Zum Inhalt springen
FM-Connect Chat

Hallo! Ich bin Ihr FM-Connect Chat-Assistent. Wie kann ich Ihnen helfen?

FM-Solutionmaker: Gemeinsam Facility Management neu denken

Licht und Lichttechnik: Gefährdungsbeurteilung

Facility Management: Licht » Strategie » Gefährdungsbeurteilung

Gefährdungsbeurteilung zum Thema „Licht und Beleuchtungstechnik

Gefährdungsbeurteilung zum Thema „Licht und Beleuchtungstechnik

Eine angemessene Beleuchtung ist für sicheres und gesundes Arbeiten unverzichtbar. Dabei geht es sowohl um Quantität (Lichtstärke) als auch Qualität (Blendfreiheit, Farbwiedergabe, Kontrastverhältnisse). Insbesondere in Arbeitsumgebungen wie Produktion, Lager, Büro, aber auch in Außenbereichen spielt die Beleuchtungstechnik eine zentrale Rolle. Eine Gefährdungsbeurteilung für Licht und Beleuchtung ist erforderlich, da eine mangelnde oder falsche Beleuchtung Unfallrisiken und Gesundheitsprobleme verursacht. Gutes Licht steigert Sicherheit, Gesundheit, Produktivität und Wohlbefinden. Bessere Arbeitsqualität, weniger Ausfallzeiten und eine höhere Zufriedenheit der Beschäftigten.

Eine Gefährdungsbeurteilung zu Licht und Beleuchtungstechnik ist im Betrieb unverzichtbar, um Arbeitsunfälle durch unzureichende oder blendende Beleuchtung und gesundheitliche Belastungen (Augenbeschwerden, Stress) zu minimieren. Rechtliche Grundlagen wie das ArbSchG, die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und ASR A3.4 machen klare Vorgaben zu Beleuchtungsstärken, Blendbegrenzung und Wartung. Im Rahmen der GBU werden Beleuchtungssituationen messtechnisch erfasst, Blend- und Reflexionsprobleme identifiziert sowie technische und organisatorische Verbesserungsmaßnahmen (z. B. Umstieg auf moderne, blendfreie LEDs, regelmäßige Wartung, Notbeleuchtung) umgesetzt. So wird eine ergonomisch und sicherheitstechnisch optimale Beleuchtung gewährleistet, was Unfallrisiken senkt und gleichzeitig Arbeitskomfort, Leistungsfähigkeit und Gesundheit der Beschäftigten fördert.

Rechtliche Aspekte im Facility Management

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

  • Gemäß § 5 ArbSchG ist der Arbeitgeber verpflichtet, alle Gefährdungen für die Beschäftigten zu ermitteln – dazu gehört auch eine unzureichende oder falsche Beleuchtung, die z. B. zu Unfällen oder gesundheitlichen Belastungen (Augenbeschwerden, Kopfschmerzen) führen kann.

Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)

  • § 3 (Gefährdungsbeurteilung): Der Arbeitgeber hat die Lichtverhältnisse in Arbeitsstätten so zu gestalten, dass sie den sicherheits- und gesundheitsrelevanten Anforderungen genügen.

  • Im Anhang der ArbStättV finden sich Mindestanforderungen zur ausreichenden Beleuchtung, u. a. in Verbindung mit natürlichen Lichtquellen und Fensterflächen.

Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR)

  • Insbesondere ASR A3.4 „Beleuchtung“ konkretisiert die Anforderungen an Beleuchtungsstärke, Blendbegrenzung, Farbwiedergabe, Gleichmäßigkeit und Wartung.

  • Legt z. B. empfohlene Lux-Werte für unterschiedliche Arbeitsplätze (Büro, Produktion, etc.) fest.

DGUV Vorschriften und Regeln

  • DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“: Arbeitgebende müssen Gefährdungen im Zusammenhang mit Beleuchtung (z. B. Ausleuchtung von Fluchtwegen, Vermeidung von Stolperfallen) systematisch ermitteln.

  • Bei Schichtarbeit oder Tätigkeiten in Dunkelbereichen können weitere Regeln greifen (z. B. DGUV Information 215-410 für Bürotätigkeiten).

