Die Technische Betriebsführung im Gewerk Gesundheitsförderndes Licht fokussiert sich auf die gezielte Steuerung und Überwachung von Beleuchtungssystemen, die das Wohlbefinden, die Konzentration und den Biorhythmus der Nutzer positiv beeinflussen. Durch den Einsatz von Human Centric Lighting (HCL), automatisierten Regelstrategien und energieeffizienten Leuchtmitteln gemäß DIN EN 12464-1 wird eine harmonisierte Lichtumgebung geschaffen. Ziel ist es, die Lichtqualität, Betriebssicherheit und Einhaltung von SLA- und XLA-Zielen in Bildungseinrichtungen, Büros und Gesundheitsbereichen sicherzustellen. Die Technische Betriebsführung im Bereich „Gesundheitsförderndes Licht“ verfolgt das Ziel, eine normkonforme, nutzerzentrierte und energieeffiziente Steuerung von Beleuchtungssystemen sicherzustellen. Dies beinhaltet Optimale Lichtverhältnisse zur Förderung von Gesundheit, Konzentration und Wohlbefinden, Anlagenverfügbarkeit und Betriebssicherheit, Erfüllung gesetzlicher Anforderungen (z. B. Arbeitsstättenrichtlinie, DIN-Normen) und die Integration in Gebäudeleittechnik (GLT) und Energieeffizienzstrategien
Die technische Betriebsführung im Bereich gesundheitsförderndes Licht stellt einen essentiellen Bestandteil moderner Arbeits- und Lebenswelten dar. Durch gezielte Planung, Normenerfüllung, digitale Integration und nutzerzentriertes Lichtdesign wird sowohl die Anlagenverfügbarkeit als auch das Wohlbefinden der Nutzenden gesteigert. KPI-, SLA- und XLA-Strukturen sichern dabei Qualität, Effizienz und Nachvollziehbarkeit im Betrieb.
Nutzerkomfort, Energieeffizienz und Funktionalität dauerhaft sichern
Gesundheitsförderndes Licht umfasst biologisch wirksame Beleuchtungssysteme, die durch Lichtfarbe, Intensität, Dynamik und Steuerung positive Auswirkungen auf den menschlichen Biorhythmus haben (Human Centric Lighting, HCL). Die Betriebsführung umfasst:
Steuerung und Monitoring
Wartung, Reinigung, Kalibrierung
Funktionsprüfungen und Performanceanalyse
Optimierung der Nutzerakzeptanz und Lichtqualität
Nicht delegierbare Verantwortung
Einhaltung der Vorgaben aus ArbStättV, ASR A3.4 und DIN EN 12464
Risikobeurteilung bei lichttechnischer Fehlfunktion
Gewährleistung der Lichtqualität gemäß Nutzung
Auswahl und Kontrolle externer Dienstleister
Delegierbare Pflichten
Steuerung der Lichtanlagen über BMS/GLT
Kalibrierung von Sensorik und Steuerungssystemen
Erhebung lichttechnischer Messdaten (z. B. Lux, CRI, CCT)
Durchführung von Wartungen, Filterreinigung, Modultausch
Integration in CAFM-/Energiemanagementsysteme
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
ASR A3.4 – Beleuchtung
DIN EN 12464-1 / -2 – Beleuchtung von Arbeitsstätten
DIN SPEC 67600 – Biologisch wirksames Licht
DIN VDE 0100-718 / 0108 – Sicherheitsbeleuchtung
ISO 50001 / ISO 14001 – Energie- und Umweltmanagement