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Beleuchtungsanlagen

Facility Management: Licht » Betrieb » Betreiberpflichten » Beleuchtungsanlagen

Beleuchtungsanlagen – Betreiberpflichten (KG 445)

Bedarfsermittlungen gemäß ASR, fachgerechte Wartung nach VDMA 24186-5, Prüfungen nach VDE 0108-100, Verkehrssicherheit nach HBauO, getrennte Leuchtmittelentsorgung nach ElektroG sowie integrierte Jahresplanung mit KPI-gestütztem Reporting sind Betreiberpflichten. Alle Abweichungen sind umgehend zu beheben und die Nachweise sind prüfsicher vorzuhalten. Damit wird sichergestellt, dass Betriebssicherheit, Arbeitsschutz und gesetzliche Anforderungen dauerhaft erfüllt werden.

Dieses Dokument zeigt Betreiberpflichten für Planung, Betrieb, Instandhaltung, Prüfung und Dokumentation der Beleuchtungsanlagen der Kostengruppe 445 auf. Es umfasst die Allgemeinbeleuchtung, Sicherheits- und Rettungsbeleuchtung, optische Sicherheitsleitsysteme sowie Leuchtmittel und deren Entsorgung und Sonderbeleuchtungen. Ziele sind die Rechtssicherheit bei Ausschreibungen und Vergaben, die Gewährleistung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, die Verkehrssicherheit baulicher Anlagen, eine hohe Energie- und Betriebseffizienz sowie eine lückenlose Dokumentation aller Maßnahmen zur Audit- und Nachweisführung.

Beleuchtungsanlagen im sicheren Gebäudebetrieb

Verbindliche Rechts- und Normenmatrix

Kategorie

Regelwerk

KL

Pflichtenschwerpunkt

Bundes-Gesetz

ElektroG

KL1

Getrennte Sammlung elektrischer/elektronischer Altgeräte (insb. Leuchtmittel)

Bundes-VO

ArbStättV

KL1

Instandhalten & regelmäßiges Funktionsprüfen von Sicherheitseinrichtungen (inkl. Sicherheitsbeleuchtung)

Landes-Gesetz (HH)

HBauO

KL1

Verkehrssicherheit baulicher Anlagen sicherstellen (Befestigung von Leuchten, sichere Zugänge etc.)

Techn. Regeln

ASR A2.3

KL2

Bedarf optischer Sicherheitsleitsysteme prüfen; Instandhalten & regelmäßiges Prüfen von OSLS

Techn. Regeln

ASR A2.3

KL2

Bedarf Sicherheitsbeleuchtung prüfen; Instandhalten & regelmäßiges Prüfen von Sicherheitsbeleuchtungsanlagen

Techn. Regeln

ASR A3.4

KL2

Anforderungen an Allgemein- und Sicherheitsbeleuchtung (Beleuchtungsstärke, Blendung, CRI, Flimmern, Schatten, Prüfungen, Anpassungen)

Techn. Regeln

ASR A6

KL2

Beleuchtung an Arbeitsaufgabe & Sehvermögen anpassen

DIN-VDE

VDE 0108-100

KL2

Wartung, Erstprüfung, wiederkehrende Prüfungen von Sicherheitsbeleuchtungsanlagen

VDMA

24186-5

KL3

Regelmäßige Wartung elektrotechnischer Geräte und Anlagen (Allgemein- und Sicherheitsbeleuchtung, Sonderbeleuchtung)

Begriffe, Anlagenabgrenzung, Schnittstellen

  • Allgemeinbeleuchtung: Umfasst Deckensysteme, Strahler und Arbeitsplatz- bzw. Zonenleuchten sowie Steuerungs- und Regelungstechnik für die allgemeine Raumausleuchtung.

  • Sicherheitsbeleuchtung: Beinhaltet Rettungszeichenleuchten, Anti-Panik- und Fluchtwegleuchten sowie zentrale oder autarke Notversorgungseinheiten und deren Überwachung.

  • Optische Sicherheitsleitsysteme – OSLS: Umfasst optische Leitelemente wie Bodenmarkierungen, Linien- und Piktogrammsignets zur Orientierung bei Evakuierung.