Fazit

Beleuchtung ist ein essentieller Bestandteil der Arbeitsplatzsicherheit und Gesundheit. Die GBU muss sicherstellen, dass Beleuchtungstechnik den Anforderungen entspricht.

Vermeidung von Unfällen

  • Schlechte oder ungleichmäßige Beleuchtung begünstigt Stolper-, Rutsch- und Sturzunfälle sowie Kollisionen mit Maschinen, Regalen oder anderen Personen.

  • Blendungen können zum Beispiel bei Bedienung von Fahrzeugen (Stapler) gefährlich sein.

Ergonomische und gesundheitliche Aspekte

  • Visuelle Belastungen (z. B. bei Bildschirmarbeit) führen zu Augenbeschwerden, Kopfschmerzen, Konzentrationsmangel und Ermüdung.

  • Falsche Farbwiedergabe kann Fehlbeurteilungen (z. B. in der Qualitätskontrolle) verursachen.

Spezielle Anforderungen je nach Tätigkeit

  • In der Produktion sind oft hohe Beleuchtungsstärken erforderlich, um Details (Werkstücke, Maschinenanzeigen) zu erkennen.

  • In Laboren oder medizinischen Bereichen gelten strenge Vorgaben.

  • Im Freien (z. B. Lagerplätze, Parkplätze) sind wetterfeste und blendfreie Leuchten gefragt, um Sicherheit in der Dunkelheit zu gewährleisten.

Psychische Belastungen

  • Zu dunkle oder flackernde Beleuchtung führt zu Unwohlsein und Stress.

  • Mangelndes Tageslicht kann den Biorhythmus negativ beeinflussen, v. a. in Schichtarbeit.

Brandschutz und elektrische Gefährdungen

  • Beleuchtungssysteme, insbesondere LED-Trafos oder konventionelle Leuchten, müssen sicher installiert und gewartet sein.

  • Kurzschlussrisiko bei veralteten Kabeln, erhitzten Lampen in Kontakt mit brennbaren Materialien.

Unfälle durch Stolperstellen

  • Schlecht ausgeleuchtete Gänge, Ecken oder Höhenunterschiede.

  • Personen bemerken Hindernisse nicht rechtzeitig.

Blendungen und Reflexionen

  • Direkte Blendung durch ungeeignete Leuchtkörper oder Reflexblendung auf glänzenden Oberflächen.

  • Augen werden überanstrengt, Sehschwierigkeiten erhöhen Unfallrisiko.

Fehlende Not-/Sicherheitsbeleuchtung

  • Bei Stromausfall oder Brand kann Fluchtwegbeleuchtung mangelhaft sein, Flucht und Rettung werden behindert.

  • Panikgefahr bei Dunkelheit.

Überlastung der Augen

  • Flickernde oder flimmernde Lampen, ungleichmäßige Ausleuchtung, zu niedrige oder zu hohe Beleuchtungsstärke.

  • Häufige Kopfschmerzen, Augenbrennen, Konzentrationsmangel.

Falsche Farbtemperatur / Farbwiedergabe

  • In Bereichen, wo Farbdifferenzierung relevant ist (Lackiererei, Qualitätsprüfung), können Fehler entstehen.

  • Arbeitnehmer können längere Zeit in unergonomischer Körperhaltung arbeiten, um Farben korrekt zu erkennen.

ASR A3.4 „Beleuchtung

  • Regelt Mindestbeleuchtungsstärken für unterschiedliche Tätigkeiten und Arbeitsplätze (z. B. 500 lx für normale Büroarbeit, 300 lx für Lager, bis zu 1 000 lx oder mehr für präzise Montage).

  • Enthält Vorgaben zur Blendvermeidung, Wartung der Beleuchtungsanlagen und Tageslichtnutzung.

DIN EN 12464-1 „Beleuchtung von Arbeitsstätten in Innenräumen

  • Legt europaweit verbindliche Mindestwerte und Empfehlungen fest (Lux-Werte, Gleichmäßigkeit, Blendgrenzung UGR).

DIN EN 12464-2 „Beleuchtung von Arbeitsstätten im Freien

  • Für Außenarbeitsplätze (Lagerplätze, Parkbereiche, Baustellen), definiert Beleuchtungsstärken abhängig von Tätigkeiten und Sicherheitsanforderungen.

