitbestimmungsrechte bei Arbeitsschutzangelegenheiten.

  • Unterstützung bei der Kommunikation mit Mitarbeitenden und bei Kontrollen.

Mitarbeitende

  • Einhaltung der Anweisungen, Meldung von Mängeln (z. B. defekte Leuchtmittel, flackernde Lampen, schadhafte Schalter).

  • Sorgfältiger Umgang mit Arbeitsmitteln und Arbeitsbereichen, insbesondere bei sicherheitsrelevanten Vorrichtungen wie Notausgangsleuchten.

Bestandsaufnahme

  • Erfassung der vorhandenen Beleuchtungssysteme in allen Bereichen (Innen-, Außen-, Not- und Sicherheitsbeleuchtung).

  • Dokumentation von Typ, Anzahl, Position, Alter, Beleuchtungsstärke (in Lux), Lichtfarbe und Wartungsintervallen.

  • Prüfung der tatsächlichen Beleuchtungswerte mittels Messgeräten (Luxmeter).

Ermittlung potenzieller Gefährdungen

  • Blendungen durch ungünstig ausgerichtete Lampen oder Reflexionen.

  • Unzureichende Beleuchtungsstärke (z. B. an Arbeitsplätzen mit hohen Sehanforderungen).

  • Flimmern oder Flackern (kann zu Ermüdung oder Kopfschmerzen führen).

  • Elektrogefahren bei Wartung und Instandhaltung (z. B. unzureichend gesicherte Leitern, Arbeiten in der Höhe).

  • Ausfall von Not- und Sicherheitsbeleuchtung bei Stromunterbrechung.

  • Überalterte oder fehlerhafte Leuchtmittel.

  • Wärmeentwicklung bei älteren Lampen (Verbrennungs- oder Brandgefahr).

  • Mangelhafte Wartungsplanung oder fehlende Prüfzyklen.

Bewertung der Risiken

  • Einschätzung der Wahrscheinlichkeit, dass ein Schadensfall eintritt (gering, mittel, hoch).

  • Betrachtung der möglichen Schwere der Folgen (gering, mittel, hoch).

  • Ableitung einer Risikoeinstufung (z. B. anhand einer Risikomatrix, die Schwere und Wahrscheinlichkeit kombiniert).

Festlegung von Maßnahmen

  • Technische Maßnahmen (z. B. Austausch veralteter Leuchtmittel, Installation zusätzlicher Lichtquellen).

  • Organisatorische Maßnahmen (z. B. Wartungsintervalle, Prüfkonzepte, Unterweisungen).

  • Persönliche Maßnahmen (z. B. Schulungen, klare Zuständigkeiten).

Dokumentation und Kontrolle

  • Schriftliche Fixierung aller Ergebnisse (Gefahren, Risikobewertung, Maßnahmen, Verantwortlichkeiten).

  • Regelmäßige Wirksamkeitskontrolle und Aktualisierung, besonders bei Änderungen in den Arbeitsbereichen (Umzüge, Umbauten, neue Maschinen).

Allgemeine Übersicht – Beleuchtungsbereiche

Abteilung / Bereich

Art der Beleuchtung

Beleuchtungsstärke (Soll / Ist)

Anzahl / Typ Leuchtmittel

Baujahr / Alter

Wartungsstand

Besondere Hinweise

Produktion Halle A

Deckenbeleuchtung (Industrieleuchten)

Soll: 500 Lux, Ist: 450–480 Lux

40 LED-Leuchten, 15 konv. Lampen

5–10 Jahre

teils unregelmäßig

Teilweise Flackerprobleme

Produktion Halle B

Deckenbeleuchtung (Leuchtstoffröhren)

Soll: 500 Lux, Ist: 300–350 Lux

60 Leuchtstoffröhren

> 10 Jahre

veraltet

Unzureichende Beleuchtung, hoher Energieverbrauch

Lager / Versand

Regalgänge, Deckenstrahler

Soll: 200 Lux, Ist: 180–200 Lux

25 Hallenstrahler (LED)

2 Jahre

aktuell

Guter Zustand

Bürokomplex (EG)

Rasterleuchten (Bürobeleuchtung)

Soll: 500 Lux, Ist: 500–550 Lux

80 Rasterleuchten

3–4 Jahre

gut

Ausreichend, teilweise Reflexionen am Monitor

Bürokomplex (1. – 3. OG)

Rasterleuchten + Tageslichtnutzung

Soll: 500 Lux, Ist: 520–580 Lux

120 LED-Panels

< 2 Jahre

sehr gut

Moderne, dimmbare LED-Technik, wenig Blendung

Flure und Treppenhäuser

Wand- / Deckenleuchten

Soll: 100 Lux, Ist: 80–100 Lux

50 Leuchten

8 Jahre

wechselnd

Wechselnde Wartung, Defekte werden gemeldet

Außenbereich

Mastleuchten und Hofbeleuchtung, Parkplatz

Soll: 20 Lux (Orientierung)

12 Mastleuchten, 8 Wandleuchten

> 10 Jahre

unklar

Teils ungleichmäßige Ausleuchtung

Not- und Sicherheitsbeleuchtung

Sicherheitsleuchten, Fluchtwegsignale

Soll: 1–2 Lux auf Fluchtweg

ca. 100 Notleuchten

5 Jahre

fraglich

Sporadische Funktionstests

Gefährdungsbeurteilung – Detaillierte Bewertung

Nr.

