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Leistungsbeschreibung Lichttechnik

Facility Management: Licht » Ausschreibung » Leistungsbeschreibung

Leistungsbeschreibung: Betriebsführung und Instandhaltung

Leistungsbeschreibung: Technische Betriebsführung und Instandhaltung von Beleuchtungs- und Sicherheitsbeleuchtungsanlagen

Unsere Aufzugsanlagen sind ein unverzichtbares Verkehrsmittel für den sicheren Personen- und Lastentransport im Gebäude. Ihre sichere, jederzeit verfügbare und normgerechte Funktionsfähigkeit hat oberste Priorität, da Ausfälle oder Unfälle nicht nur die Erreichbarkeit und Betriebsabläufe stören, sondern auch erhebliche Sicherheits-, Haftungs- und Barrierefreiheitsrisiken nach BetrSichV, ArbStättV sowie der DIN EN 81-Reihe und DIN EN 13015 mit sich bringen können.

Leistungsbeschreibung für Licht-Ausschreibung

Leistungsumfang und Aufgabenbeschreibung

Der Auftragnehmer übernimmt im Rahmen dieses einen Loses die vollständige technische Betriebsführung und Instandhaltung aller im Vertrag erfassten lichttechnischen Anlagen des Auftraggebers (z. B. Innen- und Außenbeleuchtung, Not- und Sicherheitsbeleuchtung, Beleuchtung von Flucht- und Rettungswegen, lichttechnische Steuer- und Regelungssysteme). Dies umfasst sämtliche Aufgaben, die notwendig sind, um einen sicheren, gesetzeskonformen, energieeffizienten und störungsfreien Betrieb der Beleuchtungsanlagen sicherzustellen.

Übernahme der Betreiberpflichten gemäß deutschem Recht

Eine zentrale Anforderung dieser Leistungsbeschreibung ist, dass der Auftragnehmer die Betreiberpflichten im Zusammenhang mit den lichttechnischen Anlagen weitestmöglich übernimmt und im Auftrag des Anlagenbetreibers (Auftraggebers) erfüllt. In Deutschland obliegen einem Betreiber von Arbeitsmitteln und elektrischen Anlagen (hier: Beleuchtungsanlagen einschließlich Not- und Sicherheitsbeleuchtung) umfangreiche Pflichten aus Gesetzen und Verordnungen – z. B. aus BetrSichV, ArbSchG, ArbStättV (insb. ASR A3.4 „Beleuchtung“), DGUV Vorschrift 3 sowie einschlägigen DIN EN- und DIN VDE-Normen – für sichere Bereitstellung, Prüfung, Instandhaltung, Dokumentation und Organisation. Durch diesen Vertrag wird die operative Umsetzung dieser Pflichten auf den Auftragnehmer übertragen. Wichtig: Die letztendliche Verantwortung des Betreibers bleibt unberührt (der Auftraggeber wird die Auswahl und Überwachung des Auftragnehmers sorgfältig vornehmen, siehe u. a. VDI 3810 zur Delegation), jedoch übernimmt der Auftragnehmer vertraglich und faktisch die Erfüllung der delegierten Aufgaben.

Konkret bedeutet dies u. a.:

  • Sicherstellung der Arbeitssicherheit und Rechtskonformität: Der Auftragnehmer führt alle Leistungen so aus, dass die Anforderungen an Beleuchtung und elektrische Sicherheit dauerhaft eingehalten werden. Er betreibt die Beleuchtungsanlagen nur in sicherem, geprüftem Zustand, behebt Mängel zeitnah und minimiert Gefährdungen (z. B. unzureichende Beleuchtungsstärken, ausgefallene Leuchten in Fluchtwegen, defekte Sicherheitsbeleuchtung). Sicherheitsrelevante Abweichungen identifiziert er im Rahmen von Inspektion und Wartung und schlägt Abhilfemaßnahmen vor bzw. setzt diese im vereinbarten Umfang um.

  • Gefährdungsbeurteilung und Sicherheitsmanagement: Der Auftragnehmer arbeitet auf Basis der vom Auftraggeber erstellten Gefährdungsbeurteilung für Beleuchtung und elektrische Anlagen. Er kennt die darin definierten Schutzmaßnahmen (z. B. erhöhte Anforderungen in Feucht- und Außenbereichen, Vorgaben für Not- und Sicherheitsbeleuchtung), hält die festgelegten Prüffristen ein und meldet neue oder geänderte Gefährdungen (z. B. durch geänderte Nutzung oder Fluchtwege). Er schult sein Personal in den vor Ort geltenden Sicherheits- und Elektrosicherheitsregeln und erstellt erforderliche Arbeits- und Betriebsanweisungen für Arbeiten an Beleuchtungsanlagen. Auftraggeber und Auftragnehmer überprüfen gemeinsam regelmäßig die Wirksamkeit der Maßnahmen.

  • Organisation der Prüf- und Instandhaltungsverpflichtungen: Der Auftragnehmer organisiert eigenständig alle vorgeschriebenen Prüfungen und Instandhaltungsmaßnahmen gemäß BetrSichV, ArbStättV/ASR A3.4 und DGUV Vorschrift 3. Er plant, terminiert und führt u. a. wiederkehrende elektrische Prüfungen, Funktionsprüfungen der Not- und Sicherheitsbeleuchtung (z. B. nach DIN EN 1838, DIN VDE 0108, DIN EN 50172), Reinigung und Wartung von Leuchten sowie den Austausch von Verschleißteilen durch. Der Auftraggeber gibt erforderliche Sperrzeiten frei und behält eine Kontrollfunktion. Der Auftragnehmer dokumentiert alle Maßnahmen und stellt dem Auftraggeber Übersichten über durchgeführte und anstehende Prüfungen zur Verfügung.

  • Fachkundige Auswahl der Prüfer und Fachkräfte: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass Prüfungen und sicherheitsrelevante Arbeiten nur durch qualifiziertes Personal erfolgen. Prüfungen dürfen ausschließlich von zur Prüfung befähigten Personen gemäß TRBS 1203 für elektrische Gefährdungen und Elektrofachkräften nach DIN VDE 1000-10 durchgeführt werden. Bei Bedarf beauftragt der Auftragnehmer externe Prüfsachverständige. Qualifikationsnachweise (z. B. Schulungszertifikate, Fortbildungen, Unterweisungen zur Elektrosicherheit) werden aktuell gehalten und auf Verlangen vorgelegt. Spezialaufgaben, insbesondere an Anlagen der Sicherheitsbeleuchtung (zentrale Batterieanlagen o. Ä.), werden nur durch entsprechend geschulte Fachkräfte ausgeführt.

  • Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflichten: Im Rahmen der Wartungs- und Prüftätigkeiten achtet der Auftragnehmer auch auf die Erfüllung der Verkehrssicherungspflichten im Zusammenhang mit der Beleuchtung. Er kontrolliert insbesondere die ausreichende und normgerechte Beleuchtung von Verkehrswegen, Treppen, Arbeitsplätzen und Fluchtwegen, die Intaktheit von Leuchtengehäusen und Schutzvorrichtungen sowie die erkennbare Kennzeichnung der Notbeleuchtung. Festgestellte Mängel meldet er dem Auftraggeber und bietet deren Beseitigung im Rahmen des Auftrags an (kleinere Maßnahmen werden direkt umgesetzt, größere Anpassungen dem Auftraggeber zur Entscheidung vorgelegt).

  • Übernahme der Melde- und Aufbewahrungspflichten: Der Auftragnehmer führt im Auftrag des Betreibers alle erforderlichen Prüf-, Mess- und Wartungsnachweise (z. B. Prüfprotokolle nach DGUV Vorschrift 3, Funktionsprüfungen der Notbeleuchtung, Beleuchtungsstärkemessungen) und archiviert diese fristgerecht. Er unterstützt den Auftraggeber bei der Erfüllung etwaiger Meldepflichten (z. B. bei Unfällen oder Beinaheunfällen mit Bezug zur Beleuchtung oder Elektrosicherheit) und stellt bei Prüfungen durch Behörden, Berufsgenossenschaften oder Auditoren die erforderliche Dokumentation bereit und erteilt fachliche Auskünfte.

  • Beratung in Betreiberfragen: Der Auftragnehmer beobachtet relevante Änderungen in Regelwerken und Normen (z. B. ASR A3.4, DIN EN 12464-1/-2, DIN EN 1838, DIN VDE- und DGUV-Regeln) und informiert den Auftraggeber über Handlungsbedarf, etwa geänderte Prüffristen oder neue Anforderungen an Beleuchtungsniveaus. Er berät bei der Beschaffung oder Umrüstung von Beleuchtungsanlagen (z. B. LED-Umrüstungen) aus Sicht der Betreiberpflichten, insbesondere zu Konformitätserklärungen, CE-Kennzeichnung, Dokumentation und etwaigen Abnahmen.

In Summe fungiert der Auftragnehmer als verlässlicher Partner, der dem Auftraggeber den Großteil der praktischen Betreiberverantwortung für die Beleuchtungsanlagen abnimmt.

Der Auftraggeber konzentriert sich auf Auswahl, Vertragssteuerung und Kontrolle (Stichproben, Reporting, Audits), während der Auftragnehmer das Tagesgeschäft der Instandhaltung und Prüfungen übernimmt und transparent berichtet.

Durch die vertragliche Fixierung der Leistungen und Pflichten ist eindeutig geregelt, welche Betreiberaufgaben der Auftragnehmer als Delegationsempfänger übernimmt und dass er für deren ordnungsgemäße Erfüllung einsteht. So wird das Risiko von Pflichtverletzungen und Haftungsfolgen für den Auftraggeber reduziert. Der Auftragnehmer setzt sein Fachwissen und seine Organisation ein, um einen sicheren, normgerechten, energieeffizienten und wirtschaftlichen Betrieb der Beleuchtungsanlagen mit hoher Verfügbarkeit sicherzustellen.

Montage einer Beleuchtungsanlage

Diese Leistung umfasst die fachgerechte Montage einer neuen lichttechnischen Anlage am Einsatzort. Hierzu gehören u. a. das Montieren von Leuchten (Innen- und Außenbeleuchtung, Not- und Sicherheitsbeleuchtung, Fluchtwegbeleuchtung), das Anbringen von Befestigungssystemen (Schienen, Masten, Tragschienen), das Verlegen und Anschließen der Stromversorgung (z. B. Leitungen, Kabeltrassen, Stromschienen) sowie die Installation von Betriebsgeräten und Steuer-/Regelungskomponenten (z. B. DALI, KNX, Präsenz- und Tageslichtsensoren). Abschließend erfolgen Funktionsprüfungen, Messungen der elektrischen Sicherheit (z. B. nach DIN VDE 0100-600, DGUV Vorschrift 3) sowie stichprobenartige Kontrollen der Beleuchtungsstärken gemäß den einschlägigen Normen (z. B. DIN EN 12464-1/-2, bei Sicherheitsbeleuchtung DIN EN 1838).

Die Montage erfolgt durch qualifiziertes Fachpersonal (Elektrofachkräfte) gemäß Herstellerunterlagen und unter Beachtung aller relevanten Sicherheits- und Elektrovorschriften (u. a. BetrSichV, ArbStättV/ASR A3.4 „Beleuchtung“, DIN VDE-Normen, DGUV Vorschrift 3). Bauseitig sind geeignete Befestigungsflächen, Kabelwege und Einspeisepunkte bereitzustellen. Die Erstinbetriebnahme der Beleuchtungsanlage einschließlich der Not- und Sicherheitsbeleuchtung sowie die erforderliche Erstprüfung werden im Anschluss durchgeführt und dokumentiert. Eine Montage ist auch unter erschwerten örtlichen Bedingungen (z. B. beengte Platzverhältnisse, große Montagehöhen) möglich; hierfür kann zusätzlicher Einsatz von Arbeitsbühnen oder anderem Hebezeug erforderlich sein (gesondert zu vereinbaren).

Demontage einer Beleuchtungsanlage

Diese Leistung beinhaltet den fachgerechten Rückbau (Demontage) einer bestehenden Beleuchtungsanlage innerhalb einer Liegenschaft. Hierbei werden Leuchten, Tragschienen, Maste, Stromschienen, Kabel/Leitungen und zugehörige Betriebsgeräte systematisch und sicherheitsgerecht demontiert. Die Arbeiten erfolgen segmentweise und so, dass die sichere Handhabung schwerer oder hoch montierter Komponenten (z. B. Mastleuchten, Hallenleuchten) gewährleistet ist. Auf Wunsch können demontierte Komponenten transportsicher verpackt oder zur Wiederverwendung vorbereitet werden.

Vor Beginn der Demontage wird die Anlage allpolig vom Netz getrennt, gegen Wiedereinschalten gesichert und spannungsfrei geprüft (Freischalt-, Sicherungs- und Prüfmaßnahmen gemäß DIN VDE 0105-100). Die Rückbauarbeiten erfolgen so, dass die Bausubstanz möglichst nicht beschädigt wird und – bei geplanter Wiederverwendung – Leuchten und Komponenten schonend behandelt werden. Die Entsorgung oder Verwertung der ausgebauten Teile ist nicht Bestandteil dieser Position (kann jedoch gesondert vereinbart werden). Die Demontage von Beleuchtungsanlagen unterschiedlicher Fabrikate ist möglich, da herstellerunabhängig gearbeitet wird.

Umbau/Versetzung einer Beleuchtungsanlage

Diese Leistung umfasst die Änderung oder Versetzung einer vorhandenen Beleuchtungsanlage. Dazu zählen u. a. LED-Umrüstungen (Ersatz konventioneller Leuchten/Betriebsmittel durch LED-Systeme), Anpassung der Beleuchtungsstärken und Leuchtenanordnung (z. B. aufgrund neuer Nutzung), Ergänzung oder Veränderung der Not- und Sicherheitsbeleuchtung, Umstellung oder Erweiterung der Lichtsteuerung (z. B. von konventioneller Schaltung auf präsenz- oder tageslichtabhängige Regelung, DALI/KNX), Versetzen von Leuchten in andere Zonen sowie Anpassungen der Einspeisung und Kabelwege. Hierfür werden bestehende Komponenten demontiert, angepasst oder ersetzt und anschließend fachgerecht wieder montiert und angeschlossen.

Alle Umbauarbeiten werden auf Basis der Anforderungen des Auftraggebers geplant; vor Ausführung erfolgt eine technische Beratung, ggf. mit Aktualisierung von Beleuchtungsberechnungen (z. B. nach DIN EN 12464-1/-2) und eines Sicherheitsbeleuchtungskonzepts (DIN EN 1838, DIN VDE 0108). Bei größeren Änderungen (z. B. relevanter Leistungsänderung, Änderung der Sicherheitsbeleuchtung) können statische und elektrotechnische Nachweise bzw. Freigaben von Hersteller, Planer oder Sachverständigen erforderlich sein. Nach wesentlichen oder sicherheitsrelevanten Änderungen im Sinne der BetrSichV § 14 (prüfpflichtige Änderungen) darf die Beleuchtungsanlage erst nach erneuter Prüfung durch eine befähigte Person / Elektrofachkraft und – falls behördlich oder sonstig gefordert – durch einen externen Sachverständigen wieder in Betrieb genommen werden. Diese Abnahme ist nicht Bestandteil der reinen Umbaumaßnahme und gesondert zu beauftragen.

Prüfung nach prüfpflichtiger Änderung oder Modernisierung

Werden an einer Beleuchtungsanlage wesentliche Änderungen oder Modernisierungen vorgenommen (z. B. grundlegende LED-Umrüstung, Erweiterung oder Erneuerung der Not- und Sicherheitsbeleuchtung, Änderung der Schutzkonzepte oder der elektrischen Infrastruktur), ist vor Wiederinbetriebnahme eine erneute Prüfung erforderlich. Diese Leistung umfasst die Prüfung nach prüfpflichtiger Änderung. Zunächst bewertet der Dienstleister, ob die geplante Maßnahme als „wesentliche Änderung“ im Sinne von BetrSichV/DGUV Vorschrift 3 einzustufen ist. Ist dies der Fall, wird mit dem Betreiber die Durchführung der erforderlichen Prüfung abgestimmt. Während der Umrüstung kann es sinnvoll sein, eine Vorprüfung (z. B. durch eine befähigte Person oder einen Sachverständigen für Sicherheitsbeleuchtung) vorzusehen.

Nach Abschluss der Änderung erfolgt eine umfassende Endprüfung. Diese umfasst insbesondere die elektrische Prüfung nach DIN VDE 0100-600 bzw. DIN VDE 0105-100, Funktions- und Betriebsdauertests der Not- und Sicherheitsbeleuchtung nach DIN EN 1838, DIN VDE 0108 und ggf. DIN EN 50172 sowie stichprobenartige Kontrollen der Beleuchtungsstärken und Gleichmäßigkeit nach DIN EN 12464. Die rechtliche Grundlage ergibt sich aus BetrSichV § 14 und DGUV Vorschrift 3, die Prüfungen nach Änderungen fordert. Die Prüfung wird durch eine zur Prüfung befähigte Person/Elektrofachkraft und – sofern erforderlich – durch einen externen Sachverständigen durchgeführt. Im Ergebnis wird ein Prüfbericht erstellt, der die sichere Wiederinbetriebnahme dokumentiert, ggf. mit Aktualisierung von Prüfplaketten und Anlagendokumentation. Änderungen und neue Prüfintervalle fließen in die Gefährdungsbeurteilung und Wartungsplanung ein, sodass der Betreiber nachweisen kann, dass die Beleuchtungsanlage auch nach Modernisierung den Vorschriften entspricht und sicher betrieben werden kann.

Inbetriebnahme der Beleuchtungsanlage (Erstinbetriebnahme)

Die Erstinbetriebnahme einer neu montierten Beleuchtungsanlage umfasst die fachkundige Prüfung, Einstellung und Parametrierung aller Funktionen und Betriebsarten nach Abschluss der Montage. Ziel ist es, die sichere und normgerechte Betriebsbereitschaft der Anlage sicherzustellen, insbesondere im Hinblick auf Beleuchtungsstärken, elektrische Sicherheit und Funktionsfähigkeit der Not- und Sicherheitsbeleuchtung.

Hinweise:

  • Die Inbetriebnahme erfolgt erst nach erfolgreicher Montage der Beleuchtungsanlage und vor der offiziellen Abnahme bzw. Dokumentation der Erstprüfung nach DIN VDE und DGUV Vorschrift 3.

  • Sie stellt sicher, dass die Anlage technisch einwandfrei, elektrisch sicher und betriebsbereit ist; notwendige Feinabstimmungen (z. B. Szenen, Dimmwerte, Sensorparameter) können unmittelbar vorgenommen werden.

  • Das Betriebspersonal kann bei der Inbetriebnahme anwesend sein, um eine erste Einweisung in die Bedienung, Szenensteuerung und die grundlegenden Funktionen der Beleuchtung und der Not-/Sicherheitsbeleuchtung zu erhalten.

  • Voraussetzung für die Erstinbetriebnahme ist, dass alle bauseitigen Anschlüsse (z. B. Einspeisung, vorgelagerte Verteilungen, Datenleitungen für DALI/KNX) fertiggestellt, geprüft und betriebsbereit sind.

  • Wichtig: Die ggf. gesetzlich bzw. normativ erforderliche formale Abnahmeprüfung durch eine zur Prüfung befähigte Person oder einen externen Sachverständigen (z. B. im Bereich Sicherheitsbeleuchtung nach DIN EN 1838, DIN VDE 0108) ist nicht Bestandteil dieser Leistung und wird separat durchgeführt (siehe unten).

Teilnahme an der Erstinbetriebnahme: Sie umfasst im Wesentlichen folgende Schritte und Prüfungen:

  • Teilnahme an Funktionstest und Einstellung: Durchführung und Begleitung der Funktionsprüfung sämtlicher Leuchtenkreise, Not- und Sicherheitsbeleuchtung, Steuer- und Regelungskomponenten (z. B. Präsenz- und Tageslichtsensoren), inkl. Einstellung von Szenen, Schalt- und Dimmfunktionen.

  • Teilnahme an Funktions- und Betriebsdauertest der Sicherheitsbeleuchtung: Begleitung von Funktions- und – soweit vorgesehen – Betriebsdauertests der Not- und Sicherheitsbeleuchtung gemäß DIN EN 1838, DIN VDE 0108 und den Vorgaben des Betreibers (z. B. automatischer Testeinrichtungen).

  • Teilnahme an: Einstellung der Schutz- und Sicherungseinrichtungen: Kontrolle und ggf. Mitwirkung bei der Einstellung von Schutz- und Überwachungseinrichtungen (z. B. Überstromschutzeinrichtungen, Isolationsüberwachung, Überwachung der Sicherheitsbeleuchtung), sodass die Anlage innerhalb der zulässigen Betriebs- und Belastungsgrenzen arbeitet.

  • Teilnahme an Überprüfung auf Einsatzzweck: Überprüfung, ob die Beleuchtungsanlage für den vorgesehenen Einsatzzweck geeignet ist und im geplanten Betriebsumfeld (Arbeitsplätze, Verkehrswege, Flucht- und Rettungswege) die geforderten Beleuchtungsniveaus und Sicherheitsanforderungen gemäß ASR A3.4 und DIN EN 12464 erfüllt.

  • Teilnahme an Feinjustierung aller Komponenten: Test und Feinabstimmung aller relevanten Komponenten (z. B. Vorschaltgeräte, Dimmer, Sensorik, Steuerzentralen, Not-Aus-/Sicherheitsfunktionen) zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen, stabilen und nutzerorientierten Betriebs der Beleuchtungsanlage.

Prüfbuchführung je Beleuchtungsanlage (Einrichten, Führen und Nachweise)

Für jede sicherheitsrelevante Beleuchtungsanlage (insbesondere Not- und Sicherheitsbeleuchtung, Beleuchtung von Flucht- und Rettungswegen sowie zentrale Lichtverteil- und Steuersysteme) wird ein Prüfbuch eingerichtet und kontinuierlich gepflegt. Das Prüfbuch kann in Papierform oder digital geführt werden und dient als zentrales Dokument zur Erfassung aller Prüfungen, Inspektionen und Wartungsmaßnahmen der Beleuchtungsanlage. Sämtliche vorgeschriebenen Prüfungen – z. B. Erstprüfungen und wiederkehrende elektrische Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3, Funktions- und Betriebsdauertests der Sicherheitsbeleuchtung, außerordentliche Prüfungen nach Störungen oder Umbauten – werden mit Datum, Prüfer, Ergebnis und festgestellten Befunden im Prüfbuch dokumentiert. Auch identifizierte Mängel und deren fristgerechte Beseitigung werden nachvollziehbar erfasst. Durch die lückenlose Führung des Prüfbuchs entsteht eine transparente Prüfhistorie, aus der der technische Zustand, die Nutzung und die Entwicklung der Anlage über die Zeit ersichtlich sind. Dies erleichtert es externen Prüfern, Sachverständigen oder Aufsichtsbehörden, sich ein Bild vom Prüf- und Wartungszustand zu machen. Vor anstehenden Prüfungen kann die befähigte Person anhand des Prüfbuchs Hinweise auf mögliche Schwachstellen oder wiederkehrende Störungen erkennen.