DGUV-Informationen

  • z. B. DGUV Information 215-410 („Sicheres und gesundes Arbeiten im Büro“) mit Hinweisen zur visuellen Ergonomie.

Energieeinsparverordnung (EnEV) / GEG

  • Indirekt relevant, da Beleuchtung heutzutage auch Energieaspekte (z. B. LED statt Halogenlampen) berücksichtigen muss. Für Arbeitsschutz steht aber Sicherheit im Vordergrund.

Erfassen der Arbeitsbereiche und Tätigkeiten

  • Unterscheiden zwischen Büro, Produktion, Lager, Außenbereichen, Gängen, Treppen, Spezialarbeitsplätzen (Labor, Feinmontage).

  • Berücksichtigen der jeweiligen Sehaufgaben (Detailgenauigkeit, Farberkennung, Monitorarbeit).

Identifikation und Bewertung der Gefährdungen

  • Messung der Beleuchtungsstärke (Lux-Meter), Prüfung von Gleichmäßigkeit und Blendfreiheit, Sichtprüfungen (Reflexionsquellen).

  • Befragung von Mitarbeitenden zu Problemen (Kopfschmerzen, Sehbeschwerden), Begehungen bei verschiedenen Tageszeiten.

Ableitung von Maßnahmen

  • Technisch: Austausch veralteter Lampen durch energiesparende und blendfreie LED-Technik, Installation von Tageslichtsensoren oder Arbeitsplatzleuchten. Entblendungen (Raster, Prismenabdeckungen), Wartungsplan für Lampen.

  • Organisatorisch: Regelmäßige Überprüfung der Beleuchtungsanlage (Reinigung der Leuchten, Messungen), Anordnung der Arbeitsplätze möglichst nahe an Fenstern, klare Zuständigkeit für Wartung.

  • Personell: Unterweisung zur Selbstorganisation von Lichtverhältnissen (Vermeidung von Spiegelungen am Bildschirm), Meldung bei Defekten, Anpassen der Beleuchtung an persönliche Bedürfnisse (individuelle Schreibtischleuchte).

Dokumentation

  • Nach § 6 ArbSchG: Festhalten der Ergebnisse, z. B. Messprotokolle (Lux-Werte), erkannte Mängel und geplante Verbesserungsmaßnahmen.

  • Integration in betriebliches Management (z. B. ISO 45001) oder interne Dokumentationssoftware.

Überprüfung und Aktualisierung

  • Mindestens einmal jährlich, ggf. situativ (Umbau, Umzug, neue Arbeitsverfahren, Änderungsbedarfe bei älter werdenden Beschäftigten).

  • Erfahrungen oder Beschwerden der Beschäftigten einbeziehen (Licht flackert, Ausfälle, Leuchtmittel ohne Ersatz).

Individuelle Anforderungen

  • Ältere Mitarbeitende oder Personen mit Sehbeeinträchtigung benötigen oft höhere Beleuchtungsstärken und bessere Entblendung.

  • Flexible Systeme (dimmbares Licht, anpassbare Farbtemperatur) steigern Komfort und Leistungsfähigkeit.

Tageslicht optimal nutzen

  • ASR A3.4 fordert, so weit möglich, Tageslicht einzusetzen.

  • Tageslicht-Arbeitsplätze wirken sich positiv auf Wohlbefinden, Biorhythmus und Produktivität aus.

Not- und Sicherheitsbeleuchtung

  • Ergänzend zur Grundbeleuchtung: In Flucht- und Rettungswegen, an Notausgängen, Schilder und Beleuchtung auch bei Stromausfall sicherstellen.

  • Prüfung der Notbeleuchtungsanlagen (Batteriepuffer, Testschaltungen).

Blendfreies Bildschirmarbeiten

  • Monitore in einem Winkel positionieren, dass keine Spiegelung von Lampen oder Fenstern entsteht.

  • Einhaltung der empfohlenen Leuchtdichte-/Blendgrenzen (UGR unter 19 in vielen Büros).

Energieeffizienz

  • Zwar nicht primär Arbeitsschutz, aber sinnvoll: LED statt Leuchtstoffröhren, Sensorik (Bewegungsmelder in Fluren), intelligente Lichtsteuerung.

  • Einsparungen von Stromkosten bei gleichzeitiger Erfüllung hoher Qualitätsstandards.