Beleuchtungsanlagen
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Beleuchtungsanlagen – Betreiberpflichten (KG 445)
Bedarfsermittlungen gemäß ASR, fachgerechte Wartung nach VDMA 24186-5, Prüfungen nach VDE 0108-100, Verkehrssicherheit nach HBauO, getrennte Leuchtmittelentsorgung nach ElektroG sowie integrierte Jahresplanung mit KPI-gestütztem Reporting sind Betreiberpflichten. Alle Abweichungen sind umgehend zu beheben und die Nachweise sind prüfsicher vorzuhalten. Damit wird sichergestellt, dass Betriebssicherheit, Arbeitsschutz und gesetzliche Anforderungen dauerhaft erfüllt werden.
Dieses Dokument zeigt Betreiberpflichten für Planung, Betrieb, Instandhaltung, Prüfung und Dokumentation der Beleuchtungsanlagen der Kostengruppe 445 auf. Es umfasst die Allgemeinbeleuchtung, Sicherheits- und Rettungsbeleuchtung, optische Sicherheitsleitsysteme sowie Leuchtmittel und deren Entsorgung und Sonderbeleuchtungen. Ziele sind die Rechtssicherheit bei Ausschreibungen und Vergaben, die Gewährleistung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, die Verkehrssicherheit baulicher Anlagen, eine hohe Energie- und Betriebseffizienz sowie eine lückenlose Dokumentation aller Maßnahmen zur Audit- und Nachweisführung.
Beleuchtungsanlagen im sicheren Gebäudebetrieb
- Normenmatrix
- Anlagenabgrenzung
- Qualifikationen
- Leuchtmittel
- Allgemeinbeleuchtung
- Sicherheitsbeleuchtung
- Sicherheitsleitsysteme
- Sicherheitsbeleuchtung
- Verkehrssicherheit
- Wartungsprogramm
- Integrierter Prüf
Verbindliche Rechts- und Normenmatrix
| Kategorie | Regelwerk | KL | Pflichtenschwerpunkt |
|---|---|---|---|
| Bundes-Gesetz | ElektroG | KL1 | Getrennte Sammlung elektrischer/elektronischer Altgeräte (insb. Leuchtmittel) |
| Bundes-VO | ArbStättV | KL1 | Instandhalten & regelmäßiges Funktionsprüfen von Sicherheitseinrichtungen (inkl. Sicherheitsbeleuchtung) |
| Landes-Gesetz (HH) | HBauO | KL1 | Verkehrssicherheit baulicher Anlagen sicherstellen (Befestigung von Leuchten, sichere Zugänge etc.) |
| Techn. Regeln | ASR A2.3 | KL2 | Bedarf optischer Sicherheitsleitsysteme prüfen; Instandhalten & regelmäßiges Prüfen von OSLS |
| Techn. Regeln | ASR A2.3 | KL2 | Bedarf Sicherheitsbeleuchtung prüfen; Instandhalten & regelmäßiges Prüfen von Sicherheitsbeleuchtungsanlagen |
| Techn. Regeln | ASR A3.4 | KL2 | Anforderungen an Allgemein- und Sicherheitsbeleuchtung (Beleuchtungsstärke, Blendung, CRI, Flimmern, Schatten, Prüfungen, Anpassungen) |
| Techn. Regeln | ASR A6 | KL2 | Beleuchtung an Arbeitsaufgabe & Sehvermögen anpassen |
| DIN-VDE | VDE 0108-100 | KL2 | Wartung, Erstprüfung, wiederkehrende Prüfungen von Sicherheitsbeleuchtungsanlagen |
| VDMA | 24186-5 | KL3 | Regelmäßige Wartung elektrotechnischer Geräte und Anlagen (Allgemein- und Sicherheitsbeleuchtung, Sonderbeleuchtung) |
Begriffe, Anlagenabgrenzung, Schnittstellen
Allgemeinbeleuchtung: Umfasst Deckensysteme, Strahler und Arbeitsplatz- bzw. Zonenleuchten sowie Steuerungs- und Regelungstechnik für die allgemeine Raumausleuchtung.