Bereich / Tätigkeit

Gefahren / Gefährdungen

Betroffene

Schwere (gering / mittel / hoch)

Wahrscheinlichkeit (gering / mittel / hoch)

Risiko (Kombination)

Bestehende Maßnahmen

Erforderliche Maßnahmen

Verantwortlich

Frist

1

Produktion Halle B

Beleuchtungsniveau unter 500 Lux, Blendung durch provisorische Lampenhalter

Produktionsteam

mittel

mittel

mittel

Teilweise manuelle Nachjustierung

Austausch veralteter Leuchten gegen leistungsfähige LED, Verbesserung Ausrichtung

Leiter Instandhaltung

Q3/20XX

2

Maschinenbedienung an Anlage X

Blendung durch unpassende Schutzabdeckungen, riskante Ausrichtung der Spots

Anlagenbediener

gering

mittel

gering

Schutzabdeckung vorhanden, aber nur notdürftig angepasst

Installation verschließbarer Blenden, genaue Ausrichtung der Strahler

Elektrofachkraft

kurzfristig

3

Wartung / Austausch von Leuchtmitteln (Höhe > 5 m)

Absturzgefahr, unzureichende Absicherung, kein festes Wartungskonzept

Wartungspersonal

hoch

gering

mittel

Teilweise Verwendung von Hubarbeitsbühnen, PSAgA vorhanden

Erstellen eines klaren Wartungsplans, schriftliche Unterweisung, PSA-Pflicht

Abteilungsleiter Wartung

fortlaufend

4

Außenbereiche bei Dunkelheit

Unebene Wege, ungleichmäßige Beleuchtung, erhöhte Stolpergefahr

Mitarbeitende / Besucher

mittel

mittel

mittel

Einzelne Mastleuchten, keine systematische Wartung

Installation zusätzlicher Leuchten, regelmäßige Kontrollgänge

Facility Management

Q4/20XX

5

Flure, Treppenhäuser

Ausfall einzelner Lampen, geringere Sichtverhältnisse, Stolpergefahr

Alle im Gebäude

mittel

mittel

mittel

Meldung an Haustechnik bei Ausfällen, kein Preventivkonzept

Regelmäßige Kontroll- und Wartungsintervalle, Dokumentationspflicht

Haustechnik / Hausmeister

sofort

6

Not- und Sicherheitsbeleuchtung

Potenzieller Ausfall bei Stromunterbrechung, Akkus veraltet, fehlende Prüfintervalle

Alle Personen im Notfall

hoch

gering

mittel

Einige Testläufe unregelmäßig, kein festes Protokoll

Festlegung monatlicher Funktionsprüfungen, Akkutausch nach Herstellerangaben

Elektrofachkraft / SiFa

sofort

7

Büroarbeitsplätze

Reflexionen am Monitor, Ermüdung, Kopfschmerzen durch ungeeignete Leuchten

Büroangestellte

gering

mittel

gering

Teilweise Jalousien, Standard-Rasterleuchten

Einführung ergonomischer Bildschirmbeleuchtung, ggf. Umsetzung Human Centric Lighting

Abteilungsleiter Verwaltung

Q2/20XX

Maßnahmenkatalog

Die folgenden Maßnahmen sind aus den oben dargestellten Gefährdungen abgeleitet und sollen eine sichere, ergonomische und effiziente Beleuchtung sicherstellen.

Technische Maßnahmen

  • Erneuerung veralteter Beleuchtung: Austausch konventioneller Leuchtstoffröhren oder Quecksilberdampflampen gegen leistungsfähige, energieeffiziente LED-Systeme.

  • Optimierung der Leuchtenposition: Vermeidung von Blendungen und Schattenwürfen durch präzise Ausrichtung der Strahler. Einsatz von Abdeckungen oder Blendschirmen zur Reduzierung direkter Blendungen.

  • Zusätzliche Beleuchtungsquellen: Installation lokaler Arbeitsplatzleuchten oder punktgenauer Lichtquellen bei feinen Montage- oder Kontrollarbeiten.

  • Sicherheits- und Notbeleuchtung: Regelmäßige Prüfung der Akkus und Notstromversorgung. Ergänzung von Notleuchten in schlecht ausgeleuchteten Fluchtwegen oder Engstellen.

