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Auslegung

Facility Management: Licht » Strategie » Auslegung

Dimensionskriterien für die Auslegung lichttechnischer Anlagen

Dimensionskriterien für die Auslegung lichttechnischer Anlagen

Betriebliche lichttechnische Anlagen sind ein zentraler Bestandteil der technischen Infrastruktur. Sie gewährleisten Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz, ermöglichen produktives Arbeiten und schaffen angenehme Aufenthaltsbedingungen. Die Planung (Auslegung) solcher Beleuchtungsanlagen erfordert eine genaue Berücksichtigung der Nutzungsanforderungen verschiedener Bereiche, der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und Normen sowie der technischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Gleichzeitig muss im Facility Management (FM) die Beschaffung dieser Anlagen so erfolgen, dass nicht nur die technischen Anforderungen erfüllt werden, sondern auch wirtschaftliche und nachhaltige Aspekte über den gesamten Lebenszyklus berücksichtigt werden.

Beleuchtung im Facility Management ist ein interdisziplinäres Thema, in dem technische Normanforderungen, menschliche Bedürfnisse, rechtliche Vorgaben und ökonomische Überlegungen zusammenfließen. In verschiedenen Nutzungskontexten – seien es Büros, industrielle Produktionsstätten, Bildungseinrichtungen, Gesundheitsbauten oder Verkehrsinfrastrukturen – gelten zwar gemeinsame Grundprinzipien (ausreichende Helligkeit, Sicherheit, Komfort), doch die konkreten Anforderungen unterscheiden sich zum Teil erheblich. Eine erfolgreiche Lichtplanung muss diese kontextuellen Besonderheiten berücksichtigen und maßgeschneiderte Lösungen entwickeln. Dabei helfen Normen wie DIN EN 12464-1, die für zahlreiche Szenarien konkrete Planungswerte liefern. Gleichzeitig dürfen die gesetzlichen Mindestvorgaben, etwa aus ArbStättV und ASR A3.4, nie aus dem Blick geraten – sie bilden den verpflichtenden Unterbau, auf dem optimale Lichtkonzepte aufbauen.

Entscheidend sind Sehaufgabe und Tageslichtangebot und weiche Faktoren wie visuelle Ergonomie oder Nachhaltigkeit. Gerade in Zeiten des Klimawandels und steigender Energiepreise ist es unerlässlich, Energieeffizienz und Lebenszyklusdenken in den Vordergrund zu rücken. Moderne Beleuchtungsanlagen müssen nicht nur lichttechnisch überzeugen, sondern auch wirtschaftlich und ökologisch. Die Technologietrends – allen voran LED, aber auch smarte Steuerungen und HCL – unterstützen dieses Ziel, indem sie ermöglichen, mehr Lichtqualität mit weniger Ressourcenverbrauch bereitzustellen. Licht ist weit mehr als Helligkeit – es ist ein Gestaltungsmittel für Gesundheit, Produktivität und Lebensqualität in unseren Gebäuden und Außenanlagen.

Auslegung der Lichtstrategie: Planung technischer Anforderungen und Raumwirksamkeit

Anforderungen an lichttechnische Anlagen in verschiedenen Nutzungskontexten

Beleuchtungsanlagen müssen je nach Nutzungskontext unterschiedliche allgemeine Anforderungen erfüllen. Dabei spielen die jeweilige Sehaufgabe, der Nutzungszweck des Raumes oder Bereichs sowie ergonomische und sicherheitstechnische Überlegungen eine Rolle. Im Folgenden werden exemplarisch verschiedene Nutzungskontexte betrachtet – von Büro- und Verwaltungsarbeitsplätzen über Produktions- und Fertigungsbereiche, Bildungsstätten und Gesundheitseinrichtungen bis hin zur Verkehrsinfrastruktur – und deren typische Anforderungen an Lichttechnik dargestellt.

Büro- und Verwaltungsarbeitsplätze

In Büro- und Verwaltungsgebäuden liegt der Fokus der Beleuchtung auf der Unterstützung visueller Aufgaben wie Lesen, Schreiben, Bildschirmarbeit und Kommunikation. Hier gelten hohe Anforderungen an Sehkomfort und Sehleistung. Normativ werden für Büroarbeitsplätze Beleuchtungsstärken von mindestens 500 Lux gefordert. Diese 500 lx stellen den erforderlichen Wartungswert dar, unter den die Beleuchtungsstärke auf Arbeitsflächen nicht absinken darf. Eine hochwertige Bürobeleuchtung liefert jedoch nicht nur Helligkeit, sondern fördert auch Wohlbefinden und Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter. Neben der richtigen Beleuchtungsstärke sind Blendungsbegrenzung und gute Farbwiedergabe essenziell: Für Bildschirmarbeitsplätze ist ein Blendungswert UGR < 19 einzuhalten, um Direkt- und Reflexblendungen zu vermeiden. Der Farbwiedergabeindex sollte mindestens Ra 80 betragen, damit Farben auf Dokumenten und Bildschirmen natürlich erscheinen. Oft werden in Büros neutralweiße Lichtfarben (~4000 K) eingesetzt, da sie als „sachlich positiv“ und aktivierend empfunden werden. Gleichzeitig muss flimmerfreies Licht gewährleistet sein, um Ermüdung und gesundheitliche Beeinträchtigungen zu vermeiden. Weitere Anforderungen betreffen die Leuchtdichteverteilung im Gesichtsfeld (Vermeidung von störenden Hell-Dunkel-Kontrasten) sowie ausreichende vertikale Beleuchtungsstärken, um z.B. die Gesichtserkennung bei Gesprächen zu unterstützen. Summiert man diese Kriterien, so zielen Beleuchtungsanlagen in Büros darauf ab, visuellen Komfort und Sehleistung optimal zu kombinieren, um produktives und gesundes Arbeiten zu ermöglichen.

Produktions- und Fertigungsbereiche

In Industrie- und Produktionsstätten variieren die Lichtanforderungen stark in Abhängigkeit von den auszuführenden Tätigkeiten. Allgemein gilt die Faustregel: Je schwieriger und feiner die Sehaufgabe, desto höher die erforderliche Beleuchtungsstärke. In Fertigungsbereichen, etwa bei Montagearbeitsplätzen für Kleinteile oder Qualitätskontrolle, können Beleuchtungsstärken von 750 Lux oder mehr notwendig sein (teilweise bis 1000 lx für sehr präzise Arbeiten). Grobe Montage- oder Lagerarbeiten kommen hingegen mit 300–500 lx aus. Die Beleuchtungsqualität muss in Produktionsumgebungen neben der Helligkeit weitere Faktoren berücksichtigen: robuste Leuchten, die Schmutz, Staub oder Erschütterungen standhalten, eine gleichmäßige Ausleuchtung zur Vermeidung von Unfallgefahren sowie spezielle Lösungen für Maschinenbeleuchtung. In vielen industriellen Bereichen sind hohe Zuverlässigkeit und Ausfallsicherheit der Beleuchtung wichtig, um Betriebsunterbrechungen zu vermeiden. Zudem spielt Arbeitssicherheit eine große Rolle: So müssen z.B. an gefährlichen Maschinen oder Verkehrswegen in Werkhallen ausreichende Beleuchtungsstärken und Kontraste herrschen, um Warnzeichen, Bedienelemente oder Hindernisse rechtzeitig zu erkennen. Auch Notbeleuchtung und Sicherheitsbeleuchtung (z.B. an Not-Ausgängen) sind integraler Bestandteil. Normativ gibt die ASR A3.4 (Technische Regel für Arbeitsstätten Beleuchtung) Mindestwerte auch für industrielle Sehaufgaben vor. Beispielsweise nennt Anhang 1 der ASR A3.4 für Betriebsstätten im Innenbereich einen Mindestwert von 500 lx für übliche manuelle Montagearbeiten (vergleichbar Büro) und im Außenbereich z.B. 200 lx für feine Bau- oder Montagearbeiten auf Baustellen. Zwar sind diese Werte als Sicherheitsminimum zu verstehen, doch moderne Arbeitsplätze in der Fertigung setzen oft deutlich höhere Beleuchtungsstärken an, um Qualität und Produktivität zu maximieren. Neben Helligkeit wird in der Industriebeleuchtung Blendungsbegrenzung (etwa durch Leuchten mit Prismenoptik oder Reflektoren) ebenfalls adressiert, um sowohl direkte Blendung als auch Reflexionen auf Metalloberflächen zu minimieren. Insgesamt müssen Beleuchtungsanlagen in Produktionsbereichen nicht nur ausreichend hell, sondern auch robust, sicher und energieeffizient sein, um den anspruchsvollen Bedingungen gerecht zu werden.

Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen

In Bildungsstätten wie Schulen, Hochschulen und Weiterbildungseinrichtungen dient die Beleuchtung der Unterstützung von Lernprozessen. Unterrichts- und Vortragsräume stellen hohe Anforderungen an die visuelle Ergonomie, da Lernende und Lehrende oft zwischen unterschiedlichen Sehaufgaben wechseln: z.B. Lesen/Schreiben auf dem Schreibtisch (horizontal) und Tafelanschrift oder Projektionen vorne im Raum (vertikal). Laut der aktuellen europäischen Norm DIN EN 12464-1 beträgt der Wartungswert der Beleuchtungsstärke in allgemeinen Unterrichtsräumen inzwischen 500 Lux, um den gestiegenen visuellen Anforderungen gerecht zu werden. Frühere Richtwerte (300 lx in allgemeinen Klassenräumen) wurden damit angehoben, insbesondere um auch komplexere Sehaufgaben und die vermehrte Nutzung digitaler Displays gerecht zu werden. Zusätzlich wird empfohlen, die Beleuchtungsstärke flexibel anpassbar zu machen – z.B. durch Lichtmanagement und Dimmregelungen, da je nach Nutzung (etwa abendliche Erwachsenenbildung oder feinmotorische Arbeiten) auch eine Erhöhung auf bis zu 1000 lx sinnvoll sein kann. Neben der horizontalen Beleuchtungsstärke ist in Bildungsräumen die vertikale Beleuchtungsstärke bedeutsam: Für eine gute Kommunikation und Gesichtserkennung wird ein zylindrischer Beleuchtungsstärkenwert Ez von ca. 150 lx in Augenhöhe empfohlen. Dies fördert den Blickkontakt und die nonverbale Kommunikation im Unterricht. Blendungsbegrenzung (UGR ≤ 19) ist auch hier notwendig, um z.B. auf Whiteboards oder Bildschirmen keine störenden Reflexe zu erzeugen. Ein weiterer Aspekt ist die Variabilität der Beleuchtung im Tagesverlauf: Da Tageslicht bekanntermaßen Einfluss auf Aktivität und Konzentration hat, kann dynamisches künstliches Licht eingesetzt werden, um etwa an trüben Tagen anregendes Licht bereitzustellen oder gegen Nachmittag die Aufmerksamkeit hochzuhalten. Unter dem Konzept des Human Centric Lighting (HCL) werden in einigen Schulen bereits Beleuchtungsszenarien erprobt, die z.B. morgens kühles, helles Licht (hohe Beleuchtungsstärke, hohe Farbtemperatur) zur Aktivierung und in Ruhephasen wärmeres, gedimmtes Licht zur Beruhigung bieten. Insgesamt trägt eine gute Beleuchtung in Bildungsstätten nachweislich zu höherer Konzentration, Motivation und Lernbereitschaft bei. Sie muss flexibel genug sein, um unterschiedlichen Lehrmethoden und Raumnutzungen (Gruppenarbeit, Frontalunterricht, Präsentationen) zu genügen, und sollte immer möglichst blendfrei, ausreichend hell und farblich angenehm gestaltet sein.

Gesundheitswesen (Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen)

In Krankenhäusern, Kliniken und Pflegeeinrichtungen steht die Beleuchtung vor der Herausforderung, sehr unterschiedliche Bedürfnisse zu erfüllen. Zum einen benötigen medizinisches Personal und Pflegekräfte funktionsorientiertes Licht mit hoher Beleuchtungsstärke und ausgezeichneter Farbwiedergabe, um diagnostische und therapeutische Aufgaben sicher ausführen zu können. Beispielsweise erfordern Untersuchungs- und Eingriffsräume sowie insbesondere Operationssäle extreme Beleuchtungsstärken (im Operationsfeld oft 10 000 lx und mehr, bereitgestellt durch spezielle OP-Leuchten) und eine möglichst tageslichtähnliche Lichtfarbe, um feinste Nuancen von Gewebe und Blut erkennen zu können. Die DIN EN 12464-1 enthält auch für verschiedene Bereiche im Gesundheitswesen Richtwerte; so sind etwa in Behandlungs- und Untersuchungssituationen häufig 1000 lx vorgesehen, während in Stationszimmern für allgemeine Pflegetätigkeiten 300 lx ausreichend sein können. Zum anderen spielt im Patientenzimmer und in Pflegebereichen die Wohlfühlatmosphäre eine wichtige Rolle: Hier sollte das Licht eher warmtonig und blendfrei sein, um Genesung und Wohlbefinden der Patienten zu unterstützen. Eine angenehme, positive Beleuchtung (z.B. gedimmtes, warmweißes Licht in den Abendstunden) kann nachweislich den Heilungsprozess fördern. Diese beiden Pole – technisch-funktionales Licht vs. atmosphärisch-wohltuendes Licht – müssen in Gesundheitsbauten ausbalanciert werden. Zusätzlich gelten strenge Vorgaben für Sicherheits- und Notbeleuchtung im Gesundheitswesen, da bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung (Stromausfall) kritische Bereiche sofort mit Ersatzstrom versorgt weiter beleuchtet werden müssen (Notlichtanlagen gemäß DIN EN 1838). Spezialbereiche wie die Beleuchtung von Kreissälen (mit wechselnden Farbtönen zur Entspannung) oder von Intensivstationen (mit Anpassung an den circadianen Rhythmus der Patienten) zeigen, dass HCL-Konzepte auch hier vermehrt Einzug halten, um Schlaf-Wach-Rhythmen zu unterstützen. Schließlich bietet gerade im Gesundheitswesen die Modernisierung auf energieeffiziente Beleuchtung große Einsparpotenziale, da viele Einrichtungen noch über veraltete Beleuchtungsanlagen verfügen. Durch LED-Upgrades können Energieverbrauch und Wartungsaufwand deutlich reduziert werden, was in diesem kostenintensiven Sektor sehr begrüßt wird. Zusammengefasst sind Beleuchtungsanlagen im Gesundheitswesen dann optimal geplant, wenn sie Sicherheit und Sehkomfort fürs Personal gewährleisten und zugleich eine heilungsfördernde, angenehme Umgebung für Patienten schaffen.

Verkehrsinfrastruktur und öffentliche Bereiche

Unter Verkehrsinfrastruktur fallen hier beleuchtungstechnische Anlagen in und an Gebäuden, die der Fortbewegung und öffentlichen Sicherheit dienen – etwa Verkehrswege in Gebäuden (Flure, Treppenhäuser, Tiefgaragen) ebenso wie Außenanlagen, Straßen, Wege, Parkplätze, aber auch Spezialfälle wie Tunnelbeleuchtung oder Bahnhofsbeleuchtung. In solchen Bereichen steht die Gewährleistung von Orientierung und Sicherheit an oberster Stelle. Verkehrsflächen innerhalb von Gebäuden (Flure, Treppen) benötigen gemäß ASR A3.4 Mindestbeleuchtungsstärken von etwa 100 Lux (Treppen) bzw. 50 Lux (normale Flure ohne Fahrzeugverkehr). Diese vergleichsweise niedrigen Werte genügen, um Wegerkennung und grobe Orientierung sicherzustellen, sollten aber in der Praxis oft überschritten werden, um ein subjektiv sicheres Gefühl zu vermitteln. In Tiefgaragen oder Parkhäusern sind höhere Werte und vor allem eine gute Gleichmäßigkeit empfehlenswert, um Blendung und Schattenschläge durch Fahrzeugscheinwerfer zu minimieren (häufig ~75–150 lx mit hoher Gleichmäßigkeit). Außerhalb von Gebäuden – auf Werksstraßen, Parkplätzen, Gehwegen – gelten andere Normen, insbesondere die DIN EN 13201 (Straßen- und Außenbeleuchtung). Diese legt Beleuchtungsklassen mit bestimmten Anforderungen an durchschnittliche Beleuchtungsstärken bzw. Leuchtdichten, Gleichmäßigkeiten und Blendungsbegrenzung fest, abhängig von der Art des Verkehrs und der Umgebung. So sind z.B. für Fußwege im Freien typischerweise ~5 Lux mittlere Beleuchtungsstärke als Minimum vorgesehen, während Hauptverkehrsstraßen nach Leuchtdichteklassen beleuchtet werden (z.B. 1 cd/m² mittlere Fahrbahnteilleuchtdichte für eine Stadtstraße mittlerer Verkehrsdichte). Tunnelbeleuchtung stellt einen Sonderfall dar: Hier muss die Beleuchtungsanlage so dimensioniert werden, dass am Tunneleingang tagsüber extrem hohe Beleuchtungsstärken herrschen (mehrere tausend Lux, um dem adaptionsgeblendeten Fahrer von der Sonne einen sicheren Übergang zu ermöglichen), die dann innen im Tunnel abgestuft reduziert werden. In Bahnhöfen und Flughäfen – die zugleich Verkehrsbauwerke und Aufenthaltsräume sind – kombiniert die Beleuchtung Aufgaben der Sicherheit (Ausleuchten von Fluchtwegen, Treppen, Bahnsteigkanten) mit Aspekten des Komforts und der Ästhetik. Beispielsweise müssen Bahnsteige ausreichend hell (>150 lx) und gleichmäßig beleuchtet sein, um Ein- und Ausstieg sicher zu gestalten, während in Wartehallen auch eine ansprechende Lichtgestaltung zur Aufenthaltsqualität beiträgt. Blendungsfreiheit ist im Verkehrskontext essenziell, damit etwa Autofahrer oder Piloten nicht durch Leuchten irritiert werden – daher kommen in Straßenleuchten Cut-off-Optiken zum Einsatz, und in Flughafenvorfeldern spezielle Abschirmungen. Neben der Normalbeleuchtung ist auch die Sicherheitsbeleuchtung (Not- und Ersatzbeleuchtung) integraler Bestandteil: Fluchtwege, Notausgänge und sicherheitsrelevante Bereiche sind gemäß ASR A3.4/7 und DIN EN 1838 mit definierten Mindestwerten (meist 1 Lux auf der Mittellinie von Fluchtwegen, 0,5 Lux im offenen Gelände usw.) auszuleuchten. Zusammengefasst müssen Beleuchtungsanlagen in der Verkehrsinfrastruktur vor allem zuverlässig, normgerecht und sicherheitsorientiert sein. Moderne Konzepte integrieren hier zunehmend adaptive und intelligente Steuerungen – etwa dimmen von Straßenbeleuchtung bei geringem Verkehrsaufkommen zur Energieeinsparung – doch stets unter Wahrung der Mindestanforderungen an die Verkehrssicherheit.