Sicherheitsbeleuchtung: Beinhaltet Rettungszeichenleuchten, Anti-Panik- und Fluchtwegleuchten sowie zentrale oder autarke Notversorgungseinheiten und deren Überwachung.
Optische Sicherheitsleitsysteme – OSLS: Umfasst optische Leitelemente wie Bodenmarkierungen, Linien- und Piktogrammsignets zur Orientierung bei Evakuierung.
Leuchtmittel: Lampen, LED-Module, Vorschaltgeräte/EVG bzw. Treiber inklusive ggf. schadstoffhaltiger Altgeräte (Quecksilberdampflampen, etc.) und deren Entsorgung.
Sonderbeleuchtungen: Zusätzliche Beleuchtungssysteme wie Leuchtreklamen, Außenbefeuerungen oder Kunst- und Sonderbeleuchtungsanlagen.
Schnittstellen: Schnittstellen bestehen u.a. zum Arbeitsschutz (Gefährdungsbeurteilungen), Brandschutz (Fluchtwege, Abstände), Gebäudeautomation/MSR (Steuerung), Entsorgung/WEEE-Management, Bauordnung (Verkehrssicherheit) sowie CAFM-Systemen für Dokumentation und Wartungsplanung.
Rollen, Verantwortlichkeiten, Qualifikationen (RACI)
| Aufgabe | Betreiber | Anlagenverantw | E-Fachfirma | GA/MSR | Entsorger (WEEE) | FM/CAFM |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Gefährdungsbeurteilung Beleuchtung (ASR A3.4/A2.3/A6) | A | R | C | C | – | C |
| Wartung nach VDMA 24186-5 | A | R | R | C | – | C |
| Prüfungen VDE 0108-100 | A | R | R | C | – | C |
| OSLS-Bedarfsermittlung & Pflege | A | R | R | – | – | C |
| Getrennte Sammlung Leuchtmittel (ElektroG) | A | R | – | – | R | C |
| Dokumentation/Logbuch/CAFM | A | R | R | R | R | R |
Leuchtmittel-Entsorgung – ElektroG § 10
Einrichtung von gekennzeichneten Sammelbehältern für verschiedene Leuchtmitteltypen (z.B. LED, Leuchtstofflampen, Halogen).
Stoffstromtrennung nach Leuchtmittelart und lückenlose Nachweisführung über die Übergabe an zertifizierte Entsorgungsunternehmen.
Interne Prozesse definieren: fachgerechte Demontage alter Leuchtmittel, Bruchsicherung, sichere Zwischenlagerung sowie Erstellung von Transport- und Abrechnungsdokumenten.
Schulung des Wartungspersonals bezüglich Handhabung und Entsorgungsregeln; Verbot der Entsorgung im Restmüll.
Allgemeinbeleuchtung – ASR A3.4 / ASR A6
ASR A3.4 §6.1: Bereitstellung einer der Arbeitssituation angemessenen künstlichen Beleuchtung zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit.
ASR A3.4 §6.2: Einhaltung der Mindest-Beleuchtungsstärken gemäß Anhang 3 der ASR; alternativ sind entsprechende Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung umzusetzen.
ASR A3.4 §6.3: Vermeidung von Blendung und störender Lichtreflexion, insbesondere an Bildschirmarbeitsplätzen.
ASR A3.4 §6.4 (1): Verwendung von Lampen mit geeignetem Farbwiedergabeindex (CRI) entsprechend den Vorgaben der ASR oder Gefährdungsbeurteilung.
ASR A3.4 §6.5: Vermeidung von wahrnehmbarem Flimmern oder Pulsieren (keine Stroboskopeffekte), um Ermüdungserscheinungen vorzubeugen.
ASR A3.4 §6.6: Kontrolle der Schattenbildung; verdeckende Schatten, die zu Unfallgefahren führen, sind zu beseitigen.
ASR A3.4 §9.1 (1): Betrieb der Anlagen ohne Gefährdung; erkannte Mängel sind umgehend zu beheben.
ASR A3.4 §9.1 (2): Nach jeder Änderung an Arbeitsplätzen oder Sehaufgaben ist eine Überprüfung und ggf. Anpassung der Beleuchtungsanlage vorzunehmen.
ASR A3.4 §9.2 (1): Regelmäßige Überprüfung der Beleuchtungsstärke, des CRI, der Flimmerrate und Schatten; sicherer Zugang zu Leuchten für die Instandhaltung ist zu gewährleisten.
ASR A3.4 §9.3: Durchführung orientierender Messungen zur Bewertung der Beleuchtungssituation.
ASR A6 §6.3.14 (2): Dimensionierung der Beleuchtungsanlagen so, dass sie an die Arbeitsaufgabe und das Sehvermögen anpassbar sind (z.B. dimmbare Leuchten oder zusätzliche Arbeitsleuchten).
| Kriterium | Methode | Intervall | Verantwortlich | Nachweis |
|---|---|---|---|---|
| Beleuchtungsstärke | Lux-Messung (orientierend) | jährlich / anlassbez. | E-Fachfirma | Messprotokoll |
| Blendung | Begehung/Beurteilung | jährlich | Betreiber/ASi | Checkliste |
| CRI/Leuchtmittel | Datenabgleich / GBU | bei Austausch | E-Fachfirma | Dokumentation |
| Flimmern/Pulsation | Funktionscheck/GBU | anlassbezogen | E-Fachfirma | Protokoll |
Sicherheitsbeleuchtung – ArbStättV § 4(3)
ASR A2.3 §9: Prüfung des Bedarfs an Sicherheitsbeleuchtung, insbesondere für den gefahrlosen Rückzug bei Stromausfall, soweit dies nicht bauordnungsrechtlich ohnehin vorgeschrieben ist.
ASR A3.4 §8: Ausstattung von Gefährdungsbereichen mit geeigneter Sicherheitsbeleuchtung und Rettungszeichen.
ArbStättV §4 Abs.3: Sicherheitsbeleuchtungsanlagen sind als sicherheitsrelevante Einrichtungen zu behandeln; sie müssen instand gehalten und regelmäßig funktionsgeprüft werden.
ASR A3.4 §9.4 (1)-(2): Anpassung der Sicherheitsbeleuchtung an die aktuelle Gefährdungssituation (z.B. geänderte Raumnutzung), regelmäßige Funktionsprüfungen, Wartung und Dokumentation; erkannte Mängel sind unverzüglich zu beseitigen.
| Pflicht | Grundlage | Inhalt | Intervall* | Nachweis |
|---|---|---|---|---|
| Funktionsprüfungen | ArbStättV / ASR | Sichtprüfung und Funktionskontrolle der Leuchten, Signalprüfung (Leuchtenstatus) | nach Gefährdungsbeurteilung / Vorgabe | Prüfprotokoll |
| Anpassungsprüfung | ASR A3.4 §9.4(1) | Abgleich des Leuchtenkonzepts mit aktuellen Flächen und Nutzungsanforderungen | anlassbezogen | Änderungsnachweis |
| Mängelbeseitigung | ASR A3.4 §9.4(1) | Sachgerechte Behebung festgestellter Mängel | unverzüglich | Maßnahmenprotokoll |
Optische Sicherheitsleitsysteme – ASR A2.3
ASR A2.3 §8.4: Beurteilung, ob ein OSLS über die Rettungs- und Sicherheitsbeleuchtung hinaus erforderlich ist (z.B. bei komplexen Fluchtwegen oder Rauchentwicklung).