Die Dokumentation von Prüfungen ist für elektrische Anlagen und Beleuchtungseinrichtungen gemäß BetrSichV, DGUV Vorschrift 3 und DIN VDE 0105-100 verpflichtend vorgeschrieben. Mit dieser Leistung wird der Betreiber von der administrativen Aufgabe entlastet – der Dienstleister übernimmt das fortlaufende Eintragen aller Prüfberichte, Wartungsnachweise und behördlich geforderten Dokumentationen in das Prüfbuch bzw. das digitale Anlagenregister. Somit ist das Unternehmen jederzeit in der Lage, z. B. gegenüber Berufsgenossenschaft, Aufsichtsbehörde oder Auditoren die Einhaltung aller Prüfvorschriften nachzuweisen. Im Rahmen der Prüfbuchführung wird zudem eine Mängelverfolgung aufgebaut: Offene Mängel und Fristen zu deren Beseitigung sind klar ersichtlich, und der Betreiber wird rechtzeitig an fällige Maßnahmen erinnert.

Abnahmeprüfung vor erster Inbetriebnahme

Bevor eine neue Beleuchtungsanlage – insbesondere Not- und Sicherheitsbeleuchtung und Beleuchtung von Flucht- und Rettungswegen – erstmals in den regulären Betrieb übergeht, muss sie einer normgerechten Abnahmeprüfung unterzogen werden. Diese Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme erfolgt auf Basis von § 14 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), DGUV Vorschrift 3 sowie den einschlägigen DIN VDE- und DIN EN-Normen (u. a. DIN VDE 0100-600, DIN VDE 0105-100, DIN EN 12464, DIN EN 1838) durch eine zur Prüfung befähigte Person bzw. Elektrofachkraft und – sofern baurechtlich oder vom Betreiber gefordert – durch einen externen Sachverständigen. Dabei werden alle sicherheitsrelevanten Funktionen, die elektrische Sicherheit, die korrekte Ausführung der Installation und die erforderliche technische Dokumentation geprüft.

Prüfungsumfang der Abnahme: Inhalte der Abnahmeprüfung sind unter anderem:

  • Dokumenten- und Unterlagenprüfung: Überprüfung aller technischen Unterlagen (Schaltpläne, Stromlaufpläne, Beschreibungen der Not- und Sicherheitsbeleuchtung, Bedienungsanleitungen, Wartungshinweise) auf Vollständigkeit, Nachvollziehbarkeit und Übereinstimmung mit der ausgeführten Anlage.

  • Visuelle und funktionale Inspektion: Sicht- und Funktionsprüfung der montierten Beleuchtungsanlage, einschließlich Kontrolle von Leuchten, Kabelwegen, Befestigungen, Schutzmaßnahmen und Beschilderungen (z. B. Rettungszeichenleuchten) auf ordnungsgemäßen Zustand, fachgerechte Montage und korrekte Kennzeichnung von Stromkreisen und Sicherheitsbeleuchtung.

  • Belastungs- und Funktionsprüfung: Durchführung der elektrischen Erstprüfung nach DIN VDE 0100-600 (z. B. Isolationswiderstand, Schleifenimpedanz, Schutzmaßnahmen) sowie Funktions- und ggf. Betriebsdauertests der Not- und Sicherheitsbeleuchtung nach DIN EN 1838 und DIN VDE 0108. Dabei wird überprüft, ob die Beleuchtung die vorgesehenen Beleuchtungsstärken, Betriebszeiten und Umschaltfunktionen (Netz-/Batteriebetrieb) sicher einhält.

  • Überprüfung der Sicherheitseinrichtungen: Kontrolle aller sicherheitsrelevanten Einrichtungen (z. B. Überstromschutzeinrichtungen, Fehlerstromschutzschalter, Überwachungseinrichtungen für Sicherheitsbeleuchtung, automatische Testsysteme, zentrale Batterieanlagen) auf korrekte Funktion und richtige Einstellung.

  • Einhaltung von Vorschriften: Bewertung, ob die Beleuchtungsanlage den geltenden Regeln der Technik, den Arbeitsstättenanforderungen (ASR A3.4 „Beleuchtung“) sowie den einschlägigen elektrotechnischen Normen und Unfallverhütungsvorschriften entspricht.

  • Abschluss und Dokumentation: Formeller Abschluss der Prüfung mit Freigabe der Anlage für den Betrieb bei erfolgreich bestandener Prüfung. Die Beleuchtungsanlage wird für den bestimmungsgemäßen Gebrauch freigegeben; ein Prüfvermerk (z. B. Prüfplakette an Verteilung/Testgerät) wird gut sichtbar angebracht und ein Eintrag der Prüfung im Prüfbuch der Beleuchtungsanlage vorgenommen. Anschließend erfolgt die Übergabe der Prüfergebnisse an den Betreiber.

Hinweise:

  • Der Auftragnehmer (z. B. Elektrofachbetrieb oder Systemlieferant) organisiert die Abnahmeprüfung durch eine zur Prüfung befähigte Person bzw. – sofern erforderlich – durch einen geeigneten externen Sachverständigen in Abstimmung mit dem Auftraggeber.

  • Die Abnahmeprüfung vor Erstinbetriebnahme ist zwingende Voraussetzung für den ersten produktiven Betrieb der Beleuchtungsanlage und insbesondere der Not- und Sicherheitsbeleuchtung. Nach wesentlichen Änderungen an der Anlage (z. B. umfangreiche LED-Umrüstung, Änderung des Sicherheitsbeleuchtungskonzepts) ist eine erneute Prüfung nach § 14 BetrSichV erforderlich, um die Sicherheit weiterhin zu gewährleisten.

  • Idealerweise erfolgt die Abnahme direkt im Anschluss an die interne Erstinbetriebnahme und Parametrierung. Dadurch können festgestellte Mängel unmittelbar behoben und die Anlage nach erfolgreicher Abnahme ohne Verzögerung in Betrieb genommen werden.

  • Im Leistungsumfang dieser Position sind die Erstellung des Prüfprotokolls sowie die Übergabe aller relevanten Bescheinigungen/Zertifikate an den Betreiber enthalten. Der Betreiber erhält damit die vollständigen Nachweise über die durchgeführte Prüfung.

  • Vom Prüfer oder Sachverständigen während der Abnahmeprüfung gegebene Hinweise, festgestellte Mängel oder Auflagen sind vom Auftragnehmer umzusetzen. Erforderliche Nachbesserungen oder eine erneute Prüfung nach Mängelbeseitigung sind gesondert zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer zu vereinbaren.

Durch diese umfassende Erstprüfung wird sichergestellt, dass die Beleuchtungsanlage allen maßgeblichen Anforderungen entspricht und sicher betrieben werden kann.

Übergabe und Schulung

Vor der endgültigen Abnahme stellt der Auftragnehmer eine vollständige Übergabedokumentation für die Beleuchtungsanlage bereit. Sie umfasst u. a. Anlagenschemata und Stromlaufpläne, Belegungs- und Stromkreisübersichten, Konfiguration der Lichtsteuerung (z. B. Szenen, Zeitprogramme, DALI-/KNX-Parametrierung), Prüfnachweise der Erstprüfung sowie Wartungs- und Prüfpläne insbesondere für die Not- und Sicherheitsbeleuchtung. Darüber hinaus führt der Auftragnehmer eine Schulung für das Facility-Management- und Betriebspersonal durch. Diese beinhaltet u. a. die Bedienung der Lichtsteuerung und ggf. des Monitoring-Systems (z. B. zentrales Testsystem für Sicherheitsbeleuchtung), das Vorgehen bei Störungen oder Alarmmeldungen, sichere Schalt- und Freischaltvorgänge sowie Grundlagen zur Wartung, Funktionsprüfung und Fehlerdiagnose. Nutzer- und Wartungshandbücher werden übergeben, ebenso Notfall- und Eskalationspläne (z. B. bei Ausfall des zentralen Steuer- oder Testsystems). Damit ist das FM-Personal in der Lage, die Beleuchtungsanlage, einschließlich Not- und Sicherheitsbeleuchtung, sicher zu bedienen, regelmäßige Prüfungen anzustoßen und im Bedarfsfall erste Maßnahmen einzuleiten.

Abnahme und kontinuierliche Verbesserung

Nach Nach der Implementierung der Beleuchtungsanlage führen Auftraggeber und Auftragnehmer gemeinsame Abnahmetests (z. B. Site Acceptance Test, SAT) durch, um die Funktionsfähigkeit, die Einhaltung der Beleuchtungsanforderungen und die korrekte Wirksamkeit der Sicherheitsbeleuchtung zu bestätigen. Laufende Betriebsdaten (z. B. Energieverbräuche, Schaltzyklen, Störstatistiken) und Rückmeldungen der Nutzer werden genutzt, um Beleuchtungskonzepte, Schaltzeiten, Szenen und Wartungsstrategien kontinuierlich zu optimieren. Anpassungen von Parametern oder Software-Updates an Steuer- und Überwachungssystemen erfolgen in abgestimmten Zyklen (z. B. halbjährlich oder jährlich) und basieren auf der Auswertung von Betriebs- und Störungsdaten. Dieser Verbesserungsprozess stellt sicher, dass Energieeffizienz, Verfügbarkeit und Nutzerkomfort laufend erhöht werden und neue Erkenntnisse aus dem Betrieb zeitnah in die Beleuchtungsstrategie einfließen..

Wiederkehrende Prüfungen

Es gewährleistet der Auftragnehmer mit dem Management der Prüfungen, dass die Beleuchtungsanlagen – insbesondere Not- und Sicherheitsbeleuchtung sowie Beleuchtung von Flucht- und Rettungswegen – jederzeit den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und keine Prüftermine versäumt werden.

Dies stellt einen zentralen Beitrag zur Übernahme der Betreiberpflichten dar.

Gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen

Neben der laufenden Wartung fallen insbesondere gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen der Beleuchtungsanlagen in den Verantwortungsbereich des Auftragnehmers. Diese Prüfungen sind notwendig, um die Anforderungen der BetrSichV, der DGUV Vorschrift 3, der Arbeitsstättenregeln (ASR A3.4 „Beleuchtung“) sowie der einschlägigen DIN VDE- und DIN EN-Normen zu erfüllen und die Sicherheit der Anlagen zu gewährleisten. Der Auftragnehmer übernimmt die Organisation, Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation aller erforderlichen Prüfungen.

Dazu zählen insbesondere:

  • Erstprüfung vor Inbetriebnahme: Für jede neue Beleuchtungsanlage (oder nach einem größeren Umbau bzw. einer wesentlichen Änderung) ist vor der erstmaligen Inbetriebnahme eine Erstprüfung gemäß § 14 BetrSichV in Verbindung mit DGUV Vorschrift 3 und DIN VDE 0100-600/DIN VDE 0105-100 durchzuführen. Der Auftragnehmer sorgt dafür, dass diese Erstprüfung durch eine zur Prüfung befähigte Person/Elektrofachkraft gemäß TRBS 1203 vorgenommen wird. Soweit bauordnungsrechtlich oder vom Auftraggeber gefordert, kann zusätzlich ein externer Sachverständiger (z. B. für Sicherheitsbeleuchtung nach DIN EN 1838/DIN VDE 0108) hinzugezogen werden. Im Rahmen der Erstprüfung werden u. a. alle sicherheitstechnischen Funktionen der Beleuchtungsanlage, die elektrische Sicherheit, die normgerechte Ausführung (z. B. Beleuchtungsstärken, Sicherheitsbeleuchtung) sowie die Vollständigkeit der technischen Dokumentation überprüft. Die erfolgreiche Abnahme ist durch ein Prüfprotokoll bzw. Inbetriebnahmeprotokoll zu belegen, das vom Auftragnehmer an den Auftraggeber übergeben und im Prüfbuch bzw. Anlagenregister vermerkt wird.

  • Wiederkehrende Prüfungen (Regelprüfungen): Der Auftragnehmer stellt sicher, dass alle relevanten Beleuchtungsanlagen regelmäßigen wiederkehrenden Prüfungen unterzogen werden. Gemäß § 14 BetrSichV in Verbindung mit DGUV Vorschrift 3 und den einschlägigen DIN VDE-Normen sind in angemessenen Intervallen (in der Regel mindestens jährlich, bei kritischen Bereichen oder nach Gefährdungsbeurteilung ggf. häufiger) sicherheitstechnische Prüfungen durchzuführen. Die Gefährdungsbeurteilung und Herstellervorgaben können ein verkürztes Prüfintervall erforderlich machen, insbesondere bei hoher Beanspruchung oder sicherheitskritischen Bereichen (z. B. Flucht- und Rettungswege, Sicherheitsbeleuchtung). Der Auftragnehmer führt einen Prüfplan, der sämtliche Prüftermine aller relevanten Beleuchtungsanlagen beinhaltet und rechtzeitig an bevorstehende Fälligkeiten erinnert. Jede wiederkehrende Prüfung wird von einer zur Prüfung befähigten Person/Elektrofachkraft nach TRBS 1203 durchgeführt. Diese Person kann durch den Auftragnehmer gestellt werden, sofern die Anforderungen an Qualifikation und Unabhängigkeit erfüllt sind. Alternativ kann der Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers eine externe Prüforganisation beauftragen. Entscheidend ist, dass keine Prüffrist versäumt wird und die Prüfungen inhaltlich vollständig und normkonform erfolgen.

Der Umfang der Prüfung umfasst mindestens:

  • Sichtprüfung aller relevanten Komponenten der Beleuchtungsanlage auf Schäden, Verschmutzungen, Verformungen, Korrosion oder Verschleiß (z. B. Leuchtengehäuse, Abdeckungen, Befestigungen, Kabel- und Leitungsanlagen, Rettungszeichenleuchten, Beschilderungen).

  • Funktionsprüfung der Schalt-, Dimm- und Steuerfunktionen in allen vorgesehenen Betriebsarten (z. B. Normalbetrieb, Szenen, tageslicht- oder präsenzabhängige Steuerung, Umschaltung auf Ersatz- bzw. Sicherheitsbeleuchtung).

  • Test der sicherheitsrelevanten Einrichtungen: Funktions- und – soweit vorgesehen – Betriebsdauertests der Not- und Sicherheitsbeleuchtung, Prüfung zentraler Batterieanlagen, automatischer Testsysteme und Überwachungseinrichtungen, Kontrolle der Umschaltfunktion bei Netzausfall.

  • Überprüfung der elektrischen Ausrüstung auf ordnungsgemäßen Zustand (z. B. Isolations- und Schutzmaßnahmen nach DIN VDE 0100-600/DIN VDE 0105-100, Sichtkontrolle der Leitungsanlagen, Funktionsprüfung von Schutzorganen wie Überstrom- und Fehlerstromschutzschaltern, Test von Not-Aus- bzw. Abschaltfunktionen).

  • Durchführung von Funktions- und ggf. Betriebsdauertests mit dokumentierten Prüfergebnissen, einschließlich stichprobenartiger Messung der Beleuchtungsstärken und Gleichmäßigkeit in ausgewählten Bereichen (Arbeitsplätze, Verkehrswege, Flucht- und Rettungswege) nach DIN EN 12464 und DIN EN 1838, um die normgerechte Beleuchtung nachzuweisen.

  • Überprüfung des Prüfbuchs bzw. Anlagenregisters der Beleuchtungsanlage auf Vollständigkeit der Eintragungen sowie Kontrolle, ob bei früheren Prüfungen festgestellte Mängel fristgerecht behoben wurden (siehe Dokumentation und Mängelverfolgung).

Details

  • Prüfung von Komponenten der Beleuchtungsanlage und sicherheitsrelevanten Betriebsmitteln: Im Rahmen der gesetzlichen Prüfpflichten übernimmt der Auftragnehmer die regelmäßig vorgeschriebenen Prüfungen der zur Beleuchtungsanlage gehörenden Betriebsmittel, insbesondere Leuchten (Innen- und Außenbeleuchtung), Not- und Sicherheitsleuchten, zugehörige Betriebsgeräte, Tragschienen, Maste, Stromschienen und Kennleuchten für Flucht- und Rettungswege. Gemäß BetrSichV, DGUV Vorschrift 3 sowie den einschlägigen DIN VDE- und DIN EN-Normen sind diese Arbeitsmittel in festgelegten Intervallen (i. d. R. mindestens jährlich, ggf. kürzer entsprechend Gefährdungsbeurteilung) durch eine befähigte Person zu prüfen. Der Auftragnehmer führt ein Verzeichnis aller relevanten Komponenten der Beleuchtungsanlage und integriert deren Prüftermine in den Prüfplan. Die Prüfung umfasst Sicht- und Funktionskontrollen (z. B. Gehäuseschäden, Korrosion, defekte Abdeckungen, lose Befestigungen, beschädigte Leitungen), die Kontrolle der Funktion und Umschaltung der Not- und Sicherheitsbeleuchtung sowie – falls normativ gefordert – Funktions- und Betriebsdauertests. Geprüfte Betriebsmittel sind eindeutig zu kennzeichnen (z. B. per Protokollbezug oder Kennzeichnung im Anlagenplan/CAFM) und die Prüfungen im jeweiligen Prüfnachweis zu dokumentieren. Mangelhafte oder ablegereife Komponenten (z. B. beschädigte Notleuchten oder sicherheitsrelevante Leitungen) sind vom Auftragnehmer auszusondern und dem Auftraggeber zur Entscheidung über die Ersatzbeschaffung zu melden.

  • Koordination behördlicher Prüfungen: Sofern von Behörden, Brandschutzdienststellen, Berufsgenossenschaften oder anderen Aufsichtsstellen Prüfungen bzw. Begehungen der Beleuchtungsanlage – insbesondere der Not- und Sicherheitsbeleuchtung sowie der Beleuchtung von Flucht- und Rettungswegen – verlangt werden (z. B. im Rahmen von Abnahmen, Brandschauen, Prüfungen nach Schadensereignissen), unterstützt der Auftragnehmer den Auftraggeber bei der Terminierung, Vorbereitung und Durchführung dieser Prüfungen. Er stellt die Anlage prüfbereit, bereitet notwendige Unterlagen (z. B. Prüfprotokolle, Pläne, Nachweise zur Sicherheitsbeleuchtung) vor und begleitet die Prüfung fachkundig.

  • Nachweisführung und Prüfbescheinigungen: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass für jede gesetzlich oder normativ vorgeschriebene Prüfung der Beleuchtungsanlage eine schriftliche Prüfbescheinigung erstellt wird. Diese (Prüfbericht, Prüfprotokoll, Abnahmeprotokoll) enthält mindestens Prüfumfang, Ergebnis, festgestellte Mängel sowie eine Bewertung (z. B. „ohne Mängel, sicher zu betreiben“ oder „Betrieb nur eingeschränkt bis zur Mängelbeseitigung“) und ist von der prüfenden Person zu unterschreiben. Alle Prüfberichte werden dem Auftraggeber übergeben und in der Anlagendokumentation der Beleuchtungsanlage (z. B. Anlagenordner, digitales Prüfbuch/CAFM) hinterlegt. Der Auftragnehmer weist damit nach, dass Prüffristen und Prüfpflichten eingehalten werden.

Mängelbeseitigung aus wiederkehrenden Prüfungen

Mängel, die bei wiederkehrenden Prüfungen festgestellt werden, dokumentiert der Auftragnehmer unverzüglich und meldet sie dem Auftraggeber. Kritische Sicherheitsmängel (z. B. Ausfall oder Fehlfunktion der Not- und Sicherheitsbeleuchtung in Fluchtwegen, erhebliche Isolationsfehler, beschädigte tragende Befestigungen von Leuchten) können dazu führen, dass betroffene Bereiche bis zur Instandsetzung nicht genutzt oder nur eingeschränkt genutzt werden dürfen. Der Auftragnehmer hat solche Mängel – soweit im Leistungsumfang enthalten – kurzfristig zu beheben oder, falls eine direkte Behebung nicht möglich ist, Maßnahmen zur Gefahrenabwehr zu ergreifen (z. B. Sperrung von Bereichen, provisorische Ersatzbeleuchtung) und mit dem Auftraggeber einen Plan zur schnellstmöglichen Reparatur abzustimmen.

Außerordentliche Prüfungen

Zusätzlich zu den regelmäßigen Prüfungen übernimmt der Auftragnehmer die Organisation und Durchführung außerordentlicher Prüfungen der Beleuchtungsanlage nach besonderen Ereignissen. Gemäß BetrSichV § 14 und DGUV Vorschrift 3 sind Arbeitsmittel außerplanmäßig zu prüfen, wenn Ereignisse eintreten, die die Sicherheit beeinflussen können.

Solche Ereignisse sind u. a.:

  • Unfälle oder Schadensfälle mit Bezug zur Beleuchtungsanlage (z. B. Brandereignisse im Bereich von Leuchten, Kurzschlüsse, Stromschläge, herabfallende Leuchten oder Maste, Personenschäden im Zusammenhang mit der Beleuchtung oder deren elektrischer Versorgung).

  • Außergewöhnliche Vorkommnisse wie Überspannungen/Netzstörungen, Wasser- oder Feuchteschäden (z. B. nach Rohrbruch oder Überflutung), extreme Witterungseinflüsse (Sturm, Hagel, Blitzschlag) oder sonstige Einwirkungen, die zu möglichen Beschädigungen an Leuchten, Verkabelung oder tragenden Konstruktionen geführt haben.

  • Wesentliche Änderungen an der Beleuchtungsanlage oder ihrer Umgebung, z. B. umfassende LED-Umrüstungen, Erneuerung oder Erweiterung der Not- und Sicherheitsbeleuchtung, Umbauten der elektrischen Infrastruktur, Änderungen von Flucht- und Rettungswegen mit Anpassung der Sicherheitsbeleuchtung.

In diesen Fällen organisiert der Auftragnehmer unverzüglich die erforderliche außerordentliche Prüfung.

