Lichttechnik: Mustergefährdungsbeurteilung
Facility Management: Licht » Strategie » Gefährdungsbeurteilung » Mustergefährdungsbeurteilung

Mustergefährdungsbeurteilung: Lichttechnik in einem Großunternehmen
In einem Großbetrieb mit vielen Mitarbeitenden und diversen Anlagen stellt die Lichttechnik einen zentralen Faktor für die Sicherheit, Gesundheit und Effizienz aller Beschäftigten dar. Eine sachgemäße und normgerechte Beleuchtung ist nicht nur aus ergonomischer Sicht von Bedeutung, sondern auch entscheidend für die Unfallprävention, die Produktqualität und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben. Die Mustergefährdungsbeurteilung zeigt, wie alle Lichtquellen systematisch erfasst, ihre Risiken bewertet und gezielt minimiert werden können.
Jedes Unternehmen muss die spezifischen Gegebenheiten (Gebäude, Prozesse, Maschinen, Tätigkeiten) berücksichtigen und die Beurteilung individuell anpassen. Eine regelmäßig aktualisierte und sorgfältig dokumentierte Gefährdungsbeurteilung bildet die Grundlage für einen rechtssicheren und reibungslosen Betrieb und trägt entscheidend dazu bei, die Gesundheit und Sicherheit aller Mitarbeitenden langfristig zu erhalten.
Arbeitsplätze sicher und normgerecht beleuchten
- Rechtlicher
- Gefährdungsbeurteilung
- Organisation
- Vorgehensweise
- Beleuchtungsbereiche
- Gefährdungsbeurteilung
- Maßnahmenkatalog
- Dokumentation
- Unterweisung
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet den Arbeitgeber, Gefährdungen am Arbeitsplatz systematisch zu ermitteln und geeignete Schutzmaßnahmen einzuleiten. Hinsichtlich der Beleuchtung müssen Arbeitgeber sicherstellen, dass die Sehleistung, Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeitenden nicht beeinträchtigt werden.
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Die Betriebssicherheitsverordnung regelt die Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln sowie das sichere Betreiben von Anlagen. Sie gilt auch für Beleuchtungsanlagen, die regelmäßig auf ihre Sicherheit und Funktionsfähigkeit geprüft werden müssen.
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR)
ASR A3.4 „Beleuchtung“: Legt Mindestanforderungen an Beleuchtungsstärken, Blendungsbegrenzung, Gleichmäßigkeit und andere Kenngrößen fest.
ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge, Notbeleuchtung“: Enthält Vorgaben zur Sicherheitsbeleuchtung in Flucht- und Rettungswegen, die bei Stromausfall sicherstellen soll, dass Personen das Gebäude gefahrlos verlassen können.
DGUV Vorschriften und Regeln
Verschiedene Vorschriften und Regeln der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) beinhalten Anforderungen zur Wartung und Prüfung elektrischer Anlagen sowie zur Gewährleistung einer sicheren Beleuchtungssituation.
DIN- und EN-Normen
DIN EN 12464-1 „Beleuchtung von Arbeitsstätten in Innenräumen“: Gilt als wichtige Richtlinie, die Mindestwerte für Beleuchtungsstärken, Blendungsgrenzen, Farbwiedergabe und Lichtverteilung definiert.
Weitere Normen können speziell für Außenbeleuchtung, explosionsgefährdete Bereiche oder Reinräume gelten, je nach konkretem Einsatzgebiet.
Wert der Gefährdungsbeurteilung
Die Beleuchtung hat direkten Einfluss auf die Arbeitssicherheit, Gesundheit und Produktivität.
Mangelnde Beleuchtung führt zu einer erhöhten Unfallgefahr, zu vorzeitiger Ermüdung und zu möglichen Fehlleistungen im Arbeitsprozess.
Eine systematische Beurteilung macht Schwachstellen sichtbar und ermöglicht Verbesserungen, die langfristig Kosten senken und die Gesundheit der Mitarbeitenden schützen.
Nutzen für das Unternehmen
Geringere Ausfallzeiten: Mit optimaler Beleuchtung sinkt das Risiko für Stolper-, Rutsch- und Sturzunfälle sowie Fehlerquoten.
Verbesserung der Produktqualität: Fehlgriffe oder Ungenauigkeiten durch schlechte Sicht können reduziert werden.
Rechtssicherheit: Durch die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und Normen werden Haftungsrisiken verringert.
Effizienter Energieeinsatz: Moderne Beleuchtungssysteme (z. B. LED) senken den Energieverbrauch und Wartungsaufwand.
Ziele der Gefährdungsbeurteilung
Identifizierung aller relevanten Gefährdungen im Bereich der Lichttechnik.
