Detaillierte Lichtplanung gemäß HOAI Phase 5
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Prüfung – Ausführungsplanung Licht (Neubau Industriegebäude)
Diese Prüfanweisung beschreibt in rechtlicher und technischer Hinsicht Prosa: die systematische Auseinandersetzung mit der Ausführungsplanung (Leistungsphase 5) HOAI) für die Beleuchtungsanlagen ("Light Theme") eines neuen Industriegebäudes mit Verwaltungs- und Produktionsbereiche. Ziel ist es, sicherzustellen, dass die Die geplante Beleuchtung entspricht den geltenden technischen Normen, gesetzlichen Anforderungen und entspricht dem Stand der Technik. Sowohl die Innenbeleuchtung als auch die (Büros, Besprechungsräume, Flure, Labore, Produktionshallen, Lagerflächen) sowie auch Außenbeleuchtung (Wege, Parkplätze, Einfahrten, Fassaden) und Sicherheits- und Notbeleuchtung. Besondere Aufmerksamkeit basiert auf der Einhaltung der vorgeschriebenen Beleuchtungsstärken, der Gleichmäßigkeit Beleuchtung, Begrenzung der Blendung und ausreichende Farbwiedergabe. Die Prüfanweisungen richten sich an Fachplaner und Inspektoren, die eine detaillierte Qualitätskontrolle der Lichtplanung durchführen durchführen. Die Prüfung erfolgt auf der Grundlage der einschlägigen deutschen und Europäische Normen und gesetzliche Vorgaben. Abweichungen von den Anforderungen sind zu dokumentieren und durch geeignete Maßnahmen umzusetzen zur Verbesserung der Sicherheit, des Gesundheitsschutzes und der Energieeffizienz.
Geltungsbereich und normative Grundlagen
Diese Prüfanweisung gilt für die Lichtplanung eines neuen Industriegebäudes mit Büro- und Verwaltungsräumen sowie Produktionshallen und Lagerhallen einschließlich der angrenzenden Außenbereiche. Es umfasst alle Arten von fest installierten künstlichen Beleuchtungssystemen im Innen- und Außenbereich sowie in sicherheitsrelevanten Not- und Notfallbereichen Notbeleuchtung. Diese Prüfanweisung behandelt nicht Aspekte der Gebäudeautomation oder tageslichtabhängige Steuerung, es sei denn, Einhaltung der Normanforderungen – der Fokus liegt auf der statischen Design des Beleuchtungssystems.
Normative Grundlage: Die Prüfung orientiert sich streng an den geltenden technischen Normen und Regelungen in Deutschland, insbesondere auf:
DIN EN 12464-1 – Beleuchtung von Arbeitsplätze – Teil 1: Arbeitsplätze in Innenräumen: Planungsgrundlagen und Anforderungen an die künstliche Beleuchtung in Innenbereiche (Mindestbeleuchtungsdichten, Leuchtdichteverteilung, Begrenzung der Blendung usw.).
DIN EN 12464-2 – Beleuchtung von Arbeitsstätten - Teil 2: Arbeitsplätze im Freien: Entsprechend Anforderungen an Arbeitsstätten und Außenbereiche (z. Werksgelände, Parkplätze, Wege).
DIN EN 1838 – Notbeleuchtung (Sicherheitsbeleuchtung für Fluchtwege und Arbeitsstätten mit Gefährdung): Enthält Mindestanforderungen an Beleuchtungsstärken und Technische Kriterien für Sicherheits- und Notbeleuchtungssysteme, z. 1 lx auf Fluchtwegen oder 0,5 lx in Antipanikbereichen.
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV): Deutsches Verordnungsrecht, das grundlegende Anforderungen an die Beleuchtung von Arbeitsplätzen (z. B. "ausreichende Tages- und künstliche Beleuchtung"). Die ArbStättV wird konkretisiert durch die Technische Regeln für Arbeitsstätten.
ASR A3.4 "Beleuchtung": Regel am Arbeitsplatz, dass die ArbStättV im Detail. Sie enthält verbindliche Mindestwerte für Beleuchtungsstärken in verschiedenen Tätigkeitsbereichen, Minimaler Farbwiedergabeindex und Hinweise zur Blendungsbegrenzung Arbeitsplätze. Werden die ASR-Anforderungen eingehalten, so ist die Erfüllung der der ArbStättV.
Sonstige Rechte des geistigen Eigentums und Verordnungen: Insbesondere die ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" Sicherheitsbeleuchtung, wenn ein Stromausfall zu gefährlicher Dunkelheit führt und ASR A1.3 "Sicherheit und "Gesundheitsschutzzeichen" (für beleuchtete Rettungszeichen) bei der Planung von Notbeleuchtung.
VDE-Vorschriften (v.a. DIN VDE 0100 und VDE 0108): regeln die elektrische Sicherheit der Beleuchtungsanlage. Hierzu Anforderungen an Schutzarten und Schutzarten der Leuchten (IP-Schutz gegen Staub/Feuchtigkeit), an den Stromkreis und Verteilung von Stromkreisen sowie zur Kabelführung und Hecke. Zum Beispiel DIN VDE 0100-718 und DIN VDE 0108-100 (entspricht DIN EN 50172) für Sicherheitsbeleuchtungssysteme in Gebäuden.
Stand der Technik:
Neben den Normen gelten anerkannte Regeln der Technik und Branchenspezifische Richtlinien, z.B. Informationen der Berufsgenossenschaften (z. B. DGUV Informationen zur Beleuchtung) oder Planungshinweise. Die Planung sollte nicht nur die Mindestanforderungen erfüllen sondern – wo sinnvoll – auch eine gute Lichtqualität und Streben Sie nach Energieeffizienz.
Prüfkriterien und Anforderungen an die Lichtplanung
Im Folgenden werden die Prüfkriterien nach Flächen. Für jeden Bereich des Beleuchtungssystems wird die einschlägigen Anforderungen und auf der Grundlage der Planungsunterlagen (Beleuchtungsberechnungen, B. Leuchten-/Schaltpläne, technische Datenblätter). An insbesondere die berechneten/deklarierten Beleuchtungsstärken, die Gleichmäßigkeit der Beleuchtung, die Maßnahmen zur Begrenzung der Blendung, die Arten der verwendeten Lampen/Leuchten (in Bezug auf Farbwiedergabe, Wirkungsgrad und Eignung für Umgebungsbedingungen) sowie die elektrische Auslegung gemäß VDE-Vorschriften. Testmethodik: Der Auditor vergleicht die in den Planungsdokumenten angegebenen Werte und ausgewählten Komponenten mit den unten aufgeführten Zielvorgaben. Gegebenenfalls vorhandene Berechnungsprotokolle (Lichtberechnungssoftware) verwendet werden, um z.B. durchschnittliche Beleuchtungsstärken und UGR-Werte zu verstehen. Alle Abweichungen von den Anforderungen müssen im Prüfbericht aufgeführt werden. Gegebenenfalls muss der Fachplaner aufgefordert werden, Verbesserungen vorzunehmen, damit alle Kriterien erfüllt sind.
Innenbeleuchtung – Arbeitsplätze in Innenräumen
Die Innenbeleuchtung ist nach DIN EN 12464-1 zertifiziert und ASR A3.4 so, dass alle Arbeitsplätze und in allen Arbeitsstätten Verkehrssektoren, die für die Tätigkeit ausreichend und angemessen sind, Es herrschen Lichtverhältnisse. Es wird geprüft, ob die Erforderliche durchschnittliche Beleuchtungsstärke (Erhaltungswert Ē_m) über das gesamte relevante Gebiet verteilt. Folgende Themen sind Dabei sollte sowohl der Bereich der Sehaufgabe (z.B. Arbeitsplatzbereich) als auch die Umgebung mit einbezogen werden. Darüber hinaus sind qualitative Anforderungen wie die Blendungsbegrenzung (UGR-Werte) und Farbwiedergabe. Die wichtigsten Teilbereiche in der Inneres:
Büroarbeitsplätze und Büros
Beleuchtungsstärke: In Büros können typische Sehaufgaben wie Lesen, Schreiben, Nach DIN EN 12464-1 wird eine mittlere Beleuchtungsstärke von Mindestens 500 Lux. Diese Anforderung gilt für die Arbeitsfläche (Schreibtischhöhe). Die ASR A3.4 bestätigt diesen Wert als Mindestwert für Büroarbeitsplätze (Tätigkeit "Schreiben, Lesen, Datenverarbeitung"). Bereiche im Büro mit weniger visuellem Anspruch – wie z.B. reine Ablage- oder Kopierbereiche – können auf niedrigerer Ebene beleuchtet werden (Standardspezifikation: z.B. 300 lx zum Ablegen/Kopieren), aber in modernen Büros Ein einheitliches Niveau von ~500 lx wird in der Regel überall angestrebt, um Flexibel nutzbare Arbeitsplätze. Check: Prüfen Sie die Lichtberechnung bzw. Leuchtenplanung für alle Büroflächen; Der Erhaltungswert der horizontalen Beleuchtungsstärke auf Arbeitsflächen muss ≥ 500 lx betragen betragen. Arbeitet die Planung mit einer flächenspezifischen Beleuchtung (z. einzelnen Arbeitsplatzleuchten) ist darauf zu achten, dass die Grundbeleuchtung im Raum ausreichend ist (siehe auch Abschnitt Gleichmäßigkeit unten). Gegebenenfalls ist zu prüfen, ob die Beleuchtungsberechnungen Erhaltungsfaktor angewandt wurde, um sicherzustellen, dass die Alterung/Verschmutzung kann noch 500 lx erreicht werden.
Gleichmäßigkeit und Ambientebeleuchtung: Es ist zu prüfen, ob die Die Beleuchtungsstärke ist gleichmäßig verteilt. In den Büros ist die ASR A3.4, dass in der Nähe eines Arbeitsplatzes (direkt angrenzende Fläche von ca. ≈ 3 m um den Arbeitsplatz) mindestens 2/3 der Beleuchtungsstärke des Arbeitsplatzes. Konkret: Im Falle von erforderliche 500 lx am Arbeitsplatz müssen Es können mindestens 300 lx erreicht werden. Dies entspricht einer Gleichmäßigkeitsanforderung U_0 (Min/Ø) von ca. 0,6 im Umgebungsbereich. Wenn Büroflächen ohne definierte Einzelarbeitsplätze geplant werden (Großraumbüro) muss ein raumspezifisches Beleuchtungskonzept verfolgt werden, d.h. sorgen für eine gleichmäßige Umgebungsbeleuchtung überall – typischerweise auch ~500 lx, um ausreichend Licht. Prüfung: In den Berechnungsbelegen oder Plänen werden die Werte im Feld die Umgebung kontrollieren; Keine extremen Helligkeitsunterschiede erlauben. Die Beleuchtungsstärke in peripheren Zonen und an den Wänden sollte sollte auch nicht zu niedrig sein (für vertikale Sehaufgaben oder allgemeine Helligkeitswahrnehmung, empfohlen: ≥ 1/3 der Horizontalen Beleuchtungsstärke an Wänden, z.B. ~175 lx vertikal bei 500 lx horizontal im Büro).
Blendungsbegrenzung (UGR): Die Beleuchtungsanlage muss so geplant werden, dass störende Blendung wird vermieden. Speziell für Bildschirmarbeitsplätze, Leuchten mit geeignete Dispersionseigenschaften (z.B. mit Diffusoren, Prismenoptiken oder indirektes Licht). Nach DIN EN 12464-1 gilt für Büros: Grenzwerte für psychologische Blendung in Form des UGR-Wertes (Unified Blendung). Für Tätigkeiten wie Lesen, Schreiben, Arbeiten am Bildschirm, zur Einhaltung einer UGR ≤ 19. Technische Zeichnung oder sehr feine Visualisierung noch strengere Anforderungen hätten (UGR ≤ 16), weniger kritische Bereiche (Flure, Archive) wären höhere UGR-Werte zulässig (Typ. ≤ 22 oder 25). Prüfung: Der Fachplaner sollte für jeden UGR-Berechnungen erstellen Raum oder nach Art der Leuchte. Diese müssen überprüft werden, um sicherzustellen, dass alle Arbeitsbereiche halten den geforderten UGR-Grenzwert ein. Konsultieren Sie ggf. die Datenblätter der Hersteller der Leuchten, um zu sehen, ob die Leuchte geeignet ist für Computerarbeitsplätze (Stichwort "BAP-kompatibel", z.B. Leuchtdichte < 1500 cd/m² bei einem Winkel von 65°). Mit reinem indirekte Beleuchtungssysteme muss die UGR-Bewertung möglicherweise anders angewandt werden (Bitte beachten Sie die Angaben des Herstellers). In die Planung sollte auch die Leuchtenanordnung und Die Montagehöhe muss so gewählt werden, dass keine direkten Blendlichter auf Augenhöhe entstehen (leuchtet so weit wie möglich außerhalb des direkten Sichtfeldes des Arbeitnehmer).