Die Prüfung ist vor der Wiederinbetriebnahme bzw. vor der erneuten Nutzung der betroffenen Bereiche durchzuführen. Je nach Schwere des Ereignisses und gesetzlichen Vorgaben wird sie von einer zur Prüfung befähigten Person (Elektrofachkraft) oder – insbesondere bei schweren Schadensereignissen oder Personenschäden – zusätzlich durch einen Prüfsachverständigen bzw. eine ZÜS oder Sachverständige im Brandschutz vorgenommen. Der Umfang richtet sich nach dem Ereignis und reicht von einer gezielten Prüfung betroffener Komponenten (z. B. Isolationsmessungen, Sichtprüfungen von Leitungen, Befestigungen, Notleuchten) bis zu einer vollständigen Wiederholungsprüfung inkl. Funktions- und Betriebsdauertest der Notbeleuchtung und elektrischer Sicherheitsprüfung nach DIN VDE 0100-600/0105-100. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass alle betroffenen Anlagenteile sorgfältig begutachtet und dokumentiert werden. Die Wiederinbetriebnahme erfolgt erst, wenn die außerordentliche Prüfung keine sicherheitsrelevanten Mängel mehr ergibt bzw. festgestellte Schäden fachgerecht instand gesetzt und nachgeprüft wurden.

Jährliche Sicherheitsprüfung (wiederkehrende Prüfung) der Beleuchtungsanlage

Diese Leistung umfasst die jährliche wiederkehrende Sicherheitsprüfung der Beleuchtungsanlage, insbesondere im Sinne der UVV-/DGUV-Anforderungen (DGUV Vorschrift 3) und BetrSichV § 14. Eine zur Prüfung befähigte Person führt mindestens einmal pro Jahr eine umfassende Sicht- und Funktionsprüfung aller sicherheitsrelevanten Bauteile und Systeme der Beleuchtungsanlage durch. Geprüft werden u. a.: Leuchten, Not- und Sicherheitsbeleuchtung, Tragschienen und Maste, Schutz- und Schaltorgane, Leitungen und Klemmen, Steuer- und Regelungskomponenten (z. B. Sensorik, Steuerzentralen) sowie die Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen (z. B. Überstromschutz, Schutzleiterverbindungen). Die elektrischen Prüfungen richten sich nach den einschlägigen DIN VDE-Normen (z. B. DIN VDE 0100-600, DIN VDE 0105-100), Funktions- und ggf. Betriebsdauertests der Notbeleuchtung nach DIN EN 1838, DIN VDE 0108 und ggf. DIN EN 50172. Ebenso werden Vollständigkeit und Aktualität der Dokumentation (Schaltpläne, Betriebsanleitungen, frühere Prüfprotokolle) überprüft.

Nach Abschluss der Prüfung wird ein Prüfbericht erstellt, der Mängel und Hinweise dokumentiert. Wird die Anlage ohne sicherheitserhebliche Mängel befunden, gilt die Beleuchtungsanlage für den geprüften Zeitraum als sicher betrieben; dies kann durch entsprechende Kennzeichnung (z. B. im Anlagenkennblatt/CAFM) festgehalten werden. Die Prüfung wird in der Anlagendokumentation vermerkt. Werden Mängel festgestellt, werden die notwendigen Instandsetzungsmaßnahmen benannt; kritische Mängel führen dazu, dass betroffene Bereiche erst nach Mängelbeseitigung wieder normal genutzt werden dürfen.

Die jährliche Sicherheitsprüfung unterstützt den Betreiber bei der Erfüllung der Anforderungen aus § 14 BetrSichV sowie TRBS 1201 zu wiederkehrenden Prüfungen. Sie wird ausschließlich von einer befähigten Person im Sinne der TRBS 1203 (Elektrofachkraft mit entsprechender Erfahrung und aktueller Tätigkeit im Bereich der Prüfungen elektrischer Anlagen/Beleuchtungsanlagen) durchgeführt. Durch diese regelmäßige Prüfung wird der sichere Betrieb der Beleuchtungsanlage nachgewiesen; der Prüfbericht dient als Nachweis gegenüber Behörden, Unfallversicherungsträgern und internen Audits und liefert zugleich Hinweise für vorausschauende Instandhaltung.

Außerordentliche Prüfung nach Ereignissen, Schäden oder Stillstand

Wenn ein außergewöhnliches Ereignis die Beleuchtungsanlage beeinträchtigen könnte, ist eine außerordentliche Prüfung erforderlich. Diese Leistung umfasst solche anlassbezogenen Sonderprüfungen. Auslöser sind z. B. Brand- oder Schmorereignisse im Bereich der Beleuchtung, elektrische Störungen (Kurzschluss, Überspannung), mechanische Beschädigungen (herabfallende Leuchten, angefahrene Maste oder Tragschienen), wesentliche Änderungen oder Umrüstungen an der Beleuchtungsanlage (z. B. umfassende LED-Umrüstung, Umbau der Sicherheitsbeleuchtung) oder ein längerer Stillstand von Anlagenteilen (z. B. mehrere Monate außer Betrieb). In all diesen Fällen muss die Beleuchtungsanlage vor Wiederinbetriebnahme durch eine zur Prüfung befähigte Person gründlich untersucht werden. Der Umfang der Prüfung wird an den Anlass angepasst: Nach einem Brandereignis liegt der Fokus z. B. auf Leitungen, Leuchten und Befestigungen im betroffenen Bereich; nach elektrischen Störungen auf Isolationsmessungen, Schutzmaßnahmen und Steuerungskomponenten; nach längerer Stilllegung auf Funktionsprüfungen, Korrosions- und Feuchtigkeitsschäden. Falls erforderlich, werden zusätzliche Prüfverfahren eingesetzt (z. B. weitergehende Isolationsmessungen, Funktions- und Dauerprüfungen der Notbeleuchtung), um verdeckte Schäden auszuschließen.

Ziel der außerordentlichen Prüfung ist es, den aktuellen Sicherheitszustand der Beleuchtungsanlage nach dem Ereignis festzustellen. Der Prüfer beurteilt, ob die Anlage oder betroffene Anlagenteile freigegeben werden können oder ob vor der Freigabe zunächst Instandsetzungs- oder Anpassungsmaßnahmen erforderlich sind. Alle Ergebnisse werden in einem Prüfbericht dokumentiert, einschließlich einer Bewertung etwaiger Restrisiken und ggf. empfohlener Nachprüffristen. Rechtliche Grundlage sind insbesondere § 14 BetrSichV (Prüfungen nach außergewöhnlichen Ereignissen) sowie DGUV Vorschrift 3 für elektrische Anlagen und Betriebsmittel. Die Anlage darf erst nach bestandener außerordentlicher Prüfung und ggf. dokumentierter Freigabe wieder im regulären Betrieb genutzt werden. Die Prüfung und das auslösende Ereignis werden in der Anlagendokumentation (Prüfbuch/CAFM) nachvollziehbar festgehalten.

Sachverständigenprüfung spezieller Beleuchtungsanlagen (z. B. Sicherheits- und Ex-Beleuchtung)

Bestimmte Beleuchtungsanlagen unterliegen – abhängig von Nutzung und Risiko – zusätzlichen Prüfungen durch Sachverständige, insbesondere in Sonderbauten (z. B. Versammlungsstätten, Verkaufsstätten, Krankenhäuser, Hochhäuser) oder in explosionsgefährdeten Bereichen. Diese Leistung umfasst die Organisation und Begleitung solcher besonderen wiederkehrenden Prüfungen durch einen Prüfsachverständigen (z. B. für Brandschutz oder elektrische Anlagen) gemäß einschlägigen bauordnungsrechtlichen Vorschriften der Länder, BetrSichV und ggf. TRBS/DIN VDE. Typische Beispiele sind die Prüfung der Sicherheitsbeleuchtung und der Beleuchtung von Flucht- und Rettungswegen im Rahmen wiederkehrender sicherheitstechnischer Prüfungen oder die Prüfung ex-geschützter Beleuchtungssysteme in ATEX-Zonen.

Der Dienstleister koordiniert die Sachverständigenprüfung, bereitet die Beleuchtungsanlage vor (Sicherstellung der Prüfbarkeit, Bereitstellung von Plänen, Nachweisen und früheren Prüfprotokollen) und begleitet die Prüfung fachkundig. Der Prüfsachverständige führt in der Regel über die normale wiederkehrende Prüfung hinausgehende Kontrollen durch, z. B. Plausibilitätsprüfungen von Lichtberechnungen und Rettungswegkonzepten, stichprobenartige Funktions- und Dauerprüfungen der Sicherheitsbeleuchtung, Überprüfung der Einhaltung bauordnungsrechtlicher Anforderungen, ggf. vertiefte Prüfungen von Befestigungen und elektrischen Schutzmaßnahmen. Nach Abschluss wird ein detaillierter Prüfbericht erstellt. Erfüllt die Anlage die Anforderungen, kann sie ohne Einschränkungen weiter betrieben werden; bei Mängeln können Auflagen, Nutzungsbeschränkungen oder ein vorübergehendes Außerbetriebsetzen einzelner Bereiche bis zur Mängelbeseitigung ausgesprochen werden. Der Dienstleister stellt sicher, dass die relevanten Fristen eingehalten und die Sachverständigenprüfungen im Prüfbuch/CAFM dokumentiert werden.

Wiederholungsprüfung Elektrik (DGUV V3)

Neben der allgemeinen Funktions- und Sicherheitsprüfung der Beleuchtungsanlage ist in regelmäßigen Abständen eine Wiederholungsprüfung der elektrischen Ausrüstung gemäß DGUV Vorschrift 3 erforderlich. Diese Leistung umfasst die wiederkehrende elektrische Prüfung der Beleuchtungsstromkreise, Verteiler, Steuerungen und angeschlossenen Betriebsmittel. In festgelegten Intervallen (in der Regel mindestens jährlich oder gemäß Gefährdungsbeurteilung) führt eine Elektrofachkraft bzw. zur Prüfung befähigte Person eine Sichtprüfung der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel (Kabel, Leitungen, Verbindungen, Schaltgeräte, Verteiler, Notlichtzentralen) sowie Messungen und Funktionsprüfungen durch. Typischerweise werden u. a. Isolationswiderstände, Schutzleiterwiderstände, Auslösefunktionen von Schutzorganen (z. B. RCD/FI), Schleifenimpedanzen und ggf. Erdungsanlagen geprüft; zusätzlich werden Steuer- und Sicherheitseinrichtungen (z. B. Not-Aus, Überwachung der Sicherheitsbeleuchtung) elektrisch getestet.

Nach Abschluss der Wiederholungsprüfung wird ein Prüfprotokoll erstellt, das alle Messwerte, Feststellungen und die Bewertung des Anlagenzustands enthält. Es wird festgehalten, ob die elektrische Anlage mängelfrei ist oder ob Komponenten instandgesetzt oder ausgetauscht werden müssen, um den sicheren Betrieb zu gewährleisten. Die Prüferin/der Prüfer gibt eine Empfehlung für das nächste Prüfintervall unter Berücksichtigung der betrieblichen Beanspruchung, begrenzt durch die gesetzlichen Höchstfristen. Die Prüfung wird in der Anlagendokumentation vermerkt; bei bestandener Prüfung kann eine entsprechende Kennzeichnung (z. B. Prüfaufkleber, Eintrag im Anlagenkennblatt) erfolgen. Mit dieser Leistung unterstützt der Auftragnehmer den Betreiber bei der Erfüllung der Vorschriften der DGUV Vorschrift 3 und der DIN VDE-Normen (z. B. DIN VDE 0100-600, DIN VDE 0105-100).

Jährliche Prüfung sicherheitsrelevanter Komponenten der Beleuchtungsanlage

Zusätzlich zur Gesamtanlage müssen insbesondere sicherheitsrelevante Komponenten wie Not- und Sicherheitsleuchten, Rettungszeichenleuchten, Beleuchtung in Flucht- und Rettungswegen, zugehörige Batterien/Zentralbatterieanlagen, Testeinrichtungen und Schaltgeräte regelmäßig auf ihren sicheren Zustand geprüft werden. Diese Leistung umfasst die jährliche Sicht- und Funktionsprüfung des Bestands an sicherheitsrelevanten Beleuchtungskomponenten. Eine sachkundige Person kontrolliert jedes relevante Betriebsmittel auf äußere Schäden, Verschleiß, Verschmutzung, Korrosion, lose Befestigungen sowie die Lesbarkeit von Kennzeichnungen und Piktogrammen. Es wird geprüft, ob alle vorgeschriebenen Kennzeichnungen (z. B. Rettungswegpiktogramme, Gerätetyp, Nennbetriebsdauer) vollständig und gut erkennbar sind und ob die Leuchten die geforderten Funktionen erfüllen (z. B. Umschaltung in Notbetrieb, vorgegebene Leuchtdauer).

Die Ergebnisse werden in einem Prüfprotokoll festgehalten. Für jede geprüfte Komponente wird dokumentiert, ob sie ohne Einschränkung weiterbetrieben werden kann, ob Mängel vorliegen oder ob sie aus Sicherheitsgründen auszutauschen ist (z. B. beschädigte Rettungszeichenleuchten, altersschwache Batterien). Fehlende oder unleserliche Kennzeichnungen werden – soweit im Leistungsumfang – erneuert bzw. ergänzt. Die geprüften und freigegebenen Komponenten werden im Anlagenverzeichnis/CAFM als „geprüft“ gekennzeichnet. Mit der jährlichen Prüfung erfüllt der Betreiber u. a. die Anforderungen aus BetrSichV, ArbStättV/ASR A3.4, DIN EN 1838 und DIN VDE 0108 bezüglich der Sicherheit und Funktionsfähigkeit der Sicherheitsbeleuchtung. So wird verhindert, dass sicherheitsrelevante Beleuchtungseinrichtungen in kritischem Zustand weiter betrieben werden.

Prüfung von Sicherheits- und Fluchtwegbeleuchtung (sofern im Einsatz)

Wenn in der Liegenschaft Sicherheits- und Fluchtwegbeleuchtung eingesetzt wird – z. B. Rettungszeichenleuchten, Notleuchten in Treppenräumen, Fluren, Versammlungsbereichen oder technischen Betriebsräumen –, ist hierfür eine besonders sorgfältige Prüfung erforderlich. Diese Leistung umfasst die regelmäßige (mindestens jährliche) Prüfung dieser Sicherheitsbeleuchtung durch eine sachkundige, befähigte Person. Geprüft werden u. a. die mechanische Integrität (Gehäuse, Befestigungen, Leitungsführung), die Funktionsfähigkeit der Umschaltung von Normal- auf Notbetrieb, die Einhaltung der geforderten Notbetriebsdauer, die korrekte Ausrichtung der Rettungszeichen sowie die Lesbarkeit und normgerechte Ausführung der Piktogramme. Bei zentralen Sicherheitsbeleuchtungsanlagen werden zusätzlich Batterie- und Ladeeinrichtungen, Umschalteinrichtungen und Überwachungssysteme geprüft.

Ein besonderer Fokus liegt auf der Übereinstimmung mit den brandschutztechnischen und arbeitsstättenrechtlichen Vorgaben (z. B. ASR A3.4, DIN EN 1838, DIN VDE 0108). Zudem wird überprüft, ob Rettungswege vollständig und ohne Unterbrechungen ausgeleuchtet und gekennzeichnet sind und ob ein Rettungs- und Störfallkonzept existiert (z. B. Verhalten bei Ausfall, Ersatzbeleuchtung, Prüf- und Wartungsroutinen). Die Prüfungsergebnisse werden in einem Prüfbericht dokumentiert. Mängel führen dazu, dass die betroffenen Bereiche bis zur Instandsetzung ggf. nur eingeschränkt genutzt werden dürfen, da die Sicherheitsfunktionen nicht vollständig gewährleistet sind. Nach erfolgreicher Prüfung werden die Leuchten entsprechend im Prüfbuch/CAFM vermerkt; die Dokumentation dient gegenüber Behörden, Brandschutzdienststellen und Unfallversicherungsträgern als Nachweis für die vorschriftsmäßige Überwachung der Sicherheitsbeleuchtung.

Intervall-Inspektion zwischen den Jahresprüfungen (z. B. halbjährlich)

Neben der großen jährlichen Hauptprüfung kann es sinnvoll sein, in kürzeren Abständen Zwischeninspektionen der Beleuchtungsanlage durchzuführen – insbesondere bei hoher Beanspruchung, kritischen Bereichen (z. B. Produktionshallen, Außenbeleuchtung, Flucht- und Rettungswege) oder ungünstigen Umgebungsbedingungen (Staub, Feuchte, Vibration). Diese Leistung umfasst eine zusätzliche Inspektion (z. B. halbjährlich) zwischen den formellen Jahresprüfungen. Der Fokus liegt auf frühzeitiger Erkennung von Verschleiß und Defekten an besonders beanspruchten Bauteilen: Eine erfahrene Fachkraft begutachtet stichprobenartig Leuchten, Befestigungen, Leitungen, Schalt- und Steuergeräte, prüft die Funktion ausgewählter Notleuchten und kontrolliert auffällige Bereiche (z. B. korrosionsgefährdete Außenbereiche, mechanisch stark beanspruchte Zonen).

Nach der Inspektion erhält der Betreiber einen Kurzbericht mit den wichtigsten Feststellungen und Empfehlungen. Sind bereits Mängel erkennbar – z. B. stark verschmutzte oder beschädigte Leuchten, korrodierte Befestigungen, auffällige Geräusche an Vorschaltgeräten, beginnende Ausfallserien – werden geeignete Maßnahmen (Reinigung, Austausch, weitergehende Prüfung) empfohlen. Die Ergebnisse der Zwischeninspektion werden im Wartungs- oder Prüfbuch vermerkt, sodass eine lückenlose Historie entsteht. Diese Intervall-Inspektionen sind präventiv und nicht immer gesetzlich vorgeschrieben, unterstützen den Betreiber jedoch bei der risikobasierten Festlegung und ggf. Verkürzung von Prüffristen gemäß TRBS 1201 und bei der Erfüllung der allgemeinen Sorgfaltspflicht aus § 3 BetrSichV. Sie helfen, Störungen und Sicherheitsrisiken frühzeitig zu erkennen und im Rahmen der planmäßigen Instandhaltung zu beheben.

Produktive vorbeugende Instandhaltung: Vorausschauende Wartung der Beleuchtungsanlagen

Ziel ist es, ungeplante Ausfälle der Beleuchtungsanlagen zu minimieren, die Lebensdauer von Leuchten, Betriebsgeräten, Steuerungs- und Sicherheitskomponenten zu verlängern und die Betriebssicherheit, Normkonformität (u. a. ASR A3.4 „Beleuchtung“, DIN EN 12464, DIN EN 1838) sowie Energieeffizienz zu erhöhen – im Einklang mit BetrSichV, ArbStättV und DGUV Vorschrift 3. Moderne Predictive-Maintenance-Konzepte nutzen IoT-Daten und Auswertealgorithmen (z. B. aus DALI-/KNX-Systemen oder zentralen Notbeleuchtungsanlagen), um sich abzeichnende Ausfälle frühzeitig zu erkennen und Wartungsmaßnahmen optimal zu planen. Dadurch lassen sich kostenintensive Störungen vermeiden und Wartungsfenster effizient bündeln.

Wichtige Aspekte der proaktiven vorbeugenden Instandhaltung sind:

  • Zustandsüberwachung und Inspektionen: Der Auftragnehmer führt in regelmäßigen Abständen Inspektionsrundgänge und Zustandskontrollen durch, die über die reine Funktionsprüfung („Licht an/aus“) hinausgehen. Geschulte Servicetechniker prüfen u. a. Leuchtengehäuse, Abdeckungen und Optiken auf Verschmutzung, Vergilbung, Risse oder thermische Schäden, kontrollieren Befestigungen, Kabel- und Leitungsanlagen sowie Rettungszeichen- und Sicherheitsleuchten auf korrekte Ausrichtung, Lesbarkeit und Funktion. Je nach Beanspruchung können diese Inspektionen z. B. vierteljährlich oder monatlich erfolgen, um Verschleiß und Alterung frühzeitig zu erkennen.

  • Condition Monitoring: Verfügen die Beleuchtungsanlagen über Diagnosesysteme oder Sensorik (z. B. DALI-Fehlermeldungen, zentrale Überwachung für Sicherheitsbeleuchtung, IoT-Energiezähler), nutzt der Auftragnehmer diese konsequent. Er liest Status- und Störmeldungen, Betriebsstunden- und Schaltzähler regelmäßig aus, wertet sie aus und erkennt Trends (z. B. gehäufte Ausfälle bestimmter Leuchtenkreise, nachlassende Batteriekapazität). Wo sinnvoll, empfiehlt der Auftragnehmer dem Auftraggeber zusätzliche Condition-Monitoring-Technik, etwa erweiterte Fernüberwachung oder automatische Testsysteme für Sicherheitsbeleuchtung. Über die Umsetzung entscheidet der Auftraggeber; die Ausführung kann optional vereinbart werden.

  • Wartung nach Betriebsstunden oder Lastzyklen: Der Auftragnehmer orientiert die vorbeugende Instandhaltung auch an den tatsächlichen Betriebsdaten der Beleuchtungsanlagen. Neben festen Zeitintervallen werden, sofern technisch möglich, Brenndauer, Schaltzyklen und Lastprofile erfasst. Bei Komponenten, für die der Hersteller Wartung oder Austausch nach einer bestimmten Anzahl Betriebsstunden oder Schaltzyklen vorsieht (z. B. LED-Module, Treiber, Batterien von Sicherheitsleuchten), sorgt der Auftragnehmer für rechtzeitige Planung und Umsetzung dieser Maßnahmen. Praktisch bedeutet dies, dass er die relevanten Nutzungsdaten dokumentiert und daraus bedarfsgerechte Instandhaltungsmaßnahmen ableitet, etwa den Austausch von Batterien vor Kapazitätsverlust oder den vorsorglichen Austausch von Treibern in stark beanspruchten Bereichen.

  • Geplante vorbeugende Reparaturen: Die proaktive vorbeugende Instandhaltung umfasst auch das rechtzeitige Ersetzen von Verschleiß- und Alterungsteilen sowie geplante Instandsetzungen, bevor es zu Ausfällen kommt. Der Auftragnehmer identifiziert Bauteile, die erfahrungsgemäß oder laut Herstellerangaben eine begrenzte Lebensdauer haben (z. B. LED-Treiber, Batterien von Zentral- oder Einzelbatterieleuchten, Sensoren, Relais, Schaltaktoren) und schlägt dem Auftraggeber präventive Austauschintervalle vor. Solche Maßnahmen werden möglichst mit ohnehin geplanten Stillständen oder anderen Wartungsarbeiten kombiniert, um zusätzliche Ausfallzeiten zu vermeiden. Bei Bedarf können auch größere Modernisierungsmaßnahmen (z. B. schrittweise Erneuerung einer Altanlage mit hoher Störungsquote) in das vorbeugende Instandhaltungskonzept integriert werden.

  • Schmier- und Betriebsstoffemanagement: Im Bereich der Beleuchtung bezieht sich dies vor allem auf das Management von Betriebs- und Hilfsstoffen wie Batterien, ggf. Ersatzlampen, Reinigungs- und Kühlmedien. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass Batterien von Not- und Sicherheitsbeleuchtung gemäß Herstellervorgaben und einschlägigen Normen (z. B. DIN EN 60598-2-22, DIN VDE 0108) fristgerecht gewechselt werden, geeignete Reinigungsmittel verwendet werden, um lichttechnische Eigenschaften nicht zu beeinträchtigen, und dass die Entsorgung von Batterien und anderen Gefahrstoffen rechtssicher erfolgt.

  • Kalibrierung von Sicherheitseinrichtungen: Vorbeugende Instandhaltung schließt die regelmäßige Überprüfung und ggf. Nachkalibrierung wichtiger sicherheits- und regelungstechnischer Einrichtungen ein. Dazu gehören insbesondere Licht- und Präsenzsensoren (Abgleich von Schalt- und Dimmpegeln), Helligkeitssensoren für tageslichtabhängige Regelung, zentrale Überwachungs- und Testgeräte für Sicherheitsbeleuchtung sowie Zeitprogramme für Schaltvorgänge. In definierten Abständen werden Auslösewerte, Testläufe und Protokollfunktionen geprüft und bei Bedarf nachjustiert, um sicherzustellen, dass Sicherheits- und Komfortfunktionen zuverlässig, normgerecht und nutzerorientiert arbeiten.

Regelmäßige Wartung

Die regelmäßige Wartung der Beleuchtungsanlagen bildet einen Kernbestandteil der übertragenen Aufgaben. Der Auftragnehmer setzt ein planmäßiges Wartungsprogramm um, das auf Herstellerangaben, Nutzung, Umgebungsbedingungen sowie Ergebnissen von Prüfungen und Gefährdungsbeurteilungen basiert. Ziel der Wartung ist es, den Soll-Zustand der Anlagen (u. a. geforderte Beleuchtungsstärken, Funktionsfähigkeit der Sicherheitsbeleuchtung) zu erhalten, vorzeitigen Verschleiß zu verhindern und die Betriebssicherheit dauerhaft zu gewährleisten. Die Wartungsplanung (Umfang, Intervalle und Prioritäten) wird in einem Wartungsplan dokumentiert und vom Auftraggeber freigegeben.

Leistungsinhalte der Wartung u. A.:

  • Wartungsplanung: Für jede Beleuchtungsanlage ist ein Wartungsplan zu erstellen, der alle herstellerseitig vorgegebenen Wartungsintervalle und -arbeiten sowie die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung (GBU) berücksichtigt (Innen-/Außenbeleuchtung, Not- und Sicherheitsbeleuchtung, Rettungszeichen, Steuer- und Regelungssysteme). Typische Intervalle (z. B. Sichtkontrollen, Funktionsprüfungen, jährliche Sicherheits- und DGUV-V3-Prüfungen) werden nutzungs- und risikobasiert festgelegt und mit dem Betriebsablauf des Auftraggebers abgestimmt. Der Wartungsplan wird vom Auftraggeber freigegeben und bei Bedarf durch den Auftragnehmer angepasst.

  • Durchführung der Wartungsarbeiten: Sämtliche im Wartungsplan definierten Arbeiten werden fristgerecht durch qualifiziertes elektrotechnisches Fachpersonal des Auftragnehmers ausgeführt. Dazu gehören insbesondere die Reinigung von Leuchten und Optiken, Kontrolle und Nachziehen von Befestigungen, Prüfung und Justierung von Sensorik und Steuerungen, Funktionsprüfung von Schalt- und Dimmfunktionen sowie der Not- und Sicherheitsbeleuchtung, Sichtprüfung von Leitungen und Klemmen sowie Kontrolle von Batterien und Netzgeräten. Abgenutzte oder beeinträchtigte Komponenten werden rechtzeitig instandgesetzt oder ersetzt, mit Fokus auf sicherheitsrelevante Teile.

  • Abstimmung mit Herstellervorgaben: Der Auftragnehmer beachtet die aktuellen Betriebs- und Wartungsanleitungen der Hersteller von Leuchten, Betriebsgeräten, Sicherheitsbeleuchtungs- und Steuerungssystemen. Vorgeschriebene Sonderprüfungen (z. B. Batteriewechsel, Funktions-/Dauertests, Software-/Firmwareupdates) werden umgesetzt. Es werden ausschließlich vom Hersteller freigegebene Ersatzteile, Batterien, Leuchtmittel/LED-Module sowie geeignete Reinigungs- und Hilfsstoffe verwendet, um Konformität, Gewährleistung und Betriebssicherheit sicherzustellen.

  • Vermeidung von Betriebsunterbrechungen: Wartungsarbeiten werden so geplant, dass betriebliche Abläufe möglichst wenig beeinträchtigt werden (z. B. Arbeiten außerhalb der Hauptnutzungszeiten, abschnittsweise Abschaltungen). Der Auftragnehmer berücksichtigt Mindestbeleuchtungsanforderungen für Sicherheit und Arbeitsschutz und nutzt vorbeugende Maßnahmen (z. B. rechtzeitiger Austausch kritischer Batterien oder Treiber), um ungeplante Ausfälle und Störungen zu vermeiden.

  • Sicherheitsmaßnahmen während der Wartung: Während der Wartung werden betroffene Stromkreise spannungsfrei geschaltet, gegen Wiedereinschalten gesichert und eindeutig gekennzeichnet (z. B. Lockout/Tagout, Warnhinweise). Das eingesetzte Personal trägt geeignete PSA und arbeitet nach den einschlägigen Arbeitsschutz- und Elektrosicherheitsvorschriften (u. a. DIN VDE 0105-100). Arbeiten in der Höhe erfolgen mit zugelassenen Arbeitsmitteln und Absturzsicherung; Eingriffe in Flucht- und Rettungswege werden nur in Abstimmung mit dem Auftraggeber und mit geeigneten Ersatzmaßnahmen durchgeführt.

Planmäßige Wartung und Inspektion (nach Herstellerangaben/GBU)

Diese Leistung umfasst die planmäßige Wartung und Inspektion der Beleuchtungsanlage gemäß Herstellerangaben und Gefährdungsbeurteilung. Ziel ist die vorbeugende Sicherstellung von Verfügbarkeit, Sicherheit und Normkonformität (z. B. DIN EN 12464-1/-2, DIN EN 1838, DIN VDE 0108). Typische Tätigkeiten sind Reinigung der Leuchten, Prüfung/Wechsel von Leuchtmitteln, LED-Modulen und Treibern, Kontrolle von Verdrahtung und Klemmen, Test der Steuer- und Regelungstechnik sowie Funktions- und ggf. Dauertests der Sicherheitsbeleuchtung.

Im Rahmen der Inspektion werden der allgemeine Zustand der Leuchten, Tragsysteme, Leitungen und Verteilungen sowie Korrosion, Beschädigungen oder Überwärmung beurteilt. Für die Sicherheitsbeleuchtung werden Umschaltfunktion, Notbetriebsdauer und Batteriezustand geprüft. Alle Ergebnisse werden in einer priorisierten Mängel- bzw. Maßnahmenliste und einem Wartungsprotokoll dokumentiert. Die planmäßige Wartung unterstützt den Betreiber bei der Erfüllung von BetrSichV § 3, TRBS 1112 sowie ArbStättV/ASR A3.4 und dient als Nachweis gegenüber Behörden, Versicherern und internen Audits.

Batteriewartung / Service an Notlicht- und Zentralbatterieanlagen (falls fällig)

Diese Leistung umfasst die Wartung von Batterien und Zentralbatterieanlagen der Sicherheitsbeleuchtung, sofern dies nach Herstellerangaben, Normen (z. B. DIN VDE 0108, DIN EN 50172) oder Prüfbefunden erforderlich ist. Der Servicetechniker prüft den allgemeinen Zustand der Anlage, kontrolliert Anschlüsse und Batterien (Sichtprüfung, ggf. Messungen) und ersetzt Batterien planmäßig oder bei Auffälligkeiten. Ausgebaute Batterien werden fachgerecht entsorgt, neue gemäß Herstellervorgaben eingebaut und in Betrieb genommen.

Im Anschluss werden Funktions- und – sofern erforderlich – Betriebsdauertests der Sicherheitsbeleuchtung durchgeführt, um die geforderte Notbetriebsdauer sicherzustellen. Der Service wird im Wartungsbericht (Art/Anzahl der Batterien, Datum, besondere Befunde) dokumentiert. Auffälligkeiten werden dem Betreiber gemeldet und fließen in die weitere Instandhaltungsplanung ein. Damit erfüllt der Betreiber seine Pflichten zur Instandhaltung sicherheitsrelevanter Anlagen gemäß BetrSichV und den einschlägigen Normen.

Vorbeugende Instandhaltung

Über die turnusmäßige Wartung und die vorgeschriebenen Prüfungen hinaus umfasst der Leistungsumfang auch eine umfassende proaktive vorbeugende Instandhaltung der Beleuchtungsanlagen. Ziel ist es, die Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit der Beleuchtungsanlagen langfristig zu maximieren, ungeplante Ausfälle zu minimieren und die Lebensdauer von Leuchten, Betriebsgeräten, Steuerungs- und Sicherheitskomponenten zu verlängern. Der Auftragnehmer entwickelt hierzu ein Konzept, das zustandsorientierte und vorausschauende Maßnahmen einschließt und sich an den Anforderungen aus BetrSichV, DGUV Vorschrift 3, ASR A3.4 „Beleuchtung“, DIN EN 12464, DIN EN 1838 sowie den relevanten DIN VDE-Normen orientiert.

Alle vorbeugenden Tätigkeiten sind so auszurichten, dass ungeplante Stillstände und sicherheitskritische Ausfälle – insbesondere der Not- und Sicherheitsbeleuchtung sowie der Beleuchtung von Flucht- und Rettungswegen – minimiert werden. Der Erfolg der vorbeugenden Instandhaltung spiegelt sich direkt in einer hohen Verfügbarkeit der Beleuchtungsanlagen und in der Einhaltung der normgerechten Beleuchtungsstärken wider (Messung über definierte KPI, z. B. Ausfallquote, Störungsdauer). Der Auftragnehmer nutzt hierfür ein Spektrum moderner Instandhaltungsstrategien (zustandsorientiert, intervallbasiert, datenbasiert vorausschauend auf Basis von Betriebsstunden, Schaltzyklen und Diagnosedaten aus DALI-/KNX- und Notlichtsystemen) und passt das Maßnahmenpaket laufend an die gewonnenen Erkenntnisse und Erfahrungswerte an.

Entstörungsdienst und Instandsetzung

Trotz sorgfältiger Wartung kann es zu Störungen oder technischen Defekten an Beleuchtungsanlagen kommen, die einen schnellen und kompetenten Einsatz erfordern. Der Auftragnehmer stellt daher einen umfassenden Entstörungsdienst zur Verfügung, einschließlich Rufbereitschaft im vereinbarten Zeitfenster, um in solchen Fällen kurzfristig eingreifen zu können.

Die Instandsetzung der Beleuchtungsanlage erfolgt nach Möglichkeit sofort vor Ort. Der Techniker behebt den Defekt durch Instandsetzung oder Komponententausch. Beispiel: Bei einer ausgefallenen Sicherheitsleuchte oder einem defekten LED-Treiber in einer Fluchtwegleuchte wird das entsprechende Bauteil – sofern ein passendes Ersatzteil verfügbar ist – unmittelbar ersetzt, fachgerecht angeschlossen und in Betrieb genommen; anschließend erfolgen eine Funktionsprüfung und ggf. ein kurzer Test der Umschaltung auf Notbetrieb, bevor der Bereich wieder freigegeben wird. Ist eine sofortige Reparatur nicht möglich (z. B. weil spezifische Ersatzteile fehlen oder ein größerer Schaden in der zentralen Batterieanlage oder im Steuerungssystem vorliegt), informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber umgehend über die voraussichtliche Dauer der Einschränkung und ergreift Übergangsmaßnahmen. Übergangsmaßnahmen können sein: temporäre Sperrung und Umleitung von Wegen, Einsatz mobiler Ersatzbeleuchtung (z. B. provisorische Sicherheitsleuchten), Anpassung von Nutzungszeiten oder das Umschalten auf alternative Versorgungskreise, soweit vorhanden. Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Planung und Umsetzung solcher Notfallmaßnahmen.

  • Notfälle und Sicherheit: Tritt eine Störung auf, die die Sicherheit von Personen gefährden könnte (z. B. Ausfall der Sicherheitsbeleuchtung in Flucht- und Rettungswegen, großflächige Verdunkelung kritischer Bereiche, Kurzschluss mit Brandgefahr), hat die Sicherheit absolute Priorität. Der Auftragnehmer weist sein Personal an, in solchen Fällen zunächst den Gefahrenbereich abzusichern, das Personal des Auftraggebers zu warnen und ggf. betroffene Bereiche vorübergehend zu sperren. Erforderlichenfalls sind betroffene Stromkreise spannungsfrei zu schalten und eindeutig zu kennzeichnen (z. B. „Anlage außer Betrieb – Störung Beleuchtung“). Erst wenn die unmittelbare Gefahr reduziert oder beseitigt ist (z. B. Wiederherstellung einer ausreichenden Ersatzbeleuchtung, Sicherung eines defekten Verteilers), werden weitergehende Reparaturarbeiten durchgeführt. Der Auftragnehmer hält im Rahmen der Rufbereitschaft Notfallroutinen bereit, z. B. Vorgehen bei Ausfall der Sicherheitsbeleuchtung in stark frequentierten Bereichen oder bei großflächigem Ausfall der Allgemeinbeleuchtung, einschließlich Eskalation (z. B. Information der Sicherheitsorganisation oder Feuerwehr, wenn dies betrieblich vorgesehen ist). Solche Szenarien werden idealerweise im Vorfeld gemeinsam mit dem Auftraggeber definiert.

  • Einsatzdokumentation: Jeder Störungseinsatz wird vom Auftragnehmer dokumentiert. Direkt nach Abschluss der Entstörungsarbeiten erstellt der Techniker einen Störungsbericht, der mindestens enthält: Zeitpunkt der Meldung und des Eintreffens, Beschreibung der Störung (z. B. Ausfall bestimmter Leuchtengruppen, Fehler in der Sicherheitsbeleuchtung), festgestellte Ursache, durchgeführte Maßnahmen (Reparatur, Austausch von Komponenten), aufgewendete Zeit, verwendete Ersatzteile/Materialien, ggf. noch offene Restarbeiten, Ergebnis der Funktionsprüfung nach der Reparatur sowie Zeitpunkt der Wiederinbetriebnahme bzw. Freigabe des Bereichs. Dieser Bericht wird vom Auftragnehmer an den Auftraggeber übergeben (vor Ort an einen Ansprechpartner und zusätzlich digital im Wartungs- oder CAFM-System erfasst). Damit ist für den Auftraggeber transparent nachvollziehbar, welche Störungen auftraten, wie sie behoben wurden und welche Reaktions- und Wiederherstellungszeiten erreicht wurden.

  • Ersatzteilmanagement: Eng verzahnt mit dem Entstörungsdienst ist das Ersatzteilmanagement. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, kritische Ersatzteile für die Beleuchtungsanlagen entweder selbst in einem definierten Umfang zu bevorraten oder deren schnelle Verfügbarkeit über den Hersteller/Lieferanten sicherzustellen. „Kritisch“ sind Komponenten, deren Ausfall zu sicherheitsrelevanten Einschränkungen (insbesondere bei Sicherheitsbeleuchtung) oder längeren Stillständen führt und die nicht kurzfristig beschafft werden können. Hierzu stimmen Auftragnehmer und Auftraggeber eine Liste solcher Teile ab (z. B. LED-Treiber definierter Typen, Ersatzmodule für Sicherheitsleuchten und Rettungszeichenleuchten, Batteriemodule von Zentralbatterieanlagen, Steuer- und Kommunikationsmodule in DALI-/KNX-Systemen). Für weniger kritische Teile stellt der Auftragnehmer dennoch eine schnelle Lieferkette sicher (z. B. Expresslieferung). Dieses Ersatzteilmanagement stellt sicher, dass im Störungsfall Reparaturen nicht an fehlenden Teilen scheitern oder sich unnötig verzögern.

Mit diesem Entstörungsdienst-Konzept wird gewährleistet, dass Ausfallzeiten der Beleuchtungsanlagen – insbesondere in sicherheitsrelevanten Bereichen – minimiert und die Betriebs- und Nutzungssicherheit beim Auftraggeber hoch gehalten werden. Die einzuhaltenden Reaktions- und Wiederherstellungszeiten sowie Verfügbarkeitsziele werden in Service-Level-Vereinbarungen verbindlich festgelegt. Der Auftragnehmer sorgt durch ausreichend qualifiziertes Personal, geeignete Ausrüstung, Ersatzteilbevorratung und passende organisatorische Prozesse dafür, diese Vorgaben zuverlässig zu erfüllen.

Dokumentation sämtlicher Maßnahmen

Eine lückenlose Dokumentation aller Maßnahmen an der Beleuchtungsanlage (Wartung, Prüfungen, Störungsbeseitigung, Instandsetzungen, Umbauten) ist integraler Bestandteil der technischen Betriebsführung. Sie dient dem Nachweis der Betreiberpflichten nach BetrSichV, ArbStättV/ASR A3.4 „Beleuchtung“ und DGUV Vorschrift 3, der Qualitätssicherung sowie als Entscheidungsgrundlage für zukünftige Instandhaltungsmaßnahmen. Alle Vorgänge werden systematisch in einem Anlagen- bzw. CAFM-System erfasst und revisionssicher archiviert.

Anforderungen und Leistungen in diesem Bereich sind:

  • 24/7-Rufbereitschaft: Der Auftragnehmer stellt eine ständig erreichbare Rufbereitschaft bereit, die außerhalb der regulären Arbeitszeiten (abends, nachts, Wochenenden, Feiertage) verfügbar ist. Über eine zentrale Störungshotline oder ein digitales Meldesystem können Mitarbeiter des Auftraggebers Störungen der Beleuchtungsanlage jederzeit melden (z. B. Ausfall von Sicherheitsbeleuchtung, großflächige Dunkelbereiche, wiederkehrende FI-Auslösungen). Eingehende Meldungen werden unverzüglich entgegengenommen oder innerhalb einer kurzen Reaktionszeit (max. 30 Minuten) beantwortet. Die Rufbereitschaft umfasst qualifiziertes elektrotechnisches Personal, das telefonisch erste Anweisungen zur Gefahrenabwehr geben kann (z. B. Absicherung von Bereichen, vorläufige Abschaltung betroffener Stromkreise) und bei Bedarf Servicetechniker vor Ort alarmiert.

  • Reaktionszeiten und Entstörung vor Ort: Der Auftragnehmer gewährleistet kurze Reaktionszeiten, um die Beleuchtungsanlage im Störungsfall schnellstmöglich wieder in einen sicheren und betriebsfähigen Zustand zu versetzen. Konkrete Reaktions- und Behebungszeiten werden in Service Level Agreements (SLA) festgelegt. Richtwert: Bei sicherheitsrelevanten Störungen (z. B. Ausfall der Sicherheitsbeleuchtung in Flucht- und Rettungswegen, großflächige Ausfälle in produktionskritischen Bereichen) ist ein Techniker innerhalb von maximal 2 Stunden vor Ort. Bei nicht-kritischen Störungen (Teilbereiche betroffen, ohne unmittelbare Gefährdung) kann eine längere Frist (z. B. Entstörung am nächsten Arbeitstag) vereinbart werden; der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber in jedem Fall zeitnah über Einschätzung und weiteres Vorgehen.

  • Fehlersuche und Behebung: Vor Ort beginnt der Servicetechniker unverzüglich mit der systematischen Fehlersuche. Der Auftragnehmer setzt ausschließlich Elektrofachkräfte bzw. befähigte Personen ein, die in Beleuchtungstechnik, Sicherheitsbeleuchtung und Steuer-/Regelungstechnik (z. B. DALI/KNX, Notlichtzentralen) geschult sind und mit den im Objekt eingesetzten Fabrikaten vertraut sind. Mit geeigneten Mess- und Diagnosemitteln (z. B. Spannungs- und Isolationsmessgeräte, Bus-Diagnosetools, Auswertung von Notlicht-Testprotokollen) wird der Fehler eingegrenzt. Typische Ursachen sind u. a. defekte LED-Treiber oder Leuchten, beschädigte Leitungen, ausgelöste Schutzorgane, Fehler in Steuerzentralen oder Batteriestörungen. Der Auftragnehmer hält gängige Ersatz- und Verschleißteile (z. B. Treiber, ausgewählte Leuchtentypen, Sicherungen, Sensoren, Batteriemodule) vor oder stellt durch ein logistisches Konzept sicher, dass diese kurzfristig beschafft werden können.

Störungsbeseitigung / Notfalleinsatz inkl. Erstdiagnose

Bei einer akuten Störung oder einem Notfall an der Beleuchtungsanlage (insbesondere bei Ausfall sicherheitsrelevanter Beleuchtung) gewährleistet diese Leistung unverzügliche fachkundige Unterstützung. Nach Meldung der Störung startet der Auftragnehmer einen Sofort-Einsatz: Ein Servicetechniker macht sich schnellstmöglich auf den Weg zum Einsatzort und führt vor Ort eine Erstdiagnose durch. Er verschafft sich einen Überblick über das Störungsbild (z. B. großflächiger Beleuchtungsausfall, Funktionsstörung der Sicherheitsbeleuchtung, wiederkehrende Auslösung von Schutzorganen, auffällige Geräusche oder Gerüche an Leuchten oder Verteilungen) und bewertet die Sicherheitslage.

Kleinere Störungen, die ohne großen Aufwand behoben werden können (z. B. Rücksetzen ausgelöster Schutz- oder Meldeeinrichtungen nach Beseitigung der Ursache, Austausch einzelner defekter Komponenten, Justage eines Sensors), werden sofort behoben. Ist die Störung komplexer und nicht umgehend vollständig zu beseitigen, sorgt der Techniker dafür, dass ein sicherer Zustand hergestellt wird. Dies kann z. B. bedeuten: provisorische Ersatzbeleuchtung, Einschränkung oder Sperrung von Bereichen, Abschalten betroffener Stromkreise und Kennzeichnung, bis die Reparatur erfolgen kann. Anschließend informiert der Techniker den Betreiber über die erforderlichen Arbeiten und Ersatzteile und unterstützt bei der weiteren Planung (z. B. Folgeeinsatz, notwendige Sperrungen).

Jeder Einsatz wird mit einem Einsatzbericht dokumentiert, der Zeiten, Befund, durchgeführte Maßnahmen und empfohlene Folgemaßnahmen enthält. Damit kommt der Betreiber seinen Pflichten nach BetrSichV und DGUV Vorschrift 3 nach, bei sicherheitsgefährdenden Mängeln unverzüglich zu reagieren und den sicheren Zustand der elektrischen Anlage wiederherzustellen bzw. sie bis dahin außer Betrieb zu nehmen. Die Dokumentation dient auch als Nachweis gegenüber Behörden, Versicherern und im Rahmen von Audits.

Instandsetzung auf Regie (Mechanik/Elektrik/Steuerung)

Diese Position deckt planmäßige Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten an der Beleuchtungsanlage ab, die nach Bedarf durchgeführt werden. Werden im Rahmen von Prüfungen, Wartungen oder Störungen Defekte festgestellt – z. B. beschädigte Leuchten, defekte LED-Treiber, lockere oder korrodierte Befestigungen, Fehler in Verteilungen oder Steuerzentralen –, übernimmt der Auftragnehmer die fachgerechte Instandsetzung. Die Abrechnung erfolgt auf Regiebasis (nach Stundenaufwand), da Art und Umfang der Arbeiten schadenabhängig variieren.

Typische Instandsetzungen sind: Austausch defekter Leuchten, Treiber oder LED-Module, Instandsetzung von Leitungen, Klemmen und Verteilern, Erneuerung korrodierter oder beschädigter Befestigungen und Tragschienen, Reparatur von Steuer- und Regelkomponenten (z. B. DALI-Gateways, KNX-Aktoren, Notlichtzentralen), Parametrierungen oder Softwareupdates von Steuerzentralen sowie Wiederherstellung der Schutzmaßnahmen nach DIN VDE (z. B. Austausch defekter Sicherungs- oder RCD-Elemente). Die Arbeiten werden von qualifizierten Elektrofachkräften durchgeführt; mechanische Arbeiten an Leuchtenaufhängungen oder Masten erfolgen durch entsprechend geschultes Fachpersonal.

Nach Abschluss der Reparatur wird die Aufzugsanlage in Betrieb genommen und einer vollständigen Funktions- und Sicherheitsprüfung gemäß DIN EN 81-20/50 und TRBS 1201 unterzogen. Dazu gehören die Prüfung der Türfunktionen, der Sicherheitskreise, der Fangvorrichtung, des Antriebs, des Geschwindigkeitsbegrenzers und ein vollständiger Probelauf aller Fahrfunktionen.

Nach Abschluss der Reparatur wird der betroffene Anlagenteil wieder in Betrieb genommen und einer Funktions- und – soweit erforderlich – Sicherheitsprüfung unterzogen (insbesondere bei Sicherheitsbeleuchtung, inkl. Funktions- und ggf. Betriebsdauertest). Alle Arbeiten und Befunde werden in einem Reparaturbericht dokumentiert, inklusive verwendeter Ersatzteile und ggf. Ursachenanalyse. Soweit relevant, erfolgt ein Eintrag in die Anlagendokumentation/Prüfbuch. So wird sichergestellt, dass die Beleuchtungsanlage gemäß BetrSichV und DGUV Vorschrift 3 dauerhaft in einem sicheren Betriebszustand gehalten wird.

Nachrüstung und Modernisierung von Beleuchtungsanlagen

Bestehende Beleuchtungsanlagen lassen sich durch gezielte Nachrüstungen und Modernisierungen auf den aktuellen Stand der Technik bringen. Dies erhöht sowohl die Energieeffizienz als auch die Betriebssicherheit deutlich, ohne dass eine komplette Neuinstallation erforderlich ist. Im Folgenden werden exemplarisch typische Nachrüstmaßnahmen beschrieben, inklusive Leistungsumfang, Nutzen und wichtigen Hinweisen.

Nachrüstung eines elektronischen, dimm- und steuerbaren Vorschaltgeräts

Beschreibung: Vorhandene Leuchten bzw. LED-Module werden nachträglich mit elektronischen, dimm- und steuerbaren Vorschaltgeräten (z. B. DALI-, KNX- oder 1–10 V-fähige LED-Treiber) ausgestattet, um eine stufenlose Helligkeitsregelung und Integration in eine moderne Lichtsteuerung zu ermöglichen. Vorhandene konventionelle Vorschaltgeräte oder nicht dimmbare Treiber werden durch moderne, regelbare Betriebsgeräte ergänzt oder ersetzt.

Leistungsumfang: Die Nachrüstung umfasst alle notwendigen Schritte:

  • Lieferung eines geeigneten elektronischen Vorschaltgeräts passend zur elektrischen Leistung und zum Typ der Leuchte/LED-Module.

  • Montage und Verdrahtung des Vorschaltgeräts in der Leuchte oder im zugeordneten Schaltschrank der Beleuchtungsanlage.

  • Integration in die vorhandene oder neue Lichtsteuerung einschließlich Anpassung der Steuerungslogik (z. B. DALI-Gruppen, Szenen, KNX-Funktionen).

  • Parametrierung des Vorschaltgeräts (Programmierung von Dimmkurven, Minimal-/Maximalpegeln, Szenen und ggf. Zeitprofilen).

  • Inbetriebnahme und Test: Nach dem Einbau werden alle Funktionen (Schalten, Dimmen, Szenenaufruf) ausführlich geprüft, Parameter optimiert und an die Anforderungen des Auftraggebers angepasst.

Durch diese Umrüstung erhält die Beleuchtungsanlage eine feinfühlige, stufenlose Helligkeitsregelung.

Die elektronischen Vorschaltgeräte ermöglichen sanfte Helligkeitsänderungen, was eine ergonomische und visuell angenehme Ausleuchtung unterstützt und Blendungen reduziert. Gleichzeitig lassen sich Energieeinsparungen durch bedarfsgerechtes Dimmen erreichen (z. B. tageslichtabhängige oder präsenzabhängige Regelung). Insgesamt verbessert dies Komfort, Sicherheit (z. B. angepasste Beleuchtung in Verkehrswegen) und Wirtschaftlichkeit.

Hinweise: Bei der Planung und Durchführung der Umrüstung sind folgende Punkte zu beachten:

  • Einbauraum: Es muss ausreichend Platz in der Leuchte oder im Verteiler/Schaltschrank für das zusätzliche bzw. neue Vorschaltgerät vorhanden sein, einschließlich ausreichender Belüftung und Zugänglichkeit für Wartung.

  • Leuchten- und Modultauglichkeit: Die vorhandenen Leuchten/LED-Module müssen für den Betrieb mit elektronischen, dimmbaren Vorschaltgeräten geeignet sein (insbesondere Spannungs- und Stromkompatibilität, thermische Auslegung). Bei sehr alten Leuchten kann ein Austausch oder eine Erneuerung erforderlich sein, um einen zuverlässigen Betrieb sicherzustellen.

  • Parametrierung nach Bedarf: Dimmprofile und Szenen (z. B. maximale Helligkeit, Mindesthelligkeit, tageszeitabhängige Szenen) werden in Abstimmung mit den Kundenanforderungen eingestellt. So wird sichergestellt, dass die Lichtverteilung und Betriebsweise den betrieblichen Erfordernissen und Normvorgaben entsprechen.

  • Netzrückwirkungen/EMV: Elektronische Vorschaltgeräte verursachen Oberwellen und können elektromagnetische Störungen erzeugen. Es werden deshalb ausschließlich normgerechte, EMV-geprüfte Geräte für Beleuchtung verwendet (z. B. gemäß EN 55015 und EN 61547), ggf. mit geeigneten Filtern, um Rückwirkungen auf das Netz zu minimieren.

  • Sicherheitsnormen: Die Nachrüstung erfolgt gemäß den geltenden Sicherheits- und Produktnormen für Beleuchtungsanlagen, insbesondere DIN EN 60598 (Leuchten), DIN VDE 0100 (Errichten von Niederspannungsanlagen, z. B. Teil 559 für Leuchten) sowie – bei Not- und Sicherheitsbeleuchtung – DIN EN 1838, DIN EN 50172 und DIN VDE 0108. Alle Arbeiten an der elektrischen Anlage erfolgen nach diesen Vorgaben, um die Sicherheit von Personen und Anlage zu gewährleisten.

  • Dokumentation und Prüfung: Nach erfolgreicher Installation sind die technischen Unterlagen der Beleuchtungsanlage zu aktualisieren (Schaltpläne, Stromlaufpläne, Betriebs- und Wartungsanleitungen). Gegebenenfalls ist nach der Umrüstung eine erneute elektrische Prüfung (z. B. nach DIN VDE 0100-600/DIN VDE 0105-100) sowie – bei Sicherheitsbeleuchtung – eine Funktions- und Betriebsdauerkontrolle erforderlich, um die ordnungsgemäße Funktion und Sicherheit der umgerüsteten Anlage nach BetrSichV und DGUV-Regeln zu bestätigen.

Beschreibung: Die Beleuchtungsanlage wird mit einer Funk-Lichtsteuerung ausgestattet, um Leuchten kabellos schalten und dimmen zu können. Hierfür wird ein Funkempfänger-Modul in der Verteilung oder direkt an der Beleuchtungsanlage montiert und in die bestehende Steuerung integriert. Zusätzlich erhält der Betreiber ein oder mehrere mobile Funk-Handbedienteile oder Funk-Wandtaster, die definierte Lichtfunktionen (z. B. Ein/Aus, Szenen, Dimmen) drahtlos auslösen können. Vorhandene kabelgebundene Schalter oder Taster bleiben erhalten und werden so adaptiert, dass wahlweise Funk- oder Kabelbedienung möglich ist. Nach dem Einbau des Funksystems wird dessen Funktion umfangreich getestet – Reichweite, Störsicherheit und die Ausführung sämtlicher Steuerbefehle werden geprüft. Durch die Funksteuerung kann das Beleuchtungssystem aus sicherer Distanz und mit größerer Flexibilität bedient werden. Bediener sind nicht mehr an feste Schaltstellen gebunden und können sich im Arbeits- oder Veranstaltungsbereich frei bewegen, um stets den besten Überblick über Raum, Nutzer und Beleuchtungssituation zu behalten. Dies erhöht die Sicherheit (z. B. schnelle Anpassung der Beleuchtung bei Gefahrensituationen) und verbessert die Ergonomie, da Bedienvorgänge komfortabel aus der Distanz möglich sind. Die gewonnene Flexibilität kann zudem die Produktivität steigern, etwa durch schnellere Anpassung von Lichtszenen in Konferenz-, Produktions- oder Lagerbereichen.

Leistungsumfang: Folgende Leistungen sind inbegriffen:

  • Lieferung und Installation des Funkempfängers an der Beleuchtungsanlage inklusive Anschluss an die vorhandene Steuerung oder Verteilung. Das Empfängermodul wird in einem geeigneten Gehäuse (z. B. Schaltschrank, Zwischendecke) montiert und normgerecht verdrahtet.

  • Bereitstellung der Handsender/Wandtaster: Lieferung von einem oder mehreren Funk-Bedienteilen (Sender) mit klaren Bedienfunktionen (z. B. Ein/Aus, Dimmen, Szenen). Diese sind robust, für den industriellen bzw. gewerblichen Einsatz geeignet und sofort einsatzbereit.

  • Integration der Steuerung: Umschaltung oder Parallelbetrieb der bestehenden kabelgebundenen Steuerung wird eingerichtet, sodass die Beleuchtung je nach Bedarf per Funk oder weiterhin konventionell bedient werden kann. Sicherheitsrelevante Funktionen (z. B. zentrale Abschaltung, Steuerung der Sicherheitsbeleuchtung, soweit zulässig) werden so ausgeführt, dass sie in allen Betriebsarten wirksam bleiben und normkonform sind.

  • Prüfung und Inbetriebnahme: Nach dem Einbau wird das Funksystem getestet (Reichweitentest, Prüfung auf Signalstörungen, korrekte Umsetzung aller Schalt- und Dimmfunktionen, Funktion von Master-Aus- oder Szenenbefehlen). Der erfolgreiche Probebetrieb stellt sicher, dass die Beleuchtungsanlage verzögerungsfrei und zuverlässig auf die Funkbefehle reagiert und alle Anforderungen aus EMV- und Funknormen (z. B. EU-Funkanlagenrichtlinie) erfüllt.

Hinweise:

  • Normen und Zulassung: Die eingesetzten funkbasierten Lichtsteuerungs- und Bedieneinrichtungen (z. B. Handsender, Funkschalter, Gateways) erfüllen alle einschlägigen Funk-, EMV- und Sicherheitsnormen und sind CE-konform. Typischerweise entsprechen industrielle Funk-Lichtsteuerungen den harmonisierten ETSI-Normen EN 300 220 (Kurzstreckenfunk) sowie EN 301 489 (EMV-Anforderungen) und tragen das CE-Kennzeichen gemäß Funkanlagenrichtlinie (RED). Zusätzlich werden die Anforderungen der Niederspannungs- und EMV-Richtlinie sowie der relevanten Produktnormen für Leuchten und Betriebsgeräte (z. B. DIN EN 60598, DIN EN 61347, DIN EN 62386 für DALI-Systeme) eingehalten.

  • Frequenzkoordination: Vor der Nachrüstung von Funk-Lichtsteuerungen ist zu prüfen, ob vor Ort bereits Funkanwendungen vorhanden sind und ob Störquellen bestehen. Gegebenenfalls wird die Betriebsfrequenz bzw. das Funkprotokoll so gewählt bzw. konfiguriert, dass Interferenzen mit anderen Funksystemen (z. B. WLAN, andere SRD-Systeme) ausgeschlossen oder minimiert werden.

  • Schulung der Bediener: Das Bedienpersonal ist in der Nutzung und den Sicherheitsaspekten der neuen Funk-Lichtsteuerung zu unterweisen. Die Einweisung umfasst u. a. Bedienlogik, Szenen- und Gruppensteuerung, Verhalten bei Störungen sowie Not- bzw. Handbedienkonzepte und ist Bestandteil der Inbetriebnahme (siehe auch Position 800.001 – Bedienerschulung).

  • Lieferumfang Zubehör: Zum Funksystem gehören die erforderlichen Zubehörkomponenten wie Akkus/Batterien für Handsender, ggf. Ladestationen/Ladegeräte und Befestigungsmaterial (z. B. Gürtelclips, Tragegurte, Wandhalterungen). Diese sind im Lieferumfang enthalten, sodass ein durchgängiger Betrieb (Wechselakkus bzw. Lademöglichkeit) sichergestellt ist.

  • Robuste Ausführung: Die Handsender und Bedieneinheiten sind für den rauen Gebäude- bzw. Industrieeinsatz ausgelegt, in der Regel mindestens in Schutzart IP54/IP65 (staubgeschützt/staubdicht, spritz- bzw. strahlwassergeschützt). Gehäuse und Bedientaster sind stoßfest und für die Bedienung mit Arbeitshandschuhen geeignet. Dadurch wird eine hohe Lebensdauer und zuverlässige Funktion auch in anspruchsvoller Umgebung (z. B. Produktionsbereiche, Außenbereiche) gewährleistet..

Nachrüstung weiterer Komponenten / Modernisierung

Beschreibung: Diese Position umfasst Modernisierungsmaßnahmen zur Aufrüstung bestehender Beleuchtungsanlagen mit zusätzlichen Komponenten oder sicherheitstechnischen und energetischen Upgrades. Je nach Ausgangszustand der Anlage können unterschiedliche Nachrüstungen sinnvoll sein.

Beispiele für Leistungen in dieser Kategorie sind:

  • Endabschalter nachrüsten: Im Kontext der Beleuchtung bedeutet dies die Nachrüstung zusätzlicher Schalt- und Überwachungseinrichtungen (z. B. zusätzliche Schaltgeräte, Überspannungsschutz- und Abschaltmodule), um einzelne Beleuchtungskreise gezielt zu trennen, vor Überlast oder Überspannung zu schützen und definierte Betriebszustände sicher zu begrenzen.

  • Antikollisionssystem: Übertragen auf Beleuchtungssysteme umfasst dies z. B. die Nachrüstung intelligenter Lichtmanagementsysteme mit Präsenz- und Tageslichtsensorik, die automatisch auf Belegung und Tageslicht reagieren und so Über- oder Unterbeleuchtung vermeiden. Sensoren überwachen definierte Bereiche und regeln die angeschlossenen Leuchten, um sowohl Komfort als auch Energieeffizienz und Sicherheit (ausreichende Mindestbeleuchtung) sicherzustellen.

  • Lastmesssystem/Lastanzeige: Entspricht bei Beleuchtung der Installation von Energie- und Betriebsdatenerfassungssystemen (z. B. M-Bus/Modbus-/KNX-/DALI-Monitoring), die Energieverbräuche, Schaltspiele und Betriebsstunden von Beleuchtungskreisen erfassen und visualisieren. Warnmeldungen bei ungewöhnlichen Verbräuchen oder erhöhten Ausfallraten ermöglichen eine zustandsorientierte Wartung und unterstützen die Lebensdauerüberwachung (z. B. frühzeitiger Austausch kritischer Komponenten).

  • Austausch zentraler Komponenten: Veraltete oder ineffiziente Leuchten, Betriebsgeräte, Notlichtzentralen oder Steuerungssysteme können durch moderne, normkonforme Komponenten ersetzt werden (z. B. LED-Umrüstung statt konventioneller Lampentechnik, Austausch veralteter Steuerungen durch DALI-/KNX-Lichtmanagementsysteme, Erneuerung von Zentralbatterieanlagen). Dadurch werden Energieeffizienz, Zuverlässigkeit, Sicherheit (insbesondere Sicherheitsbeleuchtung) und Bedienkomfort deutlich verbessert.

Durch solche Modernisierungen können Leistungsfähigkeit, Sicherheit, Energieeffizienz und Langlebigkeit bestehender Beleuchtungsanlagen deutlich erhöht werden.

Die Nachrüstung der gewählten Komponenten erfolgt fachgerecht; anschließend wird die Anlage wieder in Betrieb genommen. Alle notwendigen Anpassungen an Elektrik, Steuerung und Parametrierung (z. B. Anpassung von Verdrahtung, Projektierung und Software der Lichtsteuerung) sind inkludiert. Abschließend erfolgen Funktionsprüfungen und – bei Sicherheitsbeleuchtung – ggf. Betriebsdauertests, um die einwandfreie Integration in das Gesamtsystem sicherzustellen. Eine Dokumentation der Änderungen (z. B. aktualisierte Schaltpläne, Stücklisten, Bedienungs- und Wartungsanleitungen) wird erstellt.

Hinweise:

  • Individuelle Spezifikation: Diese Position dient als Sammelposition für verschiedene Nachrüst- und Modernisierungsleistungen an der Beleuchtungsanlage. Die konkreten Komponenten (z. B. Leuchtentypen, Steuerzentralen, Sensoren, Sicherheitsbeleuchtungskomponenten) und der genaue Umfang der Nachrüstung werden bei Beauftragung projektspezifisch festgelegt. Der Anbieter wählt kompatible, herstellerneutrale Komponenten aus, die sich technisch in die vorhandene Installation integrieren lassen.

  • Regelwerke und Kompatibilität: Alle Nachrüstungen erfolgen unter Beachtung der relevanten Normen und Vorschriften für Beleuchtung und elektrische Anlagen, insbesondere DIN EN 12464-1/-2 (Beleuchtung von Arbeitsstätten), DIN EN 1838 und DIN VDE 0108 (Sicherheitsbeleuchtung), DIN EN 60598 (Leuchten), DIN EN 62386 (DALI), DGUV Vorschrift 3 (elektrische Anlagen) sowie der einschlägigen bauordnungsrechtlichen Vorgaben (z. B. Anforderungen an Sicherheitsbeleuchtung in Sonderbauten). Es werden nur Komponenten eingesetzt, die technisch kompatibel sind, über die erforderlichen Konformitätsnachweise (CE, ggf. ENEC, TÜV/GS) verfügen und die vorhandenen Schutzkonzepte (z. B. Selektivität, Schutzklassen, Brandschutzkonzepte) nicht beeinträchtigen.

  • Prüf- und Genehmigungspflichten: Vor Ausführung ist zu prüfen, ob die geplante Modernisierung als wesentliche Änderung der Beleuchtungsanlage bzw. der sicherheitsrelevanten Einrichtungen einzustufen ist und damit zusätzliche Prüf- oder Genehmigungspflichten aus BetrSichV, DGUV Vorschrift 3 und ggf. Bauordnungsrecht auslöst. Dies betrifft insbesondere Änderungen an Sicherheitsbeleuchtungssystemen, Zentralbatterieanlagen, Brand- und Rettungswegkonzepten oder signifikante Änderungen der elektrischen Infrastruktur. In solchen Fällen sind, je nach Rechtslage und Gebäudetyp, eine Abnahme durch eine zur Prüfung befähigte Person, einen Sachverständigen (z. B. für Brandschutz oder elektrische Anlagen) oder eine Prüfstelle erforderlich. Der Auftraggeber sollte vorab mit Planer, Hersteller oder Sachverständigen klären, ob und in welchem Umfang Melde-, Anzeige- oder Abnahmepflichten bestehen.

  • Inbetriebnahme und Dokumentation: Nach Abschluss der Modernisierungsarbeiten wird die Beleuchtungsanlage hinsichtlich korrekter Funktion, Sicherheit und Normkonformität getestet. Dazu gehören u. a. Funktionsprüfungen der Steuerung, Normprüfungen der Sicherheitsbeleuchtung (Funktions-/Dauertests), ggf. stichprobenartige Beleuchtungsmessungen sowie elektrische Prüfungen nach DIN VDE. Alle Änderungen werden in der technischen Dokumentation nachvollzogen (Schaltplanrevision, Aktualisierung der Betriebs- und Wartungsanleitungen, Anpassung der Wartungs- und Prüffristen, Aktualisierung der Unterlagen zur Sicherheitsbeleuchtung). Die Anlage wird dem Betreiber erst übergeben/freigegeben, wenn nachweislich sichergestellt ist, dass Betriebssicherheit und Arbeitsschutz nach der Modernisierung erfüllt sind.

Ersatzteilbeschaffung und -lieferung

Der Auftragnehmer stellt die Ersatzteilbeschaffung und -lieferung für betriebliche Beleuchtungsanlagen (Allgemeinbeleuchtung, Sicherheits- und Notbeleuchtung sowie Steuer- und Regelungskomponenten) nach Bedarf sicher. Zunächst identifiziert er anhand der Fehlerbeschreibung oder einer Inspektion das erforderliche Ersatzteil (z. B. geeignetes LED-Modul, Vorschaltgerät/LED-Treiber, Leuchteneinsatz, Sensor, Batteriemodul einer Zentral- oder Einzelbatterieleuchte, DALI-/KNX-Steuermodul) – herstellerneutral auch für unterschiedliche Fabrikate. Anschließend beschafft der Auftragnehmer das benötigte Teil aus dem eigenen Ersatzteillager, direkt beim Hersteller oder über den Fachhandel. Die Lieferung des Ersatzteils an den Kunden erfolgt im Standardversand oder das Teil wird bei Bedarf zur Abholung bereitgestellt. Der Auftragnehmer sorgt für eine sachgerechte Verpackung und Kennzeichnung, um das Bauteil während des Transports zu schützen und eine eindeutige Zuordnung zur Beleuchtungsanlage zu gewährleisten.

Hinweise

Die Materialkosten des Ersatzteils selbst sind in dieser Position nicht enthalten; sie werden je nach Teil separat ausgewiesen bzw. nach Nachweis abgerechnet. Diese Position deckt ausschließlich den Service der Beschaffung und Bereitstellung ab, nicht den Teilepreis. Es werden bevorzugt Originalteile oder gleichwertige, vom Hersteller freigegebene Ersatzteile verwendet, um Funktionssicherheit, Normkonformität (z. B. DIN EN 60598, DIN EN 1838, DIN VDE 0108) und ggf. Gewährleistungsansprüche zu erhalten; der Einsatz nicht freigegebener Komponenten kann diese beeinträchtigen.

Viele gängige Verschleiß- und Ersatzteile für Beleuchtungsanlagen hält der Auftragnehmer auf Lager, sodass sie kurzfristig verfügbar sind (z. B. Standard-LED-Treiber, typische Leuchteneinsätze, Batteriemodule für gängige Notleuchten). Nicht vorrätige Teile werden zeitnah beschafft; Bestellungen, die bis Mittag eingehen, werden in der Regel noch am selben Werktag versandt oder auf Wunsch zur Abholung bereitgestellt. Hinweis: Express- und Kurierlieferungen sind in dieser Position nicht enthalten.

Express- und Kurierlieferung für Ersatzteile

Der Auftragnehmer bietet optional eine Express- bzw. Kurierlieferung für besonders eilige Ersatzteile an. Wenn ein Ersatzteil umgehend benötigt wird (z. B. zur Vermeidung längerer Einschränkungen der Sicherheitsbeleuchtung oder der Beleuchtung in sicherheitsrelevanten Bereichen), kann eine Expresslieferung veranlasst werden – etwa per Kurierdienst, Nacht-Express oder Direktfahrt. Dadurch wird die Zustellung des Ersatzteils innerhalb kürzester Zeit gewährleistet, je nach Dringlichkeit oft noch am selben Tag oder über Nacht. Hinweise: Diese Leistung ist optional und wird nur beauftragt, wenn vom Betreiber eine beschleunigte Lieferung ausdrücklich gewünscht wird oder die Dringlichkeit der Instandsetzung dies erfordert. Die zusätzlichen Kosten für Express- bzw. Kurierlieferungen werden separat berechnet, da hier Sondertransportkosten (Kurier, Expressdienst etc.) anfallen. Der Auftragnehmer wählt das schnellstmögliche wirtschaftlich sinnvolle Transportmittel (z. B. Direktkurier, Overnight-Express), um die Lieferzeit zu minimieren. Die genaue Ausführung (Overnight-Express, Direktkurier usw.) und die voraussichtlichen Kosten werden vorab mit dem Kunden abgestimmt, sodass eine schnellstmögliche Versorgung mit dem benötigten Ersatzteil sichergestellt ist.

Ersatzteilrecherche, -beschaffung und -logistik

Diese Leistung umfasst alle Tätigkeiten rund um Ersatzteile für die Beleuchtungsanlage – von der Identifizierung bis zur Lieferung. Wenn im Zuge von Wartung oder Reparaturen Ersatzteile benötigt werden (z. B. ein bestimmter LED-Treiber, ein Steuerungsmodul im DALI-Strang, ein Sensor, ein Batteriemodul der Zentralbatterieanlage, eine Rettungszeichenleuchte oder ein Leuchteneinsatz), übernimmt der Dienstleister die Ersatzteilrecherche. Er ermittelt anhand der Anlagendokumentation (Stücklisten, Ersatzteillisten, technischen Zeichnungen), der Typenschilder und der Fehlerbeschreibung, welches konkrete Teil erforderlich ist. Dabei wird geprüft, ob das Ersatzteil beim Originalhersteller der Leuchte oder Komponenten verfügbar ist oder ob gleichwertige, normkonforme Alternativen (z. B. freigegebene Austauschtreiber oder kompatible Module von Drittanbietern) eingesetzt werden können – stets unter Beachtung, dass Sicherheit, Normenkonformität und Gewährleistung nicht beeinträchtigt werden, insbesondere bei sicherheitsrelevanten Teilen der Not- und Sicherheitsbeleuchtung.

Sobald das benötigte Teil identifiziert ist, kümmert sich der Dienstleister um die Beschaffung: Er holt Angebote ein, bestellt das Teil im Namen des Kunden (oder in eigenem Namen, je nach Vertragsgestaltung) und organisiert die Lieferung. Auch die Logistik wird übernommen, d. h. ggf. Zollabwicklung bei Importteilen, Terminverfolgung der Lieferung sowie Expressversand bei Eilbedürfnissen. Das Ersatzteilmanagement endet mit der Anlieferung des Teils am vorgesehenen Ort (z. B. direkt an der Verteilung/Technikzentrale der Beleuchtungsanlage oder im Lager des Kunden) und der Information an die zuständigen Instandsetzungsteams, dass das Teil verfügbar ist.

Wichtig: Die Kosten des Ersatzteils selbst werden in der Regel separat abgerechnet (das Leistungsverzeichnis weist sie oft ausdrücklich als separaten Posten aus), während diese Position die Dienstleistung rund um das Ersatzteil abdeckt. Zum Leistungsumfang gehört auch die Dokumentation: Es wird festgehalten, welches Teil beschafft wurde (Teilenummer, Hersteller/Lieferant, Preis), und es werden entsprechende Dokumente wie Lieferscheine, Konformitätserklärungen und – bei sicherheitsrelevanten Teilen – Prüfzeugnisse an den Betreiber weitergereicht. Insbesondere bei Komponenten der Not- und Sicherheitsbeleuchtung sorgt der Dienstleister dafür, dass entsprechende Herstellerbescheinigungen mitgeliefert werden, damit diese in die Anlagenakte bzw. das Prüfbuch der Beleuchtungsanlage aufgenommen werden können. Durch das Outsourcing des Ersatzteilmanagements an den Servicepartner wird der Betreiber erheblich entlastet. Er kann darauf vertrauen, dass im Bedarfsfall schnell das richtige Teil gefunden und geliefert wird – Ausfallzeiten werden verkürzt. Durch die professionelle Beschaffung werden Qualität, Passgenauigkeit und Normkonformität der Teile sichergestellt, was wesentlich für die Sicherheit der Beleuchtungsanlage ist. Die lückenlose Dokumentation im Anlagenlogbuch, welche Teile wann ersetzt wurden, trägt zur Transparenz und Nachvollziehbarkeit bei und unterstützt den Betreiber bei Prüfungen oder Audits sowie bei der Erfüllung seiner Instandhaltungspflichten.

Nachhaltige Modernisierung durch Energieeinsparmaßnahmen

Energieeffizienz-Upgrades stellen einen zentralen Mehrwert im modernen Beleuchtungsmanagement dar. Durch gezielte technische Nachrüstungen an Beleuchtungsanlagen, den Einsatz energieeffizienter Leuchten und Betriebsgeräte sowie die Integration intelligenter Lichtsteuerungssysteme wird der Energieverbrauch deutlich reduziert und die Nachhaltigkeit der Betriebsprozesse gesteigert. Solche Maßnahmen tragen nicht nur zur Kostensenkung und CO₂-Reduktion bei, sondern fördern auch die Einhaltung von Umweltstandards und ESG-Zielen im Facility Management.

Die Maßnahmen sollen darauf abzielen:

  • Optimierung des Energieeinsatzes der Beleuchtung pro Nutzfläche (z. B. kWh/m²·a) und Betriebsstunde

  • Verbesserung der Systemleistung durch intelligente, bedarfsorientierte Lichtsteuerungen (z. B. Präsenz- und tageslichtabhängige Regelung)

  • Verlängerung der Lebensdauer der Beleuchtungskomponenten durch schonenden, energieeffizienten Betrieb (z. B. Begrenzung der Volllaststunden, optimierte Dimmstrategien)

  • Reduzierung der Treibhausgasemissionen gemäß ISO 14064 und im Rahmen des EU Green Deal

Der Auftragnehmer erstellt Modernisierungskonzepte, die nachweislich Energieeinsparungen und Emissionsminderungen aufzeigen.

Die Vorschläge sollen Folgendes beinhalten:

  • Austausch veralteter Leuchten und Vorschaltgeräte durch hocheffiziente LED-Beleuchtungssysteme mit hohem Leuchtenwirkungsgrad und effizienten, dimm- und steuerbaren Treibern

  • Integration intelligenter Lichtsteuerungssysteme (z. B. DALI-/KNX-basierte Steuerungen) für zonenweise, präsenz- und tageslichtabhängige Regelung

  • Einsatz bedarfsgerechter Schalt- und Dimmstrategien (z. B. Konstantlichtregelung, Abschaltung in Leerlaufzeiten) zur Reduzierung unnötiger Brennzeiten

  • Installation moderner LED-Beleuchtungssysteme in allen Arbeits-, Verkehrs-, Sicherheits- und Wartungsbereichen, inklusive normgerechter Not- und Sicherheitsbeleuchtung

  • Einsatz von Leuchten mit optimierter Lichtlenkung und hohem Systemwirkungsgrad (z. B. optimierte Reflektoren/Linsen, reduzierte Anschlussleistungen bei gleicher Beleuchtungsqualität)

  • Einsatz KI-basierter Regelungsalgorithmen zur prognosegestützten, energieoptimierten Beleuchtung (z. B. auf Basis von Nutzungsprofilen, Belegungs- und Tageslichtdaten)

  • Jedes Modernisierungskonzept muss technische Spezifikationen, erwartete Einsparungen (kWh/Jahr und CO₂-Reduktion in Tonnen/Jahr) sowie die voraussichtliche Amortisationszeit enthalten.Jedes Modernisierungskonzept muss technische Spezifikationen, erwartete Einsparungen (kWh/Jahr und CO₂-Reduktion in Tonnen/Jahr) sowie die voraussichtliche Amortisationszeit enthalten.

Vor jeglichen Nachrüstungen muss der Auftragnehmer ein Energieaudit durchführen, um den aktuellen Energieverbrauch aller relevanten Beleuchtungsanlagen zu ermitteln.

Das Audit umfasst:

  • Messung der durchschnittlichen Betriebszeiten, Schaltzyklen und Leerlaufzeiten der Beleuchtung (z. B. unnötige Brennzeiten bei Tageslicht oder Nichtbelegung)

  • Leistungsaufnahmeprofile der Beleuchtungskreise und zugehörigen Steuer- und Hilfssysteme (z. B. zentrale Notlichtsysteme, Steuerzentralen)

  • Identifizierung verlustbehafteter Komponenten (z. B. Altleuchten mit hohem Anschlusswert, ineffiziente Vorschaltgeräte) oder ineffizienter Betriebszustände (z. B. fehlende Zonenbildung, keine Nutzung von Präsenz-/Tageslichtsensorik)

  • Bewertung der bestehenden Steuerungsstrategien, Szenen und der verwendeten Software/Automationssysteme

Hinweis

Die Ergebnisse der Ausgangsbewertung bilden die Grundlage zur Ermittlung des Energieeinsparpotenzials und der Investitionsrentabilität (ROI) für Beleuchtungsmodernisierungen.

Der Auftragnehmer erstellt einen strukturierten Umsetzungsplan, der Folgendes umfasst:

  • Detaillierter Modernisierungszeitplan, einschließlich Koordination von Abschalt- bzw. Umrüstzeiten mit dem laufenden Betrieb, um die Nutzbarkeit der Bereiche möglichst wenig zu beeinträchtigen

  • Spezifikation der benötigten Materialien, Komponenten (Leuchten, Treiber, Sensorik, Steuerungstechnik) und geeigneten Lieferanten

  • Integration von Sicherheitsprüfungen während der Modernisierungsphasen (z. B. elektrische Prüfungen nach DIN VDE 0100/0105, Funktionsprüfungen der Sicherheitsbeleuchtung nach DIN EN 1838 und DIN VDE 0108)

  • Abnahmeprüfungen und Inbetriebnahmeprotokolle nach Abschluss der Installation (inkl. Dokumentation der Beleuchtungsstärken und Funktionsnachweise der Not- und Sicherheitsbeleuchtung)

  • Dokumentation gemäß VDI 6026-1 (Zeichnungen, Datenblätter, Prüfberichte und aktualisierte Anlagendokumentation)

Hinweis

Alle Maßnahmen müssen durchgeführt werden, ohne die Verfügbarkeit, Sicherheit oder normgerechte Beleuchtungsqualität der Beleuchtungsanlagen – insbesondere der Not- und Sicherheitsbeleuchtung – zu beeinträchtigen.

Der Auftragnehmer muss Messsysteme installieren oder vorhandene Systeme nutzen, um folgende Daten zu erfassen:

  • Echtzeit-Energieverbrauch bzw. zeitaufgelöste Verbrauchsdaten der Beleuchtungsanlagen

  • Wirkungsgrad bzw. spezifischer Energiekennwert des Systems (z. B. kWh/m²·a, LENI nach DIN EN 15193)

  • Auslastungsgrad der Beleuchtungszonen und Energieverbrauch pro Nutzfläche und Betriebszeit (z. B. kWh/m² je Schicht)

  • Erreichte CO₂-Einsparungen im Vergleich zum Ausgangszustand auf Basis definierter Emissionsfaktoren

Hinweis

Vierteljährliche Leistungsberichte müssen eingereicht werden, einschließlich grafischer Energieverbrauchstrends, wesentlicher Effizienzkennzahlen (z. B. kWh/m², Ausfall- und Störungsraten) und Empfehlungen zur weiteren Optimierung.

Der Auftragnehmer berichtet über folgende Leistungskennzahlen:

  • Reduktion des Energieverbrauchs (Prozent und kWh/Jahr)

  • Verringerung der CO₂-Emissionen (Tonnen/Jahr)

  • Systemverfügbarkeit und energetischer Wirkungsgrad der Beleuchtungsanlagen

  • Amortisationsdauer (ROI) der umgesetzten Modernisierungsmaßnahmen

  • Erfüllung der Energieziele gemäß ISO 50001 und internen Energie- bzw. Nachhaltigkeitszielen des Auftraggebers

Hinweis

Der Auftraggeber kann unabhängige Prüfungen oder eine Zertifizierung durch Dritte verlangen, um die Wirksamkeit der Maßnahmen zu überprüfen (z. B. im Rahmen eines Energie- oder Umweltmanagementsystems).

Folgende Maßnahmen sind Bestandteil des Verbesserungsprozesses:

  • Regelmäßige Review-Termine zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer zur Bewertung der Systemleistung und der erreichten Energiekennzahlen

  • Diskussion weiterer Optimierungsoptionen (z. B. zusätzliche Zonenbildung, Anpassung von Schalt- und Dimmstrategien, Ergänzung von Sensorik oder Automationsfunktionen)

  • Aktualisierung der langfristigen Nachhaltigkeits- und Beleuchtungskonzepte im Einklang mit den ESG- und Klimaneutralitätszielen des Auftraggebers

Schulungs- und Trainingsprogramme für Beleuchtungsanlagen

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, kontinuierliche technische Schulungen, Sicherheitsunterweisungen und Sensibilisierungsworkshops für alle im Betrieb, in der Prüfung und Instandhaltung von Beleuchtungsanlagen (einschließlich Sicherheitsbeleuchtung) beteiligten Personen durchzuführen. Ziel ist ein hohes Niveau an Betriebssicherheit, technischer Kompetenz und Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen und fachlichen Vorgaben (u. a. ArbSchG, BetrSichV, ArbStättV/ASR A3.4 „Beleuchtung“, DGUV Vorschriften, DIN EN- und DIN VDE-Normen).

Schulungsrahmenkonzept

  • Einführungsschulung: Für neue Mitarbeiter vor Tätigkeiten an Beleuchtungsanlagen; behandelt grundlegende elektrische Gefährdungen, Anforderungen an Arbeitsstättenbeleuchtung, Sicherheits- und Notbeleuchtung sowie betriebliche Abläufe.

  • Technische Weiterbildung: Regelmäßige Fortbildungen zu Beleuchtungstechnik, Sicherheitsbeleuchtung, Lichtsteuer- und Managementsystemen (z. B. DALI/KNX), Fehlerdiagnose und normgerechtem Betrieb nach DIN EN 12464, DIN EN 1838, DIN VDE 0108 und DGUV Vorschrift 3.

  • Sicherheits- und Sensibilisierungsworkshops: Wiederkehrende Schulungen zur Unfallverhütung bei Arbeiten an elektrischen Anlagen, zur Bedeutung von Sicherheitsbeleuchtung in Flucht- und Rettungswegen, zum Verhalten bei Stromausfällen und zur Förderung einer sicherheitsorientierten Unternehmenskultur.

  • Auffrischungsschulungen: Mindestens jährlich stattfindende Wiederholungskurse zu wesentlichen Sicherheitsregeln, geänderten Normen und neuen technischen Lösungen (z. B. neue Leuchtentypen, Steuerungssysteme, Prüf- und Testverfahren für Notbeleuchtung).

  • Notfallübungen: Praktische Übungen mit Szenarien wie Ausfall von Sicherheitsbeleuchtung, Stromausfall, Brandereignissen im Bereich der Beleuchtung oder Ausfall von Zentralbatterieanlagen, zur Überprüfung der Reaktionsfähigkeit und der Abstimmung mit Brandschutz- und Evakuierungskonzepten.

  • Dokumentation und Zertifizierung: Alle Schulungen werden schriftlich dokumentiert, ausgewertet und den Teilnehmern durch Teilnahme- bzw. Schulungszertifikate bescheinigt.

Schulungsziele und Ergebnisse

  • Sicherstellung, dass alle mit Planung, Betrieb, Prüfung und Instandhaltung der Beleuchtungsanlagen betrauten Personen fachlich qualifiziert sind und die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.

  • Förderung einer proaktiven Sicherheitskultur und Reduzierung von Zwischenfällen, insbesondere im Bereich elektrischer Gefährdungen und Sicherheitsbeleuchtung.

  • Steigerung der Effizienz durch besseres Verständnis der Beleuchtungs- und Steuerungssysteme und deren normgerechter Anwendung.

  • Nachvollziehbare Dokumentation der Kompetenzen und Schulungsabschlüsse des Personals.

  • Langfristige Wissenssicherung und Etablierung von Mechanismen zur kontinuierlichen Verbesserung (Lessons Learned, Anpassung von Wartungs- und Prüfkonzepten).

Die Teilnehmer müssen ihre Kompetenz sowohl durch theoretische Wissensüberprüfungen als auch durch praktische Übungen (z. B. Funktionsprüfungen, sichere Schalthandlungen, Test der Sicherheitsbeleuchtung) nachweisen.

Der Auftragnehmer erstellt einen jährlichen Schulungskalender, der vom Auftraggeber zu genehmigen ist, und gibt folgende Punkte vor:

  • Einführungsschulungen für neue Mitarbeitende mit Aufgaben an Beleuchtungs- und Sicherheitsbeleuchtungsanlagen.

  • Vierteljährliche technische Auffrischungen und Sicherheitsunterweisungen (z. B. zu DGUV Vorschrift 3, ASR A3.4, Änderungen in DIN EN/DIN VDE-Normen).

  • Halbjährliche Sensibilisierungskampagnen zu aktuellen Sicherheitsthemen (z. B. Ereignisse aus Beinaheunfällen, Brandschutz, Arbeiten in der Höhe) oder relevanten Vorfällen.

  • Jährliche Kompetenzbewertungen und ggf. Rezertifizierungen von Schlüsselrollen (z. B. befähigte Personen nach TRBS 1203, Elektrofachkräfte für Prüf- und Wartungsaufgaben).

Die Häufigkeit kann bei veränderten Unfall- und Störungsstatistiken, Auditergebnissen oder neuen gesetzlichen bzw. normativen Vorgaben angepasst werden.

Schulungsinhalte und Methodik

  • Bedienprinzipien und Sicherheitseinrichtungen der Beleuchtungsanlagen, einschließlich Sicherheits- und Notbeleuchtung, Steuerzentralen und Überwachungssystemen.

  • Grundlagen der normgerechten Beleuchtung (z. B. Anforderungen aus DIN EN 12464-1/-2, ASR A3.4, DIN EN 1838, DIN VDE 0108) und deren praktische Umsetzung im Gebäude.

  • Schalt-, Abschalt- und Freigabeverfahren (z. B. fünf Sicherheitsregeln nach DIN VDE 0105-100, Lockout/Tagout), Umgang mit Störungen und Verhalten bei Ausfall der Sicherheitsbeleuchtung.

  • Persönliche Schutzausrüstung (PSA): Auswahl, Verwendung und Überprüfung bei Arbeiten an oder in der Nähe elektrischer Beleuchtungsanlagen und bei Arbeiten in der Höhe.

  • Kommunikations- und Meldewege (z. B. Abstimmung zwischen Facility Management, Elektrofachkräften, Brandschutzbeauftragten, Nutzung von Meldesystemen bei Störungen).

  • Umweltbewusstsein (Energieeffizienz, Einsatz von LED-Technik und Lichtmanagement, sachgerechte Entsorgung von Leuchtmitteln und Batterien, Vermeidung unnötigen Energieverbrauchs).

  • Methodik: Kombination aus theoretischem Unterricht, praktischen Übungen an der Beleuchtungsanlage bzw. an Schulungsaufbauten, digitalen Lernmodulen und Simulationen. Einsatz visueller Hilfsmittel, Fallstudien (z. B. Störungsfälle, Beinaheunfälle) und interaktiver Workshops zur Verbesserung des Wissenstransfers.

Bewertung und Zertifizierung

  • Die Bewertung der Teilnehmer erfolgt anhand von theoretischem Wissen (Tests, Verständnisprüfungen), praktischer Anwendung (z. B. sichere Durchführung von Funktions- und Sicherheitsprüfungen) und sicherheitsorientiertem Verhalten.

  • Erfolgreiche Teilnehmer erhalten ein Zertifikat bzw. eine Teilnahmebescheinigung, die vom Projektmanagement anerkannt wird und die Anforderungen an Unterweisung und Qualifikation nach ArbSchG, BetrSichV, DGUV-Vorschriften und – soweit einschlägig – TRBS 1203 (befähigte Personen) unterstützt.

  • Alle Bewertungsergebnisse werden dokumentiert und im zentralen Dokumentationssystem bzw. im FM-/CAFM-System abgelegt.

Die Dokumentation erfolgt gemäß VDI 6026-1 und umfasst mindestens folgende Unterlagen:

  • Schulungsunterlagen, Präsentationsfolien und Handouts.

  • Anwesenheitslisten und Teilnehmerdaten.

  • Nachweise der Ausbilderqualifikation.

  • Prüfungsergebnisse und Feedbackbögen.

  • Ausgestellte Zertifikate sowie deren Gültigkeits- und Ablaufdaten.

Integration von Arbeitsschutz und Umweltschutz

Die Schulungsprogramme betonen die Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften (u. a. ArbSchG, BetrSichV, DGUV Vorschrift 1 und 3) und relevanten Umweltanforderungen. Der Auftragnehmer integriert Themen wie Risikobewusstsein bei Arbeiten an elektrischen Anlagen, ergonomische Beleuchtungskonzepte, Arbeiten in der Höhe, Abfallvermeidung (z. B. Lampen- und Batterieentsorgung) sowie umweltbezogene Notfallmaßnahmen (z. B. Umgang mit beschädigten Batterien) in alle Schulungen.

Berichterstattung und Kommunikation

  • Der Auftragnehmer erstellt halbjährlich Berichte über durchgeführte Schulungen und die Anzahl der Teilnehmer.

  • Auflistung identifizierter Qualifikations- und Wissenslücken sowie der ergriffenen oder geplanten Abhilfemaßnahmen.

  • Geplante Schulungsaktivitäten für den kommenden Zeitraum (Themen, Zielgruppen, Termine).

  • Leistungskennzahlen im Zusammenhang mit Sicherheitsbewusstsein, Compliance und Betriebssicherheit (z. B. Teilnahmequote, Ergebnisse von Wissenschecks, Entwicklung relevanter Unfall- und Störungsstatistiken, insbesondere im Bereich Sicherheitsbeleuchtung).

  • Die Berichte werden digital übermittelt und in das FM-/CAFM-Dokumentationssystem integriert.

Schulung des Bedien- und Instandhaltungspersonals für Beleuchtungsanlagen (Grundausbildung/Auffrischung)

Diese Leistung umfasst eine strukturierte Schulung für Bedien- und Instandhaltungspersonal der Beleuchtungsanlage, sowohl als Grundausbildung für neue Mitarbeitende ohne spezifische Erfahrung mit Beleuchtungssystemen als auch als Auffrischung für bereits eingesetztes Fachpersonal. Die Schulung besteht aus einem Theorie- und einem Praxisteil.

Im theoretischen Teil werden u. a. folgende Inhalte vermittelt: rechtliche Grundlagen (ArbSchG, BetrSichV, ArbStättV/ASR A3.4, DGUV Vorschrift 3, relevante DIN EN- und DIN VDE-Normen zur Beleuchtung und Sicherheitsbeleuchtung), Rollen und Verantwortlichkeiten (Betreiber, Elektrofachkraft, befähigte Person, Benutzer), Grundzüge der Beleuchtungstechnik (Begriffe wie Beleuchtungsstärke, Blendung, Sehaufgabe), Anforderungen an Sicherheitsbeleuchtung, typische Gefährdungen bei Arbeiten an elektrischen Anlagen und in der Höhe sowie Grundsätze der sicheren Arbeitsorganisation.

Im Praxisteil werden am konkreten System oder an Schulungsaufbauten u. a. folgende Tätigkeiten geübt: sichere Bedienung von Lichtsteuer- und Managementsystemen (Szenen, Gruppen, Zeitprogramme), Durchführung von Sicht- und Funktionskontrollen (z. B. Test der Sicherheitsbeleuchtung mittels Prüfeinrichtung), sichere Vorgehensweise bei Abschaltungen und Wiedereinschaltungen, einfache Wartungshandgriffe (z. B. sichere Lampen-/Modulwechsel, Reinigung von Leuchten) sowie Verhalten bei Störungen und Notfällen (z. B. Ausfall von Fluchtwegbeleuchtung).

Am Ende der Schulung erfolgt eine Wissens- und Praxisüberprüfung, um sicherzustellen, dass die Teilnehmenden die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten erworben haben. Erfolgreiche Teilnehmende erhalten ein Schulungszertifikat bzw. eine Einsatzfreigabe für definierte Tätigkeiten im Bereich Beleuchtungsanlagen. Die Schulung unterstützt den Betreiber bei der Erfüllung seiner Pflichten zur Qualifikation und Unterweisung nach ArbSchG § 12, BetrSichV und DGUV-Vorschriften. Auffrischungsschulungen sind insbesondere bei neuen Systemen, umfangreichen Modernisierungen oder geänderten normativen Anforderungen vorgesehen.

Betriebsanweisung je Aufzugsanlage (Erstellung/Aktualisierung und Aushang)

Für jede relevante Beleuchtungsanlage bzw. Anlagengruppe (insbesondere Sicherheitsbeleuchtung, zentrale Beleuchtungsverteiler, Lichtsteuerzentrale) wird eine spezifische Betriebsanweisung erstellt oder bei Bedarf aktualisiert. Diese Betriebsanweisung beschreibt in verständlicher Form die erforderlichen Verhaltensregeln und Sicherheitsmaßnahmen beim Betrieb, bei Prüfungen und bei einfachen Wartungsarbeiten. Sie enthält u. a. eine Auflistung der typischen Gefahren (elektrische Gefährdungen, Arbeiten in der Höhe, Stolperstellen durch Leitungsführung, Risiken bei Ausfall der Sicherheitsbeleuchtung), Hinweise zur erforderlichen PSA, Vorgaben für Funktions- und Sichtkontrollen (z. B. regelmäßige Testung der Sicherheitsbeleuchtung), klare Bedienhinweise zur Lichtsteuerung und Vorgehensweisen bei Störungen, Not-Aus-/Abschaltmaßnahmen und Notfällen. Die Betriebsanweisung wird konkret auf die jeweilige Beleuchtungsanlage und die örtlichen Gegebenheiten zugeschnitten (z. B. Gebäudenutzung, Fluchtwege, Sonderbereiche) und in geeigneter Form (Aushang, digitales Dokument, Integration ins CAFM-System) bereitgestellt. Sie dient als verbindliche Grundlage für Unterweisungen des Bedien- und Instandhaltungspersonals. Mit dieser Leistung erfüllt der Betreiber seine Informations- und Unterweisungspflicht nach ArbSchG § 12 und BetrSichV; Inhalte und Aufbau orientieren sich an den einschlägigen DGUV-Regeln zu Arbeiten an elektrischen Anlagen und zur sicheren Verwendung von Arbeitsmitteln.

Jährliche Unterweisung des Bedien- und Instandhaltungspersonals der Beleuchtungsanlagen (mit Nachweis)

Diese Position beinhaltet die jährliche Sicherheitsunterweisung aller Personen, die Beleuchtungsanlagen bedienen, prüfen oder instandhalten, einschließlich des mit Sicherheitsbeleuchtung betrauten Personals. In einer Unterweisungssession werden zunächst theoretisch die wesentlichen Inhalte vermittelt: Rechtsgrundlagen und Verantwortung (ArbSchG, BetrSichV, DGUV Vorschrift 1 und 3), grundlegende Sicherheitsregeln beim Arbeiten an Beleuchtungsanlagen, Anforderungen an Arbeitsstätten- und Sicherheitsbeleuchtung, sichere Arbeitsverfahren (z. B. Freischalten, Arbeiten in der Höhe) und Verhalten in Notfällen (z. B. Ausfall von Fluchtwegbeleuchtung, Brandereignisse).

Besonderes Augenmerk liegt auf wiederkehrenden praxisrelevanten Themen: Durchführung der regelmäßigen Sicht- und Funktionskontrollen (z. B. Test der Sicherheitsbeleuchtung), Erkennen und Melden von Mängeln, Absicherung von Gefahrenbereichen, sichere Nutzung von Arbeitsmitteln (Leitern, Arbeitsbühnen). Im praktischen Teil üben die Teilnehmenden unter Anleitung typische Handlungen (z. B. Betätigen von Prüfeinrichtungen, einfache Störungsbehebung im zulässigen Umfang, richtige Nutzung der PSA).

Die Unterweisung erfolgt in der Regel als Gruppenveranstaltung; Teilnahme und Inhalte werden vollständig dokumentiert (Teilnehmerlisten, Unterweisungsnachweise, ggf. Kurztests). Der Betreiber erfüllt damit seine Pflicht zur regelmäßigen Unterweisung gemäß ArbSchG § 12 und unterstützt die Aufrechterhaltung der fachlichen Befähigung im Sinne der BetrSichV und DGUV-Vorschriften. Nach Abschluss erhält jede unterwiesene Person einen Unterweisungsnachweis; der Auftraggeber kann den Qualifikations- und Unterweisungsstand seines Personals gegenüber Aufsichtsbehörden und Auditoren belegen.

Echtzeit-Cockpit und Berichterstellung für Beleuchtungsanlagen

Dieses Dokument definiert den Rahmen und die technischen Anforderungen für die Einführung eines digitalen Dashboards und eines Berichtssystems als Bestandteil der Beleuchtungs- und Energiemanagement-Leistungen im Rahmen des Facility-Management-Vertrags. Der Auftragnehmer stellt eine webbasierte Plattform bereit, die Betriebs- und Zustandsdaten der Beleuchtungsanlagen konsolidiert, zentrale Leistungskennzahlen (KPIs) visualisiert und Prüfintervalle sowie Wartungsstände in Echtzeit abbildet. Ziel des Systems ist es, Transparenz und Effizienz zu steigern sowie datengestützte Entscheidungen im Betrieb und in der Instandhaltung der Beleuchtungsanlagen (einschließlich Not- und Sicherheitsbeleuchtung) zu fördern.

Das digitale Dashboard dient als zentrale Visualisierungs- und Berichtsschnittstelle für beleuchtungsbezogene Daten.

Es stellt folgende Kernfunktionen bereit:

  • Echtzeit-Überwachung: Kontinuierliche Anzeige der Verfügbarkeit und Funktionsfähigkeit definierter Beleuchtungszonen, Stör- und Fehlerbenachrichtigungen sowie Betriebszustände (z. B. Status Allgemeinbeleuchtung, Notbeleuchtung, Steuerungssysteme).

  • KPI-Visualisierung: Grafische Darstellung von Energieverbrauch, Ausfall- und Stillstandszeiten, Wartungsabschlussquoten, Störhäufigkeit und weiteren Effizienzkennzahlen (z. B. kWh/m², LENI).

  • Inspektionsmanagement: Automatisches Tracking der Prüfintervalle (z. B. Funktions- und Betriebsdauertests der Sicherheitsbeleuchtung, elektrische Wiederholungsprüfungen nach DGUV Vorschrift 3) mit Erinnerungen vor dem Fälligkeitstermin.

  • Wartungsverfolgung: Protokollierung geplanter, laufender und abgeschlossener Wartungsaufgaben an Beleuchtungsanlagen, einschließlich Dokumentation von durchgeführten Maßnahmen und Ergebnissen.

  • Benutzerverwaltung: Rollenbasierter Zugriff für Administratoren, Techniker, Facility-Management-Personal und Auftraggeber.

  • Berichterstattung: Automatisierte Erstellung von Monats-, Quartals- und Jahresberichten zu Verfügbarkeit, Energieverbrauch, Störungen und Wartungsstatus.

  • Datenexport: Strukturierte Ausgabe von Daten zur Integration in CAFM- oder ERP-Systeme (z. B. als CSV/XML oder über APIs).

Die Plattform kann webbasiert oder in der Cloud gehostet werden, wobei ein sicherer und stabiler Betrieb gemäß den IT-Governance-Richtlinien des Auftraggebers gewährleistet sein muss.

Das Dashboard muss die folgenden technischen Anforderungen erfüllen:

  • Webbasierte Architektur: Zugriff über moderne Webbrowser ohne zusätzliche Client-Software.

  • Datenintegration: Kompatibilität mit Beleuchtungssteuerungen, Not- und Sicherheitsbeleuchtungssystemen, Zählern, IoT-Geräten und FM-Systemen (z. B. über DALI-/KNX-Gateways, BACnet, OPC UA oder REST-Schnittstellen).

  • Datensicherheit: Verschlüsselte Datenübertragung (mindestens TLS 1.3) und DSGVO-konforme Speicherung der Betriebs- und Personendaten.

  • Verfügbarkeit: Mindestens 99,5 % Betriebszeit während der Vertragslaufzeit.

  • Skalierbarkeit: Modulares Design mit Möglichkeit zur späteren Erweiterung um zusätzliche Gebäudebereiche, Beleuchtungszonen oder weitere FM-Komponenten.

  • Benutzeroberfläche: Intuitive Oberfläche mit mehrsprachiger Benutzerführung (Deutsch und Englisch), übersichtlichen Dashboards und Filterfunktionen.

  • Datensicherung: Automatische tägliche Backups an redundanten Standorten mit dokumentierten Wiederherstellungsprozessen.

Das Dashboard soll mindestens folgende KPIs erfassen und darstellen:

  • Verfügbarkeit der Beleuchtungsanlagen/Zonen (%): Anteil der Betriebszeit, in der die Beleuchtung normgerecht funktionsfähig und verfügbar ist.

  • Mittlere Betriebszeit zwischen Ausfällen (MTBF): Durchschnittliche Zeitspanne zwischen zwei relevanten Ausfällen von Leuchten, Treibern oder Steuerungskomponenten.

  • Wartungsabschlussquote (%): Anteil der planmäßigen Wartungs- und Prüfaufträge, die fristgerecht abgeschlossen wurden.

  • Energieverbrauch pro Betriebsstunde (kWh) bzw. pro Fläche (kWh/m²): Durchschnittlicher Energieaufwand der Beleuchtung je Betriebsstunde oder je Bezugsfläche.

  • Reaktions- und Reparaturzeiten (Minuten/Stunden): Zeit bis zur Störungsreaktion und bis zur Wiederherstellung der Beleuchtungsfunktion, insbesondere in sicherheitsrelevanten Bereichen.

  • Anzahl sicherheitsrelevanter Vorfälle: Anzahl von Ereignissen mit Bezug zur Sicherheitsbeleuchtung oder arbeitsplatzrelevanten Beleuchtung (z. B. Ausfall von Fluchtwegbeleuchtung, meldepflichtige Ereignisse) innerhalb des Berichtszeitraums.

Die Kennzahlen sind sowohl numerisch als auch grafisch darzustellen und sollen einen historischen Trendvergleich ermöglichen.

Intelligente Fernüberwachung und Zustandsanalyse von Aufzugsanlagen zur Erhöhung der Betriebssicherheit und Effizienz

Ziel ist eine durchgängige Statusüberwachung, datenbasierte Wartungsoptimierung und frühzeitige Erkennung von Verschleiß oder Fehlfunktionen der Beleuchtungsanlagen unter Einhaltung aller einschlägigen technischen und Sicherheitsvorgaben (u. a. BetrSichV, ArbStättV/ASR A3.4 „Beleuchtung“, DGUV Vorschrift 3, DIN EN 12464, DIN EN 1838, DIN VDE-Normen). Fernüberwachung unterstützt die zustandsorientierte Wartung und trägt dazu bei, Ausfallzeiten – insbesondere bei Not- und Sicherheitsbeleuchtung – zu reduzieren. Diese Maßnahmen sollen die Anlagenverfügbarkeit erhöhen und ungeplante Beleuchtungsausfälle minimieren.

Die Einführung eines Fernüberwachungssystems soll folgende Ziele erfüllen:

  • Kontinuierliche Datenerfassung: Durchgehende digitale Erfassung und Protokollierung der Betriebsbedingungen und Leistungsparameter der Beleuchtungsanlagen (z. B. Brenndauer, Schaltzyklen, Dimmzustände, Batterietest-Ergebnisse bei Sicherheitsbeleuchtung).

  • Echtzeit-Visualisierung: Darstellung von Betriebszuständen, Zonenstatus, Störmeldungen und Kennzahlen in Echtzeit zur Verbesserung der operativen Kontrolle und schnellen Störungsidentifikation.

  • Früherkennung: Identifikation von Verschleißmustern, vermehrten Ausfällen oder anomalen Betriebszuständen (z. B. gehäufte Treiberausfälle, häufige Batteriewarnungen) durch fortlaufende Datenanalyse.

  • Vorausschauende Wartung: Datenbasierte, prädiktive Wartungsplanung auf Grundlage der tatsächlichen Nutzung (Brenndauer, Schaltzyklen, Batterietests), um ungeplante Ausfallzeiten und Notmaßnahmen zu reduzieren.

  • Erhöhte Sicherheit: Automatische Warnmeldungen bei Ausfall oder Störung der Sicherheits- und Fluchtwegbeleuchtung, bei Netzausfall, kritischen Batteriezuständen oder anderen sicherheitsrelevanten Ereignissen.

  • CAFM-Integration: Einbindung der Betriebsdaten in das CAFM-System des Auftraggebers für zentrale Berichterstattung, Rückverfolgbarkeit, langfristige Trendanalyse und Nachweisführung gegenüber Behörden, Auditoren oder Versicherern.

Der Auftragnehmer stellt sicher, dass alle gesammelten Betriebsdaten vollständig, prüfbar und entsprechend den Vorschriften gespeichert werden. Das System muss periodisch automatisch Berichte erzeugen, die für jede relevante Beleuchtungsanlage bzw.

Zone enthalten:

  • Betriebsstunden und Schaltzyklen.

  • Status von Not- und Sicherheitsbeleuchtung, Batterien, zentralen Überwachungs-/Batterieanlagen und Steuerungssystemen.

  • Trendanalysen relevanter Verschleiß- und Belastungskennwerte (z. B. Ausfallraten, Häufigkeit von Warnmeldungen).

  • Alarme bei Ausfall kritischer Beleuchtung, Netzunterbrechungen oder sonstigen Systemstörungen.

  • KPI-basierte Leistungsübersichten und Wartungsempfehlungen (z. B. Priorisierung von Leuchtenreihen oder Bereichen mit erhöhter Störanfälligkeit).

Die Berichte werden automatisch erstellt und dem Auftraggeber monatlich bzw. auf Anforderung übergeben. Die Datenaufbewahrung muss den Vorgaben aus VDI 6026 Blatt 1 und der BetrSichV entsprechen (z. B. Prüf- und Betriebsnachweise für sicherheitsrelevante Beleuchtungsanlagen mit angemessener, vom Betreiber vorgegebener Mindestaufbewahrungsdauer, typischerweise bis zu 10 Jahren).

Der Auftragnehmer stellt ein modernes, sicheres digitales Überwachungssystem bereit, das folgende Anforderungen erfüllt:

  • Datenerfassung: Kontinuierliche Messung und Aufzeichnung relevanter Betriebsdaten wie Brenndauer, Schaltzyklen, Dimmzustände, Testzyklen der Sicherheitsbeleuchtung, Stör- und Alarmmeldungen. Moderne IoT-Sensorik und Schnittstellen zu Steuer- und Notlichtsystemen ermöglichen Echtzeit-Monitoring dieser Parameter.

  • Echtzeit-Übertragung: Sichere und verschlüsselte Datenübertragung (LAN/WLAN/IoT) zu einem zentralen Server oder Cloud-System, auf das sowohl Auftragnehmer als auch Auftraggeber gemäß definierten Rollen Zugriff haben.

  • Datenvisualisierung: Web-basierte Dashboards oder Software-Oberflächen zur Visualisierung der Live-Betriebszustände, Alarme und Kennzahlen (z. B. Echtzeit-Status von Sicherheitsbeleuchtung, Energieverbrauchsdiagramme, Systemstatusanzeigen).

  • Datenanalyse: Automatisierte Auswertung der gesammelten Daten zur Wartungsoptimierung, einschließlich prädiktiver Algorithmen und Vergleich mit historischen Trends (z. B. Prognose von Batterie- oder Treiberausfällen).

  • Systemkompatibilität: Vollständige Integration in das CAFM- oder ERP-System des Auftraggebers gemäß VDI 6026 Blatt 1 unter Verwendung standardisierter Schnittstellen (API, XML/CSV, BACnet/OPC-UA-Gateways) und einheitlicher Metadatenmodelle.

  • Skalierbarkeit und Modularität: Systemarchitektur, die eine spätere Erweiterung auf weitere Gebäude, Bereiche oder Beleuchtungssysteme ermöglicht, ohne grundlegende Änderungen.

  • Cybersicherheit: Umsetzung von Maßnahmen gemäß ISO/IEC 27001 zum Schutz der digitalen Daten, einschließlich verschlüsselter Kommunikation, rollenbasiertem Benutzerzugriff, Protokollierung von Zugriffen und regelmäßigen Datensicherungen.

Alle gesammelten Betriebs- und Sensordaten werden sicher gespeichert und strukturiert vorgehalten. Die Datenhaltung erfolgt in einer ISO/IEC 27001-konformen Informationssicherheits-Infrastruktur.

Der Auftragnehmer stellt folgende Leistungen bereit:

  • Automatisierte wöchentliche und monatliche Zustandsberichte der Beleuchtungsanlagen mit Trendanalysen und Key Performance Indicators.

  • Frühwarnmeldungen bei Überschreiten definierter Grenzwerte (z. B. hohe Ausfallraten, wiederkehrende Batterie- oder Störmeldungen) oder erkannten Anomalien.

  • Prognosen für erforderliche Wartungsmaßnahmen, basierend auf fortlaufender Analyse der Verlaufsdaten (z. B. vorhergesagte Restlebensdauer von Batterien oder Treibern).

  • Statistische Auswertungen zum Vergleich von Plan- und Ist-Zustand, z. B. Verringerung ungeplanter Ausfallzeiten, Vorhersagegenauigkeit und Instandhaltungserfolge.

Sämtliche Daten und Berichte bleiben Eigentum des Auftraggebers. Der Auftragnehmer darf sie ausschließlich innerhalb des Projektumfangs zur Optimierung des Betriebs und der Instandhaltung der Beleuchtungsanlagen auswerten und verarbeiten.

Ferndiagnose/Telefonsupport (Helpdesk)

Diese Leistung bietet dem Betreiber einen Remote-Support-Service für die Beleuchtungsanlagen. Bei Fragen, kleineren Störungen oder Unklarheiten im Betrieb können sich Nutzer, Hausmeister, Betriebselektriker oder Instandhaltungstechniker telefonisch oder online an einen Helpdesk wenden, der von erfahrenen Beleuchtungs- bzw. Elektro-Serviceingenieuren besetzt ist. Der Ferndiagnose-Service unterstützt zum Beispiel, wenn im Lichtmanagementsystem oder an einer Notlichtzentrale eine Fehlermeldung auftritt: Per Telefon kann der Bediener dem Support-Mitarbeiter den Fehlercode oder die Symptome schildern. Der Experte greift auf seine Dokumentation (z. B. Fehlercodelisten des Herstellers, Schaltpläne, Konfigurationsprotokolle) zurück und gibt konkrete Anweisungen zur Behebung – etwa das Rücksetzen der Steuerung, das Prüfen bestimmter Stromkreise oder Sensoren, die Durchführung eines Funktionstests der Sicherheitsbeleuchtung oder eine Anpassung von Parametern im Steuerungssystem. In vielen Fällen lassen sich kleinere Probleme so sofort lösen, ohne dass ein Techniker vor Ort kommen muss. Auch Bedienungsfragen können geklärt werden (z. B. Vorgehensweise bei Szenenwechseln, Anstoßen automatischer Tests, Umschaltung von Betriebsarten).

Falls die Beleuchtungsanlage mit Fernzugriffstechnologie ausgestattet ist (z. B. zentrales Lichtmanagement- oder Remote-Monitoring-System), kann der Helpdesk – nach Freigabe durch den Auftraggeber und unter Beachtung der IT-Sicherheitsrichtlinien – direkt auf das System zugreifen, um Diagnosedaten auszulesen, Protokolle zu prüfen oder Parameter anzupassen.

Jeder Support-Vorgang wird in einem Ticketsystem dokumentiert

Uhrzeit, meldende Person, betroffener Bereich, Problem, empfohlene Lösung und Ergebnis werden festgehalten. So entsteht eine Historie von Anfragen, die für spätere Analysen genutzt werden kann (z. B. zur Erkennung wiederkehrender Störungen oder Schulungsbedarfe). Der Ferndiagnose-Service trägt erheblich dazu bei, Ausfallzeiten zu reduzieren – einfache Störungen können oft innerhalb weniger Minuten eingegrenzt und behoben werden, während ein Vor-Ort-Einsatz Stunden oder Tage dauern könnte. Aus Betreiberpflichten-Sicht (BetrSichV, DGUV Vorschrift 3, ArbStättV/ASR A3.4) unterstützt dieser Service die schnelle Gefahrenabwehr: Wenn ein potenziell sicherheitskritisches Problem (z. B. Ausfall der Sicherheitsbeleuchtung) gemeldet wird, kann der Experte umgehend beraten, ob betroffene Bereiche außer Betrieb genommen oder gesperrt werden sollten und welche Maßnahmen sofort zu ergreifen sind. Wichtige Hinweise und Entscheidungen aus dem Telefonsupport können in der Anlagenakte bzw. Prüfdokumentation der Beleuchtungsanlage vermerkt werden, insbesondere wenn sie sicherheitsrelevant waren, sodass die Nachweispflichten erfüllt sind. Dieser digitale Service ist insbesondere außerhalb der normalen Arbeitszeiten wertvoll (z. B. im Schichtbetrieb am Abend oder nachts). Er ersetzt keine physischen Prüfungen oder Reparaturen, bietet aber eine erste Anlaufstelle und häufig eine schnelle Lösungsmöglichkeit. Dadurch bleibt der Betrieb der Beleuchtungsanlagen sicher und effizient, und die Mitarbeiter wissen, dass sie bei Bedarf sofort fachkundige Unterstützung erhalten.

Der Auftragnehmer etabliert ein robustes Dokumentationssystem, das mindestens folgende Anforderungen umfasst:

  • Führen des Anlagenprüfbuchs für Beleuchtungsanlagen: Für jede sicherheitsrelevante Beleuchtungsanlage (insbesondere Not- und Sicherheitsbeleuchtung sowie Beleuchtung von Flucht- und Rettungswegen) wird ein Prüfbuch bzw. Anlagenbuch geführt. Der Auftragnehmer legt für jede Anlage ein solches Prüfbuch an (falls nicht bereits vorhanden) und führt es während der Vertragslaufzeit fort. In das Prüfbuch werden sämtliche Prüfungen, Wartungen, Inspektionen und Instandsetzungen lückenlos eingetragen. Jeder Eintrag enthält mindestens Datum, Art der Maßnahme, verantwortliche Person/Firma, Ergebnis bzw. festgestellte Mängel sowie die Bestätigung der Ausführung. Beispielsweise wird die wiederkehrende Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 oder die Funktions- und Betriebsdauertestung der Sicherheitsbeleuchtung (nach DIN EN 1838 und DIN VDE 0108) mit Datum, Name der prüfenden befähigten Person, Prüfergebnis („ohne Mangel“ oder mit Mängelliste) und ggf. Angabe der ergriffenen Maßnahmen dokumentiert. Ebenso werden Wartungseinsätze (z. B. „Leuchtenreinigung durchgeführt, Batterie von Sicherheitsleuchten gewechselt, Parametrierung der Lichtsteuerung angepasst“) vermerkt. Das Prüfbuch ist vom Auftragnehmer stets aktuell zu halten und bei einer behördlichen Prüfung oder auf Verlangen dem Auftraggeber jederzeit vorzulegen. Es dient als offizieller Nachweis dafür, dass die Prüfvorschriften und Betreiberpflichten gemäß BetrSichV, DGUV Vorschrift 3, ASR A3.4 „Beleuchtung“ und den einschlägigen DIN VDE-/DIN EN-Normen erfüllt wurden, und ist damit ein zentrales Element des Betreiberpflichten-Nachweises.

  • Digitales Berichtswesen: Zusätzlich zum physischen Prüfbuch pflegt der Auftragnehmer ein digitales Wartungs- und Prüfprotokoll (u. a. in Form eines Computerized Maintenance Management Systems – CMMS – oder mittels vom Auftraggeber bereitgestellter CAFM-Software). Darin werden alle durchgeführten Arbeiten und Prüfungen mit den relevanten Daten (Anlage/Zone, Maßnahme, Datum, Ergebnis, verantwortliche Person) erfasst. Dies erleichtert Auswertungen (z. B. automatische Terminüberwachung, KPI-Berechnung zu Verfügbarkeit und Energieeffizienz) und erhöht die Transparenz. Betreibt der Auftraggeber ein eigenes Facility-Management-System, dokumentiert der Auftragnehmer in diesem System (Zugriff wird gewährt oder Meldungen/Protokolle werden zur Eingabe bereitgestellt). Alternativ stellt der Auftragnehmer ein geeignetes System oder mindestens eine standardisierte digitale Berichtsform (z. B. Excel-Report oder PDF-Formulare) zur Verfügung.

  • Wartungs- und Prüfprotokolle: Für jede Wartung und Inspektion der Beleuchtungsanlagen erstellt der Auftragnehmer ein kurzes Protokoll oder eine Checkliste, in der alle durchgeführten Arbeiten abgehakt und besondere Feststellungen vermerkt sind. Der Umfang richtet sich nach der Art der Wartung – für routinemäßige Inspektionen können standardisierte Checklisten (z. B. angelehnt an VDMA 24186 oder interne Prüf- und Wartungslisten für Beleuchtung) verwendet werden. Wichtig ist, dass auch festgestellte Abnutzungen oder Abweichungen dokumentiert werden, selbst wenn sie noch keine unmittelbare Maßnahme erfordern (z. B. „Leuchtenabdeckung leicht vergilbt, Beobachtung fortsetzen“ oder „Batteriekapazität grenzwertig, Austausch bei nächster Jahresprüfung einplanen“). Diese Protokolle werden dem Auftraggeber nach jeder Wartung übergeben und im System archiviert. Sie ermöglichen es dem Auftraggeber, die ordnungsgemäße Leistungserbringung zu überwachen und bei Audits, Begehungen oder im Schadensfall nachzuweisen, dass alle Pflichten erfüllt wurden.

  • Entstörungs- und Instandsetzungsberichte: Für jeden Störungseinsatz an Beleuchtungsanlagen wird ein Störungsbericht erstellt. Dieser enthält insbesondere die Fehlerursache und die getroffenen Abhilfemaßnahmen. Alle Instandsetzungs- und Austauschmaßnahmen (inkl. der verbauten Ersatzteile wie LED-Module, Treiber, Sensoren, Batterien von Sicherheitsleuchten oder Steuerkomponenten) sind zu dokumentieren. Wird z. B. eine Sicherheitsleuchte oder ein LED-Treiber ausgetauscht, sollte der Bericht die Identifikation der neuen Komponente (Hersteller, Typ, Seriennummer, ggf. Leistung/Kennwerte) enthalten, um eine lückenlose Historie der Komponententausche zu gewährleisten.

  • Prüfberichte und Zertifikate: Die formalen Berichte der gesetzlich und normativ vorgeschriebenen Prüfungen – etwa die Abnahmebescheinigung der Erstprüfung nach DIN VDE 0100-600/DIN VDE 0105-100, Prüfprotokolle der wiederkehrenden elektrischen Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3 sowie Funktions- und Betriebsdauertests der Not- und Sicherheitsbeleuchtung nach DIN EN 1838/DIN VDE 0108 – sammelt der Auftragnehmer und verwahrt sie geordnet. Kopien davon werden dem Auftraggeber zeitnah ausgehändigt. Der Auftragnehmer integriert die Kerndaten (Datum, Prüfer, Prüfergebnis, Frist der nächsten Prüfung) auch ins digitale System, damit Fristenmanagement und Nachverfolgung gewährleistet sind. Stellt eine Prüforganisation Mängellisten oder Auflagen aus, dokumentiert der Auftragnehmer die Erledigung dieser Auflagen (z. B. „Mangel X behoben am Datum Y durch Maßnahme Z“) und fügt diese Nachweise dem Dokumentationspaket hinzu.

  • Betreiberpflichten-Nachweis gem. VDI 3810: Die VDI-Richtlinie 3810 fordert vom Betreiber den Nachweis, dass er seinen Betreiberpflichten für technische Gebäudeausrüstung umfassend nachkommt. Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber hierzu alle erforderlichen Unterlagen für die betreuten Beleuchtungsanlagen zur Verfügung. Dazu gehören neben Prüfbuch, Wartungs- und Störungsprotokollen auch Übersichten zu relevanten Rechtsvorschriften (z. B. BetrSichV, ArbStättV/ASR A3.4, DGUV Vorschrift 3, DIN EN 12464, DIN EN 1838, DIN VDE 0108) und deren Erfüllungsstatus. Beispielsweise legt der Auftragnehmer halbjährlich einen Compliance-Bericht vor, der tabellarisch auflistet, welche Prüfungen in welchem Zeitraum fällig waren, wann sie durchgeführt wurden und ob Abweichungen vorlagen. Ebenfalls werden Schulungen, Unterweisungen oder andere Betreiberaufgaben dokumentiert, sofern sie im Leistungsumfang liegen. Diese Zusammenstellung erleichtert es dem Auftraggeber, jederzeit gegenüber Dritten (z. B. Auditoren, Behörden oder der Unternehmensleitung) nachzuweisen, dass alle Pflichten im Rahmen des Beleuchtungsbetriebs erfüllt sind.

  • Aufbewahrung und Zugriff: Alle Dokumentationen müssen über den vorgeschriebenen Zeitraum aufbewahrt werden. Prüf- und Wartungsnachweise für elektrische Anlagen und Sicherheitsbeleuchtung sind in der Regel mindestens bis zur nächsten Prüfung und – empfohlen – für mehrere Prüfzyklen (typischerweise 5–10 Jahre, je nach interner Vorgabe und Risikobewertung) verfügbar zu halten. Der Auftragnehmer bewahrt eine Kopie aller Berichte mindestens bis Vertragsende auf. Beim Ende des Vertrags oder auf Verlangen werden sämtliche Unterlagen an den Auftraggeber übergeben. Der Auftragnehmer gewährt dem Auftraggeber jederzeit Einblick in die Dokumentation – z. B. durch regelmäßige Übergabe (monatlicher Report der letzten Arbeiten) oder durch Einrichtung eines Online-Zugriffs auf die digitale Dokumentation. Wichtig ist, dass der Auftraggeber die Kontrolle und Übersicht behält.

  • Meldewesen: Teil der Dokumentationspflicht ist auch die Unterstützung der Meldepflichten bei besonderen Vorkommnissen. Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Erfüllung der Meldepflichten gemäß § 19 BetrSichV und einschlägiger DGUV-Vorschriften. Insbesondere bei Unfällen oder Beinaheunfällen im Zusammenhang mit Beleuchtungsanlagen (z. B. Stolperunfälle in unzureichend beleuchteten Bereichen, elektrische Unfälle, Ausfall der Sicherheitsbeleuchtung) erstellt der Auftragnehmer unverzüglich einen Ereignisbericht und stellt dem Auftraggeber alle relevanten Informationen zur Verfügung, damit dieser ggf. Unfallanzeigen an Behörden oder Unfallversicherungsträger fristgerecht veranlassen kann. Der Auftragnehmer meldet dem Auftraggeber jeden Unfall oder sicherheitsrelevanten Störfall sofort telefonisch und schriftlich. Ebenso informiert er, falls sicherheitsrelevante Komponenten ausgefallen sind (z. B. zentrale Batterieanlage, wesentliche Teile der Fluchtwegbeleuchtung), auch wenn kein Schaden eingetreten ist, da gemäß BetrSichV bestimmte Ausfälle meldepflichtig sein können. Diese Ereignisse und die eingeleiteten Maßnahmen dokumentiert der Auftragnehmer gesondert.

Es sorgt der Auftragnehmer mit einem detaillierten und sorgfältigen Dokumentationsmanagement dafür, dass jede durchgeführte Tätigkeit an den Beleuchtungsanlagen nachvollziehbar belegt ist. Dies schafft Transparenz, ermöglicht eine fortlaufende Qualitätskontrolle und ist unerlässlich, um die Pflichten des Anlagenbetreibers (Betreiberverantwortung) nachweisen zu können. Im Streit- oder Schadensfall können lückenlose Aufzeichnungen entscheidend sein, um die ordnungsgemäße Wartung, Prüfung und den sicheren Betrieb der Beleuchtungsanlage darzutun.

Betriebsregel für Beleuchtungsbetrieb in sicherheitsrelevanten Bereichen inkl. Einweisung

In Bereichen, in denen die Beleuchtung eine besondere sicherheitsrelevante Funktion hat (z. B. Flucht- und Rettungswege, Produktionsbereiche mit erhöhtem Risiko, Bereiche mit Not- und Sicherheitsbeleuchtung), erarbeitet der Dienstleister eine spezifische Betriebsregel bzw. Verfahrensanweisung für den Umgang mit der Beleuchtungsanlage. Diese Betriebsregel legt detailliert fest, wie Schalthandlungen, Prüfungen (z. B. Testbetrieb der Sicherheitsbeleuchtung), Umschaltungen zwischen Normal- und Notbetrieb sowie geplante Abschaltungen sicher durchzuführen sind. Sie beschreibt den Ablauf der Maßnahmen, definiert Verantwortlichkeiten (z. B. welche Personen schaltberechtigt sind, wer Freigaben erteilt, wer Prüfungen dokumentiert) und regelt die Kommunikation zwischen den beteiligten Personen (z. B. Haustechnik, Sicherheitsfachkraft, Nutzerbereiche). Ebenfalls werden besondere Sicherheitsmaßnahmen festgelegt, etwa Sperrbereiche oder organisatorische Vorkehrungen während Testläufen der Notbeleuchtung, damit Nutzungsbereiche nicht unbeabsichtigt unzureichend beleuchtet sind. Falls erforderlich, wird ein Kommunikations- und Freigabeplan beigefügt, damit alle Beteiligten einheitliche Abläufe und Meldungen verwenden. Nachdem die schriftliche Betriebsanweisung erstellt ist, führt der Dienstleister eine Einweisung der betroffenen Mitarbeiter durch. In dieser Schulung werden die Abläufe erläutert und praktisch durchgesprochen, sodass alle verantwortlichen Personen wissen, wie sie bei Schalt-, Prüf- und Störungssituationen im Beleuchtungsbetrieb vorzugehen haben.

Diese Betriebsregel ist notwendig, um den besonderen Gefahren unzureichender oder falsch geschalteter Beleuchtung gerecht zu werden und leitet sich aus Betreiberpflichten nach ArbSchG, BetrSichV, ArbStättV/ASR A3.4 und DGUV Vorschrift 3 sowie aus den Anforderungen an Not- und Sicherheitsbeleuchtung (DIN EN 1838, DIN VDE 0108) ab. Die schriftliche Betriebsanweisung und die Einweisung der Mitarbeiter stellen sicher, dass Schalt- und Prüfvorgänge strukturiert, sicher und reproduzierbar ablaufen. Gleichzeitig wird gegenüber Aufsichtsbehörden, Berufsgenossenschaft und internen Auditoren dokumentiert, dass der Betreiber für kritische Beleuchtungsbereiche klare Verfahrensregeln implementiert hat.

Tägliche Sicht- & Funktionskontroll-Checklisten (Bereitstellung + Training)

Um dem Betreiber und seinem Bedien- bzw. Betreuungspersonal (z. B. Haustechniker, Sicherheitskräfte, Schichtverantwortliche) die Durchführung regelmäßiger Sicht- und Funktionskontrollen zu erleichtern und zu standardisieren, stellt der Dienstleister geprüfte Checklisten für die Beleuchtungsanlagen bereit. Diese Checklisten sind auf die jeweilige Liegenschaft und deren kritische Bereiche (insbesondere Flucht- und Rettungswege, Sicherheitsbeleuchtung, Treppenräume, sicherheitsrelevante Arbeitsplätze) zugeschnitten und listen alle wesentlichen Prüfpunkte auf, die z. B. täglich oder schichtweise zu kontrollieren sind – abhängig von der Gefährdungsbeurteilung. Typische Prüfpunkte sind: Sichtkontrolle der Not- und Sicherheitsbeleuchtung (Rettungszeichenleuchten beleuchtet und gut erkennbar), Kontrolle auf ausgefallene Leuchten in Verkehrswegen, offensichtliche Beschädigungen (z. B. fehlende Abdeckungen, lose Leuchten), außergewöhnliche Flacker- oder Flackererscheinungen, sowie Stichproben von Funktionstests an Testtastern, soweit vorgesehen. Die bereitgestellten Checklisten sind praxistauglich und orientieren sich an den Vorgaben der ASR A3.4, DIN EN 12464 und DIN EN 1838/DIN VDE 0108; sie dienen den Verantwortlichen als Leitfaden, damit keine wichtigen Prüfpunkte vergessen werden.

Zusätzlich zur Aushändigung der Checklisten führt der Dienstleister ein Kurztraining bzw. eine Einweisung durch, in der die Bedeutung der regelmäßigen Sicht- und Funktionskontrollen betont und die korrekte Vorgehensweise erläutert wird. Die verantwortlichen Personen lernen, wie die Checkliste auszufüllen ist und was im Falle entdeckter Mängel zu tun ist (z. B. Meldung an die Haustechnik, sofortige Sperrung eines Bereichs bei Ausfall der Sicherheitsbeleuchtung, Eintrag in das Meldesystem). Regelmäßige Sicht- und Funktionskontrollen sind Bestandteil der Betreiberpflichten aus BetrSichV, ArbStättV/ASR A3.4 und DGUV Vorschrift 3, auch wenn Intervalle risikobasiert festgelegt werden. Durch die Einführung standardisierter Checklisten und Schulung der Bediener wird die Nachweisführung erleichtert: Die ausgefüllten Checklisten können gesammelt und archiviert werden, sodass der Betreiber gegenüber Aufsichtspersonen belegen kann, dass die vorgesehenen Kontrollen tatsächlich durchgeführt werden. Insgesamt sorgt diese Maßnahme für einen sichereren Betrieb, da Probleme an der Beleuchtung frühzeitig erkannt und behoben werden können, bevor sie zu Unfällen oder Betriebsstörungen führen.

Prüf- und Fristenmanagement (Compliance-Plan)

Diese Leistung beinhaltet ein umfassendes Management der Prüftermine und Fristen für alle prüfpflichtigen Komponenten der Beleuchtungsanlagen am Standort. Der Dienstleister erstellt und pflegt einen Fristenkalender bzw. Compliance-Plan, in dem alle wiederkehrenden Prüfungen mit ihren jeweiligen Intervallen erfasst sind. Dazu gehören u. a.: die wiederkehrenden elektrischen Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3 und DIN VDE 0105-100, die monatlichen und jährlichen Funktions- bzw. Betriebsdauertests der Not- und Sicherheitsbeleuchtung nach DIN EN 1838 und DIN EN 50172/DIN VDE 0108, ggf. stichprobenartige Messungen der Beleuchtungsstärke nach DIN EN 12464, regelmäßige Kontrollen gemäß ASR A3.4 sowie weitere Sonderprüfungen nach Gefährdungsbeurteilung. Für jede Prüfung wird der gesetzlich, normativ oder betrieblich festgelegte Höchstzeitraum überwacht. Das System terminiert frühzeitig bevorstehende Prüfungen und erinnert den Betreiber bzw. koordiniert mit den Prüforganisationen rechtzeitig die Termine („Recall“-Service). So wird verhindert, dass Prüftermine übersehen oder überschritten werden. Zusätzlich kann ein Kennzahlen-Reporting (KPI) bereitgestellt werden, das dem Betreiber einen Überblick über den Compliance-Status gibt – z. B. die Quote fristgerecht durchgeführter Prüfungen sowie anstehende oder überfällige Prüfungen aller relevanten Beleuchtungsanlagen.

Mit diesem Prüf- und Fristenmanagement stellt der Betreiber sicher, dass alle gesetzlichen und normativen Prüfplichten lückenlos erfüllt werden. Nach BetrSichV § 3 und § 14 sowie DGUV Vorschrift 3 ist der Arbeitgeber verpflichtet, Art, Umfang und Fristen der erforderlichen Prüfungen festzulegen und zu überwachen; TRBS 1201 beschreibt hierzu Grundsätze der Prüfung von Arbeitsmitteln. Wichtig ist, dass die festgelegten Höchstfristen – insbesondere für sicherheitsrelevante Beleuchtung – nicht überschritten werden und dass die Gefährdungsbeurteilung bei Bedarf zu verkürzten Intervallen führen kann. Der Dienstleister achtet darauf, dass diese Vorgaben eingehalten werden, indem er einen Compliance-Plan führt, der alle Prüfungen terminiert und dokumentiert. Änderungen in den Vorschriften (z. B. neue Technische Regeln oder geänderte Normen) werden im Plan berücksichtigt. Alle Termine und durchgeführten Prüfungen werden im Prüfbuch bzw. der Anlagenhistorie dokumentiert, sodass ein vollständiger Nachweis der Betreiberpflichtenerfüllung vorliegt und das Risiko von Versäumnissen – mit sicherheits- und haftungsrelevanten Folgen – minimiert wird.