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Licht: Schwerpunkt Mitbestimmung

Facility Management: Licht » Strategie » Mitbestimmung

Licht mit Mitbestimmung gestalten

Licht ist ein zentraler Faktor in der Gestaltung von Arbeitsplätzen und Arbeitsumgebungen. Es beeinflusst nicht nur die Produktivität und Effizienz, sondern auch die Gesundheit und das Wohlbefinden der Mitarbeitenden. Im Kontext von Mitbestimmung gemäß dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) ist Licht ein bedeutendes Thema, da die Auswahl und Gestaltung von Beleuchtungssystemen oft Arbeitsbedingungen und Gesundheitsschutz betreffen. Der Betriebsrat hat das Recht und die Verantwortung, in die Planung, Anschaffung und Umsetzung von Beleuchtungssystemen eingebunden zu werden, um die Interessen der Beschäftigten zu wahren. Durch frühzeitige Einbindung, klare Betriebsvereinbarungen und eine enge Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber können optimale Lichtverhältnisse geschaffen werden, die sowohl den Bedürfnissen der Mitarbeitenden als auch den Anforderungen des Unternehmens gerecht werden.

Bedeutung von Licht am Arbeitsplatz

Gesundheit und Wohlbefinden

  • Ergonomie: Ausreichende und gleichmäßige Beleuchtung reduziert die Belastung für die Augen und beugt Ermüdung vor.

  • Psychologische Wirkung: Tageslicht und angenehme Lichtfarben fördern das Wohlbefinden und die Stimmung.

  • Sicherheit: Gute Ausleuchtung verringert die Unfallgefahr, insbesondere in gefährlichen Arbeitsbereichen.

Produktivität und Effizienz

  • Arbeitsleistung: Optimales Licht verbessert die Konzentration und reduziert Fehler.

  • Flexibilität: Dynamische Beleuchtungssysteme können an verschiedene Arbeitsanforderungen angepasst werden.

Nachhaltigkeit und Kosten

  • Energieeffizienz: Moderne LED-Systeme sparen Energiekosten und reduzieren den CO₂-Ausstoß.

  • Langlebigkeit: Effiziente Systeme erfordern weniger Wartung und senken langfristig die Betriebskosten.

Rechtliche Grundlagen

  • § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG: Mitbestimmung bei Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, einschließlich Beleuchtung.

  • § 90 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG: Beratungspflicht bei Planung neuer Arbeitsplätze, einschließlich Lichtkonzepten.

  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV): Vorgaben zur Beleuchtung am Arbeitsplatz, insbesondere in § 3a (Gesundheitsschutz).

  • DIN EN 12464-1: Norm für Beleuchtung von Arbeitsstätten in Innenräumen, mit Empfehlungen zu Beleuchtungsstärke, Gleichmäßigkeit und Lichtfarbe.

Rolle des Betriebsrats

  • Mitgestaltung: Sicherstellen, dass Beleuchtungssysteme ergonomisch, sicher und nachhaltig sind.

  • Schutz der Mitarbeitenden: Einhaltung von Standards zur Vermeidung von Gesundheitsrisiken.

  • Transparenz: Förderung einer offenen Kommunikation zwischen Arbeitgeber und Belegschaft.

Planung und Installation von Beleuchtungssystemen

  • Relevanz: Neue Beleuchtungskonzepte können Arbeitsbedingungen und die Ergonomie erheblich beeinflussen.

  • Mitbestimmung: Der Betriebsrat hat gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG Mitspracherechte bei der Gestaltung der Lichtverhältnisse.

  • Beispiel: Der Betriebsrat fordert die Installation von LED-Leuchten mit blendfreiem Licht und anpassbarer Farbtemperatur.

Arbeitsplätze ohne Tageslicht

  • Relevanz: In Räumen ohne natürliches Licht, wie Kellern oder Produktionshallen, ist die künstliche Beleuchtung besonders wichtig.

  • Mitbestimmung: Der Betriebsrat kann gemäß § 90 BetrVG bei der Arbeitsplatzgestaltung auf eine Tageslichtsimulation bestehen.

  • Beispiel: Der Betriebsrat setzt ein Beleuchtungssystem durch, das dynamische Lichtverläufe simuliert.

Nachhaltige Beleuchtung

  • Relevanz: Energieeffiziente Beleuchtung reduziert Kosten und Umweltauswirkungen.