Farbwiedergabe: In Büros und allen Räumen mit regelmäßiger Anwesenheit von Personen sorgen für eine gute Farbwiedergabe. Nach ASR A3.4 müssen Lampen mindestens Ra 80. DIN EN 12464-1 empfiehlt für allgemeine Innenräume haben auch Ra 80 als niedrigeren Wert (für standardisierte B. Sehaufgaben in Büros, Klassenzimmern etc.). Prüfung: Die (bei LEDs oft als Komplettsystem (B. angegeben) für ihren Farbwiedergabeindex. LED-Leuchten treffen auf in der Regel Ra 80 oder höher – dies sollte aber explizit im Datenblatt angegeben werden muss angegeben werden. Verwenden Sie keine Leuchten mit Ra < 80 in Büros! (Ausnahme: technische Räume, die nicht ständig von Personen oder ähnlichem genutzt werden, in denen Ra 60 zulässig ist, siehe unten.) In Gebieten mit höherer Anforderungen an die Farberkennung (z.B. für farbkritische Designaufgaben oder in der B. medizinischer Bereich) müsste für Ra 90 – für die normale Büroarbeit – zur Verfügung gestellt werden. Dies ist nicht zwingend erforderlich, aber Planer sollten spezielle Benutzerwünsche haben erwägen.
Leuchtenanordnung und Schaltung: Es muss überprüft werden, ob die Anzahl und Platzierung der Leuchten sorgt für eine schattenfreie, gleichmäßige Ausleuchtung des arbeitsplätze. In typischen Büros werden beispielsweise Rasterleuchten oder Pendelleuchten, die in einem regelmäßigen Raster angeordnet sind. Der Plan sollte wie folgt aussehen: Zeigen Sie jedem Raum, wie viele Leuchten und mit welcher Leistung (Lumen/Watt). Zusätzlich muss die Schaltung überprüft werden: Sind So stehen z.B. mehrere Schaltgruppen oder eine Dimmfunktion zur Verfügung, um Unterschiedliche Verwendungszwecke (Präsentation, Reinigung, etc.)? In Besprechungsräume und Büros mit Präsentationsmedien sollten über mindestens einen Separate Umschaltmöglichkeit für den Projektor-/Leinwandbereich verfügbar (Blackout-Option), siehe 3.1.2. Es ist auch wichtig, ob pro Zimmer oder Gebiet sind ausreichend Stromkreise geplant – zum Beispiel in einem Großraumbüro Nicht alle Leuchten sind an einen Stromkreis angeschlossen, um Versäumnis, nicht den gesamten Raum zu verdunkeln. Inspektion: Schaltplan ansehen – Sind z.B. benachbarte Leuchten auf unterschiedliche Sicherungskreise verteilt? (Dies ist eine bewährte Methode, um die Resilienz zu erhöhen.) Sind Schalter oder Steuergeräte (Präsenzmelder, Dimmer), die in den Unterlagen enthalten sind und korrekt beschriftet? Die Prüfanweisung konzentriert sich nicht auf die Gebäudeautomation – es genügt zu prüfen, ob zumindest eine ausreichende Eine manuelle Schaltmöglichkeit ist vorgesehen und es entstehen keine unerwünschten durchgehenden hellen oder dunklen Bereiche.
Tagungsräume und Konferenzbereiche
Beleuchtungsstärke: in Besprechungen und Besprechungsräumen Es wird empfohlen, dass Konferenzräume ein ähnliches Beleuchtungsniveau wie in Büros haben, da sie auch lesen, schreiben und vorgestellt. Die Norm DIN EN 12464-1 empfiehlt für Konferenz- und Besprechungsräume 500 lx (analog zur Büroarbeit), sofern nicht anders Aktivitäten dominieren. Prüfung: Stellen Sie sicher, dass die Planung für Die Besprechungsräume bieten eine durchschnittliche Beleuchtungsstärke von etwa 500 Lux. In Kleinere Besprechungsräume ohne anspruchsvolle Sehaufgaben könnten 300 lx können ausreichend sein, aber aus Gründen der Einheitlichkeit 500 lx wurde ebenfalls gewählt. Wenn die Verwendung repräsentativer ist, dimmbare Beleuchtungssysteme bereitgestellt werden könnten – prüfen Sie, ob die Minimale Beleuchtungsstärke ist immer noch erreichbar.
Präsentations- und blendfrei: In Räumen mit Projektions- oder Leinwandpräsentationen wird die Die Beleuchtung kann zonenweise geschaltet oder gedimmt werden, z.B. während eines Darstellung das Licht im Bereich der Projektionsfläche reduzieren, ohne die Schalten Sie die gesamte Raumbeleuchtung aus. Prüfung: Prüfen Sie die Planungsunterlagen, um sicherzustellen, dass ob in Konferenzräumen getrennte Leuchtenkreise (z.B. "vordere Reihe"/"hintere Reihe") Reihe") oder Dimmer. Zudem ist eine Blendungsbegrenzung zu vermeiden Konferenzteilnehmer blicken oft in Richtung der Präsentationsfläche – Leuchten im Sichtfeld sollten daher blendfrei sein. UGR ≤ 19 ist auch hier ein Leitfaden.
Einheitlichkeit und Ambiente: In langgestreckten Konferenzräumen oder Säle, um zu prüfen, ob die Beleuchtung auch an den Raumrändern und an den Zuschauerplätzen ausreichend ist. Dunkle Ecken sind zu vermeiden, um angenehme Raumatmosphäre. Dekorative Wandbeleuchtung, falls erforderlich oder indirekte Beleuchtungselemente, falls geplant – diese sollten nicht auf Kosten der minimalen Beleuchtungsstärke, sondern wirken auch komplementär.
Farbwiedergabe: Auch mindestens Ra 80 beobachten. In repräsentativen Räumen kann eine höherwertige Beleuchtung mit Ra 90 vorgesehen werden, die die Farbwirkung verbessert (wichtig z.B. wenn Materialproben, Farben, etc. werden in Meetings bewertet).
Verkehrswege, Flure und Treppen in Innenräumen
Beleuchtungsstärke: Interne Verkehrswege (Flure, Korridore) werden genutzt, um Orientierung und Notwendigkeit, Stolperfallen sicher zu vermeiden erkennbar. Nach DIN EN 12464-1 In Innenräumen ist in der Regel eine durchschnittliche Beleuchtungsstärke von 100 Lux angemessen. In unkritischen Fällen erlaubt der ASR A3.4 sogar 50 lx als Mindestwert für Korridore ohne Fahrzeugverkehr. Praktisch Flure werden in der Regel mit ca. 100 lx geplant, in denen Produktionsumgebungen sind mit größerer Wahrscheinlichkeit 50 bis 100 lx je nach Bedarf. Treppen müssen heller sein beleuchtet: mindestens 100 lx auf den Stufen, da die Unfallgefahr höher ist. Prüfung: Die Planung muss überprüft werden, um sicherzustellen, dass alle Flurbereiche und Treppenhäuser erhalten ausreichend Licht. Besonders wichtig: Vor Aufzugstüren, auf Stufen und Podesten sollte keine schlechte Beleuchtung vorhanden sein erscheinen. Geplant sind bei Bedarf einzelne Leuchten, die auf Treppen und Ausgänge ausgerichtet sind – Prüfen Sie, ob an diesen Stellen Beleuchtungsstärken berechnet werden. Waren. Im Zweifelsfall ist der Wert aus dem ASR (100 lx) Auch wenn sonst Korridore mit 50 lx geplant sind.
Ebenheit: Achten Sie in langen Fluren auf dass keine "Lichtinseln" entstehen – wählen Sie den Leuchtenabstand so, dass ein Mindestniveau vorhanden ist. Es sollte keinen Abschnitt des Flurs geben deutlich unter dem Durchschnitt liegen (Richtwert: U_0 ≥ 0,4 für Korridore, d.h. min ca. 40% des Mittelwertes) – dies ergibt sich fast automatisch, wenn Hängen Sie die Lampen in regelmäßigen Abständen auf. Test: Abstand zwischen den Flurleuchten im Messen und vergleichen Sie den Plan mit Ihrer Lichtkegelbeleuchtung (ggf. Lichtberechnung) ).
Blendung: In Fluren ist es besonders wichtig, verhindern, dass niedrige Anbauleuchten oder Wandstrahler direkt in den Die Augenhöhe ist geblendet. Ideal sind Deckenleuchten oder indirekte Systeme. Kein spezifischer UGR-Wert vorgeschrieben (aufgrund der Verkehrsfläche), aber nach Plan Es sollten blendfreie Leuchten verwendet werden. Untersuchung: Lage und Art des Leuchten in Fluren prüfen – z.B. Wandleuchten sollten opal oder abgeschirmt sein, Keine Flecken, die horizontal leuchten.
Farbwiedergabe: Mindestens Ra 40 befindet sich in Verkehrswegen (da es hier keine fein gefärbten Sehaufgaben gibt). In Bürogebäuden In der Regel wird aber das gleiche Lampenmaterial wie in Büros verwendet, d.h. Ra 80. Test: Da es wohl keine separaten Leuchtmittel in den Fluren für die (oft identische Downlights usw.), ist die Einhaltung nicht kritisch. Soll die Planung jedoch z.B. Natriumdampflampen (sehr niedriges Ra) für bestimmte Korridore vorsehen, wäre dies innerhalb von Gebäuden nicht zulässig.
Spezial Fälle: Korridore in Labor- oder klinischen Bereichen (falls vorhanden) könnten höhere Anforderungen, z. B. Nachtbeleuchtung vs. Tagbeleuchtung (siehe ASR A3.4, die 200 lx Tag / 50 lx Nacht für Korridore in Krankenhäusern, in Büroumgebungen, aber in der Regel konstant). Für Industriebereiche mit Flurförderzeugen Es gelten unterschiedliche Werte (siehe 3.1.5 Lager/Verkehr mit Fahrzeugen).
Labore und Prüfräume
Beleuchtungsstärke: Labore gehören zu den Arbeitsplätzen mit erhöhter Sehstärke Stress. Die Anforderungen der Norm ASR A3.4 für Laboratorien beträgt 500 Lux durchschnittliche Beleuchtungsstärke (analog zum Büro, da viele Labortätigkeiten erfordern Feinmotorik und Leseinstrumente). Zusätzlich empfiehlt die ASR eine ausreichend hohe vertikale Beleuchtungsstärke (Ē_v) von z.B. 175 lx auf aufrechten Flächen, so dass bei aufrechtem Arbeiten (Abzug, Schränke) gibt es genügend Licht. Je nach Art des Labors Es können jedoch deutlich höhere Werte notwendig sein: An Präzisionsprüfarbeitsplätzen oder Vorbereitungsarbeiten werden mitunter ≥ 750 lx oder sogar 1000 lx (z.B. für medizinische Laboranalysen, elektronische Präzisionsmontage unter Lupen etc.). Prüfung: Die Ausführungsplanung muss differenziert geprüft werden Umfasst das Projekt verschiedene Arten von Laboratorien (Chemielabor vs. QA-Teststation)? Dann finden Sie für jede Art von Labor die richtige Beleuchtungsstärke Lösung. Gibt es Beleuchtungsberechnungen für Labore? Diese steuern, ob der Planer möglicherweise eine Pauschale von 500 lx festgelegt hat – wenn die Die Stellenbeschreibung deutet auf höhere Anforderungen hin (z. B. Farbtests, Mikroskopie) sollte gefragt werden, ob das Licht ausreicht. Falls erforderlich, kann die Verbessern Sie hier die Planung und installieren Sie beispielsweise zusätzliche Arbeitsplatzleuchten oder höher Leistungsreserven.
Begrenzung der Blendung: Labore verfügen oft über glänzende Geräte und Displays, daher Eine indirekte oder diffus diffuse Beleuchtung ist von Vorteil, um reflektierte Blendung zu vermeiden. minimieren. Die UGR sollte so niedrig wie möglich sein (≤ 19 empfohlen). Prüfung: Prüfen Sie die Art der Leuchte in Laboren – z.B. Deckeneinbauleuchten mit Parabolrastern kann Reflexionen auf glänzenden Oberflächen verursachen; Möglicherweise wäre es Milchglas besser. Bei Bildschirmarbeiten (Labor-PCs) das Büro UGR Werte sowieso.
Farbwiedergabe: Ein hoher Farbwiedergabeindex ist wichtig, vor allem in Laboren, Vor allem dann, wenn Farbunterschiede beurteilt werden müssen (Chemie, Biologie – z.B. Indikatorfarben, Blutanalysen). Die Mindestanforderung beträgt Ra 80, aber Ra 90 wird häufig für analytische Tätigkeiten empfohlen. Das ASR A3.4 schreibt sogar Ra 90 bei 1000 lx für "Farbtests, Kontrollen" vor. Prüfung: Stellen Sie sicher, dass in den Laboren keine "Industrieleuchten" mit nur Ra 70 oder 80 verwendet werden, wenn dort das Farbsehen kritisch ist. Gegebenenfalls sollten LED-Leuchten mit Ra 90 spezifiziert werden – wenn Nicht verfügbar, als Verbesserung vermerken.
Spezial Ausstattung: In einigen Laboratorien es gelten besondere Anforderungen an die Beleuchtung, z.B. UV-Licht (für Chemielaboratorien mit (UV-Analyse) oder farbiges Licht (für Lichttests). Diese sind projektspezifisch – Prüfen Sie hier nur, ob Standardlichtquellen vorhanden sind, falls dies in der Aufgabe erforderlich ist. Andernfalls gelten die Standardwerte.
Sicherheitsaspekt: Labore haben oft gefährliche Stoffe, bei Stromausfall ist eine Notbeleuchtung notwendig wichtig (siehe 3.3). Prüfen Sie, ob in Laboren genügend Sicherheitsleuchten vorhanden sind sind so geplant, dass gefährliche Arbeiten sicher ausgeführt werden können (Umgang mit Chemikalien – hier kann in der ASR A2.3 "Sicherheitsbeleuchtung an" erforderlich sein). Arbeitsplätze mit besonderem Risiko").
Produktionshallen und Werksflächen
Je nach Tätigkeit müssen Produktions- und Fabrikhallen im Industriebau sehr unterschiedlich sein. Generell gilt jedoch:
Beleuchtungsstärken: Nach ASR A3.4 und DIN EN 12464-1 sind abgestufte Mindestwerte für industrielle Arbeitsplätze abhängig von der Präzision der Arbeit. Einige Beispiele aus Anhang 3 der ASR A3.4:
Grob Tätigkeiten (z.B. Rohmontage, Transport, keine Präzisionsarbeiten): 300 Lux ausreichend Oder manchmal nur 200 lx für sehr grobe Arbeiten.
Normal Montagearbeiten, Maschinenbedienung: 300–500 Lux typischer Bereich (z.B. elektronisches Löten 750 lx, Kabelkonfektion 300 lx, etc.).
Feine Montage, Qualitätskontrolle, Prüfarbeiten: 500-750 Lux erforderlich, Ausnahmefälle bis 1000 Lux. Sehr feine Arbeiten (z.B. Präzisionsmessplätze, Uhrenmontage) sogar 1500 Lux.
Schweißarbeitsplätze: spezielle (Hier zählt die Leuchtdichte des Lichtbogens mehr; die Umgebung sollte aber schwach beleuchtet sein, ~50–300 lx je nach Bereich).
Inspektion:
Der Prüfer muss zunächst für jeden Hallenbereich feststellen, welcher Dort werden Aktivitäten geplant (ggf. anhand des Raumbuches oder Anfrage an Planer/Bauherren). Danach muss geprüft werden, ob die geplante Die Beleuchtungswerte im Plan stimmen mit den Zielwerten überein. In Bei der Berechnung der Beleuchtung sollten die Die Beleuchtungsstärken bei der Wartung müssen angegeben werden. Besonders kritisch: Arbeitsplätze mit hoher Präzision herausfiltern (z. B. eine Qualitätsprüfstation innerhalb eines Saal) – sind zusätzliche Leuchten oder höhere Beleuchtungsstärken im Plan Berücksichtigt? Ist dies nicht der Fall, wird im Prüfbericht vermerkt, dass die lokale Eine zusätzliche Beleuchtung ist notwendig. Überprüfen Sie umgekehrt überdimensioniert: Beleuchtungsstärken weit über den Normwerten kann unnötigen Energieverbrauch bedeuten, es sei denn, Denn sie sind bewusst für bessere Sehkomfortreserven gewählt.
Einheitlichkeit: In Hallen, Es ist wichtig, dass eine Zone nicht über- und eine andere unterbeleuchtet wird, insbesondere aus Sicherheitsgründen (gleiche Lichtverhältnisse im gesamten Arbeitsplatz). Die ASR benötigt mindestens 0,6-mal so viel im Umgebungsbereich bei Hohe Beleuchtungsstärke (analog zu Office). In der Praxis bedeutet das: z.B. zwischen Zwei Leuchten dürfen keine dunklen Löcher aufweisen, die Auge und Körper durchdringen ständige Anpassung. Inspektion: Überprüfung des Leuchtenlayouts – In Produktionshallen stehen häufig Reihenleuchten oder Hallenstrahler im Raster. Stellen Sie sicher, dass Abstände und Montagehöhen auf einem akzeptablen Niveau gehalten werden Gleichmäßigkeit (siehe Lichtberechnung: U_0 wenn möglich ≥ 0,4 Zoll gesamte Hallenfläche, und kein Punkt < 0,1 * Ē_avg, der ist in der Regel bewiesen). Stellen Sie sicher, dass Randbereiche, Ecken und Flächen unter Galerien oder ähnlichem.
Blendungsgrenze: In Arbeitsbereichen Im Maschinen- und Fahrzeugverkehr kann Blendung zu Unfällen führen – daher Direkte Blendung muss vermieden werden. DIN EN 12464-1 gibt UGR-Grenzwerte gelten auch für Industriegebiete (z. B. UGR ≤ 22 für mittlere Montage, ≤ 25 für grobe Arbeiten). In hohen Hallen mit Die UGR-Bewertung ist für Hallenstrahler schwierig; hier sollte es zumindest auf Leuchten gehen mit großem Abstrahlwinkel oder prismatischen Abdeckungen.
Prüfung: Im Bereich Informieren Sie sich bei den Herstellerangaben der vorgesehenen Hallenleuchten darüber, ob Blendgrenzen (Bildschirme, Gitter) sind vorhanden. Es ist möglich, dass bei sehr hohe Leuchtdichte (z.B. LED-Hallenstrahler) zusätzliche Maßnahmen (Anti-Glare-Ringe) – sofern nicht in der Planung berücksichtigt. Auch wichtig: Ordnen Sie Leuchten nicht so an, dass sie direkt in die Hände von Staplerfahrern oder Kranführern gelegt werden können. Strahlendes Gesicht.
Farbwiedergabe: In Produktionshallen Es hängt davon ab, ob die Unterscheidung der Hautfarbe für den Job wichtig ist. Im Allgemeinen benötigt das ASR mindestens Ra 80 für die meisten Produktions- und Versammlung. Es gibt jedoch Ausnahmen: In einigen breiten Industriesektoren Ra 60 oder sogar Ra 40 sind zulässig, wenn eine feine Farbwahrnehmung (z.B. Zement-/Betonherstellung, reiner Materialumschlag).
Prüfung:
Im Bereich Informieren Sie sich bei den Herstellerangaben der vorgesehenen Hallenleuchten darüber, ob Blendgrenzen (Bildschirme, Gitter) sind vorhanden. Es ist möglich, dass bei sehr hohe Leuchtdichte (z.B. LED-Hallenstrahler) zusätzliche Maßnahmen (Anti-Glare-Ringe) – sofern nicht in der Planung berücksichtigt. Auch wichtig: Ordnen Sie Leuchten nicht so an, dass sie direkt in die Hände von Staplerfahrern oder Kranführern gelegt werden können. Strahlendes Gesicht.
Farbwiedergabe:
In Produktionshallen Es hängt davon ab, ob die Unterscheidung der Hautfarbe für den Job wichtig ist. Im Allgemeinen benötigt das ASR mindestens Ra 80 für die meisten Produktions- und Versammlung. Es gibt jedoch Ausnahmen: In einigen breiten Industriesektoren Ra 60 oder sogar Ra 40 sind zulässig, wenn eine feine Farbwahrnehmung (z.B. Zement-/Betonherstellung, reiner Materialumschlag).
Prüfen:
Prüfen, ob In die Planung können Lichtquellen mit geringer Farbwiedergabe (z.B. "gelb") einbezogen werden Licht). Unwahrscheinlich in neuen Industriegebäuden heute, wie fast überall Es können LEDs mit Ra ≥ 80 verwendet werden. Wenn jedoch z. B. in einem Natriumdampf-Hochdrucklampen (Ra ~25) geplant waren, wäre dies nicht normgerecht (außer evtl. Außenbereiche, siehe dort). Stellen Sie also sicher, dass mindestens Ra 60 (Lager) bzw. Ra 80 (Arbeitsplätze) werden. Empfehlung: LED mit Ra 80 möglichst auch in Produktionshallen um jegliche Fehlfarben zu vermeiden – nur dort, wo es sich ausschließlich um Helligkeit und Effizienz konnten niedrige Werte toleriert werden, aber Ein Neubau mit LED-Technik ist kaum ein Problem.
Arbeitsplatzbezogene Zusatzbeleuchtung: Prüfen, ob spezifische Arbeitsplätze (z. B. feinmechanische Montagearbeitsplätze, Sichtarbeitsplätze, Endkontrolle) stehen separate Arbeitsleuchten zur Verfügung. Normativ ist dies erlaubt und teilweise notwendig: Nach ASR A3.4 sehr hoch Anforderungen (> 500 lx) werden diese Beleuchtungsstärken auch bezogen auf die Fläche z.B. durch spezielle Leuchten direkt am Arbeitsplatz erreicht. Das heißt, die Die Allgemeinbeleuchtung muss nicht überall 1000 lx liefern, sondern kann 500 lx und der Rest wird vor Ort aufgefüllt.
Prüfung: Im Bereich Planungsunterlagen für Hinweise auf Maschinenleuchten, Lupenleuchten o.ä. suchen. Sind solche Flächen bekannt, aber nicht im Plan enthalten, so wird die Im Testbericht wird darauf hingewiesen, dass eine zusätzliche Beleuchtung erforderlich sein kann.
Schutzart und Montagehöhe: Produktionshallen können rauere Umgebungen (Staub, Feuchtigkeit, Hitze) sein. Daher muss geprüft werden, ob die geplanten Leuchten über eine ausreichende Schutzart (z.B. Staubschutz) verfügen. Siehe Kapitel 3.4/VDE – in Industriehallen, oft min. IP54 empfohlen für Leuchten (Schutz gegen Staubablagerungen). Ebenso Leuchten müssen mechanisch robust sein (evtl. IK-Stoßfestigkeit beachten, insbesondere bei B. Bereiche mit Kran- oder Wurfgefahr).
Prüfung: Liste der Leuchten siehe: IP-Schutz sollte für Hallenleuchten spezifiziert werden. Wenn z.B. IP20-Einbauleuchten in einer staubigen Fabrikhalle, die ungenügend. Einbauhöhe: Achten Sie darauf, dass die Lichtstärke bei sehr hoch hängenden Leuchten (über 6 m Höhe) ausreichend ist Berechnung) und die Instandhaltung berücksichtigt wird (z. B. müssen Abschnitte kann für Lampenwechsel etc. abgeschaltet werden, aber mit LED seltener notwendig).
Elektrische Anschlüsse und Schaltkreise: In großen Hallen ist auf eine sinnvolle Gruppierung zu achten (z.B. getrenntes Schalten von Hallendritteln oder nach Tageslichtbereichen). VDE-Anforderungen: Es kann erforderlich sein, eine Notbeleuchtung in den Produktionshallen bereitzustellen (je nach Gefährdung siehe 3.3), d.h. einige der Hallenleuchten könnten an die Notstromsystem – überprüfen Sie dies in den Plänen (sind für Sicherheitsleuchten, separate Kabel/Schaltanlagen eingezogen?). Sonst Standard: ausreichende Anzahl von Stromkreisen – z. B. nicht mehr als 20 Leuchten an eine Sicherung usw. – und Phasenverteilung.
Prüfung: Achten Sie auf Schaltpläne/Legenden: wenn z.B. 3 Phasen verwendet werden und die Leuchten Ungefähr gleichmäßig darauf verteilt (für den Lastausgleich)? Sind Abschaltoptionen (Lastabwurfrelais für Spitzenlast?) vorgesehen? Derartig Details sind optional, aber wenn angegeben, überprüfen Sie, ob sie mit dem Standard konform sind.
Ablageflächen (Tretlager) - Beleuchtungsstärke: Lagerräume haben je nach Lagergut und Suchauftrag gestaffelte Standorte. Anforderungen. Gemäß ASR A3.4:
50 lx für leichtere Lagerung, von gleichartigen Gütern ohne ständige Suche (z.B. Palettenlager, Grobmaterial).
100 lx für Lager mit Suchaufgaben für verschiedene Arten von gelagerten Gütern (d.h. Mitarbeiter müssen einige , lesen Sie die Schrift auf den Etiketten der Lagerplätze).
200 lx für Lagerräume mit regelmäßige Leseaufgaben (z.B. Kommissionieren, ständiges Lesen) kleine Inschriften).
Bei diesen Werten handelt es sich um Mindestwerte. Eine höhere Beleuchtung kann nützlich sein, wenn: z.B. schnelle Logistikprozesse.
Prüfung: Die Lagerbeleuchtung im Plan prüfen: Bestimmen Sie die Art des Lagers (Hochregal? Lager für Kleinteile? Selten betretenes Ersatzteillager?). Wenn z.B. in der Spalte Verwaltungsgebäude, auch dieses fällt unter das Lager (in der Regel 200 lx, analog zu "Archive" mit 200 lx. Wenn die Bauform nur 50 lx beträgt aber eigentlich oft daran gearbeitet wird, ist das zu wenig – entsprechend im Bericht. Umgekehrt keine Überbeleuchtung: Wenn z.B. es gibt ein automatisiertes Ersatzteillager mit nur gelegentlichem Zugang, 50 lx sind genug, und 200 lx wären eine Verschwendung von Energie. Also Werte hinterfragen und mit der Nutzung vergleichen.
Gleichmäßigkeit und Helligkeitsverteilung: In den Gängen Achten Sie darauf, dass genügend Licht auf dem Boden und in den Regalen vorhanden ist Kommt. Gänge zwischen hohen Regalen werden oft von oben beleuchtet – es kann Auf den oberen Regalebenen sollte viel Licht sein, auf den unteren weniger Licht. Norm schreibt nicht konkrete U_0 die nicht die allgemeine Angemessenheit sind.
Untersuchung: Wenn möglich, Fordern Sie Lichtintensitäten in verschiedenen Höhen an (einige Planer bieten isolierte Berechnungen für Regalfronten). Stichprobenartige Kontrollen: Unteres Fach darf nicht Seien Sie völlig dunkel. Zusätzliche Lichtpunkte in mittlerer Höhe können erforderlich sein (Fragen Sie die Planer, wenn unklar).
Blendung und Sicht: In Lagerbereichen mit Für den Fahrzeugverkehr (Gabelstapler) gelten ähnliche Bedingungen wie für Produktionshallen: keine Blendung für den Fahrer. Beleuchten Sie also so viel wie möglich damit sie nicht auf Augenhöhe mit dem Staplerfahrer strahlen (z. Verwendung von Reflektorleuchten anstelle von freien Lampen).
Inspektion: Anordnung der Lagerleuchten – oft in der Mitte zwischen den Gassen. Das ist in Ordnung solange die Lampen abgeschirmt sind.
Farbwiedergabe: ASR verlangt mindestens Ra 60 in Lagerräumen. In vielen Fällen kommen hier aber auch Standard-LEDs mit Ra 80 zum Einsatz (was natürlich zulässig und besser ist).
Prüfen: Wenn im Zeitplan z.B. würden spezielle "Natriumdampflampen" (Ra 20–25) für Lager deklariert, dies wäre nach dem ASR unzureichend – d.h. beanstandet. Aber in der Regel nein Thema in der aktuellen LED-Planung.
Schaltung: Lagerbereiche, die selten genutzt, sollte idealerweise mit Bewegungsmeldern ausgestattet sein um Energie zu sparen (kein Dauerlicht in leeren Archiven). Das ist wahr unter Automatisierung, aber Sie können immer noch stimulieren, wenn nicht geplant. VDE-Aspekte: in langen Lagergassen, wenn eine Notbeleuchtung erforderlich ist (wenn keine Tageslicht, kann sonst bei Stromausfall dunkel sein, siehe 3.3). Prüfen Sie, ob ein Fensterlose Archive.
Außenbeleuchtung – Außenanlagen und Fassaden
Die Außenbeleuchtung eines neuen Industriegebäudes umfasst In der Regel Werksgelände, Einfahrten, Gehwege, Parkplätze und möglicherweise Gebäudefassaden. Die Planung muss sowohl Sicherheitsanforderungen als auch (Verkehrssicherheit, Unfallvermeidung, Schutz vor Kriminalität) sowie gesetzliche Anforderungen (z.B. Lichtimmissionen, Blendungsbegrenzung benachbarte Grundstücke). Insbesondere sollten ausreichende Beleuchtungsstärken auf der Baustelle nach DIN EN 12464-2, richtige Auswahl wetterfeste Leuchten (Schutzart IP) und eine energieeffiziente Betriebsart (Timer/Nachtreduzierung, falls zutreffend).
Bürgersteige und Fußgängerzonen auf Werksgelände
Beleuchtungsstärke: Für Außenverkehrswege für Fußgänger (z.B. Gehwege vom Parkplatz aus) zum Eingang, Bewegungsflächen vor dem Gebäude), die Empfehlungen von DIN EN 12464-2 und ASR A3.4 (sofern ). In der Regel müssen mindestens 5 Lux der mittleren horizontalen Beleuchtungsstärke ausreichend auf Gehwegen mit geringer Beanspruchung. Bei höheren Frequentierung oder besondere Gefahrenstellen sollten eher 10 lx betragen (z. B. interne Bürgersteige entlang von Fabrikstraßen). Das Die ASR A3.4 Teil 4 legt zudem 5 lx als Mindestwert für Fußwege im Freien fest.
Prüfung: Schauen Sie im Lageplan nach, wo überall Fußwege verlaufen, die im Dunkeln benutzt werden werden. Stellen Sie sicher, dass dort Mastleuchten, Pollerleuchten oder ähnliches vorhanden sind die ~5–10 lx spenden. Kritische Punkte: Treppenstufen im Außenbereich – Dort sollte deutlich mehr Licht vorhanden sein, idealerweise vergleichbar mit innen (≥ 20 lx). Wenn kein zusätzliches Licht geplant ist, dann notieren. Gleichfalls Eingänge und Eingänge: vor Türen (v.a. Haupteingang, aber auch Nebeneingänge) Es sollte eine Beleuchtung vorhanden sein (in der Regel Wand- oder Deckenleuchten an der Fassade). Richtwert: Eingangsbereiche 50–100 lx im Nahbereich, um das Schlüsselloch herum, etc. wenn diese nicht durch das Innenlicht entweicht.
Gleichmäßigkeit: Außenanlagen haben oft punktuelle Leuchten mit Abständen. Untersuchen ob die Abstände zwischen den Mastleuchten nicht zu groß sind – es sollte nicht zu einer vollständig Dunkelbereich, der 25 % des Durchschnitts < (Empfehlung: Gleichmäßigkeit U_0 bei wenig befahrenen Fußwegen ≥ 0,25, für wichtigere ≥ 0,4).
Prüfung: Nehmen Sie den Abstand der Leuchten entlang von Pfaden vom geplanten Mastabstand – z.B. bei 5 lx Bedarf und U_0 0,25 zwischen den Lichtkegeln einsetzbar ~1–2 lx für kurze Zeit, das wäre im Rahmen, aber <1 lx wäre es zu dunkel. Schauen Sie ggf. ins Blickfeld: Schatten von Bäumen oder geparkt Rücksicht auf Fahrzeuge – ggf. zusätzliches Licht notwendig.
Blendungsbegrenzung und Lichtsteuerung: Außenleuchten sollten so installiert werden, dass: Sie blenden Fußgänger nicht (vor allem nicht mit niedrigen Pollerleuchten). ). Zudem sollte kein Licht benachbarte Grundstücke oder die Ausfahrt Straßenverkehr (Thema Lichtimmission). DIN EN 12464-2 und Die DIN EN 13201 (Straßenbeleuchtung) gibt Auskunft über die Begrenzung der Blendung und photometrische Parameter, z.B. durch geeignete Optiken (asymmetrische Wegebeleuchtung).
Prüfung: Prüfen Sie die Art der Leuchte: z.B. Mastleuchten haben Abdeckungen, die die Leuchte aufnehmen Abschirmung nach oben (ULR = 0% ideal)? Wenn nein (offen Kugelleuchten), entspricht dies nicht mehr dem Stand der Technik (Lichtverschmutzung!). Beachten Sie bei Bedarf, dass vollgeschirmte Leuchten zu . Prüfen Sie auch: Auf Augenhöhe einer stehenden Person wird die Die Leuchte ist möglicherweise nicht direkt sichtbar oder erscheint sehr hell.
Schutzart und Witterungsbeständigkeit: Außenleuchten müssen mindestens IP44 geschützt (Spritzwasser von allen Seiten). Für freiliegende Leuchten (freistehend, Regen ausgesetzt) besser IP65 (Strahlwasserdicht).
Prüfung: Datenblätter konsultieren – sind alle Außenleuchten mit IP-Schutz spezifiziert? Sollen z.B. Innenleuchten wie geplant im Außendach eingebaut werden, kann IP20, Das wäre falsch. In Übergangsbereichen (Vordächern) trotzdem mindestens IP44. Zusätzlich: Werkstoffe – Korrosionsschutz prüfen (feuerverzinkte Masten? Schrauben aus rostfreiem Stahl?) um die Haltbarkeit zu gewährleisten sicher.
Schaltung: Die Beleuchtung des Außenweges sollte über einen Dämmerungsschalter oder eine Zeitschaltuhr gesteuert werden so dass es nur im Dunkeln in Betrieb ist. Dies ist in der Regel sind in E-Plänen zu sehen (z. B. Gebäudeaußenleuchten auf einem separaten Stromkreis mit Timer).
Prüfen: Stellen Sie sicher, dass das Design keine 24/7-Wegebeleuchtung erfordert. ist – suchen Sie im Plan nach Hinweisen für Sensoren/Schaltzeiten. Erfolgt die Schaltung zentral (Gebäudeleittechnik), ist "Schaltung über GLT" etc. zu beachten. Wenn nicht angegeben, im Bericht als Optimierung vorschlagen.
Parkplätze und Parkplätze
Beleuchtungsstärke: Die Empfehlungen für Parkplätze variieren je nach Nutzungsgrad nach DIN EN 12464-2 fasst Licht.de dies z.B. wie folgt zusammen: Bei hohem Verkehrsaufkommen sind mindestens 20 lx erforderlich, bei mittlerem ca. 10 lx und 5 lx sind ausreichend für eine geringe Nutzung. Diese Werte beziehen Sie sich auf die mittlere horizontale Beleuchtungsstärke auf der Parkplatz. Darüber hinaus ist es erforderlich, dass die Mindestbeleuchtungsstärke nicht weniger als etwa 20 % des Mittelwerts beträgt (d. h. z. 5 lx Ø mindestens 1 lx Minimum).
Untersuchung: Schätzen Sie ein, wie groß der Parkplatz ist und wie intensiv er genutzt wird (Mitarbeiterparkplätze mit Schichtwechsel → eher mittlere bis hohe Auslastung an der Feierabend; Besucherparkplätze klein → geringe Nutzung). Prüfen Sie entsprechend, ob Die Planung sieht ausreichend Leuchten vor. Beispiel: Ein großer Das Parken von Mitarbeitern sollte durchschnittlich ~10 lx haben, wenn das Standardziel 10 lx beträgt. Sind die Masten so verteilt, dass dunkle Bereiche vermieden werden? Bei hohen Sicherheitsanforderungen (Werksgelände, Schichtbetrieb in der Nacht) eher 20 lx angebracht. Ggf. Berechnung der Parkplatzbeleuchtung check: Entspricht der Erhaltungswert E_m den geforderten Werten? Das ASR A3.4 Stellplätze werden nicht explizit erwähnt, aber laut ArbStättV darf keine Gefährdung Durch Dunkelheit auf dem Firmenparkplatz – ergo Normwerte einhalten.
Vertikale Beleuchtungsstärke: Ein oft unterschätzter Aspekt im Außenbereich ist die halbzylindrische Beleuchtungsstärke (vertikale Beleuchtung), um Personen erkennbar zu machen. Für Sicherheitsgefühl und CCTV-Überwachung ist es wünschenswert, dass die Menschen auf der Der Parkplatz wird auch von der Seite beleuchtet. Ein halbzylindrischer Eine Beleuchtungsstärke von ≥ 0,4 lx für kleine Parkplätze ist das Ziel gerufen.
Prüfung: Das wird selten berechnet, aber ein Blick auf den Leuchtentyp: Omnidirektionale Mastleuchten sorgen in der Regel auch für etwas vertikales Licht, während rein nach unten gerichtete LED-Fluter weniger. Wenn Sicherheit eine wichtige Rolle spielt (Anlagensicherheit), schlagen in dem Bericht vor, die Kameraüberwachung in eine ausreichende Licht (auch vertikal).
Blendung und Nachbarschaft: Die Parkplatzbeleuchtung kann in angrenzenden Straßen oder Wohngebieten eingesetzt werden Nicht blenden oder stören. Hierfür gibt es Regeln (z.B. Grenzwerte der Leuchtdichte und Lichtstrom über der Horizontalen nach DIN EN 13201 oder örtlich nach der Lichtimmissionsschutzrichtlinie).
Inspektion: Positionierung der Masten am Rand des Parkplatzes – strahlen sie in den Außenbereich ab? Es sollten Regenschirme oder spezielle Optiken verwendet werden. Hier ist ein Nächtliches Inspektionsprotokoll später, aber in der Planung kann man nur schauen: Beleuchtung so, dass das Licht nach innen gerichtet wird.
Schutzart: Wie bei Pfaden – mindestens IP65 für Mastleuchten, die Regen voll enthalten exponiert sind.
Prüfung: analog zu 3.2.1.
Schaltung/Energie: Parkplatzbeleuchtung kann nachts oft reduziert oder abgeschaltet werden wenn nicht verwendet. Ausnahme: Sicherheitsanforderung (Anlagensicherheit) – dann evtl. gedimmt statt aus.
Prüfung: Prüfen Sie das Regelungskonzept, ob z.B. Bewegungsmelder (bei kleineren Parkplätze) oder Zeitschaltuhr. Ist beispielsweise "Standlicht über Dämmerungsschalter EIN, per Zeitschaltuhr 23 Uhr bis 5 Uhr" geplant. 50 % Reduzierung" – erfüllen dann immer noch die Standard-Helligkeitswerte, zeigen aber ein Energiesparkonzept. Wenn keine Kontrolle erwähnt wird, Es empfiehlt sich, zumindest für eine zeitliche Kontrolle zu sorgen.
Auffahrten Fabrikstraßen und Ladezonen
Beleuchtungsstärke: Interne Straßen und Wege für Fahrzeuge (Gabelstapler, LKW) Auf dem Gelände sollte ausreichend Beleuchtung vorhanden sein, um Unfälle zu vermeiden.
DIN EN 12464-2 verlangt mindestens 100 Euro für Verkehrsflächen, auf denen Fahrzeuge höhere Werte als bei Fußwegen. Je nach Art der Verwendung:
Für Werksstraßen mit Gelegenheitsverkehr ca. 10 lx im Durchschnitt (als Richtwert, analog zur Klasse P3 nach DIN 13201).
Für Ladeflächen und Es werden Manövrierflächen ≥ 20 lx empfohlen, da Personen und Die Fahrzeuge arbeiten gemischt (ASR A3.4 Anhang erwähnt z.B. 150 lx für Laderampen, Dies bezieht sich jedoch auf Innenbereiche; nachts im Freien sind 20–50 lx üblich je nach Aktivität).
Toranlagen (Werkseingänge) sollten besonders beleuchtet werden: Die Norm sieht z.B. 50 Lx vor, damit bei der Schranken-/Ausweiskontrolle alles erkannt wird.
Prüfen: Prüfen Sie die Planung für jeden relevanten Verkehrsraum im Außenbereich: Wenn den Werkseingang (z. B. Mast oder Strahler über dem Tor)? Wenn nicht, muss es nachgebessert werden – 50 lx sind da damit zum Beispiel Gesichter und Nummernschilder erkennbar sind. In der internen Überprüfen Sie den Mastabstand und die Leistung auf Straßen – können Sie die ~10 lx erreichen? Falls erforderlich, Berechnung oder Schätzung: typische Straßenlaternenentfernung ~30 m mit 6–8 m Mast und ~LED 50 W ergibt je nach Konfiguration. Wenn Standortpläne wie Lichter zeigen, sind sie gleichmäßig verteilt?
Blendung und Verkehrssicherheit: Speziell für den Straßenverkehr gilt: Leuchten so aufstellen, dass sie den Fahrer leiten, Blenden Sie nicht. So symmetrische Ausleuchtung der Fahrbahn und kein Licht Direkt auf Augenhöhe an Kreuzungen.
Untersuchung: Evtl. zusätzliches Licht an Kreuzungen? Oder Zeichen? Oft vernachlässigt. Planmäßig Prüfen Sie, ob kritische Ecken dunkel bleiben – z. B. hinter Hallenwänden – und falls erforderlich. um dort eine Anbauleuchte zu platzieren.
Markierungen: Zwar nicht primär ein Lichtthema, aber manchmal auch Beleuchtung z.B. Fluchtweg außerhalb der Halle (grüne Lichter). Dies fällt unter Notbeleuchtung – siehe 3.3.
Schutzart: wie oben – mindestens IP65 für Außenstrahler.
Prüfung: verfügbar.
Elektroinstallation: Außenkabel müssen wetterfest verlegt werden, als Erdkabel im Erdreich oder in Masten. Die VDE 0100-714 schreibt z.B. Erdkabeltiefe usw. vor. Die Prüfanweisung Hier beschränkt sich dies auf die Planprüfung: z.B. ein Kabelplan für den Außenbereich verfügbar? Stellen Sie sicher, dass die Zeichnungen Markierungen wie "NYY-J 5x6mm²" enthalten. Erdkabel zur Mastlampe" stehen zur Verfügung. Wenn Sie unspezifisch sind, fragen Sie bei Bedarf nach.
Beleuchtung der Fassade und Architekturbeleuchtung
Zweck und Helligkeit: Die Beleuchtung von Fassaden ist in der Regel repräsentativ oder (z. B. Beleuchtung von Gebäudewänden, um dunkle Verstecke). Für Fassaden gibt es keine festen Lux-Vorgaben. Ist jedoch eine Fassadenbeleuchtung geplant, sollte diese homogen und homogen sein Blendfrei. Typischerweise sind auffällige Teile des Gebäudes (Firmenlogo, Eingangsfassade) mit Strahlern beleuchtet.
Prüfen: Ermitteln Sie, ob der Plan Außenstrahler enthält, die an Wänden montiert werden. gerichtet sind. Wenn ja, prüfen Sie, ob:
Sie verschwenden keine unnötige Energie (Falls erforderlich, mit einem Timer nach Mitternacht ausschalten, außer Sicherheitsgründe sprechen dagegen).
Sie sind so orientiert, dass Es entweicht kein Licht über die Dachkante (leichten Smog vermeiden).
Die beleuchtete Fläche ist ausreichend, aber nicht zu hell (subjektiv anzugeben; z. 50–100 lx an der Fassade reichen aus, mehr wäre Sensationslust).
Wenn Fassadenlicht nicht benötigt wird, der Planer es aber trotzdem vorsieht, hinterfragen Sie, ob es wirklich notwendig ist.
Prüfung: Prüfung von Unterlagen auf Scheinwerfer: Abstrahlwinkel, Lumen – berechnen Sie, wie viel Lux an der Wand entsteht (z. 5000 lm auf 25 m² Wand ≈ 200 lx, was zu viel sein kann). Gegebenenfalls Verweis auf Schätzungen im Bericht.
Sicherheitsaspekt: Die Beleuchtung der Fassade kann auch für den Anlagenschutz zum Schutz von Personen eingesetzt werden entlang der Wand. Stellen Sie in diesem Fall sicher, dass Schattenzonen sollte vermieden werden.
Prüfen: Schauen Sie sich gegebenenfalls im Gebäude um, um zu sehen, ob auf beiden Seiten eine Beleuchtung vorhanden ist (über Mast- oder Fassadenverlängerung). Keine Seite des Gebäudes, auf der sich Eingänge oder Fenster, sollten nachts völlig dunkel sein – sonst Dort kann ein Einbruch erleichtert werden.
Leuchtentyp und Installation: LED-Strahler werden häufig für Fassaden verwendet, die an der Fassade oder im Boden (Bodeneinbauleuchten, die nach oben abstrahlen). Bodeneinbauleuchten sollten mindestens IP67 (druckdicht) und eine Ausreichende Tragfähigkeit haben (befahrbar, wenn im Boden von Einfahrten).
Inspektion: Wenn eine Bodeninstallation geplant ist, prüfen Sie die Daten der Leuchte: IP-Klasse, Belastbarkeit. Fassadenstrahler an der Wand sollten gegen Regen geschützt sein (IP65) und Blenden Sie die Fenster nicht (Licht dringt nicht direkt in die Büros).
Steuerung: Fassadenbeleuchtung, falls vorhanden, sollte separat klar steuerbar sein idealerweise mit einer Zeitschaltuhr (z.B. nur bis 22 Uhr).
Check: Getrennte Stromkreise im Schaltplan? Oft ja, z.B. "äußere Strahlung" als die eigene Ausgang. Wenn sich alles auf einem Kreis mit sicherheitsrelevanter Beleuchtung befindet wäre ungünstig (dann können Sie die Dekoration nicht separat ausschalten).
Sicherheits- und Notbeleuchtung
Die Notbeleuchtung (Notbeleuchtung) ist eine kritischer Teil der Planung, der im Falle eines Ausfalls das sichere Verlassen des Gebäudes gewährleistet. Allgemeinbeleuchtung. Die Umsetzung der Anforderungen aus DIN EN 1838, ArbStättV/ASR und VDE 0108.
Die Prüfung beinhaltet:
Fluchtwegbeleuchtung: Alle ausgewiesenen Flucht- und Rettungswege im Gebäude (Flure, Treppen, B. Ausgänge) müssen im Notfall beleuchtet werden. Mindestanforderung nach DIN EN 1838: durchschnittlich mindestens 1 Lux Beleuchtungsstärke auf der Mittelachse des Fluchtweges. Diese 1 lx bezieht sich auf die freie Bodenfläche entlang der Richtung des Fluchtweges; auf halber Strecke des Weges, mindestens 0,5 lx. Die Messhöhe beträgt 2 cm über dem Boden (Gebrauchswert). Prüfung: Der Prüfer prüft die Planung, um sicherzustellen, dass: ob es genügend Sicherheitsleuchten auf den Fluchtwegen gibt werden gezeichnet, um diese Helligkeit zu erreichen. In der Regel wird in der Datei Unterlagen Grundrisse mit Rettungszeichen und Sicherheitsleuchten vorhanden. Prüfen: Gibt es eine Planen Sie ein Sicherheitslicht? Insbesondere müssen sich die Leuchten über jeder Tür zum Notausgang, bei jeder Richtungsänderung und alle ≤ 15 m entlang der Strecke befinden eines langen Flurs (die Hersteller haben Tabellen für Leuchtenabstände, oft nach Lichtstrom). In Treppenhäusern, pro Plattform-/Stufenbereich, da es 5 lx (nach Bauvorschriften sind Treppen als Teil des Fluchtweges – in EN 1838 wird oft empfohlen 5 lx auf Stufen).
Anti-Panik-Beleuchtung (Freiflächen): Größere Freiflächen (> 60 m²) ohne lichten Fluchtweg erfordern eine Anti-Panik-Beleuchtung, um Paniken zu vermeiden und Orientierung. Mindestwert nach EN 1838 hierfür: 0,5 lx im horizontalen Schnitt an beliebiger Stelle im Raum. Die Umsetzungsplanung sollte Folgendes umfassen: (z.B. eine große Produktionshalle, Kantine oder B. Plenarsaal) und entsprechende Leuchten. Oft Anti-Panik-Lichter, die an der Decke verteilt sind, um eine grundlegende Helligkeit zu erzeugen. Inspektion: Ermitteln, ob z.B. in Hallen nur Fluchtwegleuchten entlang der Wege oder ob der Bereich zwischen ihnen ebenfalls beleuchtet ist. Wenn groß Dark Zones ist eine Umplanung erforderlich (ggf. Verwenden Sie Leuchten mit breiter Streuung). Gleichmäßigkeit ≤ 40:1 ist auch hier gegeben Kriterium, analog zum Fluchtweg.
Sicherheitsbeleuchtung für Arbeitsplätze mit besonderes Risiko: An Arbeitsplätzen, an denen Plötzliche Dunkelheit kann zu besonderen Gefahren für Menschen führen Es muss eine Notbeleuchtung vorhanden sein, die es ermöglicht, Beenden Sie die Arbeit sicher. Beispiele: gefährliche Maschinen (Pressen, B. Sägemaschinen), Chemieanlagen, Abzüge. Der ASR A2.3 schreibt hier bei Bedarf höhere Beleuchtungsstärke – als Faustregel gilt 10 % Normale Beleuchtungsstärke, mindestens 15 lx nachgewiesen. Und das Die Beleuchtung muss fast sofort (< 0,5 s) nach einem Stromausfall eingeschaltet werden (in der Regel nur mit Batterieleuchten zugänglich, da ein Generator 15 s). Prüfung: Achten Sie bei der Planung darauf, ob eine solche Es wurden Gebiete identifiziert. Planer kennzeichnen dies oft mit Symbolen oder Bemerkung "Sicherheitsleuchte (Standby) über System XY". Wenn das fehlt, sollte im Prüfbericht vorgeschlagen werden, eine Risikobewertung durchzuführen, um Der Arbeitgeber muss prüfen, ob mehr als Es ist eine serienmäßige Notbeleuchtung (1 lx) erforderlich. Wenn z.B. ein Gefahrstofflager In der Halle könnte das relevant sein. Umfasst die Planung Leuchten, überprüfen Sie, ob sie sich am richtigen Ort und am richtigen Ort befinden. ausreichende Anzahl (in der Regel sollten sie die 15 lx am Arbeitsplatz verwenden). – die eine sehr enge Beleuchtung oder eine hohe Lichtstrom (B. Notleuchten).
Beleuchtungsstärke und Gleichmäßigkeit auf Fluchtwege: Zusätzlich zum Mindestwert von 1 lx EN 1838 auch Gleichmäßigkeit: max./min. Verhältnis ≤ 40:1. Das heißt keine extremen Hell-Dunkel-Kontraste auf dem Weg (verhindert die Auge ist geblendet). Prüfung: Dies kann durch einen Blick auf den Leuchtenabstand erfolgen Schätzung: Sind die Abstände so, dass sich Lichtkegel gut überlappen? Nein Der Abstand sollte groß genug sein, um zwischendurch Dunkelheit zu erzeugen. Insbesondere bei LED-Notleuchten mit schmalem Kegel (Spot-Charakter) sind zu berücksichtigen.
Beleuchtung von Rettungszeichen: Alle Notausgänge und Richtungsanzeiger müssen durch beleuchtete Rettungszeichen gekennzeichnet sein. (grün/weiße Piktogramme nach ISO 7010). Prüfen: Sind vorbei Für jede Tür werden die entsprechenden Piktogrammleuchten eingezeichnet (mit Pfeilrichtung korrekt, laut Fluchtwegplan)? ASR A1.3 regelt Details die Montagehöhe (in der Regel gut sichtbar > 2 m Höhe). Technisch Diese Schilder haben eine bestimmte Mindestleuchtdichte, typ. ≥ 2 cd/m² in Dunkelbetrieb, der mit den handelsüblichen Leuchten erreicht wird. In DGUV Informationen wird empfohlen, das Schild mit mindestens 50 lx zu verwenden. oder verwenden Sie interne Leuchtschilder. Prüfung: Stellen Sie sicher, dass genügend Piktogramme vorhanden sind und kann nicht durch Strukturelemente verdeckt werden. Auf der Karte sehen Sie: Sichtlinien – ein Pfeilschild sollte von jedem Punkt in einem Flur sichtbar sein sein. Wenn zum Beispiel nur ein Schild ganz am Ende einer langen Wand hängt, könnte es sein zu wenig sein (Faustregel: alle ~20 m ein Pfeilzeichen). Außerdem: Sind die Pfeilrichtungen sind sinnvoll? (Dies ist eher Teil der Fluchtplanung, aber es könnte eine gute Idee sein. z.B. zeigt der Pfeil nach links, obwohl rechts kürzer wäre – das wäre Planungsfehler in der Sicherheitstechnik.)