Bewertung des Risikos, das aus diesen Gefährdungen entsteht.
Ableitung, Planung und Dokumentation geeigneter Maßnahmen zur Minimierung oder Beseitigung der ermittelten Risiken.
Kontinuierliche Überwachung und Optimierung der Lichttechnik, abgestimmt auf betriebliche Veränderungen.
Geschäftsführung / Arbeitgeber
Verantwortlich für die ordnungsgemäße Planung, Durchführung und Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung.
Sicherstellung der Umsetzung der festgelegten Maßnahmen und Bereitstellung notwendiger Ressourcen (Personen, Budget, Technik).
Führungskräfte (Abteilungs- und Bereichsleiter)
Umsetzung der vorgegebenen Schutzmaßnahmen im jeweiligen Verantwortungsbereich.
Sicherstellen, dass die Mitarbeitenden angemessen unterwiesen und geschult werden (z. B. Meldepflicht bei Defekten, sichere Wartungsverfahren).
Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa)
Beratung und Unterstützung bei der Erstellung und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung.
Prüfung und Begehung der Räumlichkeiten, Ermittlung von Beleuchtungswerten, Ableitung von Handlungsempfehlungen.
Elektrofachkraft / Beleuchtungsverantwortliche
Fachgerechte Installation, Prüfung und Instandhaltung aller Lichtanlagen.
Unterstützung bei der Planung von Neubau- oder Umbauprojekten hinsichtlich normgerechter Beleuchtung.
Bestandsaufnahme
Erfassung der vorhandenen Beleuchtungssysteme in allen Bereichen (Innen-, Außen-, Not- und Sicherheitsbeleuchtung).
Dokumentation von Typ, Anzahl, Position, Alter, Beleuchtungsstärke (in Lux), Lichtfarbe und Wartungsintervallen.
Prüfung der tatsächlichen Beleuchtungswerte mittels Messgeräten (Luxmeter).
Ermittlung potenzieller Gefährdungen
Blendungen durch ungünstig ausgerichtete Lampen oder Reflexionen.
Unzureichende Beleuchtungsstärke (z. B. an Arbeitsplätzen mit hohen Sehanforderungen).
Flimmern oder Flackern (kann zu Ermüdung oder Kopfschmerzen führen).
Elektrogefahren bei Wartung und Instandhaltung (z. B. unzureichend gesicherte Leitern, Arbeiten in der Höhe).
Ausfall von Not- und Sicherheitsbeleuchtung bei Stromunterbrechung.
Überalterte oder fehlerhafte Leuchtmittel.
Wärmeentwicklung bei älteren Lampen (Verbrennungs- oder Brandgefahr).
Mangelhafte Wartungsplanung oder fehlende Prüfzyklen.
Bewertung der Risiken
Einschätzung der Wahrscheinlichkeit, dass ein Schadensfall eintritt (gering, mittel, hoch).
Betrachtung der möglichen Schwere der Folgen (gering, mittel, hoch).
Ableitung einer Risikoeinstufung (z. B. anhand einer Risikomatrix, die Schwere und Wahrscheinlichkeit kombiniert).
Allgemeine Übersicht – Beleuchtungsbereiche
Abteilung / Bereich | Art der Beleuchtung | Beleuchtungsstärke (Soll / Ist) | Anzahl / Typ Leuchtmittel | Baujahr / Alter | Wartungsstand | Besondere Hinweise |
---|---|---|---|---|---|---|
Produktion Halle A | Deckenbeleuchtung (Industrieleuchten) | Soll: 500 Lux, Ist: 450–480 Lux | 40 LED-Leuchten, 15 konv. Lampen | 5–10 Jahre | teils unregelmäßig | Teilweise Flackerprobleme |
Produktion Halle B | Deckenbeleuchtung (Leuchtstoffröhren) | Soll: 500 Lux, Ist: 300–350 Lux | 60 Leuchtstoffröhren | > 10 Jahre | veraltet | Unzureichende Beleuchtung, hoher Energieverbrauch |
Lager / Versand | Regalgänge, Deckenstrahler | Soll: 200 Lux, Ist: 180–200 Lux | 25 Hallenstrahler (LED) | 2 Jahre | aktuell | Guter Zustand |
Bürokomplex (EG) | Rasterleuchten (Bürobeleuchtung) | Soll: 500 Lux, Ist: 500–550 Lux | 80 Rasterleuchten | 3–4 Jahre | gut | Ausreichend, teilweise Reflexionen am Monitor |
Bürokomplex (1. – 3. OG) | Rasterleuchten + Tageslichtnutzung | Soll: 500 Lux, Ist: 520–580 Lux | 120 LED-Panels | < 2 Jahre | sehr gut | Moderne, dimmbare LED-Technik, wenig Blendung |