  • Wartungskonzept: Definition fester Intervalle für den Lampenwechsel (beispielsweise nach Ablauf bestimmter Betriebsstunden) und Sichtprüfung auf Risse, Verschmutzungen oder mechanische Defekte.

Organisatorische Maßnahmen

  • Prüf- und Wartungsplan: Entwicklung eines verbindlichen Zeitplans (z. B. monatlich, vierteljährlich, jährlich) für alle Bereiche. Verantwortlichkeiten klar regeln (Elektrofachkraft, Haustechnik, externe Dienstleister).

  • Dokumentation der Prüfungen: Protokollierung von Beleuchtungsstärkemessungen, Funktionsprüfungen und Wartungsarbeiten. Aufbewahrung der Protokolle mindestens über die gesetzlichen Fristen.

  • Gefährdungsunterweisungen: Schulungen für alle Mitarbeitenden zur Bedeutung einer intakten Beleuchtung und zum ordnungsgemäßen Verhalten (Meldepflicht bei Störungen).

  • Zugangsregelungen bei Wartungsarbeiten: Absperrungen oder Warnhinweise bei Arbeiten in der Höhe. Abstimmung mit den Produktionsverantwortlichen, um Betriebsabläufe nicht zu stören und Sicherheit zu gewährleisten.

Persönliche Schutzmaßnahmen

  • PSA gegen Absturz: Pflicht zur Verwendung von Sicherheitsgurten, Geländern und weiteren Sicherungssystemen bei Wartungsarbeiten an hoch gelegenen Leuchtkörpern.

  • Handschuhe, Schutzbrillen: Bei Arbeiten an Lampen (z. B. heißen Leuchten, splitteranfälligen Glasröhren) ist auf ausreichenden Hand- und Augenschutz zu achten.

  • Ausreichende Unterweisung: Insbesondere die Elektrofachkräfte müssen regelmäßig fortgebildet werden, um bei der Installation und Wartung von Beleuchtungssystemen sicher zu arbeiten.

Dokumentation

  • Alle Arbeitsschritte, von der Bestandsaufnahme über die Messwerte bis hin zu den beschlossenen Maßnahmen, sind schriftlich festzuhalten.

  • Wartungs- und Prüfnachweise müssen klar und nachvollziehbar in einem zentralen Dokument oder System hinterlegt werden (z. B. Beleuchtungsregister).

  • Aufbewahrung über den gesetzlichen Mindestzeitraum (oft 5 Jahre oder länger, abhängig von den jeweiligen Regelungen).

Fortlaufende Wirksamkeitskontrolle

  • Regelmäßige Begehungen: Führungskräfte und die Fachkraft für Arbeitssicherheit sollten mehrmals pro Jahr Stichproben in den Bereichen durchführen, um die Beleuchtungssituation zu begutachten.

  • Lux-Messungen: Je nach Bereich und Tätigkeit können Beleuchtungswerte erneut gemessen und mit den Sollwerten verglichen werden.

  • Auswertung von Unfall- und Störmeldungen: Werden vermehrt Unfälle oder Beschwerden über mangelnde Beleuchtung gemeldet, muss geprüft werden, ob weitere Korrekturmaßnahmen erforderlich sind.

Anpassung bei Änderungen

  • Bei Umbaumaßnahmen, Neuanschaffungen von Maschinen oder Umstrukturierungen in Abteilungen ist die Gefährdungsbeurteilung zu aktualisieren.

  • Neue Anforderungen (z. B. veränderte Sehaufgaben, andere Materialien) können eine höhere Beleuchtungsstärke erfordern.

Unterweisung und Kommunikation

Damit die erarbeiteten Maßnahmen erfolgreich umgesetzt und eingehalten werden können, ist eine umfassende und kontinuierliche Unterweisung aller Mitarbeitenden erforderlich.

Die wichtigsten Punkte sind:

  • Information über Gefährdungen: Mitarbeitende müssen wissen, welche Risiken eine mangelhafte Beleuchtung birgt (Unfallgefahren, Ermüdung, Konzentrationsverlust).

  • Meldewege: Es sollte klar sein, an wen Defekte oder Mängel in der Beleuchtung zu melden sind (z. B. Haustechnik, Vorgesetzte, Elektrofachkraft).

  • Verhalten bei Wartungsarbeiten: Beschäftigte müssen gewarnt und ggf. räumlich getrennt werden, wenn in ihrem Arbeitsbereich Wartungsarbeiten an der Beleuchtung stattfinden (Absturzgefahr, elektrisches Risiko).

  • Dokumentation: Schulung der Mitarbeitenden im Umgang mit Checklisten oder Protokollen, falls sie selbst Wartungen oder Sichtprüfungen durchführen (z. B. Sicherheitsbeauftragte in den Abteilungen).