ASR A2.3 §8.4.1 Abs. 8: Regelmäßige Instandhaltung und Funktionsprüfung der OSLS-Komponenten (z.B. Bodenmarkierungen, Leitstreifen); erkannte Mängel sind umgehend zu beheben.
| Schritt | Inhalt | Intervall | Nachweis |
|---|---|---|---|
| Bedarfsermittlung | Kriterienkatalog / Gefährdungsbeurteilung | anlassbezogen | Bewertungsbogen |
| Funktionsprüfung | Durchgängigkeit, Helligkeit, Sichtbarkeit der Leitmarkierungen | gemäß Prüfplan | Prüfprotokoll |
| Instandhaltung | Reinigung, Austausch defekter Elemente, Befestigungskontrolle | gemäß Wartungsplan | Wartungsbericht |
Prüfungen Sicherheitsbeleuchtung – VDE 0108-100
Erstprüfung: Vor Inbetriebnahme der Anlage ist eine Erstprüfung durch einen Elektrofachbetrieb durchzuführen (Überprüfung auf vollständige Funktion, Autonomiezeiten, Dokumentation).
Wartung: Regelmäßige Instandhaltung der Komponenten (Zentralbatterien, Notstromgeräte, Leitungen) entsprechend den Herstellerangaben.
Wiederkehrende Prüfungen: Periodische Sicht- und Funktionstests gemäß objektspezifischem Prüfplan mit entsprechender Dokumentation (Logbuch oder CAFM).
| Prüffeld | Prüfumfang | Intervall | Verantwortlich | Nachweis |
|---|---|---|---|---|
| Erstprüfung | Vollständigkeit der Anlage, Funktionsprüfung, Autonomietest | vor IBN | E-Fachfirma | Inbetriebnahmeprotokoll |
| Wiederkehrend | Sicht-/Funktionskontrolle der Leuchten und Anlagen, Batterien/Netzteile prüfen | gemäß VDE-Plan | E-Fachfirma | Prüfprotokoll/Logbuch |
| Dokumentation | Führung von Logbuch oder CAFM-Protokoll | laufend | Betreiber/FM | Dokumentations-Export |
Verkehrssicherheit baulicher Anlagen – HBauO (HH)
Sichere Befestigung aller Leuchten, Tragschienen und OSLS-Elemente (Tragfähigkeit, keine schwingungsbedingte Lockerung).
Standsichere Masten und Träger: Insbesondere für Außenbefeuerung und Sonderleuchten.
Sichere Zugänge und Arbeitsplätze für Wartungs- und Prüfaufgaben (statische Tritte, Podeste, Anschlagmöglichkeiten).
Brandschutzabstände: Einhaltung der vorgeschriebenen Abstände zu brennbaren Materialien.
Schutz gegen herabfallende Teile: Einsatz von Sicherungsseilen oder Spezialclips an schweren Leuchten.
Kennzeichnung und Absperrung betroffener Bereiche während Installations- oder Wartungsarbeiten.
| Facility | Tätigkeitsfelder (Mindestumfang) | Ergebnis/Kriterium | Nachweis |
|---|---|---|---|
| Allgemeinbeleuchtung | Sichtprüfung mechanischer Teile; Reinigung der Leuchten; elektrische Sichtprüfungen; Funktionsproben; Dokumentation | Funktionsfähigkeit; Farbwiedergabe/Flimmerfreiheit gemäß GBU/ASR | Wartungsprotokoll |
| Sicherheitsbeleuchtung | Sichtprüfung der Leuchten; Batterien/Netzteile prüfen; Überwachungsfunktionen testen; Funktionsproben | Volle Einsatzbereitschaft; konsistente Protokolle gemäß VDE-Prüfplan | Prüf- und Wartungsprotokoll |
| 445.50 Sonderbeleuchtung | Sichtkontrolle; Funktionsprüfung (z.B. Leuchtreklame); Befestigungs- und Steuerungscheck | Sicherer Zustand ohne Gefährdung | Protokoll / Foto-Dokumentation |
Integrierter Prüf- und Messplan (Allgemein- / Sicherheitsbeleuchtung / OSLS)
Für eine effiziente Planung wird ein integrierter Jahresprüfplan aufgestellt. Dieser verknüpft die Intervalle für Allgemeinbeleuchtung, Sicherheitsbeleuchtung, OSLS und ElektroG-Pflichten (Leuchtmittelentsorgung). Ein beispielhafter Gerüstplan könnte wie folgt aussehen:
