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Präsentation Licht und Beleuchtung

Facility Management: Licht » Grundlagen » Präsentation

Präsentation zu Licht und Beleuchtung mit Grundlagen und Anwendungen

Licht ist im Facility Management ein sicherheits-, gesundheits-, energie- und qualitätsrelevantes Handlungsfeld

Es beeinflusst Sehleistung, Orientierung, Unfallvermeidung, Nutzerkomfort, Arbeitsqualität, Aufenthaltsqualität, Schlaf-Wach-Rhythmus und Energieverbrauch. Die Präsentation eignet sich für Betreiber, Facility Manager, technische Leiter, Arbeitsschutzverantwortliche, Planer, HR, Nutzervertretungen, Energieverantwortliche und Dienstleistersteuerer. Sie macht deutlich, dass Beleuchtung nicht nur als technische Ausstattung zu betrachten ist, sondern als integrierter Bestandteil von Arbeitsschutz, Betreiberpflichten, Gebäudebetrieb, Nutzerqualität und nachhaltiger Bewirtschaftung. Die Präsentation ordnet Licht als Gestaltungs- und Steuerungsfaktor in Gebäuden ein. Im Mittelpunkt stehen Beleuchtungsqualität, Tageslichtnutzung, künstliche Beleuchtung, Lichtsteuerung, Human Centric Lighting, Sicherheitsbeleuchtung, Energieeffizienz und die dauerhafte Sicherstellung normgerechter Betriebszustände.

FM-Connect beschreibt gesundheitsförderndes Licht als Beitrag zu Wohlbefinden, Konzentration und Leistungsfähigkeit. Dynamische Lichtlösungen können sich am Tagesverlauf orientieren, Helligkeit, Farbtemperatur und Lichtintensität anpassen und dadurch sowohl Komfort als auch Produktivität unterstützen. Gleichzeitig wird Lichtsteuerung als Instrument zur Senkung von Energieverbrauch und Betriebskosten eingeordnet. Für das Facility Management ist entscheidend, dass Licht nicht nur geplant, sondern betrieben wird. Eine gute Lichtlösung muss im Alltag funktionieren: Leuchten altern, Verschmutzungen nehmen zu, Nutzungen ändern sich, Arbeitsplätze werden umgebaut, Steuerungen werden übersteuert, Sensoren fallen aus und Sicherheitsbeleuchtung muss im Ereignisfall nachweisbar wirksam sein.

Was zeigt die Präsentation?

Die Präsentation vermittelt die wesentlichen Grundlagen und Anwendungsbereiche moderner Lichtplanung und Lichtbewirtschaftung. Sie betrachtet Licht aus visueller, biologischer, technischer, organisatorischer und wirtschaftlicher Sicht.

Wesentliche Inhalte sind:

  • Grundlagen von Tageslicht, Kunstlicht und Beleuchtungsqualität,

  • Licht als Faktor für Sicherheit, Gesundheit, Konzentration und Wohlbefinden,

  • Anforderungen an Arbeitsstätten, Bildschirmarbeitsplätze, Verkehrswege und Außenbereiche,

  • Beleuchtungsstärke, Gleichmäßigkeit, Blendungsbegrenzung, Farbwiedergabe, Flimmern und Schattenwirkung,

  • Tageslichtnutzung und Sichtverbindung nach außen,

  • Human Centric Lighting und nicht-visuelle Wirkungen von Licht,

  • intelligente Lichtsteuerung mit Präsenz-, Tageslicht- und Zeitprofilen,

  • Sicherheitsbeleuchtung, Notbeleuchtung und Fluchtwegsicherheit,

  • Energieeffizienz, LED-Technologie, Wartung, Prüfung und Dokumentation,

  • Betreiberpflichten, Gefährdungsbeurteilung und Nachweisführung.

Bedeutung für Betreiber und Facility Management

Für Betreiber ist Beleuchtung eine Pflichtaufgabe mit direktem Bezug zu Arbeitsschutz, Betriebssicherheit, Nutzerzufriedenheit und Energieeffizienz. Schlechte Beleuchtung kann zu Stolper-, Rutsch- und Sturzunfällen, Fehlbedienungen, visueller Ermüdung, Kopfschmerzen, Konzentrationsproblemen, Fehlbeurteilungen bei Qualitätsprüfungen und Gefährdungen in Flucht- und Rettungssituationen führen.