  • Mitbestimmung: Der Betriebsrat kann gemäß § 80 Abs. 1 Nr. 4 BetrVG Maßnahmen zum Umweltschutz unterstützen.

  • Beispiel: Der Betriebsrat fördert die Umstellung auf LED-Systeme mit Bewegungsmeldern, um Energie zu sparen.

Beleuchtung in gefährlichen Arbeitsbereichen

  • Relevanz: Bereiche wie Werkstätten oder Labore erfordern spezielle Lichtverhältnisse für Sicherheit und Präzision.

  • Mitbestimmung: Der Betriebsrat hat gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG ein Mitspracherecht bei Maßnahmen zur Unfallverhütung.

  • Beispiel: Der Betriebsrat fordert blendfreie und gleichmäßige Ausleuchtung von Maschinenarbeitsplätzen.

Dynamische Lichtkonzepte

  • Relevanz: Beleuchtung, die sich an Tageszeit und Arbeitsaufgaben anpasst, kann Gesundheit und Produktivität fördern.

  • Mitbestimmung: Der Betriebsrat kann auf die Einführung von Human Centric Lighting (HCL) drängen, um das Wohlbefinden der Mitarbeitenden zu steigern.

  • Beispiel: Der Betriebsrat unterstützt die Installation eines HCL-Systems in Büro- und Konferenzräumen.

Inhalte einer Betriebsvereinbarung

  • Ergonomische Standards: Anforderungen an Beleuchtungsstärke, Gleichmäßigkeit und Blendfreiheit.

  • Gesundheitsschutz: Regelungen zur Vermeidung von Gesundheitsrisiken durch ungeeignetes Licht.

  • Nachhaltigkeit: Vorgaben zur Einführung energieeffizienter und umweltfreundlicher Beleuchtung.

  • Schulungen: Verpflichtung zu Schulungen für Mitarbeitende, die Beleuchtungssysteme nutzen oder steuern.

  • Wartung: Regelungen zur regelmäßigen Überprüfung und Wartung von Beleuchtungssystemen.

Vorteile einer Betriebsvereinbarung

  • Rechtskonformität: Sicherstellung der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.

  • Transparenz: Klare Regelungen fördern das Vertrauen der Belegschaft.

  • Ergonomie: Verbesserung der Arbeitsbedingungen durch optimales Licht.

  • Nachhaltigkeit: Reduktion von Betriebskosten und Umweltauswirkungen.

Ungenügende Beleuchtung

  • Herausforderung: Unzureichendes Licht führt zu Gesundheitsproblemen und Produktivitätsverlust.

  • Lösung: Der Betriebsrat fordert eine umfassende Überprüfung der Beleuchtungsstärke und Qualität.

Blendung und Reflexion

  • Herausforderung: Blendungen können die Konzentration beeinträchtigen und Unfälle verursachen.

  • Lösung: Der Betriebsrat setzt auf blendfreie Leuchten und matte Oberflächen.

Energieverbrauch

  • Herausforderung: Veraltete Beleuchtungssysteme verursachen hohe Energiekosten.

  • Lösung: Der Betriebsrat unterstützt die Einführung moderner LED-Systeme.

Tageslichtmangel

  • Herausforderung: Arbeitsplätze ohne Tageslicht können die Gesundheit und das Wohlbefinden beeinträchtigen.

  • Lösung: Der Betriebsrat fordert Tageslichtsimulationen und dynamische Lichtkonzepte.

Umstellung auf LED-Beleuchtung

  • Problem: Veraltete Beleuchtungssysteme sind ineffizient und verursachen hohe Betriebskosten.

  • Lösung: Der Betriebsrat fordert LED-Beleuchtung mit einstellbarer Farbtemperatur und Bewegungsmeldern.

Einführung von HCL-Systemen

  • Problem: Mitarbeitende klagen über Ermüdung durch unzureichendes Licht in Büroräumen.

  • Lösung: Der Betriebsrat setzt die Installation von HCL-Systemen durch, die sich an die Tageszeit anpassen.

Beleuchtung in Produktionshallen

  • Problem: Ungleichmäßige Ausleuchtung führt zu Fehlern und Unfallrisiken.

  • Lösung: Der Betriebsrat sorgt für eine gleichmäßige und blendfreie Beleuchtung an allen Arbeitsplätzen.