  • Leuchtmittel: Lampen, LED-Module, Vorschaltgeräte/EVG bzw. Treiber inklusive ggf. schadstoffhaltiger Altgeräte (Quecksilberdampflampen, etc.) und deren Entsorgung.

  • Sonderbeleuchtungen: Zusätzliche Beleuchtungssysteme wie Leuchtreklamen, Außenbefeuerungen oder Kunst- und Sonderbeleuchtungsanlagen.

  • Schnittstellen: Schnittstellen bestehen u.a. zum Arbeitsschutz (Gefährdungsbeurteilungen), Brandschutz (Fluchtwege, Abstände), Gebäudeautomation/MSR (Steuerung), Entsorgung/WEEE-Management, Bauordnung (Verkehrssicherheit) sowie CAFM-Systemen für Dokumentation und Wartungsplanung.

Rollen, Verantwortlichkeiten, Qualifikationen (RACI)

Aufgabe

Betreiber

Anlagenverantw

E-Fachfirma

GA/MSR

Entsorger (WEEE)

FM/CAFM

Gefährdungsbeurteilung Beleuchtung (ASR A3.4/A2.3/A6)

A

R

C

C

C

Wartung nach VDMA 24186-5

A

R

R

C

C

Prüfungen VDE 0108-100

A

R

R

C

C

OSLS-Bedarfsermittlung & Pflege

A

R

R

C

Getrennte Sammlung Leuchtmittel (ElektroG)

A

R

R

C

Dokumentation/Logbuch/CAFM

A

R

R

R

R

R

Leuchtmittel-Entsorgung – ElektroG § 10

  • Einrichtung von gekennzeichneten Sammelbehältern für verschiedene Leuchtmitteltypen (z.B. LED, Leuchtstofflampen, Halogen).

  • Stoffstromtrennung nach Leuchtmittelart und lückenlose Nachweisführung über die Übergabe an zertifizierte Entsorgungsunternehmen.

  • Interne Prozesse definieren: fachgerechte Demontage alter Leuchtmittel, Bruchsicherung, sichere Zwischenlagerung sowie Erstellung von Transport- und Abrechnungsdokumenten.

  • Schulung des Wartungspersonals bezüglich Handhabung und Entsorgungsregeln; Verbot der Entsorgung im Restmüll.

Schritt

Verantwortlich

Nachweis

Frist

Sammlung/Sortierung

Betreiber

Sammelprotokoll

laufend

Übergabe Entsorger

Entsorger

Übernahmeschein/Wiegekarte

je Abholung

Jahresreport

Betreiber/FM

Mengenbilanz

jährlich

Allgemeinbeleuchtung – ASR A3.4 / ASR A6

  • ASR A3.4 §6.1: Bereitstellung einer der Arbeitssituation angemessenen künstlichen Beleuchtung zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit.

  • ASR A3.4 §6.2: Einhaltung der Mindest-Beleuchtungsstärken gemäß Anhang 3 der ASR; alternativ sind entsprechende Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung umzusetzen.

  • ASR A3.4 §6.3: Vermeidung von Blendung und störender Lichtreflexion, insbesondere an Bildschirmarbeitsplätzen.

  • ASR A3.4 §6.4 (1): Verwendung von Lampen mit geeignetem Farbwiedergabeindex (CRI) entsprechend den Vorgaben der ASR oder Gefährdungsbeurteilung.

  • ASR A3.4 §6.5: Vermeidung von wahrnehmbarem Flimmern oder Pulsieren (keine Stroboskopeffekte), um Ermüdungserscheinungen vorzubeugen.

  • ASR A3.4 §6.6: Kontrolle der Schattenbildung; verdeckende Schatten, die zu Unfallgefahren führen, sind zu beseitigen.

  • ASR A3.4 §9.1 (1): Betrieb der Anlagen ohne Gefährdung; erkannte Mängel sind umgehend zu beheben.