Flure und Treppenhäuser | Wand- / Deckenleuchten | Soll: 100 Lux, Ist: 80–100 Lux | 50 Leuchten | 8 Jahre | wechselnd | Wechselnde Wartung, Defekte werden gemeldet |
Außenbereich | Mastleuchten und Hofbeleuchtung, Parkplatz | Soll: 20 Lux (Orientierung) | 12 Mastleuchten, 8 Wandleuchten | > 10 Jahre | unklar | Teils ungleichmäßige Ausleuchtung |
Not- und Sicherheitsbeleuchtung | Sicherheitsleuchten, Fluchtwegsignale | Soll: 1–2 Lux auf Fluchtweg | ca. 100 Notleuchten | 5 Jahre | fraglich | Sporadische Funktionstests |
Gefährdungsbeurteilung – Detaillierte Bewertung
Nr. | Bereich / Tätigkeit | Gefahren / Gefährdungen | Betroffene | Schwere (gering / mittel / hoch) | Wahrscheinlichkeit (gering / mittel / hoch) | Risiko (Kombination) | Bestehende Maßnahmen | Erforderliche Maßnahmen | Verantwortlich | Frist |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
1 | Produktion Halle B | Beleuchtungsniveau unter 500 Lux, Blendung durch provisorische Lampenhalter | Produktionsteam | mittel | mittel | mittel | Teilweise manuelle Nachjustierung | Austausch veralteter Leuchten gegen leistungsfähige LED, Verbesserung Ausrichtung | Leiter Instandhaltung | Q3/20XX |
2 | Maschinenbedienung an Anlage X | Blendung durch unpassende Schutzabdeckungen, riskante Ausrichtung der Spots | Anlagenbediener | gering | mittel | gering | Schutzabdeckung vorhanden, aber nur notdürftig angepasst | Installation verschließbarer Blenden, genaue Ausrichtung der Strahler | Elektrofachkraft | kurzfristig |
3 | Wartung / Austausch von Leuchtmitteln (Höhe > 5 m) | Absturzgefahr, unzureichende Absicherung, kein festes Wartungskonzept | Wartungspersonal | hoch | gering | mittel | Teilweise Verwendung von Hubarbeitsbühnen, PSAgA vorhanden | Erstellen eines klaren Wartungsplans, schriftliche Unterweisung, PSA-Pflicht | Abteilungsleiter Wartung | fortlaufend |
4 | Außenbereiche bei Dunkelheit | Unebene Wege, ungleichmäßige Beleuchtung, erhöhte Stolpergefahr | Mitarbeitende / Besucher | mittel | mittel | mittel | Einzelne Mastleuchten, keine systematische Wartung | Installation zusätzlicher Leuchten, regelmäßige Kontrollgänge | Facility Management | Q4/20XX |
5 | Flure, Treppenhäuser | Ausfall einzelner Lampen, geringere Sichtverhältnisse, Stolpergefahr | Alle im Gebäude | mittel | mittel | mittel | Meldung an Haustechnik bei Ausfällen, kein Preventivkonzept | Regelmäßige Kontroll- und Wartungsintervalle, Dokumentationspflicht | Haustechnik / Hausmeister | sofort |
6 | Not- und Sicherheitsbeleuchtung | Potenzieller Ausfall bei Stromunterbrechung, Akkus veraltet, fehlende Prüfintervalle | Alle Personen im Notfall | hoch | gering | mittel | Einige Testläufe unregelmäßig, kein festes Protokoll | Festlegung monatlicher Funktionsprüfungen, Akkutausch nach Herstellerangaben | Elektrofachkraft / SiFa | sofort |
7 | Büroarbeitsplätze | Reflexionen am Monitor, Ermüdung, Kopfschmerzen durch ungeeignete Leuchten | Büroangestellte | gering | mittel | gering | Teilweise Jalousien, Standard-Rasterleuchten | Einführung ergonomischer Bildschirmbeleuchtung, ggf. Umsetzung Human Centric Lighting | Abteilungsleiter Verwaltung | Q2/20XX |
Maßnahmenkatalog
Die folgenden Maßnahmen sind aus den oben dargestellten Gefährdungen abgeleitet und sollen eine sichere, ergonomische und effiziente Beleuchtung sicherstellen.
Technische Maßnahmen
Erneuerung veralteter Beleuchtung: Austausch konventioneller Leuchtstoffröhren oder Quecksilberdampflampen gegen leistungsfähige, energieeffiziente LED-Systeme.
Optimierung der Leuchtenposition: Vermeidung von Blendungen und Schattenwürfen durch präzise Ausrichtung der Strahler. Einsatz von Abdeckungen oder Blendschirmen zur Reduzierung direkter Blendungen.
Zusätzliche Beleuchtungsquellen: Installation lokaler Arbeitsplatzleuchten oder punktgenauer Lichtquellen bei feinen Montage- oder Kontrollarbeiten.
Sicherheits- und Notbeleuchtung: Regelmäßige Prüfung der Akkus und Notstromversorgung. Ergänzung von Notleuchten in schlecht ausgeleuchteten Fluchtwegen oder Engstellen.
Wartungskonzept: Definition fester Intervalle für den Lampenwechsel (beispielsweise nach Ablauf bestimmter Betriebsstunden) und Sichtprüfung auf Risse, Verschmutzungen oder mechanische Defekte.
Organisatorische Maßnahmen
Prüf- und Wartungsplan: Entwicklung eines verbindlichen Zeitplans (z. B. monatlich, vierteljährlich, jährlich) für alle Bereiche. Verantwortlichkeiten klar regeln (Elektrofachkraft, Haustechnik, externe Dienstleister).
Dokumentation der Prüfungen: Protokollierung von Beleuchtungsstärkemessungen, Funktionsprüfungen und Wartungsarbeiten. Aufbewahrung der Protokolle mindestens über die gesetzlichen Fristen.
Gefährdungsunterweisungen: Schulungen für alle Mitarbeitenden zur Bedeutung einer intakten Beleuchtung und zum ordnungsgemäßen Verhalten (Meldepflicht bei Störungen).
Zugangsregelungen bei Wartungsarbeiten: Absperrungen oder Warnhinweise bei Arbeiten in der Höhe. Abstimmung mit den Produktionsverantwortlichen, um Betriebsabläufe nicht zu stören und Sicherheit zu gewährleisten.
Persönliche Schutzmaßnahmen
PSA gegen Absturz: Pflicht zur Verwendung von Sicherheitsgurten, Geländern und weiteren Sicherungssystemen bei Wartungsarbeiten an hoch gelegenen Leuchtkörpern.
Handschuhe, Schutzbrillen: Bei Arbeiten an Lampen (z. B. heißen Leuchten, splitteranfälligen Glasröhren) ist auf ausreichenden Hand- und Augenschutz zu achten.
Ausreichende Unterweisung: Insbesondere die Elektrofachkräfte müssen regelmäßig fortgebildet werden, um bei der Installation und Wartung von Beleuchtungssystemen sicher zu arbeiten.
Dokumentation
Alle Arbeitsschritte, von der Bestandsaufnahme über die Messwerte bis hin zu den beschlossenen Maßnahmen, sind schriftlich festzuhalten.
Wartungs- und Prüfnachweise müssen klar und nachvollziehbar in einem zentralen Dokument oder System hinterlegt werden (z. B. Beleuchtungsregister).
Aufbewahrung über den gesetzlichen Mindestzeitraum (oft 5 Jahre oder länger, abhängig von den jeweiligen Regelungen).
Fortlaufende Wirksamkeitskontrolle
Regelmäßige Begehungen: Führungskräfte und die Fachkraft für Arbeitssicherheit sollten mehrmals pro Jahr Stichproben in den Bereichen durchführen, um die Beleuchtungssituation zu begutachten.
Lux-Messungen: Je nach Bereich und Tätigkeit können Beleuchtungswerte erneut gemessen und mit den Sollwerten verglichen werden.
Auswertung von Unfall- und Störmeldungen: Werden vermehrt Unfälle oder Beschwerden über mangelnde Beleuchtung gemeldet, muss geprüft werden, ob weitere Korrekturmaßnahmen erforderlich sind.
Unterweisung und Kommunikation
Damit die erarbeiteten Maßnahmen erfolgreich umgesetzt und eingehalten werden können, ist eine umfassende und kontinuierliche Unterweisung aller Mitarbeitenden erforderlich.
Die wichtigsten Punkte sind:
Information über Gefährdungen: Mitarbeitende müssen wissen, welche Risiken eine mangelhafte Beleuchtung birgt (Unfallgefahren, Ermüdung, Konzentrationsverlust).
Meldewege: Es sollte klar sein, an wen Defekte oder Mängel in der Beleuchtung zu melden sind (z. B. Haustechnik, Vorgesetzte, Elektrofachkraft).
Verhalten bei Wartungsarbeiten: Beschäftigte müssen gewarnt und ggf. räumlich getrennt werden, wenn in ihrem Arbeitsbereich Wartungsarbeiten an der Beleuchtung stattfinden (Absturzgefahr, elektrisches Risiko).
Dokumentation: Schulung der Mitarbeitenden im Umgang mit Checklisten oder Protokollen, falls sie selbst Wartungen oder Sichtprüfungen durchführen (z. B. Sicherheitsbeauftragte in den Abteilungen).