Netzumschaltung und Stromquellen: Die Notbeleuchtung muss über eine Notstromquelle mit Strom versorgt werden (Batterie oder Notstromsystem). Die Planung muss zeigen, welches System Zentralbatteriesystem (mit Verteiler und B. Leuchten) oder Leuchten mit einer Batterie. Prüfung: Im Schema oder in In der Legende sollte z.B. "SV-Netzwerk" oder "E30-Leitung zur Zentralbatterie" stehen. oder, bei Einzelpersonen: Symbole der Leuchten, oft mit Markierung (z.B. grün) Dreieck). Vergewissern Sie sich, dass alle Sicherheitsleuchten an das richtige System angeschlossen sind angeschlossen sind. Die VDE 0108 verlangt beispielsweise, dass Sicherheitslichtstromkreise werden getrennt von Beleuchtungskreisen verlegt und feuerbeständige Kabel (E30/E90) können verwendet werden, wenn sie länger als 1 m durch brandgefährdete Bereiche. Prüfung: Kabelwege auf Überprüfung der Pläne (teilweise farblich gekennzeichnet): Leitfaden Sicherheitskabelbäume durch mehrere Brandabschnitte? Wenn ja, Feuersichere Installation geplant (z.B. in der Funktionserhaltungsleitung)? Derartig Details sind oft im Brandschutzkonzept festgeschrieben. Schauen Sie zumindest hier: Keine offensichtlichen Verletzungen (z.B. Fluchtweglicht im 3. OG hängt normale Bodenbeleuchtung, das wäre falsch).
Schalten und Überwachen: Die Notleuchte muss sich bei einem Stromausfall automatisch einschalten. Dies ist im Plan zu sehen schwer zu überprüfen, außer dass das richtige System zur Verfügung gestellt wird. Aber: Die VDE 0108 erfordert Prüfeinrichtungen und regelmäßige Prüfungen. Zentralbatterien verfügen über Prüfeinrichtungen – einzelne Batterien benötigen eine Anleitung Prüfschalter oder automatische Prüfsysteme (SelfControl). Prüfung: Wenn Einzelbatterieleuchten zur Verfügung gestellt werden, prüfen Sie, ob die Geplant ist ein Testschalter pro Bereich (Anzeichen dafür?). Wenn Zentralbatterie: Ist eine Schaltanlage für Notlicht gezogen (z.B. SVSchütz)?
Kennzeichnung: Alle Sicherheitsleuchten und -kreise müssen auf den Plänen so gekennzeichnet sein, dass im Falle einer Installation/Prüfung Es ist klar, welche Leuchte auf Normal- und welche auf Notstrom läuft hängt. Prüfung: Symbollegende – sind die Symbole einzigartig? Im Zweifelsfall in dem Bericht, dass Notleuchten farblich hervorgehoben werden sollten, Dokumente prüfen.
Zusammengefasst: Die Planung der Notbeleuchtung ist wenn jede Fluchtwegsituation ausreichend ausgeleuchtet und und die technische Ausführung (Stromversorgung, Verkabelung) entspricht plausibel den Vorschriften. Insbesondere muss ein Es wird darauf geachtet: Vollständigkeit (kein Bereich vergessen), Minimale Helligkeit (1 lx / 0,5 lx erfüllt), hohe Gefahrenbereiche Separat betrachtet (≥15 lx), korrekte Beschilderung.
Neben den branchenspezifischen Informationen Es lohnt sich, einen generellen Blick auf die Qualitätsmerkmale der Lichttechnik zu werfen, die überall zu finden sind. muss erfüllt sein:
Beleuchtungsstärke und Erhaltungsfaktor: Als Erhaltungswerte müssen die geplanten Beleuchtungsstärken angegeben werden – es handelt sich also um die Abnahme des Lichtstroms durch Alterung und Die Verschmutzung wird berücksichtigt. Der Prüfer prüft, ob ein Wartungsfaktor (z. B. 0,8 für LEDs in einer sauberen Umgebung). Rechnet der Planer mit Sollwerten, wäre die Beleuchtung in einem neuwertigen Zustand hell genug, aber nach ein paar Jahren möglicherweise unter dem Plan. Daher: Erhaltungsfaktoren nach DIN EN 12464-1 Kapitel 8 und Überprüfen Sie die Wartungspläne für Leuchten/Räume. In hygienischen oder staubkontaminierten Bereichen Flächen (Produktion), sollte der Erhaltungsfaktor eher konservativ sein. (niedriger), es sei denn, es gibt regelmäßige Reinigungsplan.
Horizontale vs. vertikale vs. zylindrische Beleuchtungsstärke: Die Planung erfolgt in der Regel horizontal am Arbeitstisch. Stellen Sie sicher, dass für relevanten Bereichen wurden auch vertikale Beleuchtungsstärken berücksichtigt (z.B. an Wänden mit Whiteboards in Schulungsräumen verlangt ASR auch 500 lx vertikal; Im Büro lag ein Verhältnis von Ē_v/Ē_h ≥ bei 1:3 empfohlen). "Zylindrische Beleuchtungsstärke" (für Gesichtserkennung) in der Kommunikation) kann in Büros relevant sein – aber wenn Deckenbeleuchtung rundum gut verteilt ist, ist es automatisch ausreichend. Es sollte erwähnt werden im Bericht, wenn das Problem erkennbar ist (z.B. nur Wallwasher aus einem Seite -> Schatten auf Gesichtern).
Gleichmäßigkeit: Zusätzlich zu den oben genannten die angegebenen Sonderwerte (Umweltbereiche etc.) im Allgemeinen, dass keine Bereiche deutlich unterleuchtet sind. In großen Räumen Gemäß der Norm sollte das Verhältnis E_min/Ē_m in der Regel nicht weniger als 0,5 betragen (außer an bewussten Kanten). In der ASR A3.4 ist z.B. zu finden: "Ein Keine Position im Bereich des Arbeitsplatzes darf das 0,6-fache der spezifizierter Beleuchtungsstärkewert." Das ist streng genommen und bezieht sich auf eine partielle Flächenbeleuchtung. Für die Raumbeleuchtung Dabei gilt: So homogen wie möglich auslegen, um das Auge zu schonen.
Blendungsbegrenzung: Zusätzlich zum UGR-Wert (psychologische Blendung), muss auch die reflektierende Blendung berücksichtigt werden: Helle Leuchten dürfen nicht auf Bildschirmen platziert oder glänzend Verspiegelte Oberflächen. Prüfer können hier nur qualitativ bewerten: Sind Leuchten mit hoher Leuchtdichte direkt über Bildschirmsitzen gezeichnet? Wenn ja, ggf. Positions- oder Blendschutz ändern versorgen. Des Weiteren muss auf Tageslichtblendung geachtet werden, die jedoch strukturelle Fensterprobleme – nicht das Kernproblem Prüfanweisungen für Licht, aber auch in ASR A3.4 erforderlich (Blendung durch Fenstersonne mit z.B. Jalousien). Künstliche Beleuchtung: Die Norm DIN EN 12464-1 legt Grenzwerte für Leuchtdichten fest (1500 cd/m²) in bestimmten Winkeln für BAP-Workstations. Untersuchen ob Leuchten diese Anforderung erfüllen (Herstellerangabe "geeignet für Bildschirmarbeitsplätze") die meiste Zeit zur Verfügung).
Farbwiedergabe: Wie schon mehrfach zuvor mindestens Ra 80 (Büro, Produktion), je nach Bereich, Ra 90 in Sonderfällen. Der Prüfer soll die Art der Lichtquelle identifizieren: nur LED-Module oder auch Leuchtstofflampen? Wenn Sie noch Leuchtstofflampen (z.B. T5) geplant sind, ist darauf zu achten, dass es werden mindestens die Typen mit ≥ 80 Ra verwendet (heute Norm). Bei LEDs ist es eigentlich immer >=80, außer bei speziellen LEDs für Straßen (Sie wären ~70, aber selten im Inneren). Verwenden Sie farbige Lichtquellen nur dekorativ, und wenn doch, dann nur zusätzlich.
Lichtfarbe: Nicht direkt Farbwiedergabe, aber auch wichtig für die Qualität. Stellen Sie sicher, dass eine Uniform Die Farbtemperatur wird pro Bereich angegeben (z. B. 4000 K Neutralweiß in Büros, 5000 K in der Produktionshalle für höhere Sehschärfe, 3000 K warmweiß, evtl. in Pausenräumen). Inkonsistent oder unpassende Lichtfarben können Mitarbeiter irritieren – aber Farbtemperaturen sind Geschmackssache und nicht standardisiert. Als Prüferin oder Prüfer können Sie nur bei extremen Abweichungen beachten: z.B. Planer mischt 3000 K und 6000 K Lampen in einem Raum – das wäre fragwürdig.
Energieeffizienz und Überdimensionierung: Qualität misst sich heute auch an Effizienz. Es ist zu zu prüfen, ob überall LED-Technologie zur Verfügung steht (die im Neubau übernommen werden können). Sind noch Halogenlampen vorhanden oder HQI Hallenstrahler, das wäre überholt. LED-Leuchten Typ haben. Wirkungsgrade von 120–150 lm/W; Traditionell Leuchtstofflampen ~80–90 lm/W, Halogen nur 15 lm/W. So Der Plan enthält keine ineffizienten Lichtquellen mehr. Besonders Halogen-Fluter für den Außenbereich oder dekorative Glühlampen sollten ausgetauscht werden. Prüfung: Schauen Sie sich die Liste der Leuchten an: Sind Wattzahlen und Lumen angegeben? Berechnen Sie die Effizienz (lm/W) und werten Sie diese daraus aus. Wenn < 100 lm/W irgendwo, fragen Sie warum (möglicherweise viele Verluste durch farbiges Licht usw.). Außerdem: Energieeffizienzklasse der Lampen, sofern angegeben – gemäß dem neuen EU-Label, Klasse A sehr anspruchsvoll (≥ 210 lm/W), derzeit LED meistens Klasse C oder D (was in Ordnung ist). Zumindest sollte nichts schlimmer sein als Klasse F (was alte Technologie wäre).
Tageslicht- und Anwesenheitssteuerung: Zwar "kein Fokus auf Gebäudeautomation", aber als Qualitätspunkt: Bei großen Fensterhallen oder wenig genutzten Räumen Die Planer haben Tageslichtsensoren oder Bewegungsmelder vorgesehen. Wessen Abwesenheit ist kein Verstoß gegen die Norm, sondern energetisch nachteilig. Der Prüfer kann positiv ist, wenn solche Systeme geplant sind, oder empfehlen, dass sie (z.B. "Bewegungsmelder in Lagerräumen für automatische Ausschalten"). Gemäß ArbStättV §3a sollte der Arbeitgeber energieeffiziente Technologien – dies kann hier als Argument.
Energieeffizienz der Beleuchtung
Moderne Lichtplanung muss nicht nur hell und sicher gemäß den Normen, aber auch energieeffizient sein.
Daher sind folgende Punkte Teil der Prüfung:
Lampentechnik: Prüfung, ob LED-Leuchten konstant sind geplant. LED ist Stand der Technik und im Vergleich zu z.B. Leuchtstofflampen 30–50 % wirtschaftlicher bei gleicher Beleuchtungsstärke. Sollen ausnahmsweise müssen andere Lampen zur Verfügung gestellt werden (Entladungslampen, Leuchtstoffröhren), Es muss hinterfragt werden, ob dies wirklich notwendig ist. Möglicherweise speziell Anforderungen (z.B. Explosionsschutz, wo LED noch schwierig ist). Inspektion: Liste der Leuchten – fast alle sollte LED sein. Wenn nicht, im Bericht vermerken und energiesparende Schlagen Sie eine Alternative vor.
Lichtausbeute (lm/W): Wie oben erwähnt, ob die eingesetzten Leuchten eine gute Lichtleistung aufweisen. In den Herstellerangaben wird häufig ein Gesamtlichtstrom und der erfasste Leistung. Dies kann zur Berechnung des Wirkungsgrads verwendet werden. Die effiziente Die Leuchten sind > 120 lm/W. Prüfung: Stichprobenziehung z.B. Office-Panel 36 W und 4000 lm → ~111 lm/W, die ist in Ordnung. Strahler 150 W und 21000 lm → 140 lm/W, sehr gut. Wenn Sie Werte weit < 100 lm/W finden, wäre das verdächtig (vielleicht einschließlich Verlusten oder dekorativer Lampe). Während Das Hauptbeleuchtungssystem beträgt > 100 lm/W und erfüllt damit die erwarteten Effizienz.
Installierte Leistung pro Fläche: Ein Kennwert: Watt pro Quadratmeter. Für Büros gilt: Richtwert ca. 6–12 W/m² (abhängig von 300–500 lx und Technologie). In In Lagerhallen sind es eher 2–5 W/m². Der Prüfer kann schätzen: Wenn z.B. 4 LED-Panels mit 36 W in einem 20 m² großen Büro sind → 144 W/20 m² = 7,2 W/m², was angemessen ist. Sollten Sie extrem hohe Werte (über 15 W/m² in normalen Räumen), vermutlich eine überflutete oder ineffiziente Leuchte. Prüfung: Einige Zimmer erheben eine Gebühr, um ein Gefühl zu bekommen. Im Bericht als Geben Sie eine Beobachtung an, wenn ein Wert außerhalb des Ungewöhnlichen liegt.
Steuerungs- und Regelungstechnik: Wie bereits in einigen Fällen erwähnt, Prüfen, ob Präsenzmelder in Räumen vorhanden sind, in denen sich oft niemand aufhält (z.B. Toiletten, Kopierräume, Archive). Dadurch verkürzt sich die Brenndauer. Tageslichtsensoren: in Räumen mit viel Tageslicht (Glasfassaden, Oberlichter), tageslichtabhängige Steuerung kann viel Energie sparen, durch Dimmen von künstlichem Licht. Die HOAI LP5 sollte mindestens die Erforderliche Verkabelung/Leuchtendimmfähigkeit. Prüfung: Durchsuchen Sie elektrische Schaltpläne nach Symbolen: Präsenzmelder (oft als kleines "P") oder Bewegungsmelder-Symbol) – befinden sie sich z.B. in Fluren, Toiletten, Besprechungen? Wenn nicht, handelt es sich nicht um einen Verstoß, sondern um eine verpasste Chance. Sie können es tun als Empfehlung. Bei Tageslichtlenkung: Indizien wären z. "Dali-Steuerung" oder Helligkeitssensor im Raum. Wenn es komplex ist, gehört es Gebäudeautomation – dann gilt "kein Fokus", aber Sie können trotzdem positiv, wenn es gemacht wird.
Schaltgruppen und Nutzungsprofile: Effizient ist es, wenn Bereiche je nach Nutzung getrennt geschaltet werden können. Prüfpunkt: Sind z.B. Hallen abschnittsweise schaltbar? Wenn im Außenbereich Licht vorhanden ist Komplett aus der Nacht oder zumindest abgedunkelt? Hier verlassen Sie die Normebene und geht in die Betriebsoptimierung. Der Prüfer kann jedoch in Unternehmen mit Schichtarbeit, dass Bereiche, die nicht benötigt werden, abgeschaltet werden .
Gesamtenergieeffizienzbewertung: Bei einigen Projekten ist es notwendig, es muss ein Energieausweis (z.B. nach DIN V 18599 für B. Nichtwohngebäude, wird die Beleuchtung in die Energiebilanz einbezogen). Diese Testanleitungen gehen dazu nicht ins Detail, aber man könnte Keywords verwenden Erwähnung: Die Planung sollte der EnEV/GEG entsprechen; zum Beispiel. Eine Anwesenheits-/Tageslichtregelung kann zwingend erforderlich sein, um die Anforderungen zu erfüllen . Prüfung: Gibt das Plan-/Pflichtenheft Anforderungen an Bemessungsbeleuchtungsstärke im Verhältnis zur installierten Leistung (manchmal als "LENI" – Lighting Energy Numeric Indicator in kWh/m²*a). Aber das wäre vielmehr in frühen Planungsphasen – in der Ausführungsplanung Komponenten, die ausgewertet werden können.
Alles in allem sollte das Beleuchtungssystem so effizient wie möglich sein, ohne Kompromisse bei der Lichtqualität einzugehen. Wo Normen Handlungsspielraum haben (z.B. mindestens 300 lx, aber 500 lx geplant), kann getestet werden ob 500 lx wirklich notwendig sind oder ob 300 lx ausreichend gewesen wären – Alle 100 lx mehr bedeutet ~20–30% mehr Energie. Oft wird jedoch Sie gehen bewusst über Mindestwerte für Komfort hinaus. Dieser Ausgleich ist eine Frage der Planung; Der Prüfer sollte nur dann Alarm schlagen, wenn die Abweichung sehr groß ist (z. B. doppelte Beleuchtungsstärke ohne Grund).
Spezielle Arbeitsbereiche mit Erhöhte Sehbelastung
Diese Kategorie überschneidet sich mit den bereits erfassten (Laboratorien, Prüfarbeitsplätze, Feinmontage).
Dennoch soll hier zusammengefasst werden, wie sich mit Bereichen besonderer Sehaufgaben auseinanderzusetzen ist:
Identifizierung solcher Bereiche: Der Prüfer muss aus der Dokumentation oder Beschreibung der Um herauszufinden, wo besondere Sehaufgaben vorliegen. Beispiel: Eine Qualitätskontrollstation am Ende der Produktionslinie, an der Mitarbeiter Teile auf Fehler untersuchen – Oft sind hier Lupenleuchten oder helle Probeleuchten notwendig. Oder Grafikdesign-Arbeitsplätze im Büro, an denen die Farbbeurteilung unter Standardbeleuchtung durchgeführt werden soll. Oder medizinisch Visuelle Untersuchungen (Erste-Hilfe-Raum etc., ASR benötigt 500 lx und Ra 90 dort). Prüfung: Solche Flächen in den Plänen (falls nicht bereits markiert). Fragen: Sind die Die Anforderungen an die Beleuchtung sind höher als dort der Standard? Wenn ja, würden sie erfüllt?
Anforderungen an Beleuchtungsstärke und Qualität: Oft gilt: Je anspruchsvoller die Sehaufgabe, desto lichter und besser Farbwiedergabe. Beispiele aus Norm/ASR:
Präzisionsmontage: 1000 lx, Ra 90.
Elektronische Präzisionsarbeiten (Löten, Justieren): 750–1500 lx, Ra 80-90.
Farbmustervergleich (z.B. Labor, Druckerei): Sehr hohe Beleuchtungsstärken bis zu 2000 lx und spektral neutral Lampen (Ra ≥ 90, ggf. spezielle Normlichtlampen).
Erste-Hilfe-Raum/Krankenzimmer: 500 lx, Ra 90 für eine gute Wundversorgung erforderlich möglich.
Vergleich mit Plan: Wurde der Erste-Hilfe-Raum Beleuchtung, die dafür konzipiert ist, oder nur allgemeines Licht? Wenn nur 200 lx mit normalem Panel, das würde nicht ausreichen – Korrektur (z. B. OP-Leuchte oder mindestens 1000 lx Untersuchungsleuchte über der Liege). Für Farberkennungsbeiträge (z. B. Prüfstand in der Lackiererei), um zu prüfen, ob Sonderleuchten geplant sind (z.B. mit D50/D65 leicht).
Sehanforderungen und Ergonomie: Bei extrem filigranen Arbeiten sollte auch Flickerfreiheit (flimmerfreies Licht) gewährleistet sein, da flackerndes Licht ermüdet. Moderne LED haben i.d.R. elektronisches Betriebsgerät mit hoher Frequenz – passt. Der Prüfer kann in Datenblättern schauen, ob ein Hinweis "stroboskopfrei" vorhanden ist, besonders wichtig in z.B. drehenden Maschinen (Vermeidung Stroboskopeffekt). Wenn nicht erwähnt, im Zweifel an den Planer fragen.
Zusatzbeleuchtung vs. Allgemeinbeleuchtung: Wie schon in 3.1.5 angesprochen, kann man sehr hohe Anforderungen stellen oft nur mit spezieller Platzbeleuchtung erfüllen. Norm erlaubt Teilbeleuchtung, aber es muss eben vorgesehen sein. Prüfung: Stürze in den allgemeinen Beleuchtungsplänen kein Hinweis auf solche speziellen speziellen Lampen ist, jedoch die Nutzung es bräuchte, eine Planungslücke notieren. Lösung könnte sein, der Fachplaner Elektro spricht mit dem Maschinenlieferanten, der vielleicht integrierte Leuchten liefert – der Prüfer sollte sich davon überzeugen lassen (ggf. Dokumentation Maschinen mit eigener Beleuchtung beibringen lassen).
Beispiele aus diesem Projekt: Da Labore explizit erwähnt sind, gehen wir davon aus, dass dort erhöhte Anforderungen geprüft werden sollen (siehe 3.1.4). Falls es noch andere derartige Bereiche gibt – z.B. Prüfstände in Produktion, Lackierkabinen, Uhrmacher-Arbeitsplätze, etc., analog vorgehen: Normwerte recherchieren und anlegen.
Insgesamt verlangt dieser Abschnitt dem Prüfer ab, mitzudenken, wo standardisierte Planung evtl. nicht ausreicht, weil Arbeitsaufgaben besonders Heikel sind. Er muss sicherstellen, dass die Beleuchtungsplanung hier eng mit der Arbeitsvorbereitung abgestimmt ist und alle notwendigen Spezialitäten enthält. Wo das nicht ersichtlich ist, sollte es im Prüfbericht moniert und eine Klärung herbeigeführt werden.
Elektrische Sicherheit, Schutzarten und Einbau (VDE-Vorgaben)
Zuletzt sind einige elektrotechnische Aspekte der Beleuchtungsplanung gemäß VDE-Normen zu prüfen, um die sichere Installation und den Betrieb zu gewährleisten:
Schutzarten (IP) gemäß Umgebungsbedingungen: Bereits in den einzelnen Abschnitten wurde auf erforderliche IP-Schutzarten hingewiesen. Zusammengefasst:
Büroräume, trockene Innenbereiche: IP20 ausreichend (kein Schutz gegen Feuchtigkeit nötig).
Feuchträume (Duschen, ggf. Labore mit Nässe): mindestens IP44 (Spritzwasserschutz).
Staubige, schmutzige Industriehallen: IP54 oder höher, damit Staub nicht eindringt und Ablagerungen keine Kurzschlüsse verursachen.
Außenleuchten: IP65 üblich (strahlwassergeschützt) bis IP66/67 bei exponierter Lage.
Bodeneinbau außen: IP67/68 (gegen Wasser bei Überflutung).
Explosionsgefährdete Bereiche: nicht explizit im Auftrag erwähnt – wenn doch vorhanden, separate EX-Leuchten nach ATEX-Kategorien (eigenes Thema).
Prüfung: Alle geplanten Leuchten auf Eignung checken: z.B. ist eine Feuchtraumleuchte im Labor eingezeichnet (falls dort mit Wasser gearbeitet wird)? Wenn nein, und Labor hat Wasseranschlüsse, sollte Leuchte zumindest gegen Tropfwasser geschützt sein oder weit weg von Spritzbereich. In Außenbereichen kein Einsatz von Leuchten unter IP44 – überprüfen.
Schutzklassen (elektrischer Schlagschutz):
Leuchten gibt es in Schutzklasse I (mit Schutzerdung), II (schutzisoliert) oder III (SELV, Kleinspannung).
Prüfung: In Räumen mit leitfähigen Umgebungen (Metall) und Feuchte bevorzugt Schutzklasse II verwenden, um Risiko von Körperschluss zu minimieren. Im Plan meist nicht vermerkt, außer ggf. in Legende. Hier kann man stichprobenartig in Datenblätter sehen: die meisten Büro- und Hallenleuchten sind SK I (Metallgehäuse geerdet). Das ist ok, sofern der Schutzleiter vorhanden ist. SK II (Kunststoffgehäuse) wäre extra Sicherheit – kein Muss, aber bei Handlampen z.B. gefordert. Also: nichts Konkretes zu monieren, außer man fände z.B. eine 12 V Spiegelbeleuchtung, dann checken ob Trafo etc. korrekt vorgesehen.
Stromkreise und Lastaufteilung:
VDE 0100 verlangt, dass Stromkreise so dimensioniert sind, dass Überlast ausgeschlossen ist. In Beleuchtungsplänen ist meist angegeben, wie viele Leuchten pro Kreis. Faustregel: ein 10 A Kreis kann ~2300 W versorgen → das sind z.B. 40 Leuchten à 50 W oder 20 Leuchten à 115 W.
Prüfung: Zählen, ob irgendwo extrem viele starke Leuchten auf einer Sicherung hängen. Wenn ja, könnte beim Einschalten (ggf. hoher Einschaltstrom LED) das kritisch werden – besser auf mehrere Kreise verteilen. Auch wichtig: Licht- und Steckdosenstromkreise in Arbeitsstätten sollten getrennt sein (damit ein Kurzschluss an einer Maschine nicht das Licht ausknipst). Schaltplan check: keine Vermischung.
Not- und Allgemeinlicht Trennung:
Nach VDE 0108 sollen Sicherheitsleuchten vom normalen Netz getrennt sein. In Zentralbatteriesystemen wird das automatisch so verdrahtet (SV-Kreise separat). Bei Einzelbatterieleuchten hängt zwar alles am gleichen Netz, aber dort ist intern Batterie.
Prüfung: Trotzdem soll ein Ausfall einer normalen Sicherung möglichst nicht alle Lichter löschen, inkl. Notlicht – daher Note: verteile Notleuchten auf verschiedene Stromkreise oder auf dauerversorgte Knoten. Bei Zentralbatterie: hat eigene Zuleitung (meist vom Hauptverteiler – ob dies mit Sicherheitskabel geplant ist, schauen).
Funktionserhalt von Leitungen:
Falls gefordert (z.B. Hochhaus, Versammlungsstätte) müssen Notlichtleitungen E30/E90 sein. Ob das Projekt darunter fällt, hängt von Größe und Nutzung ab. Industriehalle eventuell nicht, Bürogebäude je nach Höhe.
Prüfung: Brandschutzplan konsultieren. Wenn ja: in Plan sind i.d.R. Kabeltrassen mit Kennzeichnung FE (Funktionserhalt) markiert. Sicherstellen, dass das bedacht wurde, sonst Hinweis an Planer.
Schutz gegen elektr. Schlag: Dazu gehört Fehlerstromschutz (FI/RCD). Nach heutigem Stand: Steckdosenstromkreise bis 32 A sind mit 30 mA-RCDs zu schützen, Beleuchtung fest installiert war früher ausgenommen, aber inzwischen in vielen Bereichen auch empfohlen. In feuchten oder leitfähigen Bereichen (Werkstatt Metallboden) würde ein RCD fürs Licht Sinn machen, aber wiederum: wenn RCD fällt, geht Licht aus – nicht ideal. Hier muss ein Fachkonzept vorliegen. Prüfer kann fragen: Sind Lichtstromkreise über FI? (Im Plan evtl. notiert). Wenn ja, auf Selektivität achten (kein gesamtes Gebäude dunkel bei einem Fehler). Wenn nein, in ordentlichen Anlagen wird zumindest Schutzerdung gut ausgeführt sein.
Notwendige Schaltgeräte: Zu prüfen ist, ob alle Räume und Bereiche einen eigenen Schalter/Taster haben, wo es sein muss. Beispielsweise: Notlicht darf keinen von Hand schaltbaren Schalter haben (darf nur automatisch kommen, höchstens Prüfschalter im Kasten). Normale Flurbeleuchtung sollte von einem zentralen Ort schaltbar sein. Falls in Plänen unklar, im Bericht anmerken falls Schaltkonzept fehlt (z.B. "Wer schaltet Hallenlicht?").
Kennzeichnungen und Dokumentation: VDE 0108 fordert, dass am Ende eine Doku mit Schaltplan etc. vorliegt. In Ausführungsplanung sollte das vorbereitet sein. Der Prüfer kann verlangen, dass z.B. eine Feuerwehrausschaltung für bestimmte Lichtanlagen vorgesehen ist (z.B. in Veranstaltungshallen gibt es das – hier vielleicht nicht relevant).
Zusammengefasst: Die Prüfung der VDE-Konformität ist umfangreich; prioritär ist die Sicherheit (Brand- und Personenschutz). Der Prüfer sollte daher neben den lichttechnischen auch diese Punkte abhaken. Viele dieser Details (Kabel, Schutzorgan, Selektivität) gehen allerdings über eine rein lichttechnische Prüfanweisung hinaus und werden oft vom Elektrosachverständigen getrennt geprüft. In unserer Funktionalen Prüfanweisung fassen wir es aber auf, um Vollständigkeit zu wahren.
Testtabelle – Checkliste Lichtplanung
Nachfolgend ist eine strukturierte Prüftabelle aufgeführt, die alle wesentlichen Prüfpunkte zusammenfasst. Fachplaner oder Prüfer können diese als Checkliste nutzen, um die Einhaltung der Anforderungen systematisch abzuhaken. Die Tabelle gliedert sich nach Bereichen und Aspekten, enthält die Soll-Vorgaben sowie Felder zur Dokumentation der Erfüllung.
| Prüfkriterium / Bereich | Anforderung / Referenz | Erfüllt? (Ja/Nein) | Bemerkung |
|---|---|---|---|
| Innenbeleuchtung – Büros | ≥ 500 lx mittlere Beleuchtungsstärke auf Arbeitsflächen (DIN EN 12464-1; ASR A3.4). Farbwiedergabe Ra ≥ 80. UGR ≤ 19. | [ ] | |
| Innenbeleuchtung – Büros: Umgebungsbeleuchtung | Im Umgebungsbereich ≥ 300 lx (bei 500 lx am Platz) für Gleichmäßigkeit U_0 ≥ 0,6 (ASR A3.4). Wände vertikal ≥ ~175 lx. | [ ] | |
| Innenbeleuchtung – Büros: Schaltung | Getrennte Schaltkreise/Zonen vorhanden (z.B. Präsentation, Tageslichtbereich). Nicht alle Leuchten auf einem Stromkreis (Ausfallsicherheit). | [ ] | |
| Innenbeleuchtung – Besprechung | ~500 lx Grundbeleuchtung (Normvorgabe analog Büro). Dimm- oder Teilabschaltung für Präsentation vorhanden. UGR ≤ 19 empfohlen. | [ ] | |
| Innenbeleuchtung – Flure/Treppen | Flure ≥ 50–100 lx (ASR A3,4 min 50 lx), Treppen ≥ 100 lx. Gleichmäßige Ausleuchtung, keine Stolperstellen im Dunkeln. | [ ] | |
| Innenbeleuchtung – Flure: Schaltung | Dauerlicht oder automatisches Licht (Präsenzmelder) vorgesehen? Notlicht in Fluren integriert (ja/nein – siehe Sicherheitsbeleuchtung). | [ ] | |
| Innenbeleuchtung – Labore | ≥ 500 lx Allgemeinbeleuchtung (ASR A3.4). Bei feinen Sehaufgaben ggf. Bis 750–1000 lx erforderlich. Farbwiedergabe Ra ≥ 80 (besser Ra 90 bei Farbprüfungen). | [ ] | |
| Innenbeleuchtung – Labore: Blendung | Entblendete Leuchten (keine direkten Spiegelungen auf Arbeitsflächen). UGR ≤ 19. | [ ] | |
| Innenbeleuchtung – Produktion (allg.) | Beleuchtungsstärke gemäß Tätigkeit: Grob 200–300 lx, normal 300–500 lx, fein 500–1000 lx (ASR A3.4 Anhang). Ra ≥ 80 (Ausnahme grobe Bereiche Ra 60/40). | [ ] | |
| Innenbeleuchtung – Produktion: Gleichmäßigkeit | Leuchtenanordnung gewährleistet U_0 ≥ 0,4 im Arbeitsbereich. Keine extremen Hell-Dunkel-Flecken. | [ ] | |
| Innenbeleuchtung – Produktion: Blendung | UGR ≤ 22/25 je nach Bereich. Keine Blendung von Maschinenbedienern/Fahrern (Leuchten mit Schirmen/Reflektoren). | [ ] | |
| Innenbeleuchtung – Lager | Beleuchtungsstärke nach ASR: gleichartiges Gut 50 lx, Suchlager 100 lx, mit Leseaufgabe 200 lx. Ra ≥ 60. | [ ] | |
| Innenbeleuchtung – Lager: Steuerung | Bewegungsmelder bei selten genutzten Lagern vorgesehen (Empfehlung). | [ ] | |
| Außenbeleuchtung – Wege | Gehwege: ≥ 5 lx (geringe Nutzung) bis 10 lx (häufig genutzt). Gleichmäßigkeit U_0 ≥ 0,25 (besser 0,4). Keine Stolperstellen unbeleuchtet. | [ ] | |
| Außenbeleuchtung – Parkplätze | Parkfläche: 5 lx (gering) / 10 lx (mittel) / 20 lx (hoch). U_0 ≥ 0,25–0,4. Beleuchtung möglichst gleichmäßig, min. E_min ≈ 1–2 lx. | [ ] | |
| Außenbeleuchtung – Zufahrten | Werksstraße/Fahrweg: ca. 10 lx Ø. Tor-/Schrankenbereich: ~50 lx. Ladezonen: bedarfsgerecht meist 20 lx aufwärts. | [ ] | |
| Außenbeleuchtung – Blendungsbegrenzung | Leuchten mit asymmetrischer Lichtverteilung (Vermeidung von Blendung Straßenverkehr/Anwohner). ULR (Upward Light Ratio) möglichst 0 % (kein Himmellicht). | [ ] | |
| Außenbeleuchtung – Schutzart | Alle Außenleuchten mind. IP65 witterungsfest. Masten/Kabel UV-beständig, korrosionsgeschützt. | [ ] | |
| Außenbeleuchtung – Schaltsteuerung | Dämmerungsschalter/Zeitschaltuhr vorgesehen? (Beleuchtung nur bei Dunkelheit aktiv, nachts evtl. Absenkung/Ausschaltung). | [ ] | |
| Außenbeleuchtung – Notlicht außen | Rettungsweg im Freien beleuchtet? (z.B. Sammelplatz, Außentreppen ≥ 1 lx). | [ ] | |
| Sicherheitsbeleuchtung – Rettungswege | Fluchtwege innen: E_min ≥ 1 lx am Boden (Mittelachse), ≥ 0,5 lx auf halber Breite. Gleichmäßigkeit E_max/E_min ≤ 40. Leuchtenabstände entsprechend ausgewählt. | [ ] | |
| Sicherheitsbeleuchtung – Antipanikbereiche | Offene Räume > 60 m²: Antipaniklicht ≥ 0,5 lx gesamt. In großen Hallen ohne klare Wege 1 lx an freier Fläche (licht.de-Empfehlung). | [ ] | |
| Sicherheitsbeleuchtung – Bes. Gefährdung | Gefahren-Arbeitsplätze: Notlicht ≥ 10 % der Normalbeleuchtung, wohlgemerkt. 15 lx, sofort wirksam (< 0,5 s Umschaltzeit). Solche Bereiche identifiziert und Leuchten vorgesehen? | [ ] | |
| Rettungszeichen/Hintweisschilder | Alle Notausgänge mit beleuchteten Piktogrammen (ISO 7010) gekennzeichnet (ASR A1.3). Montagehöhe ~2–2,5 m, Pfeilrichtung korrekt. Beleuchtungsstärke auf Schildern ≥ 50 lx bzw. intern beleuchtete Zeichen. | [ ] | |
| Sicherheitsbeleuchtung – Energieversorgung | Zentralbatterie oder Einzelbatterien? Anlage entsprechend DIN VDE 0108 geplant (z.B. Zentralbatterie mit Ladegerät und Verteiler; Einzelbatt. mit automatischem Selbsttest). | [ ] | |
| Sicherheitsbeleuchtung – Verkabelung | Notlicht-Stromkreise getrennt von Allgemeinlicht, bevorzugt eigene Verteilung. Kabel mit Funktionserhalt E30/E90, wo gefordert (Fluchtwegleuchten in brandsicheren Trassen geführt). | [ ] | |
| Sicherheitsbeleuchtung – Prüfschaltung | Möglichkeit zur Prüfung der Notleuchten vorgesehen (zentraler Testschalter oder automatisches Testsystem). | [ ] | |
| Leuchtenauswahl – Schutzart/Sicherheit | Innenleuchten IP20 (trocken), IP44 (Feuchtraum). Produktionshalle/Labor mit Staub/Nässe: IP54/IP65 entsprechend. Außen: Schutzart IP65/66. Schutzklasse I oder II je nach Umgebung (Feuchträume ggf. SK II). | [ ] | |
| Leuchtenauswahl – Lichttechnik | Leuchten für Bildschirmarbeitsplätze geeignet (Raster, Entblendung ≤ 1500 cd/m² @65°). In speziellen Bereichen (Explosionsschutz, Steril etc.) entsprechende Spezialleuchten eingeplant. | [ ] | |
| Elektroinstallation – Stromkreise | Angemessene Lastverteilung: x Leuchten pro Sicherung, Stromaufnahme unter Nennwert. Licht- und Steckdosenkreise getrennt. | [ ] | |
| Elektroinstallation – Schalter und Melder | Für jeden Raum/Bereich Schaltmöglichkeit vorgesehen (Lokalschalter oder Zentralsteuerung definiert). Präsenzmelder in wenig genutzten Räumen geplant (sofern gewünscht). | [ ] | |
| Elektroinstallation – RCD/FI-Schutz | RCD-Schutz für Leuchtengruppen vorhanden, wo erforderlich (Außenbeleuchtung immer mit RCD 30 mA, Feuchträume ebenso). Selektivität beachtet – nicht gesamtes Licht auf einen FI. | [ ] | |
| Dokumentation – Pläne & Beschriftung | Leuchten in Plänen eindeutig nummeriert/bezeichnet. Sicherheitsleuchten klar kenntlich (z.B. anderes Symbol). Schaltpläne, Verteilerpläne vorhanden. | [ ] | |
| Dokumentation – Normnachweis | Lichtberechnungsberichte liegen vor und zeigen Einhaltung der Lux-Werte in allen Bereichen (ggf. relevante Auszüge beilegen). | [ ] | |
| Energieeffizienz – Lampentechnik | Überall LED oder vergleichbar hocheffiziente Lichtquellen eingesetzt (keine veralteten Leuchtmittel). | [ ] | |
| Energieeffizienz – Effizienzkennziffern | Leuchtenlichtausbeute typ. > 100 lm/W. Gesamtanschlussleistung angemessen (W/m² im Rahmen). Kein Überbeleuchten deutlich über Norm ohne Begründung. | [ ] | |
| Energieeffizienz – Steuerung | Tageslichtsteuerung genutzt, wo sinnvoll (z.B. Büros mit Fensterfront – automatische Dimmung vorgesehen?). Zeitabschaltung für Außenlicht und dekorative Lichtanlagen vorhanden. | [ ] | |
| Energieeffizienz – Hinweise | Energiesparhinweise umgesetzt? (z.B. Aufteilung in schaltbare Gruppen, LED-Treiber dimmbar für evtl. Nachrüstung von Steuerung). | [ ] |
Legende: IP = Schutzart (Ingress Schutz); UGR = Unified Glare Rating (Blendungswert); Ra = allgemeiner Farbwiedergabeindex; E_min, Ē_m = minimale / mittlere Beleuchtungsstärke; U_0 = Gleichmäßigkeitsgrad (E_min/Ē_m); SV = Sicherheitsversorgung (Notstrom); GGM-Schutzschalter = Fehlerstrom-Schutzschalter.
Hinweis:
Die Prüftabelle ist als Hilfsmittel gedacht. Bei der tatsächlichen Prüfung sollten Bemerkungen konkreter ausgeführt werden, insbesondere wenn "Nein" angekreuzt wird – dann sind Abweichungen und empfohlene Korrekturmaßnahmen zu beschreiben. Alle festgestellten Mängel oder offene Fragen sind in einem Prüfbericht zusammenzustellen und mit dem Fachplaner zu klären. Mit dieser Prüfanweisung und Checkliste kann die Ausführungsplanung "Licht" systematisch und umfassend geprüft werden, sodass die Beleuchtungsanlage den gültigen Normen (DIN EN 12464, DIN EN 1838 etc.), den arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben (ArbStättV, ASR) und den anerkannten Regeln der Technik entspricht. Sie gewährleistet damit einerseits sichere und ergonomische Lichtverhältnisse für die Beschäftigten und andererseits eine energieeffiziente und vorschriftenkonforme technische Ausführung.