  • ASR A3.4 §9.1 (2): Nach jeder Änderung an Arbeitsplätzen oder Sehaufgaben ist eine Überprüfung und ggf. Anpassung der Beleuchtungsanlage vorzunehmen.

  • ASR A3.4 §9.2 (1): Regelmäßige Überprüfung der Beleuchtungsstärke, des CRI, der Flimmerrate und Schatten; sicherer Zugang zu Leuchten für die Instandhaltung ist zu gewährleisten.

  • ASR A3.4 §9.3: Durchführung orientierender Messungen zur Bewertung der Beleuchtungssituation.

  • ASR A6 §6.3.14 (2): Dimensionierung der Beleuchtungsanlagen so, dass sie an die Arbeitsaufgabe und das Sehvermögen anpassbar sind (z.B. dimmbare Leuchten oder zusätzliche Arbeitsleuchten).

Kriterium

Methode

Intervall

Verantwortlich

Nachweis

Beleuchtungsstärke

Lux-Messung (orientierend)

jährlich / anlassbez.

E-Fachfirma

Messprotokoll

Blendung

Begehung/Beurteilung

jährlich

Betreiber/ASi

Checkliste

CRI/Leuchtmittel

Datenabgleich / GBU

bei Austausch

E-Fachfirma

Dokumentation

Flimmern/Pulsation

Funktionscheck/GBU

anlassbezogen

E-Fachfirma

Protokoll

Sicherheitsbeleuchtung – ArbStättV § 4(3)

  • ASR A2.3 §9: Prüfung des Bedarfs an Sicherheitsbeleuchtung, insbesondere für den gefahrlosen Rückzug bei Stromausfall, soweit dies nicht bauordnungsrechtlich ohnehin vorgeschrieben ist.

  • ASR A3.4 §8: Ausstattung von Gefährdungsbereichen mit geeigneter Sicherheitsbeleuchtung und Rettungszeichen.

  • ArbStättV §4 Abs.3: Sicherheitsbeleuchtungsanlagen sind als sicherheitsrelevante Einrichtungen zu behandeln; sie müssen instand gehalten und regelmäßig funktionsgeprüft werden.

  • ASR A3.4 §9.4 (1)-(2): Anpassung der Sicherheitsbeleuchtung an die aktuelle Gefährdungssituation (z.B. geänderte Raumnutzung), regelmäßige Funktionsprüfungen, Wartung und Dokumentation; erkannte Mängel sind unverzüglich zu beseitigen.

Pflicht

Grundlage

Inhalt

Intervall*

Nachweis

Funktionsprüfungen

ArbStättV / ASR

Sichtprüfung und Funktionskontrolle der Leuchten, Signalprüfung (Leuchtenstatus)

nach Gefährdungsbeurteilung / Vorgabe

Prüfprotokoll

Anpassungsprüfung

ASR A3.4 §9.4(1)

Abgleich des Leuchtenkonzepts mit aktuellen Flächen und Nutzungsanforderungen

anlassbezogen

Änderungsnachweis

Mängelbeseitigung

ASR A3.4 §9.4(1)

Sachgerechte Behebung festgestellter Mängel

unverzüglich

Maßnahmenprotokoll

Optische Sicherheitsleitsysteme – ASR A2.3

  • ASR A2.3 §8.4: Beurteilung, ob ein OSLS über die Rettungs- und Sicherheitsbeleuchtung hinaus erforderlich ist (z.B. bei komplexen Fluchtwegen oder Rauchentwicklung).

  • ASR A2.3 §8.4.1 Abs. 8: Regelmäßige Instandhaltung und Funktionsprüfung der OSLS-Komponenten (z.B. Bodenmarkierungen, Leitstreifen); erkannte Mängel sind umgehend zu beheben.

Schritt

Inhalt

Intervall

Nachweis

Bedarfsermittlung

Kriterienkatalog / Gefährdungsbeurteilung

anlassbezogen

Bewertungsbogen

Funktionsprüfung

Durchgängigkeit, Helligkeit, Sichtbarkeit der Leitmarkierungen

gemäß Prüfplan

Prüfprotokoll

Instandhaltung

Reinigung, Austausch defekter Elemente, Befestigungskontrolle

gemäß Wartungsplan

Wartungsbericht

Prüfungen Sicherheitsbeleuchtung – VDE 0108-100

  • Erstprüfung: Vor Inbetriebnahme der Anlage ist eine Erstprüfung durch einen Elektrofachbetrieb durchzuführen (Überprüfung auf vollständige Funktion, Autonomiezeiten, Dokumentation).