Einflussfaktoren auf die Dimensionierung von Beleuchtungsanlagen

Die Dimensionierung einer lichttechnischen Anlage – also die Festlegung der erforderlichen Lichtqualität und -quantität, der Anzahl und Anordnung von Leuchten, der Anschlusswerte etc. – wird von zahlreichen Faktoren beeinflusst. Im Facility Management müssen diese Einflussgrößen systematisch berücksichtigt werden, um ein Beleuchtungssystem optimal auszulegen. Zu den wichtigsten Dimensionierungskriterien gehören das Nutzungsprofil der beleuchteten Räume, der gewünschte Nutzerkomfort (visuelle Ergonomie), die konkreten Sehaufgaben, die Verfügbarkeit von Tageslicht sowie Anforderungen an Energieeffizienz und Nachhaltigkeit. Diese Faktoren wirken oft zusammen und müssen im Planungsprozess gegeneinander abgewogen werden.

Nutzungsprofile und Betriebszeiten

Das Nutzungsprofil eines Raumes oder Bereichs beschreibt, wann und wie lange die Beleuchtung in Betrieb sein muss, und hat damit erheblichen Einfluss auf die Auslegung. Bereiche mit langen Betriebszeiten oder gar 24-Stunden-Betrieb (z. B. Schichtarbeitsplätze, Krankenhäuser, Sicherheitszentralen) stellen andere Anforderungen als Räume, die nur sporadisch genutzt werden (z. B. Lagerräume, Archivre, Nebenflächen). Bei Dauerbetrieb rücken Aspekte wie Energieeffizienz, Wartungsfreundlichkeit und Leuchtenlebensdauer besonders in den Vordergrund, da jede eingesparte Kilowattstunde und jede vermiedene Wartung über die Zeit große Auswirkungen hat. Umgekehrt kann in selten genutzten Bereichen ggf. auf höchst energieeffiziente Premiumlösungen verzichtet werden, wenn die Einsparungen marginal wären – hier könnte eine einfachere Ausführung genügen, sofern sie die Mindeststandards erfüllt. Wichtig ist auch das tägliche Nutzungsprofil: In Bürogebäuden etwa ist typischerweise tagsüber Betrieb, wodurch Tageslicht (sofern vorhanden) einen Teil des Beleuchtungsbedarfs decken kann, während abends künstliche Beleuchtung dominanter wird. In einem Foyer mit nächtlicher Nutzung oder in einer Tiefgarage hingegen muss auch nachts ausreichend Licht bereitgestellt werden – dort sind ggf. Dimmstrategien oder Bewegungsmelder sinnvoll, um bei geringer Nutzungsfrequenz Energie zu sparen. Das Nutzungsprofil bestimmt ferner, ob automatische Steuerungen (zeit-, präsenz- oder tageslichtabhängig) eingebunden werden sollten: Bei unregelmäßiger Nutzung sind z.B. Präsenzmelder sehr effektiv, um Licht nur bei Anwesenheit einzuschalten. In Bereichen mit viel Tagesnutzung lohnt sich tageslichtabhängiges Dimmen. Somit beeinflusst das Nutzungsprofil sowohl die quantitative Dimensionierung (z.B. Auslegung auf bestimmte Leuchtdichten für Tag/Nacht) als auch funktionale Anforderungen an die Lichtsteuerung.

Nutzerkomfort und visuelle Ergonomie

Der Nutzerkomfort – oft auch als visuelle Ergonomie bezeichnet – umfasst sämtliche Aspekte, die das Sehen für die Nutzer angenehm und ermüdungsfrei machen. Beleuchtungsanlagen sollen nicht nur die nötige Helligkeit bereitstellen, sondern dies komfortabel tun. Ein zentraler Faktor ist die Blendungsbegrenzung: Blendung, ob durch direkt sichtbare helle Lichtquellen oder Reflexionen, führt zu Unbehagen, herabgesetzter Sehleistung und im schlimmsten Fall zu Augenschäden. Daher werden in Normen Grenzwerte für zulässige Blendung festgelegt, z.B. über den UGR-Wert für Innenbeleuchtung (wie erwähnt meist UGR ≤ 19 für Büros). Technisch wird dies durch geeignete Leuchtenoptiken (Raster, Linsen, indirekte Anteile) umgesetzt. Zum visuellen Komfort gehört auch eine ausgewogene Leuchtdichteverteilung: Weder sollen Flächen stark überleuchtet und andere im Dunkeln liegen, noch sollen harte Schatten das Erkennen von Objekten erschweren. Ein gewisses Maß an Modellierung (Plastizität durch Schatten) ist wünschenswert, aber ohne Übertreibung. Die Farbwiedergabe der Lichtquellen beeinflusst ebenfalls den Komfort, insbesondere in Umgebungen, wo Farben eine Rolle spielen (z.B. in Büros für farbige Grafiken, in medizinischen Bereichen für Gewebeunterscheidung, in Verkaufsräumen für Produktpräsentation). Ein allgemeiner Standard ist Ra ≥ 80, in farbkritischen Bereichen Ra ≥ 90. Die Lichtfarbe (Farbtemperatur) wirkt sich auf Stimmung und Atmosphäre aus: Warmweißes Licht (~2700–3000 K) wird als gemütlich empfunden, neutral- bis tageslichtweiß (4000–6500 K) als sachlich und anregend. Je nach Nutzung (z.B. warmes Licht in Pausenräumen vs. kühleres Licht in Kontrollräumen) wird eine passende Lichtfarbe gewählt. Auch die Flimmerfreiheit ist heutzutage ein Muss für Komfort: Moderne Vorschaltgeräte (insb. LED-Treiber) gewährleisten, dass keine fluktuierenden Helligkeiten oder stroboskopischen Effekte auftreten, da solche Effekte zu Ermüdung, Unwohlsein oder sogar Gefährdungen (z.B. in rotierenden Maschinenteilen scheinbar Stillstand) führen können. Schließlich trägt ein guter Nutzerkomfort auch indirekt zur Dimensionierung bei: Wenn beispielsweise aus ergonomischen Gründen eine höhere Beleuchtungsstärke angestrebt wird (etwa um älteren Mitarbeitern das Sehen zu erleichtern), so müssen mehr oder leistungsstärkere Leuchten eingeplant werden. Die Planer berücksichtigen daher die Zusammensetzung der Nutzerschaft: Bei älteren Belegschaften kann ein Plus an Licht und geringere Blendung angeraten sein. Insgesamt bestimmt die Anforderung „hoher Sehkomfort“ viele qualitative Parameter der Auslegung – diese müssen so gewählt werden, dass das Beleuchtungssystem nicht nur normgerecht, sondern angenehm ist.

Art der Sehaufgaben und visuelle Leistungsanforderungen

Die Sehaufgabe selbst ist ein zentraler Dimensionierungsfaktor: Was muss der Nutzer sehen, mit welcher Detailgenauigkeit und in welchem Tempo? Hiervon hängt ab, welche Beleuchtungsstärke und Lichtqualität benötigt wird. Wie bereits angeführt, leitet sich die empfohlene Beleuchtungsstärke maßgeblich aus der Schwierigkeit der Sehaufgabe ab. Für grobe Tätigkeiten oder reine Orientierung genügen oft 50–200 lx (z.B. Lagergänge, Verkehrszonen), während feine Montagarbeiten, technische Zeichnungen oder Farbkontrollen 500–1000 lx erfordern. Die Norm DIN EN 12464-1 gibt für eine große Bandbreite von Arbeitsstätten detaillierte Empfehlungen, differenziert nach Tätigkeitsarten (etwa 300 lx für einfache Büroarbeiten, 500 lx für normale Büro- und Schulaufgaben, 750 lx für anspruchsvolle visuelle Aufgaben, etc.). Treten besondere Sehaufgaben auf – z.B. Umgang mit sehr kleinen Objekten, lang andauernde visuelle Konzentration, oder Arbeiten unter Vergrößerung – so empfiehlt die Norm seit der Ausgabe 2021, einen Korrekturfaktor zu berücksichtigen: Liegen ungünstige Bedingungen vor (etwa geringe Kontraste, lang andauernde Aufgabe, fehlendes Tageslicht oder ältere Beschäftigte), soll die Beleuchtungsstärke um eine oder zwei Stufen erhöht werden. Konkret bedeutet dies z.B., von 500 lx auf 750 lx anzuheben, wenn mehrere erschwerende Faktoren zusammenkommen. Dieser Ansatz stellt sicher, dass trotz erschwerter Bedingungen eine optimale Sehleistung erreicht wird. Bei der Dimensionierung wird daher jede relevante Sehaufgabe analysiert: Welche Detailgröße, welcher Kontrast, welche Geschwindigkeit der visuellen Wahrnehmung ist gefordert? Daraus folgen neben der Beleuchtungsstärke auch Anforderungen an Beleuchtungsuniformität (gleichmäßige Ausleuchtung, damit die Sehaufgabe überall im Bereich zuverlässig ausgeführt werden kann) und ggf. an gerichtetes Licht (etwa für das Erkennen von Oberflächendefekten ist eine bestimmte Lichtrichtung hilfreich, um Schatten sichtbar zu machen). Ebenso fließt hier die erforderliche Farbtreue ein – etwa in Lackierereien oder Druckereien muss Licht mit hohem Farbwiedergabeindex und oft einer definierten Lichtfarbe (Standardlichtarten) geplant werden, damit Farben korrekt beurteilt werden können. Zusammenfassend bestimmt die visuelle Aufgabe die Zielgrößen der Lichtplanung: Von ihr hängt ab, wie „stark“ und in welcher Qualität das Beleuchtungssystem ausgelegt wird.

Tageslichtverfügbarkeit und Tageslichtnutzung

Tageslicht ist ein entscheidender natürlicher Faktor, der die Auslegung künstlicher Beleuchtung beeinflusst. In Räumen mit großzügigem Fenstereinfall oder Oberlichtern kann das Tageslicht einen erheblichen Anteil der notwendigen Beleuchtungsstärke am Tage liefern. Die Arbeitsstättenverordnung verlangt sogar, dass Arbeitsplätze möglichst ausreichend Tageslicht erhalten und Sichtverbindung nach außen haben. Eine Beleuchtungslösung, die ausschließlich auf künstlichem Licht basiert, würde diesem gesetzlichen Leitbild nicht gerecht. In der Planung bedeutet dies: Wo immer verfügbar, sollte Tageslicht mitgedacht werden. Architekten und Lichtplaner kooperieren idealerweise, um Gebäude so zu gestalten, dass Tageslicht tief in die Räume gelangt (z.B. durch Atrien, Lichtschächte oder transparente Fassaden), ohne jedoch Blendung oder Überhitzung zu verursachen. Die Tageslichtverfügbarkeit wird durch Parameter wie Fenstergröße, -ausrichtung, -neigung, die klimatische Himmelshelligkeit und eventuelle Verschattungen (Nachbargebäude, Bäume) bestimmt. Planer quantifizieren sie beispielsweise mit dem Tageslichtquotienten bzw. der neueren Norm DIN EN 17037, die Kenngrößen für die Tageslichtversorgung definiert. Hohe Tageslichtanteile wirken sich auf die Dimensionierung der Kunstlichtanlage dahingehend aus, dass diese regelbar und im Idealfall tageslichtabhängig gesteuert sein sollte. So kann bei hellen Tagesbedingungen die künstliche Beleuchtung reduziert oder ausgeschaltet werden, um Energie zu sparen, während an dunklen Tagen oder abends das Kunstlicht einspringt. Allerdings ist zu beachten, dass Tageslicht nicht konstant ist: Es schwankt mit Wetter, Tages- und Jahreszeit. Daher muss die Kunstlichtplanung immer den Worst Case (schlechtestes Tageslicht, z.B. Winterabend) abdecken – die installierte Leistung wird also nicht verringert, aber der Betrieb kann je nach Tageslicht angepasst werden. Tageslicht hat über die reine Beleuchtungsstärke hinaus qualitative Wirkungen: Es liefert ein volles Spektrum (gute Farbwiedergabe), dynamische Veränderungen, und es unterstützt die nicht-visuellen Wirkungen (biologische Wirkung von Licht). In modernen Lichtkonzepten wird versucht, diese Qualitäten mittels Tageslichtintegration in die Innenräume zu holen und ggf. mittels automatisierter Jalousien und Lichtlenkungssysteme zu optimieren. Für die Auslegung bedeutet dies auch, Blend- und Sonnenschutz müssen mitgedacht werden: Direkte Sonneneinstrahlung kann zu sehr hohen Leuchtdichten und Blendung führen, daher gehören z.B. verstellbare Lamellen oder elektrochrome Verglasungen oft zum Beleuchtungskonzept. Schlussendlich ist Tageslichtnutzung eine nachhaltige Strategie – sie reduziert Kunstlichtbedarf und damit Energieverbrauch. Allerdings ergibt sich daraus eine Doppelstrategie: Die Beleuchtungsanlage muss flexibel genug sein, um sowohl bei vorhandenem Tageslicht als Ergänzung zu dienen, als auch bei Abwesenheit des Tageslichts alleine die Anforderungen zu erfüllen. Diese Flexibilität fließt in die Dimensionierung ein (z.B. durch Kombination von Grundbeleuchtung und einzeln schaltbaren oder dimmbaren Zonen, sensorgesteuert).

Energieeffizienz und Nachhaltigkeitskriterien

In Zeiten steigenden Umweltbewusstseins und verschärfter energetischer Vorgaben ist die Energieeffizienz von Beleuchtungsanlagen zu einem ganz wesentlichen Dimensionierungs- und Auswahlkriterium geworden. Schon in der Planungsphase wird der Energiebedarf einer Beleuchtung berechnet und optimiert. Europäische Normen wie die DIN EN 15193-1 definieren Methoden, um die Energieeffizienz von Beleuchtungssystemen zu bewerten, beispielsweise über den LENI-Kennwert (Lighting Energy Numeric Indicator), der den jährlichen Energieverbrauch pro Quadratmeter beleuchteter Fläche angibt. Ziel ist es, bei gegebener Lichtqualität den Strombedarf so gering wie möglich zu halten. Praktisch bedeutet dies: Der Einsatz moderner, effizienter Lichtquellen (heute im Wesentlichen LED) ist Standard. LEDs zeichnen sich durch hohe Lichtausbeuten (teils über 150 lm/W) und geringe Verluste aus, sodass gegenüber früherer Technologie (Glühlampen, Halogen, Leuchtstofflampen) deutlich weniger elektrische Leistung für die gleiche Lichtmenge erforderlich ist. Zudem haben LEDs sehr lange Lebensdauern (üblich 50.000 Betriebsstunden und mehr), was nicht nur die Lampenwechselintervalle verlängert, sondern auch die Materialnachhaltigkeit verbessert (weniger Abfall, weniger Ersatzprodukte). Bei der Auslegung wird aus energetischer Sicht die installierte Leistungsdichte betrachtet (Watt pro Quadratmeter) sowie der erwartete Jahresenergieverbrauch unter Berücksichtigung der Betriebszeiten und Steuerungen. Moderne Planungstools erlauben eine Optimierung dieser Kennzahlen, oft iterativ: So kann beispielsweise durch den Einsatz von Präsenz- und tageslichtabhängiger Steuerung der prognostizierte Energieverbrauch drastisch gesenkt werden – Studien zeigen Einsparpotenziale von 50% allein durch LED-Technik und bis zu 70% in Kombination mit automatischer Steuerung gegenüber Altanlagen. Nachhaltigkeit umfasst jedoch nicht nur den Energieaspekt. Nachhaltigkeitskriterien beziehen sich auch auf Umweltverträglichkeit und Lebenszyklusaspekte der Beleuchtungsanlage: Hierzu zählen z.B. die Verwendung von quecksilberfreien Lampen (LEDs enthalten – im Gegensatz zu Leuchtstoffröhren – kein giftiges Quecksilber), recyclinggerechte Konstruktion der Leuchten (Trennung von Elektronik, Metall, Kunststoff), und die Reduzierung von Lichtverschmutzung (insbesondere bei Außenbeleuchtungen sollte Streulicht minimiert werden, damit Nachthimmel und Ökosysteme nicht unnötig beeinträchtigt werden). In Beschaffungsleitfäden wird inzwischen explizit auf solche Kriterien hingewiesen – etwa auf die Lebensdauer (in Stunden) und darauf, dass am Ende der Nutzung eine umweltgerechte Entsorgung/Recycling möglich sein muss. Bei der Dimensionierung berücksichtigt man Nachhaltigkeit auch indirekt durch Überdimensionierungsfaktoren: Es wird vermieden, aus übertriebener Sicherheitsmarge zu viel Licht einzuplanen – „so viel wie nötig, so wenig wie möglich“ lautet ein Leitsatz, um Energie und Ressourcen nicht zu verschwenden. Ebenso ist die Zukunftsfähigkeit Teil der Nachhaltigkeit: Eine Anlage sollte erweiterbar oder an neue Nutzungen anpassbar sein, ohne komplett ersetzt zu werden. Daher können modulare Systeme und interoperable Steuerungen (z.B. standardisierte Schnittstellen wie DALI, Zigbee etc.) als nachhaltige Merkmale gesehen werden, die man in die Planung einfließen lässt. Zusammengefasst erfordert der Fokus auf Energieeffizienz und Nachhaltigkeit, dass die Beleuchtungsanlage nicht isoliert auf Anfangsinvestition und Lichtleistung ausgelegt wird, sondern auf minimale Umwelt- und Betriebskosten über den gesamten Lebenszyklus – selbst wenn das anfangs höhere Planungskomplexität oder Investitionen bedeutet.

Gesetzliche und normative Grundlagen

Die Planung und der Betrieb von Beleuchtungsanlagen werden maßgeblich durch Gesetze, Verordnungen und Normen beeinflusst. Im Bereich des betrieblichen Arbeitsschutzes sowie der Bau- und Facility-Management-Praxis ist die Kenntnis dieser Regelwerke unerlässlich, um rechtskonforme und anerkanntermaßen sichere Beleuchtungslösungen zu realisieren. In Deutschland treffen hier vor allem zwei Welten aufeinander: Zum einen das staatliche Arbeitsschutzrecht mit der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und ihren technischen Regeln (insbesondere ASR A3.4 „Beleuchtung“), zum anderen die europäischen und nationalen Normen der Lichttechnik, allen voran DIN EN 12464-1 (Beleuchtung von Arbeitsstätten in Innenräumen) und -2 (im Freien). Daneben existieren weitere Normen und Richtlinien für spezielle Bereiche (z.B. Notbeleuchtung, Außenbeleuchtung, Sportstättenbeleuchtung) sowie Vorgaben zur Energieeffizienz. Dieses Kapitel gibt einen Überblick über die wichtigsten rechtlichen und normativen Grundlagen, klärt ihr Zusammenspiel und weist auf relevante Unterschiede hin.

Arbeitsstättenrecht und technische Regeln (ArbStättV, ASR A3.4)

Die zentrale rechtliche Grundlage für Beleuchtung am Arbeitsplatz ist § 3a Abs. 1 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), welche fordert, dass Arbeitsstätten möglichst ausreichend Tageslicht erhalten und eine künstliche Beleuchtung vorhanden sein muss, die dem Sicherheit und Gesundheitsschutz angemessen ist. Die ArbStättV selbst formuliert diese Anforderungen recht allgemein; zur Konkretisierung wurden die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) erlassen. Im Beleuchtungskontext ist hier die ASR A3.4 „Beleuchtung“ einschlägig (ergänzt durch ASR A3.4/7 für Sicherheitsbeleuchtung). Die ASR A3.4 übersetzt die Schutzziele der Verordnung in detailliertere Vorgaben: Sie definiert z.B. Mindestbeleuchtungsstärken für verschiedene Arbeitsbereiche (siehe Beispiele in Kapitel 2) und fordert einen Blendschutz bei Sonneneinstrahlung. So heißt es darin, dass Beleuchtungsanlagen so auszuwählen und anzuordnen sind, dass keine Unfall- oder Gesundheitsgefahren entstehen. Die Einhaltung der ASR A3.4 hat rechtlich den Status einer Vermutungswirkung: Wenn ein Arbeitgeber die Bedingungen der ASR erfüllt, darf er davon ausgehen, die Anforderungen der ArbStättV zu erfüllen. Weicht er hingegen bewusst von den technischen Regeln ab – z.B. weil er eine innovative andere Lösung umsetzt – muss er im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nachweisen, dass dennoch die gleiche Sicherheit und Gesundheitsschutz gewährleistet sind. In der Praxis richten sich Planer daher meist sowohl nach Normen als auch nach ASR, um rechtliche Sicherheit mit fachlicher Optimierung zu vereinen.

Die ASR A3.4 und DIN EN 12464-1 überschneiden sich thematisch stark, verfolgen aber unterschiedliche Zielsetzungen: Die ASR (staatliches Regelwerk) konzentriert sich auf Mindestanforderungen zur Unfallverhütung und Gesundheit – z.B. Mindestbeleuchtungsstärken (siehe Tabelle in Abschnitt 2) und das Bereitstellen von Tageslicht –, während die Norm Planungsrichtlinien für optimale Beleuchtungslösungen gibt. Beide streben jedoch eine hohe Beleuchtungsqualität an und ergänzen sich idealerweise. Ein KAN-Gutachten (Kommission Arbeitsschutz und Normung) hat 2023 ergeben, dass die meisten Inhalte der ASR A3.4 und DIN EN 12464-1 ähnlich oder identisch sind und nur wenige Unterschiede bestehen. Zu den Unterschieden gehört etwa die Definition der Beleuchtungsbereiche: Die Norm bezieht sich auf den Bereich der Sehaufgabe (Task Area) und unterscheidet diesen vom Umgebungs- und Hintergrundbereich, während die ASR auf den gesamten Arbeitsplatz abstellt und z.B. auch Bewegungsflächen einbezieht. Hier bietet allerdings das Beiblatt 1 zur DIN EN 12464-1 Hilfestellungen, um die Konzepte zu harmonisieren. Ein anderer Unterschied liegt im Umgang mit Tageslicht: Die Norm betont die positive Wirkung von Tageslicht und stellt es dem Planer frei, wie er es nutzt, während die ArbStättV (und damit ASR) eindeutig fordert, dass möglichst Tageslicht vorhanden sein muss. In der Praxis bedeutet das, dass reine Kunstlichtarbeitsplätze kritisch zu hinterfragen sind – notfalls sind organisatorische Maßnahmen (wie regelmäßige Pausen im Tageslicht) zu treffen. Insgesamt müssen Betreiber im FM die Anforderungen der ArbStättV/ASR im Betrieb strikt einhalten. Für Planer heißt dies: Eine Beleuchtungsanlage, die nach DIN EN 12464-1 entworfen wurde, wird in aller Regel auch ASR-konform sein, sofern man die wenigen abweichenden Punkte beachtet. Wichtig ist, dass bei Audits oder Begehungen die Erfüllung der Mindestwerte nachgewiesen werden kann – daher sind Messungen mit geeigneten Luxmetern (mind. Genauigkeitsklasse C nach DIN 5035-6) erforderlich, und zwar an repräsentativen Punkten der Arbeitsfläche.

Zusätzlich zur ASR A3.4 existieren berufsgenossenschaftliche Vorschriften und Informationen, die branchenspezifische Hinweise geben (z.B. DGUV-Information 215-210 „Natürliche und künstliche Beleuchtung von Arbeitsstätten“ oder DGUV-Regeln für Büro und Callcenter). Diese sind zwar nicht rechtsverbindlich wie eine ASR, aber im FM-Kontext als anerkannte Regeln der Technik bzw. Best-Practice-Leitfäden ebenfalls beachtenswert.

Beleuchtungsnormen DIN EN 12464 und weitere relevante Normen

Die wichtigste fachliche Normengrundlage für lichttechnische Anlagen in Gebäuden ist die EN 12464 „Licht und Beleuchtung – Beleuchtung von Arbeitsstätten“, die in zwei Teilen vorliegt: DIN EN 12464-1 (Innenraumarbeitsplätze) und DIN EN 12464-2 (Arbeitsplätze im Freien). Diese europäische Norm definiert detaillierte Lichtplanungswerte für praktisch alle gängigen Arbeitsumgebungen in Gewerbe, Industrie, Bildung, Gesundheitswesen etc. – von Büro über Fabrikhalle, von Klassenzimmer über Krankenhauszimmer bis zur Lagerhalle und zum Parkhaus. Sie legt pro Sehaufgabe bzw. Raumtyp insbesondere fest: die Beleuchtungsstärke in Lux (als Wartungswert), die Anforderungen an die Beleuchtungsuniformität, die maximal zulässige Blendung (meist in UGR angegeben), sowie Anforderungen an Lichtfarbe und Farbwiedergabe. Beispielsweise fordert die Norm für präzise industrielle Montagearbeiten einen hohen Lux-Wert, während für Verkehrsflächen geringere Werte ausreichen. Für Büros schreibt sie UGR < 19 vor und mindestens Ra 80 Farbwiedergabe. Zudem werden qualitative Empfehlungen gegeben (z.B. Flimmerfreiheit von Lampen, siehe unten). Die DIN EN 12464 ist damit das zentrale Werkzeug für Lichtplaner, um eine neue Beleuchtungsanlage zu konzipieren, und wird üblicherweise in Ausschreibungen als Planungsgrundlage referenziert.

Eine Neuerung der jüngsten Ausgabe (2021) der EN 12464-1 ist die Berücksichtigung der oben genannten Kontextfaktoren: Wenn besondere Sehschwierigkeiten vorliegen (fehlendes Tageslicht, hohes Alter der Nutzer, lange Aufgaben, geringe Kontraste), empfiehlt die Norm, die Beleuchtungsstärke um eine oder zwei Stufen der Lux-Reihe zu erhöhen. Dies spiegelt den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand wider und zeigt, dass Normen dynamisch fortgeschrieben werden. Ebenfalls neuere Diskussion ist das Thema nicht-visuelle Wirkungen von Licht (Stichwort circadiane Beleuchtung): Weder EN 12464 noch ASR schreiben hierzu bislang konkrete Werte vor, aber die EN 12464-1:2021 enthält einen informativen Anhang B, der Hinweise zu biologisch wirksamer Beleuchtung gibt. Zudem existiert in Deutschland die technische Spezifikation DIN/TS 67600, die Empfehlungen für die Planung von Beleuchtung mit Hinblick auf die nicht-visuellen (biologischen) Wirkungen des Lichts liefert.

Neben der EN 12464 sind im Bereich Beleuchtung zahlreiche weitere Normen relevant, insbesondere für Spezialanwendungen und technische Detailaspekte.

Eine Auswahl der wichtigsten weiteren Normen und Regelwerke umfasst:

  • DIN EN 12193 „Sportstättenbeleuchtung“: legt Beleuchtungsstärken, Gleichmäßigkeiten etc. für Innen- und Außensportstätten fest, oft gestaffelt nach Wettbewerbsniveau (Training, nationaler Wettkampf, internationaler Wettkampf).

  • DIN EN 13201 „Straßenbeleuchtung“: normiert die Beleuchtung von Straßen und Wegen im Freien, definiert Beleuchtungsklassen (ME, CE, S/P etc.) mit Anforderungen an mittlere Leuchtdichte, Beleuchtungsstärke, Gleichmäßigkeit und Begrenzung von Blendung und Streulicht.

  • DIN EN 1838 „Notbeleuchtung“: europäische Norm, die Mindestwerte und Anforderungen für Sicherheitsbeleuchtung bei Stromausfall festlegt, z.B. 1 lx auf Fluchtwegen, Ausleuchtung von Antipanikbereichen, Anforderungen an Sicherheitsleuchten und -zeichen.

  • DIN EN 12665 „Licht und Beleuchtung – Grundlegende Begriffe und Kriterien“: eine Grundsatznorm, die die wesentlichen Definitionen (Beleuchtungsstärke, Leuchtdichte, Farbwiedergabe etc.) und photometrischen Grundlagen standardisiert – wichtig für das Verständnis und die einheitliche Anwendung anderer Normen.

  • DIN EN 15193-1 „Energetische Bewertung von Gebäuden – Energetische Anforderungen an die Beleuchtung“: enthält die Methode zur Berechnung des Energiebedarfs für Beleuchtung in Wohn- und Nichtwohngebäuden, inkl. Definition des LENI-Wertes, und wird in Deutschland im Rahmen des Gebäudeenergiegesetzes (über DIN V 18599-4) zur Bewertung der Energieeffizienz herangezogen.

  • ISO/CIE 8995-3 (oder DIN 5035-3): behandelt Beleuchtung in Gesundheitseinrichtungen (z.B. spezielle Anforderungen in Krankenhäusern – jedoch wird vieles davon inzwischen von EN 12464 abgedeckt).

  • ASR A3.4/7 „Sicherheitsbeleuchtung“: eine Ergänzung zur ASR A3.4, die konkret die Not- und Sicherheitsbeleuchtung in Arbeitsstätten regelt, damit eng verbunden sind auch elektrotechnische Normen (z.B. VDE 0108 für Notstromversorgungen).

  • DGUV-Regelwerke: zwar keine Normen im formalen Sinne, aber für Praktiker relevant, z.B. DGUV Information 215-220 zu „Nichtvisuelle Effekte des Lichts“ oder branchenspezifische DGUV-Regeln, die Hinweise zur Beleuchtung enthalten (Büro, Schule etc.).

Wichtig im Kontext der Normen ist das Zusammenspiel: Europäische Normen wie EN 12464 oder EN 1838 haben in Deutschland den Status anerkannter Regeln der Technik. Ihre Anwendung ist freiwillig, wird aber von Fachkreisen erwartet. Rechtlich bindend sind hingegen die ArbStättV und die ASR. Bei Widersprüchen – die jedoch, wie oben erwähnt, selten und gering sind – hat die Arbeitsschutzregel Vorrang. Meistens kann jedoch durch normgerechte Planung auch Rechtssicherheit erzielt werden. Für FM-Verantwortliche bedeutet dies, stets über Aktualisierungen der Normen informiert zu sein („Was ist neu in DIN EN 12464-1:2021?“) und bei Beschaffungen die Einhaltung der relevanten Normkriterien einzufordern.

Technologische Entwicklungen in der Lichttechnik

Die Lichttechnik hat in den letzten zwei Jahrzehnten einen rasanten technologischen Wandel erlebt. Für das Facility Management bedeutet dies einerseits neue Möglichkeiten, Beleuchtungsanlagen effizienter, flexibler und nutzerfreundlicher zu gestalten, andererseits aber auch die Notwendigkeit, ständig am Ball der technischen Entwicklung zu bleiben. In diesem Kapitel werden wichtige technologische Entwicklungen beleuchtet, die die Planung, Auslegung und den Betrieb von Lichtanlagen beeinflussen: die Durchsetzung der LED-Technologie als neuer Standard, der Einsatz tageslichtabhängiger automatischer Steuerungen, das Konzept des Human Centric Lighting (HCL) mit Berücksichtigung der menschlichen Biologie sowie die Integration der Beleuchtung in das Internet of Things (IoT) und Smart-Building-Plattformen.

LED-Technologie und ihre Auswirkungen

Die Einführung der LED (Licht emittierende Diode) als Lichtquelle stellt die vielleicht größte Revolution in der Beleuchtung seit der Erfindung der Leuchtstofflampe dar. LEDs haben konventionelle Lampentechnologien in nahezu allen Anwendungsbereichen abgelöst oder sind dabei, dies zu tun.

Die Gründe dafür liegen in den herausragenden Eigenschaften moderner LED-Lichtquellen: Sie bieten hohe Energieeffizienz, lange Lebensdauer, hohe Lichtqualität und eine immense Flexibilität in Bezug auf Formfaktor und Lichtsteuerung:

  • Energieeffizienz: LEDs wandeln einen Großteil der aufgenommenen elektrischen Energie in Licht um, mit Wirkungsgraden, die je nach Produkt 100–200 Lumen pro Watt erreichen. Verglichen mit Glühlampen (etwa 10–15 lm/W) oder Leuchtstofflampen (~60–90 lm/W) sind Einsparungen von 50% und mehr üblich. Infolge dieser Effizienz sind Beleuchtungsanlagen mit LED deutlich sparsamer im Betrieb. Dies schlägt sich in enormen Kosteneinsparungen nieder: Schätzungen zufolge könnten allein in der Bürobeleuchtung in Deutschland durch Umstellung auf LED jährlich Milliardenbeträge an Stromkosten eingespart werden. Für das Facility Management war dies ein Haupttreiber, bestehende Anlagen auf LED umzurüsten (Stichwort: LED-Refit oder Retrofit).

  • Lebensdauer und Wartung: LEDs erreichen Betriebsdauern von 50.000 Stunden und mehr, bis sie auf 70% Lichtstrom (L70) abgefallen sind. Bei typischen Nutzungszeiten (z.B. 250 Arbeitstage à 11 Stunden) entspricht das rund 18 Jahren Betrieb. Dies übertrifft herkömmliche Leuchtmittel bei weitem (eine Leuchtstoffröhre z.B. 8–20 tausend Stunden, Halogen oft < 3000 Stunden). Für FM heißt das: Wartungsintervalle verlängern sich, Lampenwechsel entfallen teilweise völlig während der normalen Nutzungszeit einer Anlage. Zwar benötigen auch LED-Leuchten gelegentlich Wartung (Treiber können ausfallen, Verschmutzung reduziert Lichtoutput, etc.), aber insgesamt sind LED-Anlagen wartungsärmer. Damit sinken die Instandhaltungskosten deutlich – ein Vorteil, der in Lebenszyklusrechnungen einfließt. Zu beachten ist, dass sich der Begriff „Lebensdauer“ bei LED auf einen statistischen Lichtstromrückgang bezieht, nicht auf einen plötzlichen Totalausfall wie früher beim Lampenbrenner – daher plant man oft mit Wartungsfaktoren, um die anfangs höhere Helligkeit über Lebenszeit auf Mindestniveau absinken zu lassen. Dennoch gilt: LEDs sind äußerst zuverlässig; Ausfallraten gut designter Module sind gering, was die Beleuchtungsanlage planbarer macht.

  • Lichtqualität: Anfangs mussten bei LEDs gewisse Abstriche bei Farbwiedergabe oder Lichtfarbe gemacht werden, doch inzwischen erreichen hochwertige LED-Lampen Farbwiedergabeindizes von Ra 90 und mehr, was sie auch für anspruchsvollste Aufgaben qualifiziert. Nahezu jede gewünschte Lichtfarbe kann erzeugt werden – von warmweiß 2700 K bis tageslichtweiß 6500 K, teils sogar in einer Leuchte dynamisch einstellbar (RGBW- oder Tunable-White-LEDs). LEDs zeigen zudem keine Infraschall- oder UV-Strahlung, was bestimmte Probleme (Verblassen von Farben durch UV, Anlocken von Insekten) mindert. Ein weiterer Qualitätsaspekt ist die sofortige Schaltbarkeit: LEDs zünden ohne Verzögerung und können beliebig häufig ein- und ausgeschaltet werden, was z.B. Sensorsteuerungen begünstigt (im Gegensatz zu z.B. Entladungslampen, die Nachkühlzeiten haben). Auch Dimmung ist mit LED hervorragend möglich, oft über einen weiten Bereich flackerfrei, sodass adaptive Lichtszenen gestaltet werden können.

  • Flexibilität und Formfaktor: Da LED-Chips sehr klein sind, eröffnen sich neue Leuchtendesigns – von ultraflachen Panels über punktförmige Spots bis zu flexiblen LED-Streifen. Dadurch können Beleuchtungskörper besser in Architektur integriert werden (Stichwort integrative Beleuchtung, Leuchten als Designelement). Zudem ermöglicht die Halbleiter-Natur der LED eine nahtlose Integration in elektronische Steuerungen, Netzwerke und Sensorik (siehe IoT unten). Beispielsweise sind intelligente LED-Lampen mit eingebauten Kommunikationsmodulen (Bluetooth, Zigbee) heute verbreitet, wodurch z.B. in Büros jedes Licht individuell adressierbar ist und in ein Beleuchtungsmanagementsystem eingebunden werden kann.

  • Kostenentwicklung: Anfangs waren LED-Lösungen sehr teuer, doch in den letzten Jahren sind die Kosten drastisch gefallen, was ihre breite Anwendung befördert hat. Gleichzeitig wurden ineffiziente Lampen durch EU-Vorschriften schrittweise vom Markt genommen (Glühlampenverbot, Quecksilberverbot für Leuchtstofflampen ab 2023), was LED zur unausweichlichen Standardlösung macht. Im Ergebnis hat das FM heute kaum noch Beschaffungsentscheidungen „LED versus konventionell“ zu treffen – vielmehr geht es um die Auswahl welcher LED-Lösung.

Es hat die LED-Technologie die Dimensionierungskriterien dahingehend verschoben, dass Energieeffizienz als gesetzte Grundanforderung gilt und Planer mehr Freiheiten haben, Lichtqualitäten (Farbe, Dynamik) zu gestalten, ohne Abstriche bei Effizienz machen zu müssen. Der Fokus verlagert sich daher stärker auf optimale Lichtwirkung und intelligente Steuerung – Bereiche, die mit LED besonders gut umzusetzen sind.

Tageslichtabhängige Steuerungen und Lichtmanagement

Mit der weiten Verbreitung von elektronisch steuerbaren Lichtquellen (insbesondere LED) hat auch das Lichtmanagement erheblich an Bedeutung gewonnen. Unter Lichtmanagement versteht man den Einsatz von Steuerungs- und Regelungstechnik, um die künstliche Beleuchtung bedarfsgerecht zu regeln – dazu gehören tageslichtabhängige Steuerungen, Präsenzsteuerungen, zeitabhängige Programme sowie manuelle Steuerschnittstellen für Nutzer.

Solche Systeme sind integraler Bestandteil moderner Beleuchtungskonzepte, weil sie ermöglichen, sowohl den Energieverbrauch zu optimieren als auch den Komfort zu erhöhen:c

  • Tageslichtabhängige Steuerung (oder Konstantlichtregelung) funktioniert typischerweise mittels Helligkeitssensoren, die entweder im Raum (an der Decke) die Beleuchtungsstärke erfassen oder an der Fassade die einfallende Tageslichtmenge messen. Die Steuerung dimmt das künstliche Licht automatisch hoch oder runter, um zusammen mit dem Tageslicht eine konstante Zielbeleuchtungsstärke auf der Arbeitsfläche zu halten. So wird an sonnigen Tagen die Leistung der Leuchten reduziert (Energieeinsparung), während an düsteren Tagen oder abends die Leuchten auf volle Leistung gehen. Für die Dimensionierung bedeutet dies: Man plant die volle Beleuchtungsstärke mit Kunstlicht für den Fall, dass kein Tageslicht da ist, aber im Betrieb wird dieser Maximalwert nur zu einem Bruchteil der Zeit gebraucht. Die Norm EN 12464-1 empfiehlt explizit, ein geeignetes Lichtmanagement einzusetzen, um Beleuchtung dem Bedarf anzupassen. Empirisch sind durch solche Regelungen Einsparungen bis ~20–40% des Stromverbrauchs erreichbar (abhängig von Gebäude und Standort). Technisch müssen die eingesetzten Betriebsgeräte (EVGs bzw. LED-Treiber) dimmbar sein, z.B. via DALI-Schnittstelle oder 1-10V.

  • Präsenz- und Bewegungsmelder sind ein weiterer Baustein: Sie schalten Licht automatisch ab oder reduzieren es, wenn keine Personen im Bereich erkannt werden. In Büros oft in Kombination mit Tageslichtsensoren installiert (präsenzabhängiges Konstantlicht), in wenig genutzten Räumen manchmal allein (Licht an bei Bewegung, aus nach Ablauf einer Nachlaufzeit ohne Bewegung). Gerade in Verkehrsflächen, WCs, Lagern etc. lässt sich damit viel unnötige Brenndauer vermeiden.

  • Zeitprogramme nutzt man z.B. für Außenbeleuchtung (an und aus zu bestimmten Uhrzeiten oder abhängig vom astronomischen Sonnenstand) oder Innenbeleuchtung in Gebäuden mit festen Nutzungszeiten (z.B. um 23 Uhr alles aus, außer sicherheitsrelevante Bereiche). Eine manuelle Übersteuerung bleibt i.d.R. möglich, um Flexibilität zu gewährleisten.

  • Nutzerintegration: Moderne Lichtmanagementsysteme bieten oft auch Nutzern Möglichkeiten zur individuellen Anpassung. Z.B. im Open Office kann per Smartphone-App ein Mitarbeiter seine Leuchte über dem Arbeitsplatz etwas heller/dunkler stellen (im gewissen Rahmen), oder in Besprechungsräumen gibt es Szenentaster für „Präsentation“ (gedimmtes Licht vorne) vs. „Diskussion“ (hell). Solche Features verbessern die Arbeitszufriedenheit, da Nutzer Kontrolle über ihre Lichtumgebung haben.

Aus FM-Sicht erfordert der Einsatz von Steuerungen natürlich initialen Aufwand: Zusätzliche Hardware (Sensoren, Steuerleitungen oder Funkmodule), Inbetriebnahme (Einstellen der Regelparameter) und Schulung. Die Ergebnisse lohnen jedoch in Form von geringerem Energieverbrauch, längerer Lampenlebensdauer (durch Dimmung und Abschaltungen) und oft auch höherer Lichtqualität (Vermeidung von Überbeleuchtung und Blendung bei Wetterumschwüngen). Ein weiterer Vorteil: Lastmanagement. Beleuchtungssteuerung kann ins Gebäudemanagement eingebunden werden, um Lastspitzen zu glätten (Beleuchtung kurz dimmen, falls Klimaanlage anspringt etc.) oder um Demand-Response im Smart Grid mitzumachen.

Ein fortschrittliches Beispiel ist die adaptive Straßenbeleuchtung: mittels Sensoren (z.B. Radar, Kameras) erkennen Leuchten nahenden Verkehr und schalten sich in Sequenz heller, während weit und breit kein Verkehr die Lampen auf Sparmodus (z.B. 20% Helligkeit) belässt. Städte wie Oslo oder Eindhoven haben solche Pilotprojekte umgesetzt, mit enormen Energieeinsparungen, ohne die Verkehrssicherheit zu beeinträchtigen.

Es gehört das Lichtmanagement heute zu den Dimensionierungskriterien: Man plant nicht mehr nur wie viele Leuchten wo, sondern auch wie werden sie gesteuert. In Ausschreibungen werden daher zunehmend „intelligente Steuerungssysteme“ gefordert, und im FM müssen Kompetenzen zum Umgang mit solchen Systemen aufgebaut sein. Der Nutzen, sowohl ökologisch als auch ökonomisch, ist in den meisten Fällen überzeugend, sofern die Systeme korrekt ausgelegt und in Betrieb gehalten werden.

Human Centric Lighting (HCL) – biologische Lichtwirkungen

Unter Human Centric Lighting (HCL) versteht man Beleuchtungskonzepte, die neben der reinen Sichtbarkeit auch die biologischen und emotionalen Wirkungen des Lichts auf den Menschen berücksichtigen. Diese relativ neue Entwicklung in der Lichttechnik beruht auf Forschungsergebnissen der Chronobiologie: Licht, insbesondere dessen spektrale Zusammensetzung und zeitliche Dynamik, beeinflusst unseren circadianen Rhythmus (Schlaf-Wach-Zyklus), Hormonhaushalt (Melatonin, Cortisol) und damit Wohlbefinden, Konzentration und Gesundheit.

Speziell kurzwelliges, bläuliches Licht unterdrückt die Ausschüttung des Schlafhormons Melatonin und wirkt dadurch biologisch „aktivierend“, während warmtoniges, Melatonin weniger unterdrückendes Licht eher entspannend wirkt:

  • Im Kontext von HCL werden häufig Tageslichtverläufe künstlich nachgeahmt: Morgens und über Mittag eher helles Licht mit höherem Blauanteil (vergleichbar Tageslicht), am Abend gedämpftes, warmes Licht. In Büro- und Bildungsumgebungen soll dies z.B. zu höherer Tagesaktivität und besserem Schlaf in der Nacht führen, was wiederum die Leistungsfähigkeit steigert. In Schulen hat man in Studien gezeigt, dass dynamisches Licht mit variabler Beleuchtungsstärke und Farbtemperatur positive Effekte auf Aufmerksamkeit und Motivation der Schüler haben kann. So wurden z.B. Szenarien „Aktivieren“ (650 lx, 12000 K, kühlblau) oder „Konzentriertes Arbeiten“ (1000 lx, 6000 K) getestet, ebenso „Beruhigen“ (300 lx, 2900 K) in Pausen – mit dem Ergebnis, dass sich bestimmte Lern- und Verhaltensparameter verbesserten.

  • Für die Planung bedeutet HCL, dass weitere Kriterien ins Spiel kommen: Insbesondere die spektrale Charakteristik (nicht nur der CRI als Durchschnitt, sondern der relative Blauanteil und die sogenannte melanopische Beleuchtungsstärke) ist wichtig. Es gibt Ansätze, Kenngrößen wie Equivalent Melanopic Lux (EML) einzusetzen, um den biologischen Effekt von Lichtquellen zu bewerten. Die DIN/TS 67600 gibt hierzu Richtlinien, welche Beleuchtungsstärken und Farbtemperaturen zu welchen Tageszeiten förderlich sind. Allerdings sind verbindliche normierte Anforderungen bislang nicht formuliert – weder DIN EN 12464-1 noch ASR A3.4 enthalten konkrete Muss-Vorgaben zu HCL. Stattdessen werden Empfehlungen gegeben, HCL nach Möglichkeit umzusetzen (z.B. EN 12464-1 Anhang B). Es ist zu erwarten, dass mit weiterer Forschung dies in Zukunft auch in Regelwerken stärker verankert wird.

  • Im Facility Management wird HCL vor allem dort relevant, wo das Wohlbefinden oder die Leistungsfähigkeit der Menschen kritisch ist: in Büroräumen (Produktivitätssteigerung, weniger Ausfall durch Müdigkeit), in Schulen (Lernerfolg), in Krankenhäusern (Genesung, Stabilisierung des Schlafrhythmus von Patienten) und auch in Schichtarbeitsumgebungen (z.B. Fabriken oder Leitstellen, wo durch Licht die innere Uhr der Nachtschicht unterstützt werden kann, um Fehler und Unfälle zu reduzieren).

  • Technologisch benötigt man für HCL dynamische, steuerbare Lichtsysteme: z.B. LED-Leuchten mit Tunable-White-Funktion, die stufenlos von Warmweiß ~2700 K bis Kaltweiß ~6500 K eingestellt werden können, sowie eine Steuerung, die nach Uhrzeit oder Sensorik (es gibt z.B. Ansätze mit tragbaren Sensoren, die die Biologie des Einzelnen mit einbeziehen) die richtigen Werte vorgibt. Solche Systeme lassen sich meist in vorhandene Gebäudesteuerungen integrieren oder separat programmieren.

  • Aus Sicht der Dimensionierung einer Anlage erweitert HCL den Fokus: Man dimensioniert nicht nur nach „Sehaufgabe = x Lux“, sondern überlegt wann und wie Licht bereitgestellt wird, um eine bestimmte Wirkung zu erzielen. Es kann bedeuten, dass man bewusst höhere Beleuchtungsstärken einplant als rein visuell nötig, um am Vormittag einen Stimulus zu geben (wie im Schul-Beispiel: 1000 lx in Phasen konzentrierten Arbeitens). Oder man berücksichtigt architektonisch den Zugang zu Tageslicht verstärkt, weil dessen Qualität einzigartig ist für HCL.

  • Auch Flicker und Modulation sind hier relevant: Nicht sichtbares Flimmern kann unter Umständen biologische Effekte haben, daher betont die Norm die Flimmerfreiheit. Weiterhin muss das Thema individuelle Unterschiede bedacht werden – Menschen reagieren unterschiedlich auf Licht, Alter, Chronotyp (Morgentyp/Abendtyp) etc. Daher wird in einigen HCL-Konzepten versucht, personalisierbare Beleuchtung anzubieten (z.B. persönliche Schreibtischleuchten, die jeder Nutzer nach Präferenz einstellen kann, während die Allgemeinbeleuchtung den groben Tag-Nacht-Trend abbildet).

In Summe steht Human Centric Lighting noch am Anfang der breiten Umsetzung. Für das FM ist es jedoch ein spannender Aspekt, der in Ausschreibungen vermehrt auftaucht (viele Hersteller werben mit HCL-fähigen Produkten). Es gilt, Nutzen und Aufwand im Einzelfall abzuwägen. In einer Habilitationsschrift dieses Themenfelds sei festgehalten: Das Licht in Gebäuden nicht nur als Beleuchtung, sondern als ganzheitlicher Umweltfaktor zu begreifen, der physiologische und psychologische Prozesse beeinflusst, ist ein Paradigmenwechsel. Er erweitert die Dimensionierungskriterien um eine humanwissenschaftliche Komponente.

IoT-Integration und Smart Lighting

Die fortschreitende Digitalisierung macht auch vor der Beleuchtungstechnik nicht halt. Unter dem Stichwort Smart Lighting oder IoT-Integration (Internet of Things) werden Beleuchtungsanlagen zunehmend mit Sensoren, Netzwerkanbindungen und cloudbasierten Steuerungen ausgestattet. Dies ermöglicht neue Funktionen, von der Fernüberwachung bis zur datenbasierten Optimierung.

Ein Kernelement von IoT-Beleuchtung ist die Vernetzung: Früher autarke Lichtsteuerungen lassen sich heute ins Gebäudenetzwerk einbinden oder gar übers Internet steuern. Protokolle wie DALI-2, KNX, Zigbee, Bluetooth Mesh oder neuere IP-basierte Standards erlauben es, dass jede Leuchte eine Adresse hat und bidirektional kommunizieren kann (z.B. Zustandsmeldungen sendet).

Im Facility Management eröffnen sich dadurch mehrere Vorteile:

  • Zentralisiertes Monitoring: Der Betriebszustand jeder Leuchte kann überwacht werden. Z.B. können Wartungsteams automatisch Meldung erhalten, wenn eine Leuchte ausgefallen ist oder ihre Leistung deutlich nachlässt. In großen Liegenschaften spart das regelmäßige Prüfgänge und erhöht die Verfügbarkeit.

  • Predictive Maintenance: Durch Auswertung von Betriebsstunden und Umgebungsdaten können Wartungen vorausschauend geplant werden – etwa den LED-Treiber tauschen, bevor er mit hoher Wahrscheinlichkeit ausfällt.

  • Flexible Steuerung und Zoning: Via Software lassen sich Beleuchtungszonen und Szenen konfigurieren, ohne dass elektrische Umbauten nötig sind. Heute das Großraumbüro in vier Zonen aufgeteilt, morgen umprogrammiert in sechs Zonen – kabellos via App machbar. Das kommt der Flexibilitätsanforderung im modernen FM entgegen, wo Flächennutzungen sich schnell ändern können.

  • Integration mit anderen Gewerken: Licht kann z.B. mit der Heizungs- und Klimasteuerung gekoppelt werden. Präsenzmelder der Beleuchtung liefern Daten an die Lüftungsanlage, damit diese bei Anwesenheit mehr Frischluft liefert. Oder im Brandfall können Leuchten genutzt werden, um mittels blinken/verfärben auf Evakuierungswege hinzuweisen (dies ist experimentell bereits machbar und normativ als „optisches Leitsystem“ teils vorgesehen).

  • Daten und Mehrwert: In IoT-Szenarien werden Leuchten zu Sensor-Hubs. Viele LED-Leuchten können mit zusätzlichen Sensoren ausgestattet werden: z.B. CO₂-Sensoren, Temperatursensoren, Belegungssensoren, Kameras oder Beacon-Technologie. Damit wird die Beleuchtungsinfrastruktur quasi zum Nervensystem des Gebäudes. Beispiele: In Büros können belegte und freie Arbeitsplätze erfasst werden (Beleuchtung weiß, wo jemand sitzt), in Einkaufszentren kann via Li-Fi oder Bluetooth die Position von Kunden getrackt und standortbasierte Dienste angeboten werden (Licht als Indoor-GPS). Straßenlaternen werden in Smart Cities mit Luftgütesensoren oder Ladestationen für E-Autos aufgerüstet.

Für die Dimensionierung der Anlage bedeuten IoT-Features vor allem, dass man frühzeitig entsprechende Schnittstellen und Leistungsreserven einplanen muss: Vernetzte Leuchten brauchen evtl. eigene Adressen (also Anzahl DALI-Adressen beachten), Netzteile für Sensorik, stabile Funkverbindungen oder Datennetz (PoE-Lighting – Leuchten direkt über Ethernet-Kabel mit Strom und Daten versorgen – ist ein Trend in Bürobauten). Auch der Datenschutz und die IT-Sicherheit sind Aspekte, die ins FM rücken: Wenn Beleuchtung Teil des IT-Netzwerks ist, muss sie gegen Cyber-Angriffe geschützt werden, und z.B. bei Anwesenheitssensoren sind datenschutzrechtliche Vorgaben (keine personalisierte Überwachung etc.) zu beachten.

Für die Dimensionierung der Anlage bedeuten IoT-Features vor allem, dass man frühzeitig entsprechende Schnittstellen und Leistungsreserven einplanen muss: Vernetzte Leuchten brauchen evtl. eigene Adressen (also Anzahl DALI-Adressen beachten), Netzteile für Sensorik, stabile Funkverbindungen oder Datennetz (PoE-Lighting – Leuchten direkt über Ethernet-Kabel mit Strom und Daten versorgen – ist ein Trend in Bürobauten). Auch der Datenschutz und die IT-Sicherheit sind Aspekte, die ins FM rücken: Wenn Beleuchtung Teil des IT-Netzwerks ist, muss sie gegen Cyber-Angriffe geschützt werden, und z.B. bei Anwesenheitssensoren sind datenschutzrechtliche Vorgaben (keine personalisierte Überwachung etc.) zu beachten.

Auch im Außenbereich ist IoT-Beleuchtung auf dem Vormarsch: Smart Street Lighting Plattformen erlauben es etwa, die gesamte Stadtbeleuchtung vom Leitstand aus zu steuern, Störungen sofort zu erkennen, adaptiv auf Ereignisse zu reagieren (z.B. Fußgängerüberweg extra beleuchten, wenn jemand die Straße quert – entsprechende Pilotprojekte laufen). Solche Systeme lassen sich zu einem integrierten Infrastrukturmanagement ausbauen, das auch Verkehrsdaten, Wetter oder andere städtische Dienste einbindet.

Es führt die IoT-Integration zu einem Paradigmenwechsel: Licht ist nicht mehr nur „Beleuchtung“, sondern ein Service und Datenlieferant. Für die Planung heißt es, neben lichttechnischen Kriterien auch IT-Kriterien zu berücksichtigen (Protokolle, Kompatibilitäten, Update-Fähigkeit der Software, Cloud vs. lokal etc.). Das erfordert in interdisziplinäres Vorgehen – Lichtplaner, IT-Fachleute, Elektrotechnik und FM müssen hier Hand in Hand arbeiten.

Normen und Regelwerke

  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) –Verordnung über Arbeitsstätten, insbesondere § 3a fordert ausreichendes Tageslicht und angemessene künstliche Beleuchtung am Arbeitsplatz.

  • ASR A3.4 „Beleuchtung“ (2011) – Technische Regel für Arbeitsstätten, konkretisiert die ArbStättV für Beleuchtung in Innenräumen (Mindestbeleuchtungsstärken, Blendschutz, Tageslicht).

  • ASR A3.4/7 „Sicherheitsbeleuchtung“ (2018) – Technische Regel für Arbeitsstätten, Anforderungen an Not- und Sicherheitsbeleuchtung sowie optische Sicherheitsleitsysteme.

  • DIN EN 12464-1:2021-11 – Licht und Beleuchtung – Beleuchtung von Arbeitsstätten – Teil 1: Arbeitsstätten in Innenräumen. Europäische Norm mit Beleuchtungsanforderungen (Lux, UGR, Ra etc.) für Innenraumarbeitsplätze.

  • DIN EN 12464-2:2014-05 – Licht und Beleuchtung – Beleuchtung von Arbeitsstätten – Teil 2: Arbeitsstätten im Freien. Anforderungen für Außenbeleuchtung von Arbeitsbereichen.

  • DIN EN 12193:2019-04 – Licht und Beleuchtung – Sportstättenbeleuchtung. Norm für Beleuchtung von Indoor- und Outdoor-Sportanlagen (Klassen I–III).

  • DIN EN 13201 (Teile 1–5) – Straßenbeleuchtung. Normenreihe zur Planung und Messung von Straßen- und Außenbereichsbeleuchtung (Beleuchtungsklassen, Messverfahren, Energiekennzahlen).

  • DIN EN 1838:2019-11 – Angewandte Lichttechnik – Notbeleuchtung. Europäische Norm mit Anforderungen an Notbeleuchtung in Gebäuden (Fluchtwegbeleuchtung, Antipaniklicht, Sicherheitszeichen).

  • DIN EN 12665:2011-08 – Licht und Beleuchtung – Grundlegende Begriffe und Kriterien. Enthält Definitionen und grundlegende Parameter der Lichttechnik.

  • DIN/TS 67600:2020-08 – Ergänzende lichttechnische Festlegungen – Nichtvisuelle Wirkungen von Licht. Technische Spezifikation, Leitfaden zur Berücksichtigung biologischer Lichtwirkungen in der Beleuchtung.

  • DIN EN 15193-1:2021-11 – Energetische Bewertung von Gebäuden – Energetische Anforderungen an die Beleuchtung – Teil 1: Spezifikationen. Norm zur Berechnung des Energiebedarfs von Beleuchtung (inkl. LENI), in Deutschland ergänzt durch DIN V 18599-4.

  • DGUV Information 215-210 (2014) – Natürliche und künstliche Beleuchtung von Arbeitsstätten. Informationsschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung mit Hinweisen zur Umsetzung von ASR A3.4.

  • AMEV „Beleuchtung 2016“ – Richtlinie des Arbeitskreises Maschinen- und Elektrotechnik öffentlicher Verwaltungen (AMEV) mit Hinweisen für die Beleuchtung öffentlicher Gebäude (Planung, Beschaffung, Betrieb).