FM-Connect beschreibt Lichttechnik im Betrieb ausdrücklich nicht als „Nice-to-have“, sondern als sicherheits-, gesundheits- und betriebsrelevante Infrastruktur. Betreiber müssen Arbeitsplätze normgerecht erhellen, Orientierung und Flucht auch bei Netzausfall sichern, photobiologische Risiken beherrschen, Flimmern und Blendung begrenzen und die Qualität mess- und nachweisbar halten.

Für das Facility Management bedeutet das: Licht muss in Anlagenverzeichnisse, Wartungspläne, Prüfkonzepte, Gefährdungsbeurteilungen, CAFM, Betreiberpflichtenmanagement, Energiecontrolling, Störungsprozesse, Mängelmanagement und Ausschreibungen integriert werden.

Rechtlicher und normativer Rahmen

Der wichtigste arbeitsstättenrechtliche Bezug ist die ASR A3.4 „Beleuchtung und Sichtverbindung“. Die BAuA führt die aktuelle Fassung als Ausgabe Mai 2023; sie ersetzt die frühere ASR A3.4 aus 2011 und erweitert den Regelungsbereich ausdrücklich um die Sichtverbindung nach außen. Die BAuA beschreibt, dass Arbeitsstätten möglichst ausreichend Tageslicht erhalten und mit einer dem Sicherheits- und Gesundheitsschutz angemessenen künstlichen Beleuchtung ausgestattet sein müssen. Die ASR A3.4 konkretisiert die Anforderungen an Tageslicht, künstliche Beleuchtung und Sichtverbindung nach außen; ASR A2.3 konkretisiert die Sicherheitsbeleuchtung für Fluchtwege. Bei Einhaltung der ASR A3.4 und ASR A2.3 kann der Arbeitgeber grundsätzlich von der Erfüllung der entsprechenden Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung ausgehen.

Für die technische Planung sind DIN EN 12464-1 für Arbeitsstätten in Innenräumen und DIN EN 12464-2 für Arbeitsplätze im Freien relevant. DIN führt DIN EN 12464-1:2021-11 als aktuelle technische Regel für Arbeitsstätten in Innenräumen; für Arbeitsplätze im Freien wird DIN EN 12464-2 als deutsche Fassung EN 12464-2:2024 mit Ausgabe 2025-12 geführt. Für Not- und Sicherheitsbeleuchtung sind DIN EN 1838 und DIN EN 50172 wesentlich. DIN führt DIN EN 1838:2025-03 als Norm für Notbeleuchtung für bauliche Anlagen; DIN EN 50172:2024-10 legt Mindestanforderungen an elektrische Sicherheitsbeleuchtungsanlagen sowie Anforderungen an Erstprüfung, kontinuierliche Überwachung und Wartung fest.

Häufige Fragen zu Licht und Beleuchtung im Facility Management

Strategischer Nutzen von Lichtmanagement

Professionelles Lichtmanagement verbindet Sicherheit, Ergonomie, Energieeffizienz und Nutzerqualität. Der Nutzen entsteht nicht allein durch LED-Umrüstung, sondern durch ein belastbares Lichtkonzept: richtige Beleuchtungsstärken, passende Lichtverteilung, begrenzte Blendung, gute Farbwiedergabe, sichere Steuerung, Tageslichtintegration, Wartungsfaktor, dokumentierte Messungen und geregelte Instandhaltung.

FM-Connect beschreibt moderne Lichtsteuerung über Sensoren, vernetzte Technologien, Helligkeits- und Farbtemperaturregelung, Tageslichtsteuerung, Präsenzsensorik, IoT und gegebenenfalls KI-basierte Optimierung. Die Vorteile liegen in besserer Arbeitsumgebung, Energieeffizienz und dynamischer Anpassung an Aufgaben, Tageszeit und Nutzerbedarf.

Aus Betreibersicht sind wenige harte Steuerungsgrößen entscheidend: Konformität zu ASR A3.4 und DIN EN 12464, Störungs- und Mängelquote, Funktionsfähigkeit der Sicherheitsbeleuchtung, Prüfquote, Energieverbrauch für Licht, Nutzerbeschwerden, Reaktionszeiten, Dokumentationsvollständigkeit, Übersteuerungsanteil der Lichtsteuerung und Wirksamkeit von Optimierungsmaßnahmen.

Was ist gutes Licht im Facility Management?

Gutes Licht erfüllt die Sehaufgabe sicher und komfortabel, vermeidet Blendung, Flimmern und störende Reflexionen, unterstützt Orientierung, reduziert Unfallrisiken, nutzt Tageslicht sinnvoll und bleibt über den Betrieb hinweg nachweisbar wirksam. Es berücksichtigt Beleuchtungsstärke, Gleichmäßigkeit, Leuchtdichteverteilung, Farbwiedergabe, Schattenwirkung, Steuerbarkeit, Energiebedarf und Wartbarkeit.

Warum ist Beleuchtung ein Betreiberpflichtenthema?

Beleuchtung beeinflusst Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten unmittelbar. Betreiber müssen sicherstellen, dass Arbeitsplätze, Verkehrswege, Fluchtwege und relevante Außenbereiche ausreichend und geeignet beleuchtet sind. Die BAuA ordnet Beleuchtung als Arbeitsumgebungsbedingung in die Gefährdungsbeurteilung ein und verweist auf Anforderungen aus ArbStättV, ASR A3.4, ASR A2.3 und DGUV-Informationen.

Welche Rechtsgrundlagen sind besonders wichtig?

Wichtig sind Arbeitsschutzgesetz, Arbeitsstättenverordnung, ASR A3.4, ASR A2.3, DGUV-Regelwerk, DIN EN 12464-1, DIN EN 12464-2, DIN EN 1838, DIN EN 50172, elektrotechnische Prüfanforderungen und produktbezogene EU-Vorgaben. FM-Connect nennt zusätzlich DGUV Vorschrift 3, EU-Ökodesign, photobiologische Sicherheit und melanopische Messgrößen als relevante Bezugspunkte.

Was regelt die ASR A3.4?

Die ASR A3.4 konkretisiert die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung an Beleuchtung und Sichtverbindung. Sie behandelt Tageslicht, künstliche Beleuchtung, Sichtverbindung nach außen, Beleuchtungsstärken, Blendungsbegrenzung, Wartung, Messung und Sicherheitsbeleuchtung in Bereichen, in denen bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung Gefährdungen entstehen können. Die aktuelle Ausgabe ist Mai 2023.

Was bedeutet „Vermutungswirkung“?

Wenn ein Arbeitgeber die einschlägigen Arbeitsstättenregeln einhält, kann er grundsätzlich davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung erfüllt sind. Wählt er eine andere Lösung, muss diese mindestens denselben Schutz für Sicherheit und Gesundheit erreichen. Die BAuA beschreibt diese Vermutungswirkung für ASR A3.4 und ASR A2.3.

Welche Beleuchtungsstärken sind typisch?

Die ASR A3.4 nennt für Innenräume unter anderem 500 lx für Büroarbeitsplätze mit Schreiben, Lesen und Datenverarbeitung, 200 lx für Waschräume, Toiletten und Umkleideräume, 200 lx für Lagerräume mit Leseaufgaben, 100 lx für Treppen, Fahrtreppen, Fahrsteige und Aufzüge sowie 50 lx für Verkehrsflächen und Flure ohne Fahrzeugverkehr. Diese Werte sind Mindestwerte und müssen zur konkreten Sehaufgabe passen.

Reicht die Angabe „500 Lux im Büro“ aus?

Nein. 500 lx ist nur ein Teil der Bewertung. Zusätzlich zählen Blendungsbegrenzung, Gleichmäßigkeit, Leuchtdichteverteilung, Reflexionen, Bildschirmtauglichkeit, Farbwiedergabe, Schattenwirkung, Tageslicht, individuelle Einstellbarkeit und Wartungszustand. Bei älteren Beschäftigten oder anspruchsvollen Sehaufgaben kann ein höheres Beleuchtungsniveau erforderlich sein.

Was ist der Unterschied zwischen ASR A3.4 und DIN EN 12464-1?

ASR A3.4 konkretisiert arbeitsstättenrechtliche Anforderungen an Sicherheit und Gesundheitsschutz. DIN EN 12464-1 liefert technische Planungsgrundlagen für die Beleuchtung von Arbeitsstätten in Innenräumen. Die BAuA weist ausdrücklich darauf hin, dass DIN EN 12464-1 und DIN EN 12464-2 Planungsgrundlagen angeben, aber nicht selbst die Anforderungen an Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit festlegen.

Welche Rolle spielt Tageslicht?

Tageslicht unterstützt Orientierung, Wohlbefinden und visuelle Qualität und kann den Energiebedarf für Kunstlicht senken. FM-Connect beschreibt Tageslichtnutzung als zentralen Baustein nachhaltiger und energieeffizienter Beleuchtungslösungen, einschließlich Analyse baulicher Gegebenheiten, Tageslichtlenkung, automatisierter Steuerungen und Kombination von Tages- und Kunstlicht.

Welche Norm ist für Tageslicht in Gebäuden relevant?

DIN EN 17037 ist die relevante Norm für Tageslicht in Gebäuden.

Was ist Human Centric Lighting?

Human Centric Lighting, kurz HCL, stellt den Menschen in den Mittelpunkt der Lichtplanung. Es nutzt Helligkeit, Spektrum, Farbtemperatur und zeitliche Lichtverläufe, um visuelle Anforderungen und nicht-visuelle Wirkungen des Lichts zu berücksichtigen. FM-Connect beschreibt HCL als Lichtplanung, die den zirkadianen Rhythmus unterstützt und sich dynamisch an den Tagesverlauf anpassen kann.

Ist Human Centric Lighting gesetzlich vorgeschrieben?

Nein, HCL ist kein allgemeines gesetzliches Pflichtprogramm wie die Erfüllung arbeitsstättenrechtlicher Mindestanforderungen. Es kann aber als Qualitäts- und Gesundheitsbaustein sinnvoll sein, wenn es fachlich sauber geplant, messtechnisch beschrieben und betrieblich beherrscht wird. FM-Connect weist darauf hin, dass gesundheitsförderndes Licht zwar kein Pflichtprogramm wie DIN EN 12464-1 ist, aber durch CIE S 026 und DIN 5031-100 beziehungsweise deren Vorgänger methodisch präzisiert wird.

Was sind melanopische Lichtwirkungen?

Melanopische Lichtwirkungen beschreiben nicht-visuelle Wirkungen des Lichts, die über das Auge vermittelt werden und mit zirkadianer Stimulation zusammenhängen. CIE S 026:2018 stellt hierfür ein System zur Messung optischer Strahlung für ipRGC-beeinflusste Lichtwirkungen bereit; DIN führt seit 2025 DIN 5031-100 als Norm zur melanopischen Wirkung des Lichts.

Was ist Lichtsteuerung?

Lichtsteuerung bezeichnet die automatische oder manuelle Regelung von Beleuchtung nach Präsenz, Tageslicht, Zeitprofil, Nutzung, Szene oder Energieziel. Typische Komponenten sind Präsenzsensoren, Lichtsensoren, DALI- oder KNX-Steuerungen, Zeitprogramme, Raumcontroller, Gebäudeautomation und Nutzerbedienung. FM-Connect beschreibt intelligente Beleuchtungssysteme mit Bewegungs- und Lichtsensoren, Tageslichtsteuerung, IoT-Integration und dynamischer Anpassung von Helligkeit und Farbtemperatur.

Warum ist Blendung kritisch?

Blendung stört die Wahrnehmung, verursacht visuelle Ermüdung und kann zu Unfällen führen. Sie entsteht durch zu hohe Leuchtdichten, große Helligkeitsunterschiede, schlecht abgeschirmte Leuchten oder Reflexionen auf Bildschirmen, glänzenden Werkstücken und Maschinenteilen. Die BAuA nennt als Maßnahmen unter anderem geeignete Auswahl und Anordnung von Leuchten, helle Decken und Wände sowie matte Oberflächen.

Warum sind Flimmern und Stroboskopeffekte relevant?

Flimmern kann Sehkomfort beeinträchtigen, ermüdend wirken oder Stress auslösen. Stroboskopeffekte sind besonders gefährlich, wenn rotierende oder bewegte Maschinenteile scheinbar langsamer laufen, stillstehen oder ihre Bewegungsrichtung zu ändern scheinen. Die BAuA weist darauf hin, dass stroboskopische Effekte im Bereich rotierender Maschinenteile zu Unfällen führen können und daher verhindert werden müssen.

Welche Rolle spielt die EU-Ökodesign-Verordnung?

Die EU-Ökodesign-Verordnung 2019/2020 legt Anforderungen an Lichtquellen und separate Betriebsgeräte fest. Für Beschaffung und Produktbewertung sind unter anderem Energieeffizienz, Ersatzteil- und Austauschbarkeit sowie Anforderungen an Flicker und stroboskopische Effekte relevant. Fachinformationen zu dieser Verordnung nennen für Flicker und Stroboskopeffekte die Kenngrößen PstLM und SVM; als zulässige Grenzwerte werden PstLM ≤ 1,0 und SVM ≤ 0,4 beschrieben.

Was ist Sicherheitsbeleuchtung?

Sicherheitsbeleuchtung sorgt dafür, dass Menschen bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung Arbeitsbereiche sicher verlassen, Fluchtwege erkennen und Gefahrenstellen wahrnehmen können. Sie umfasst je nach Anwendungsfall Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege, Antipanikbeleuchtung, Beleuchtung von Arbeitsplätzen mit besonderer Gefährdung und Rettungszeichenbeleuchtung. DIN EN 1838 behandelt die lichttechnischen Anforderungen, DIN EN 50172 die Anforderungen an elektrische Sicherheitsbeleuchtungsanlagen, Prüfung, Überwachung und Wartung.

Wie oft muss Beleuchtung geprüft werden?

Das hängt von Anlagenart, Gefährdung, Nutzung, Herstellerangaben, elektrotechnischen Vorgaben, Brandschutzkonzept, Sicherheitsbeleuchtung und betrieblicher Gefährdungsbeurteilung ab. FM-Connect unterscheidet Sichtprüfung, Funktionsprüfung sowie technische beziehungsweise messtechnische Prüfung. Für Sicherheitsbeleuchtung werden regelmäßige Funktions- und Volltests sowie dokumentierte Nachweise beschrieben.

Was gehört zur Gefährdungsbeurteilung Beleuchtung?

Zur Gefährdungsbeurteilung gehören die Erfassung von Arbeitsbereichen und Tätigkeiten, Prüfung der Sehaufgaben, Messung der Beleuchtungsstärke, Bewertung von Gleichmäßigkeit, Blendung, Reflexionen, Flimmern, Schatten, Farbwiedergabe, Tageslicht, Sicherheitsbeleuchtung und Nutzerbeschwerden. FM-Connect beschreibt zusätzlich Begehungen zu verschiedenen Tageszeiten, Beschäftigtenbefragungen, technische Maßnahmen, organisatorische Maßnahmen und Dokumentation nach Arbeitsschutzanforderungen.

Welche Dokumentation ist erforderlich?

Erforderlich sind je nach Objekt Lichtkonzept, Beleuchtungsberechnung, Leuchtenlisten, Steuerungsschemata, Messprotokolle, Abnahmeprotokolle, Wartungspläne, Reinigungspläne, Prüfprotokolle, Sicherheitslicht-Testjournale, Mängel- und Maßnahmenlisten, Änderungen an Szenen oder Steuerungen, Betriebsanleitungen, Produktnachweise, Batteriedaten und CAFM-Dokumentation. FM-Connect nennt unter anderem As-built-Pläne, Leuchten-, Treiber- und Batteriestammdaten, Mess- und Abnahmeprotokolle, PstLM/SVM-Nachweise, Sicherheitslicht-Testjournale und Wartungspläne.

Welche Kennzahlen eignen sich für Lichtmanagement?

Sinnvolle Kennzahlen sind Erfüllungsgrad der ASR- und DIN-Anforderungen, Anzahl Beleuchtungsmängel je Bereich, Reaktionszeit bei Leuchtenausfällen, Verfügbarkeit der Sicherheitsbeleuchtung, Prüfquote, Mängelabbaurate, Energieverbrauch für Licht, Anteil LED, Anteil sensorisch geregelter Bereiche, Nutzerbeschwerden, Anteil manueller Übersteuerungen, Störungsquote von Sensoren und Steuerungen sowie Ergebniswerte aus Lux- und Blendungsmessungen.

Was sind typische Fehler im Betrieb?

Typische Fehler sind veraltete Leuchten, fehlende Wartungsfaktoren, verschmutzte Abdeckungen, ausgefallene Leuchtmittel, falsche Farbtemperaturen, unpassende Ersatzprodukte, Blendung an Bildschirmarbeitsplätzen, unkontrollierte Handübersteuerungen, falsch eingestellte Präsenzsensoren, fehlende Dokumentation, unklare Zuständigkeiten, nicht geprüfte Sicherheitsbeleuchtung und nicht aktualisierte Lichtkonzepte nach Umbauten.

Wie unterstützt FM-Connect beim Thema Licht?

FM-Connect unterstützt bei Lichtberatung, Lichtplanung, Tageslichtnutzung, Human Centric Lighting, Gefährdungsbeurteilungen, Betreiberpflichten, Prüfkonzepten, Qualitätskontrolle, Optimierung, Ausschreibung, Dokumentation und Integration in den Gebäudebetrieb. Der Schwerpunkt liegt darauf, Lichtqualität, Sicherheit, Energieeffizienz und Nutzerkomfort in ein dauerhaft steuerbares Facility-Management-System zu überführen.