  • Wartung: Regelmäßige Instandhaltung der Komponenten (Zentralbatterien, Notstromgeräte, Leitungen) entsprechend den Herstellerangaben.

  • Wiederkehrende Prüfungen: Periodische Sicht- und Funktionstests gemäß objektspezifischem Prüfplan mit entsprechender Dokumentation (Logbuch oder CAFM).

Prüffeld

Prüfumfang

Intervall

Verantwortlich

Nachweis

Erstprüfung

Vollständigkeit der Anlage, Funktionsprüfung, Autonomietest

vor IBN

E-Fachfirma

Inbetriebnahmeprotokoll

Wiederkehrend

Sicht-/Funktionskontrolle der Leuchten und Anlagen, Batterien/Netzteile prüfen

gemäß VDE-Plan

E-Fachfirma

Prüfprotokoll/Logbuch

Dokumentation

Führung von Logbuch oder CAFM-Protokoll

laufend

Betreiber/FM

Dokumentations-Export

Verkehrssicherheit baulicher Anlagen – HBauO (HH)

  • Sichere Befestigung aller Leuchten, Tragschienen und OSLS-Elemente (Tragfähigkeit, keine schwingungsbedingte Lockerung).

  • Standsichere Masten und Träger: Insbesondere für Außenbefeuerung und Sonderleuchten.

  • Sichere Zugänge und Arbeitsplätze für Wartungs- und Prüfaufgaben (statische Tritte, Podeste, Anschlagmöglichkeiten).

  • Brandschutzabstände: Einhaltung der vorgeschriebenen Abstände zu brennbaren Materialien.

  • Schutz gegen herabfallende Teile: Einsatz von Sicherungsseilen oder Spezialclips an schweren Leuchten.

  • Kennzeichnung und Absperrung betroffener Bereiche während Installations- oder Wartungsarbeiten.

Bereich

Prüfinhalt

Intervall

Nachweis

Befestigungen

Tragfähigkeit, Lockerung, Schwingung

jährlich

Checkliste

Zugänge

Tritte, Podeste, PSA-Anschlagpunkte

jährlich

Begehungsprotokoll

Schutz gegen Herabfallen

Sicherungsseile, Clip-/Safety-System

jährlich

Fotodokumentation

Facility

Tätigkeitsfelder (Mindestumfang)

Ergebnis/Kriterium

Nachweis

Allgemeinbeleuchtung

Sichtprüfung mechanischer Teile; Reinigung der Leuchten; elektrische Sichtprüfungen; Funktionsproben; Dokumentation

Funktionsfähigkeit; Farbwiedergabe/Flimmerfreiheit gemäß GBU/ASR

Wartungsprotokoll

Sicherheitsbeleuchtung

Sichtprüfung der Leuchten; Batterien/Netzteile prüfen; Überwachungsfunktionen testen; Funktionsproben

Volle Einsatzbereitschaft; konsistente Protokolle gemäß VDE-Prüfplan

Prüf- und Wartungsprotokoll

445.50 Sonderbeleuchtung

Sichtkontrolle; Funktionsprüfung (z.B. Leuchtreklame); Befestigungs- und Steuerungscheck

Sicherer Zustand ohne Gefährdung

Protokoll / Foto-Dokumentation

Integrierter Prüf- und Messplan (Allgemein- / Sicherheitsbeleuchtung / OSLS)

Für eine effiziente Planung wird ein integrierter Jahresprüfplan aufgestellt. Dieser verknüpft die Intervalle für Allgemeinbeleuchtung, Sicherheitsbeleuchtung, OSLS und ElektroG-Pflichten (Leuchtmittelentsorgung). Ein beispielhafter Gerüstplan könnte wie folgt aussehen: