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Leistungsverzeichnis Betrieb Instandhaltung

Facility Management: Licht » Ausschreibung » Leistungsverzeichnis

Leistungsverzeichnis: Betrieb und Instandhaltung

Spezifikationen für technischen Betrieb und Wartung

100.001 – Installation eines Beleuchtungssystems

·Beschreibung: Professionelle Installation eines neuen Beleuchtungssystems am Nutzungsort, einschließlich der Installation von Leuchten und Stützsystemen (z. B. durchgehende Dachscheinwerfer, Schienensysteme, Decken-, Pendel- und Wandleuchten), Verlegung und Anschluss von elektrischen Kabeln, Anschluss an Unterverteilungstafeln und Steuereinheiten sowie Integration von Steuerungs-, Sensor- und Sicherheitskomponenten (z. B. Präsenz-/Bewegungsmelder, Dimmaktoren, Not- und Sicherheitsbeleuchtung). Nach Abschluss der Installation werden Funktions- und Sicherheitstests des elektrischen Systems (z. B. gemäß DIN VDE 0100-600 und DGUV-Vorschrift 3) durchgeführt und die grundlegende Einstellung der Schaltgruppen und Beleuchtungsszenen erfolgt.

·Einheit: Stück

·Menge: 1

·Hinweis: Ausführung durch einen qualifizierten Elektriker gemäß den Herstellerspezifikationen, BetrSichV, DIN VDE 0100, DIN VDE 0105-100, DGUV-Vorschrift 3 sowie relevanten DIN EN-Standards für Beleuchtung (z. B. DIN EN 12464-1, ASR A3.4 "Beleuchtung") durchgeführt. Benötigt geeignete tragende und befestigte Strukturen, vorbereitete Rohrleitungen und Zuleitungsstellen vor Ort. Die erste Inbetriebnahme des Beleuchtungssystems, einschließlich der Dokumentation der Mess- und Testprotokolle, erfolgt nach der Installation (siehe Leistungsgruppe 200.000). Die Installation ist auch unter schwierigen lokalen Bedingungen möglich (begrenzter Platz, große Raumgrößen); Auch der Einsatz von Arbeitsplattformen, Gerüsten oder speziellen Befestigungselementen kann vereinbart werden.

Technische Spezifikationen Betrieb & Wartung

100.002 – Demontage eines Beleuchtungssystems

  • Beschreibung: Demontage (Demontage) eines bestehenden Beleuchtungssystems in der Betriebsumgebung. Dazu gehört die sichere Stilllegung des elektrischen Systems, das Demontage und Demontieren der Leuchten und Stützsysteme (z. B. durchgehende Dachleuchten, Schienensysteme, Decken- und Wandleuchten), das Lösen und Entfernen von Kabeln, Klemmen und Befestigungen sowie die sorte Bereitstellung der demontierten Komponenten für die Wiederverwendung, vorübergehende Lagerung oder Entsorgung.

  • Einheit: Stück

  • Menge: 1

  • Hinweise: Vor dem Demontage muss das Beleuchtungssystem abgeschaltet und gegen eine Wiedereinschaltung gesichert werden (fünf Sicherheitsregeln gemäß DIN VDE 0105-100). Der Abbau erfolgt ohne unzulässige Beschädigung des Gebäudes (Decken, Wände, Stützsysteme). Falls eine Wiederverwendung geplant ist, erfolgt die Demontage von Leuchten, Kabeln und Befestigungen behutsam. Die Entsorgung oder das Recycling entfernter Leuchten, Lampen und Steuerungsausrüstung (einschließlich umweltfreundlicher Entsorgung gemäß ElektroG/BattG) gehört nicht zu diesem Punkt und kann optional vereinbart werden.

100.003 – Umrüstung/Verlegung eines Beleuchtungssystems

  • Beschreibung: Modifikation, Erweiterung oder Verlegung eines bestehenden Beleuchtungssystems. Umfasst beispielsweise die Umstellung auf LED-Technologie, die Anpassung der Beleuchtungsstärke und Lichtverteilung durch Austausch, Hinzufügen oder Umpositionierung von Leuchten, Anpassung oder Erweiterung von durchgehenden Dachleuchten und Stromkreisen, Änderung der Schalt- und Steuerungsart (z. B. Nachbau der DALI-Lichtsteuerung, Präsenz oder Tageslichtsteuerung) sowie Integration oder Anpassung von Not- und Sicherheitsbeleuchtung. Bestehende Komponenten werden demontiert, angepasst oder bei Bedarf durch neue ersetzt und dann wieder zusammengesetzt. Nach der Umrüstung wird ein Funktions- und Sicherheitstest des elektrischen Beleuchtungssystems durchgeführt.

  • Einheit: Stück

  • Menge: 1

  • Hinweis: Die Umwandlungsarbeiten werden auf grundstücksspezifischer Basis entsprechend den Kundenanforderungen geplant; Vor der Ausführung werden Empfehlungen zu Machbarkeit, operativen Auswirkungen und notwendigen technischen Anpassungen gegeben. Im Falle statisch relevanter Änderungen an tragenden oder befestigenden Strukturen können statische Überprüfungen oder Herstellergenehmigungen erforderlich sein. Nach wesentlichen Änderungen am elektrischen System sind Prüfungen gemäß DIN VDE 0100-600 oder DIN VDE 0105-100 sowie eine Aktualisierung der Systemdokumentation gemäß BetrSichV und TRBS 1201 durch einen qualifizierten Elektriker erforderlich. Diese Tests müssen durchgeführt werden, bevor das Beleuchtungssystem wieder in Betrieb genommen und gegebenenfalls separat in Betrieb genommen wird (siehe Punkt 200.002).

200.001 – Risikobewertung von Beleuchtungssystemen (anfängliche GBU)

  • Beschreibung: Systematische Bestimmung und Bewertung aller Gefahren während des Betriebs des jeweiligen Beleuchtungssystems, einschließlich Leuchten, Steuerung, elektrischer Stromkreise, Steuerungs- und DALI/Bus-Komponenten, Not- und Sicherheitsbeleuchtung, Arbeitsumgebung (z. B. Blendung, stroboskopische Effekte, Reflexionen), Schnittstellen zur Gebäudeautomation und Betriebsmodi (z. B. Tag-/Nachtbetrieb, energiesparender Betrieb). Herleitung geeigneter technischer, organisatorischer und persönlicher Schutzmaßnahmen (z. B. Schutz vor Elektroschocks, Brandschutz, sicherer Zugang zur Wartung) und Festlegung geeigneter Testzeiten.

  • Einheit: Stück (je nach Beleuchtungssystem/Einsatzbereich)

  • Menge (Charge): 1

  • Verweis auf Betreiberpflichten: BetrSichV § 3 (Risikobewertung vor der Nutzung, wird fortlaufend aktualisiert) und TRBS 1111 (Spezifikation; Dokumentationspflicht); zusätzlich ArbStättV in Zusammenarbeit mit ASR A3.4 "Beleuchtung" und DGUV-Vorschrift 3 "Elektrische Systeme und Ausrüstung".

  • Beweis/Dokumentation: GBU-Dokument, Beleuchtung, Aktionsplan, Inspektionszeitraum-Matrixbeleuchtung, falls zutreffend, Beleuchtungskonzept/Leuchte und Schaltkreisübersicht.

  • Qualifikation: Experte (SiFa/ArbSch-Expertise) mit Elektrotechnik oder nachweisbarer Beleuchtungstechnologie.

  • Participation AG: Bereitstellung von Dokumenten (Beleuchtung und Schaltpläne, Liste der Leuchten und Steuerungsgeräte, Herstellerdokumentation, alte Berichte), Betriebsdaten/Nutzungsklassen der Arbeitsbereiche.

  • Definition: Lichtmessungen (z. B. Beleuchtungsmessung, Blendungsbewertung) und detaillierte elektrotechnische Messungen getrennt.

200.002 – Abnahmetest vor der ersten Inbetriebnahme

  • Beschreibung: Gesetzlich vorgeschriebene Inspektion des Beleuchtungssystems vor der ersten Inbetriebnahme gemäß § 14 BetrSichV und DGUV-Vorschrift 3 "Elektrische Systeme und Ausrüstung" in Verbindung mit DIN VDE 0100-600 (Erstinspektion der elektrischen Systeme). Eine qualifizierte Person/Elektriker (z. B. Experten von TÜV, DEKRA oder eine vor Ort ernannte qualifizierte Person) führt einen vollständigen Abnahmetest des vollständig montierten Beleuchtungs- und Sicherheitsbeleuchtungssystems durch. Alle sicherheitsrelevanten Funktionen, elektrische Sicherheit, Montagequalität und die Vollständigkeit der Dokumentation werden überprüft. Die Inspektion umfasst unter anderem die Überprüfung der technischen Dokumentation (Schaltpläne, Leuchtenlisten), die Sichtprüfung des Verlegens und Befestigen von Kabeln und Leuchten, Messungen (z. B. Schutzleiterwiderstand, Isolierwiderstand, Schleifenimpedanz, RCD-Test), Funktionsprüfungen (Schaltfunktionen, DALI/Steuerungsfunktionen, Not- und Sicherheitsbeleuchtung, Sicherheitsschilder) und die Inspektion aller Schutzvorrichtungen. Ist der Test erfolgreich, wird das System akzeptiert und für den Betrieb freigegeben; Ein Inspektionsaufkleber oder eine Markierung wird an einer geeigneten Stelle angebracht und ein Eintrag im Installations-/Inspektionsbuch erfolgt.

  • Einheit: Stück

  • Menge: 1

  • Hinweise: Der Auftragnehmer organisiert die Abnahme durch eine geeignete Person/einen qualifizierten Elektriker, der den Test durchführen kann. Der Akzeptanztest ist eine Voraussetzung für den ersten Betrieb des Beleuchtungssystems und muss nach erheblichen Änderungen oder Erweiterungen wiederholt werden. Idealerweise erfolgt dies unmittelbar nach der internen Inbetriebnahme (Punkt 200.001), damit festgestellte Mängel sofort behoben werden können. Dieser Test basiert auf den derzeit anerkannten technischen Regeln (insbesondere DIN-VDE-Standards), den Anforderungen der DGUV-Verordnung 3 und den entsprechenden Unfallverhütungsvorschriften. Der Leistungsumfang umfasst die Erstellung des Testberichts, einschließlich der gemessenen Werte und die Übergabe aller Zertifikate/Zertifikate an den Betreiber. Anweisungen des Experten (Mängel oder Anforderungen) müssen vom Auftragnehmer umgesetzt werden; jegliche Überarbeitung oder Nachuntersuchungen müssen separat vereinbart werden.

200.003 – Inbetriebnahme des Beleuchtungssystems (Erstinbetriebnahme)

  • Beschreibung: Fachkundige Erstinbetriebnahme eines neu installierten Beleuchtungssystems einschließlich Sicherheits- und Notbeleuchtung. Beinhaltet die vollständige Überprüfung aller Funktionen und Einstellungen nach der Installation: Zuweisung und Funktionsprüfung aller Leuchten und Steuerungsanlagen, Überprüfung der Stromkreise, Zuweisung und Parameterisierung von Sensoren (Präsenz-/Bewegungsmelder, Tageslichtsensoren), Einrichtung von Beleuchtungs- und Dimmstufen, Prüfung der DALI/Bus-Kommunikation sowie Funktionstests der Notbeleuchtung (Schaltfunktion, Autotest, Stromversorgung von der Sicherheitsstromquelle). Das System wird hinsichtlich seines vorgesehenen Zwecks überprüft, um sicherzustellen, dass es technisch einwandfrei, sicher und planmäßig funktioniert. Alle relevanten Komponenten (Leuchten, Steuerungsanlagen, Steuereinheiten, Schalt-/Schutzvorrichtungen, Abschaltvorrichtungen, Markierungen) werden getestet und fein abgestimmt.

  • Einheit: Stück

  • Menge: 1

  • Hinweis: Die Inbetriebnahme erfolgt nur nach erfolgreicher Installation des Beleuchtungssystems (Artikel 100.001) und vor dem offiziellen Abgabetest. Es stellt sicher, dass das System betriebsbereit, funktional getestet und dokumentiert ist. Alle letzten Anpassungen oder Korrekturen (z. B. Anpassung von Szenen, Sensorparametern, Adressierung) werden vorgenommen. Betriebspersonal oder verantwortliche Elektriker können während der Inbetriebnahme anwesend sein, um eine erste Einweisung in den Funktionen zu erhalten (detaillierte Schulungen können unter Punkt 800.001 aufgeführt sein). Voraussetzung: Anschlüsse (Versorgungsleitungen, Zuleitungen, Schaltanlagen) wurden vor Ort fertiggestellt und können sicher ein- und ausgeschaltet werden. Der gesetzlich vorgeschriebene Akzeptanztest gemäß BetrSichV/DGUV ist nicht Teil dieses Punkts (siehe Punkt 200.002).

200.004 – Abnahmetest vor der ersten Inbetriebnahme

  • Beschreibung: Fachkundige/fachkundige Inspektion des Beleuchtungssystems vor der ersten Inbetriebnahme, einschließlich Funktions- und Sicherheitstests des elektrischen Systems sowie der Sicherheits-/Notbeleuchtung; Durchführung der notwendigen Messungen gemäß DIN VDE (z. B. Schutzleiter, Isolierung, Schleifenimpedanz und RCD-Prüfung); Dokumentationskontrolle; Markierungs-/Inspektionsaufkleber; Eintrag im Werk-/Inspektionsbuch.

  • Einheit: Stück (je nach Beleuchtungssystem/Einsatzbereich)

  • Menge: 1

  • Verweis auf Betreiberpflichten: BetrSichV § 14 (Inspektion vor Inbetriebnahme und nach Änderung); DGUV-Vorschrift 3 "Elektrische Systeme und Ausrüstung"; Verfahren, die in TRBS 1201 und relevanten DIN-VDE-Normen festgelegt sind (z. B. DIN VDE 0100-600, DIN VDE 0108-100-1 für Notbeleuchtung).

  • Qualifikation: Person/Elektriker, die gemäß BetrSichV/TRBS qualifiziert ist, die Prüfung abzulegen, mit nachweislicher Erfahrung in der Prüfung von Beleuchtungs- und Sicherheitsbeleuchtungssystemen.

  • Mitarbeit AG: Installation des Systems abgeschlossen, Stromversorgung und Schaltanlage betriebsbereit; Notwendige Dokumente (Pläne, Teilelisten, Herstellerdokumentation) sowie Zugang zu allen relevanten Bereichen und Leuchten werden bereitgestellt.

300.001 – Jährliche Sicherheitsinspektion (UVV-Inspektion) eines Beleuchtungssystems

  • Beschreibung: Periodische sicherheitsbezogene Überprüfung des Beleuchtungssystems (allgemein, Sicherheits- und Notbeleuchtung) an Arbeitsplätzen gemäß den gesetzlichen Vorgaben, in der Regel mindestens einmal jährlich. Ein qualifizierter Elektriker inspiziert das Beleuchtungssystem auf seinen sicheren Zustand. Der Umfang der Tests umfasst eine gründliche visuelle und funktionale Inspektion aller sicherheitsrelevanten Komponenten: Leuchten und Sicherheitsleuchten, Steuerungsanlagen (z. B. Vorschaltgeräte, LED-Treiber, Notbeleuchtungsmodule), Schalt- und Steuergeräte (z. B. Relais, Dimmaktuatoren, Präsenz- und Tageslichtsensoren), Notstromversorgungen oder zentrale Batteriesysteme, Verteiltafeln, Kabel, Schutz- und Abschaltvorrichtungen (z. B. Sicherungen, Miniatur-Leistungsschalter, RCD) und Funktionselemente (Schalter, Knöpfe) werden auf Beschädigungen, Verschmutzung, enge Passform, Markierungen, thermische Auffälligkeiten und korrekte Funktion geprüft. Für Not- und Sicherheitsbeleuchtung wird ein Testlauf durchgeführt, indem der Stromausfall simuliert wird; Die Schaltfunktion, Betriebszeit und Erkennbarkeit der Fluchtschilder werden überprüft. Darüber hinaus werden stichprobenhafte Kontrollen durchgeführt, um festzustellen, ob offensichtliche Mängel die Einhaltung der Beleuchtungsanforderungen des Arbeitsrechts beeinträchtigen (z. B. gemäß DIN EN 12464-1, ASR A3.4). Die bestehende Systemdokumentation (Schaltungs- und Installationspläne, Notbeleuchtungskonzept, frühere Testprotokolle, Betriebs- und Wartungsanweisungen) wird auf Vollständigkeit und Aktualität überprüft. Abschließend wird ein Testbericht gemäß DGUV Verordnung 3 / TRBS 1201 erstellt; Wenn der Test fehlerfrei ist, werden das System oder die getesteten Schaltungen mit einer Testkennzeichnung versehen.

  • Einheit: Stück

  • Menge: 1

  • Hinweis: Diese Inspektion ist für den Betreiber im Rahmen der BetrSichV- und DGUV-Verordnung 3 regelmäßig verpflichtend. Sie muss von einem vom Arbeitgeber beauftragten qualifizierten Elektriker durchgeführt werden, der für die Prüfung qualifiziert ist. Die Testperioden müssen im Rahmen der Risikobewertung festgelegt werden – unter Berücksichtigung der Betriebsbedingungen, Einsatzzeit, Umgebungsbedingungen und der Bedeutung von Notbeleuchtung für Flucht- und Rettungswege – und können bei erhöhter Belastung kürzer als ein Jahr sein. Zusätzlich zur jährlichen regelmäßigen Inspektion sind ereignisbezogene Inspektionen erforderlich, z. B. nach Fehlfunktionen, Umbauten, Wasserschäden, Brandereignissen oder ungewöhnlichen Vorfällen; Bei umfangreichen Änderungen oder sicherheitsrelevanten Mängeln kann eine ergänzende Sachkundigeninspektion erforderlich sein. Die Position beinhaltet keine Reparatur- oder Reinigungsarbeiten; alle gefundenen Mängel müssen vom Bediener sofort behoben oder separat in Auftrag gegeben werden (siehe Reparaturartikel 500.002).

300.002 – Inspektionsbuchführung für jedes Beleuchtungssystem (Führung, Wartung, Verifikation)

  • Beschreibung: Aufbau und laufende Verwaltung der Systemdokumentation / des Testbuchs für das Beleuchtungs- und Sicherheitsbeleuchtungssystem (digital oder physisch). Erfassung aller durchgeführten Tests und Messungen (z. B. DGUV-V3-Tests, Funktions- und Dauertests der Notbeleuchtung), Nachverfolgung von Mängeln einschließlich Status und Fristen, Einreichung von Testberichten, Konformitätserklärungen und Wartungsnachweisen sowie die Sicherstellung, dass diese jederzeit an Aufsichtsbehörden, Arbeitgeber-Haftpflichtversicherungen, Versicherer oder interne Audits eingereicht werden können.

  • Einheit: Jährlicher Pauschalpreis (pro Beleuchtungssystem / Versorgungsbereich)

  • Menge: 1

  • Verweis auf Betreiberpflichten: BetrSichV §§ 3, 6, 14 (Risikobewertung, Dokumentation, Prüfungen), TRBS 1201 (Dokumentation von Tests), DGUV-Verordnung 3 (Überprüfung von Tests elektrischer Systeme).

300.003 – Überprüfung und Fristmanagement (Compliance-Plan)

  • Beschreibung: Wartung und Aktualisierung eines zentralen Terminkalenders für alle Komponenten von Beleuchtungs- und Sicherheitsbeleuchtungssystemen, die der Inspektion unterliegen (z. B. wiederkehrende DGUV V3-Tests, Funktions- und Dauertests der Notbeleuchtung gemäß DIN EN 1838 / DIN VDE 0108, Tests der zentralen Batteriesysteme, Sichtprüfungen von Notsignalleuchten, Sonderprüfungen nach Umbauten). Planung fälliger Inspektionen, Versand von Erinnerungen (Rückruf) an Bediener/Techniker, Überwachung der zeitnahen Durchführung sowie Erstellung von Schlüsselzahlen (KPI-Berichterstattung) zum Compliance-Status.

  • Einheit: Jährlicher Pauschalpreis (Standort)

  • Menge: 1

  • Verweis auf Betreiberpflichten: TRBS 1201 (Festlegung und Überwachung von Inspektionsperioden), BetrSichV § 3 und § 14 (Risikobewertung, periodische Inspektionen), ArbStättV in Verbindung mit ASR A3.4 und ASR A2.3 (Funktionalität von Beleuchtung und Notbeleuchtung an Arbeitsplätzen).

300.004 – Jährliche Sicherheitsinspektion (UVV-Inspektion) Beleuchtungssystem

  • Beschreibung: Visuelle und funktionale Inspektion aller sicherheitsrelevanten Komponenten des Beleuchtungs- und Sicherheitsbeleuchtungssystems (Leuchten, Sicherheitsleuchten, Steuerung, Schalt- und Steuereinheiten, Notstromversorgung, Schutzvorrichtungen) einschließlich Probe der Notbeleuchtung sowie Dokumentationstests; Erstellung eines Testberichts, Markierung der getesteten Pflanzenkomponenten und Eintrag in die Anlagendokumentation / Testbuch.

  • Einheit: Stück (je nach Beleuchtungssystem/Datum)

  • Menge: 1

  • Verweis auf Betreiberpflichten: BetrSichV § 14 (Inspektion von Arbeitsgeräten), DGUV-Vorschrift 3 (regelmäßige Inspektion elektrischer Systeme und Ausrüstung), ArbStättV in Verbindung mit ASR A3.4 / ASR A2.3 (Funktionalität von Beleuchtung und Notbeleuchtung).

  • Qualifikation: Qualifizierter Elektriker gemäß TRBS 1203.

300.005 – Außergewöhnliche Inspektion nach dem Ereignis/Schaden/Abschaltung

  • Beschreibung: Ereignisbedingte Sicherheitsinspektion der Beleuchtung und des Sicherheitsbeleuchtungssystems nach besonderen Ereignissen, z. B. nach Brand- oder Wasserschäden, Kurzschlüssen, wiederholten Fehlfunktionen, strukturellen Veränderungen, Änderungen an elektrischen Stromkreisen oder Steuerungen, längeren Ausfallzeiten oder Nutzungsänderungen. Festlegung des Umfangs der Prüfung je nach Ereignis; Visuelle und funktionale Inspektion der betroffenen Systemkomponenten, Messungen und gegebenenfalls Isolierungstests, Bewertung der Wiederverwendbarkeit sowie Feststellung von Einschränkungen oder Verschlüssen. Erstellung einer Freisetzungsempfehlung mit dokumentierter Restrisikobewertung bei Bedarf und Empfehlungen für Maßnahmen zur Reparatur oder Anpassung.

  • Einheit: Stück (pro Anlass)

  • Menge: 1

  • Verweis auf Betreiberpflichten: BetrSichV § 14 Absatz 2 (Inspektion der Arbeitsausrüstung nach außergewöhnlichen Ereignissen und Änderungen), TRBS 1201 (ereignisbezogene Inspektionen), ArbStättV / ASR A3.4 (Sicherstellung der Eignung und Funktionalität der Beleuchtung).

300.006 – Fachkundige Inspektion sicherheitsrelevanter Beleuchtungssysteme

  • Beschreibung: Periodische oder ereignisbezogene Inspektionen sicherheitsrelevanter Beleuchtungssysteme (z. B. Sicherheitsbeleuchtungssysteme mit Zentralbatterie, Beleuchtung in Sondergebäuden, Beleuchtung mit besonderer Brandschutzbedeutung) durch einen anerkannten Experten gemäß den geltenden Bauvorschriften und Versicherungsvorschriften. Umfasst unter anderem visuelle und funktionale Inspektionen, kontinuierliche Betriebs- und Lasttests der Notstromversorgung, Überprüfung der Wirksamkeit der Notbeleuchtung entlang der Flucht- und Rettungsrouten, Vergleich mit genehmigten Plänen sowie die Erstellung eines Expertenberichts mit einer Liste von Mängeln und Maßnahmen.

  • Einheit: Stück (pro Pflanze/Datum)

  • Menge: 1

  • Verweis auf Betreiberpflichten: Staatliche Bauvorschriften und Inspektionsverordnungen der Bundesländer (regelmäßige Inspektionen sicherheitsrelevanter Systeme), BetrSichV § 3 und § 14 (Sicherstellung des sicheren Betriebs von Arbeitsgeräten und -systemen), falls zutreffend, Anforderungen aus Baugenehmigungs-/Sachversicherungsvertrag.

300.007 – Wiederholte Inspektion der Elektrik (DGUV V3)

  • Beschreibung: Regelmäßige Überprüfung des elektrischen Systems und der Ausrüstung des Beleuchtungs- und Sicherheitsbeleuchtungssystems gemäß DGUV-Vorschrift 3. Je nach Risikobewertung umfasst dies Sichtprüfungen, Tests und Messungen gemäß DIN VDE 0100-600 und DIN VDE 0105-100 (z. B. Schutzleiterwiderstand, Isolierungswiderstand, Schleifenimpedanz, Auslöserbedingungen der Schutzvorrichtungen, Wirksamkeit von RCDs), Funktionsprüfungen von Schalt- und Steuerungssystemen sowie Zufallsprüfungen von Leuchten, Sicherheitsleuchten und zugehörigen Stromkreisen. Erstellung eines Testberichts mit Messergebnissen, Bewertung und Vorschlag für Testperioden.

  • Einheit: Stücke (je nach Beleuchtungssystem/Verteilung/Termin)

  • Menge: 1

  • Verweis auf Bedienerpflichten: DGUV Verordnung 3 – Elektrische Systeme und Ausrüstung (regelmäßige Inspektionen, Festlegung von Prüfzeiten), BetrSichV § 14 (Inspektion von Arbeitsgeräten), DIN VDE 0100-600 / DIN VDE 0105-100 (Bau und Betrieb elektrischer Anlagen), DIN VDE 0108 / DIN EN 1838 (Anforderungen an Sicherheitsbeleuchtungssysteme).

300.008 – Jährliche Inspektion der Notfall- und Sicherheitsbeleuchtung

  • Beschreibung: Jährliche Sicht- und Funktionsinspektion von Notfall- und Sicherheitsbeleuchtung, einschließlich Notsignalleuchten. Kontrolle der Markierung, Anordnung und Zuweisung von Flucht- und Rettungsrouten, Überprüfung der Lesbarkeit und Erkennbarkeit der Piktogramme, Überprüfung von Schmutz, Schäden, Korrosion und sicherer Passform der Leuchten. Funktionstest durch Betrieb des Testgeräts oder durch Simulation des Stromausfalls; Steuerung der Schaltfunktion und stichartige Überprüfung der erforderlichen Betriebszeit. Dokumentation der Ergebnisse im Testbericht; Nachfolgende Markierung oder Vollständigkeit fehlender Informationen an Leuchten und Gruppen, soweit möglich, als Teil des Tests.

  • Einheit: Einheit (pro definierter Charge/Bestand von Not- und Sicherheitslichtern)

  • Menge: 1

  • Verweis auf Betreiberpflichten: ArbStättV in Zusammenarbeit mit ASR A2.3 und ASR A3.4 (Sicherheitsbeleuchtung und Markierung von Flucht- und Rettungsrouten), DIN EN 1838 / DIN VDE 0108 (Betrieb und Wartung von Sicherheitsbeleuchtungssystemen), BetrSichV § 3 und § 14 (Risikobewertung, regelmäßige Inspektionen).

300.009 – Inspektion der Beleuchtungssysteme in Bereichen mit besonderen Gefahren (bei Gebrauch)

  • Beschreibung: Prüfung und Bewertung von Beleuchtungssystemen in Gebieten mit einer bestimmten Gefahr, z. B. Gefahrenbereichen gemäß GefStoffV/ATEX, Gebieten mit erhöhten elektrischen Gefahren oder besonderen medizinischen Anforderungen. Überprüfung der Eignung und Markierung der verwendeten Leuchten (z. B. Ex-Markierung), Überprüfung der Befestigungspunkte, Schutzklassen, zulässigen Oberflächentemperaturen, Steuerungs- und Abschaltfunktionen sowie der Einhaltung des Explosionsschutzkonzepts oder der speziellen Betriebsanweisungen. Prüfung der Wirksamkeit der geplanten Schutzmaßnahmen und Plausibilitätsprüfung des Rettungs- und Störungskonzepts. Durchführung notwendiger Funktionstests nach den Herstellerspezifikationen; Dokumentation der Ergebnisse und Handlungsempfehlungen.

  • Einheit: Stück

  • Menge: 1

  • Verweis auf Betreiberpflichten: BetrSichV § 3 und § 14 (Risikobewertung, Prüfung von Arbeitsgeräten in Bereichen mit besonderen Gefahren), GefStoffV / ATEX-Richtlinien (Explosionsschutzdokument, Auswahl und Prüfung von Geräten in Gefahrgebieten), TRBS 1203 (Sonderanforderungen für qualifizierte Personen bei Tests in Gebieten mit erhöhtem Risiko).

400.001 – Wartung und Inspektion der Beleuchtungsanlage

  • Beschreibung: Regelmäßige vorbeugende Wartung und Inspektion des Beleuchtungssystems (allgemeine Beleuchtung und, falls erforderlich, Sicherheits-/Notbeleuchtung) gemäß den Herstellerspezifikationen, der Risikobewertung und anerkannten technischen Regeln. Der Service beinhaltet eine umfassende Inspektion des Systems: Alle mechanischen Komponenten der Leuchten und deren Befestigungen (z. B. Gehäuse, Abdeckungen, Reflektoren, tragende Strukturen, Aufhängungen) werden auf Dichtigkeit, Schäden, Korrosion und Verschmutzung überprüft, gereinigt und, falls nötig, festgezogen oder ausgerichtet. Elektrische Komponenten (Versorgungskabel, Klemmpunkte, Steuergeräte/LED-Treiber, Vorschaltgeräte, Sicherungen, Schalt- und Steuergeräte, Sensoren, DALI/Buskomponenten) werden visuell und funktional getestet; auffällige Kreuzungen werden gefolgt. Optik und Abdeckungen werden gereinigt, um die geplante Beleuchtung und Lichtverteilung aufrechtzuerhalten. Für bestehende Sicherheits- und Notbeleuchtung werden Funktionstests durchgeführt, indem ein Stromausfall simuliert wird (Start, Schaltfunktion, Statusanzeige). Zusätzlich wird ein Funktionstest des Lichtsteuerungssystems (Schaltzeiten, Szenen, Dimmpegel, Präsenz-/Tageslichtsteuerung) durchgeführt, um sicherzustellen, dass das System ordnungsgemäß reagiert und energieeffizient arbeitet. Kleinere Auffälligkeiten werden sofort korrigiert oder eingestellt (z. B. Einstellung der Sensorparameter, Austausch einzelner Lampen/Module, Nachanziehen der Anschlüsse). Abschließend wird ein Wartungsprotokoll erstellt, in dem die ausgeführte Arbeit, erkannte Fehler und empfohlene Maßnahmen dokumentiert werden. Vorbeugende Wartung dient dazu, elektrische Sicherheit zu gewährleisten, die Einhaltung der Anforderungen an Arbeitsplatzbeleuchtung (ArbStättV/ASR A3.4) zu gewährleisten und ungeplante Ausfallzeiten zu minimieren.

  • Einheit: Pauschalpreis (pro Wartungseinsatz)

  • Menge: 1

  • Hinweise: Empfohlene Intervalle: in der Regel jährlich in Kombination mit der regelmäßigen Inspektion des elektrischen Systems oder der Notbeleuchtung gemäß BetrSichV § 14, DGUV-Vorschrift 3 und DIN VDE 0105-100 (z. B. Artikel 300.001) oder häufiger je nach Herstellerspezifikation oder je nach Nutzungsgrad und Umweltbedingungen (z. B. halbjährliche Inspektion in stark verschmutzten oder sicherheitskritischen Gebieten).

  • Wartung kann geplant werden: Termine werden im Voraus koordiniert, um den Betrieb möglichst wenig zu stören. Umsetzung nur durch elektrisch ausgebildete Fachkräfte/Elektriker; Es werden nur geeignete Reinigungsmittel sowie Ersatzteile/Leuchtenmodule/Batterien verwendet, die vom Hersteller zugelassen sind. Der Artikel enthält keine umfangreichen Reparaturen oder den Austausch größerer Komponenten – festgestellte Mängel, die über die Anpassung hinausgehen, und kleinere Reparaturen werden dem Bediener gemeldet (separate Inbetriebnahme für Reparaturen erforderlich, siehe Punkt 500.002). Wartung kann mit der regelmäßigen Überprüfung des elektrischen Systems oder der Notbeleuchtung kombiniert werden, um Ausfallzeiten und Abschaltungen zu reduzieren.

400.002 – Batteriewechsel der Sicherheits-/Notbeleuchtungssysteme

  • Beschreibung: Geplanter Austausch von Batterien in Sicherheits- und Notbeleuchtungssystemen (Einzelbatterie-Notbeleuchtung oder zentrales Sicherheitsnetz) gemäß Wartungsanweisungen und Herstellerspezifikationen. Professionelle Stilllegung der betroffenen Stromkreise/Leuchten, Entfernung der gebrauchten Batterien, sichere Zwischenlagerung und Entsorgung der verbrauchten Batterien als gefährlicher Abfall durch ein zugelassenes Entsorgungsunternehmen. Installation neuer vom Hersteller genehmigter Batterien/Speichermodule, einschließlich der Steuerung der Anschlüsse, Sicherungen und Ladetechnik. Überprüfung der korrekten Parametrisierung der Ladesysteme (z. B. Ladespannung, Temperaturkompensation) und Durchführung eines Funktionstests der Notbeleuchtung (Umschalten auf Batteriebetrieb, Rückkehr zum normalen Betrieb). Sicherzustellen, dass die erforderliche Notfallbetriebszeit gemäß den einschlägigen Standards (z. B. DIN EN 1838, DIN EN 50172/VDE 108-100, DIN VDE 0108-100) erneut erreicht wird.

  • Einheit: Stück

  • Menge: 1

  • Hinweise: Dieser Service ist optional und wird durchgeführt, wenn es durch Herstellerspezifikationen, Risikobewertung oder Testergebnisse erforderlich ist (z. B. unzureichende Notfallbetriebszeit während der jährlichen Inspektion). Der typische Wechselzyklus ergibt sich aus der Batterietechnologie und den Herstellerspezifikationen (Intervalle von mehreren Jahren oder einer definierten Anzahl von Lade-/Entladezyklen). Sie kann im Rahmen der regelmäßigen Wartung durchgeführt werden (Artikel 400.001), vorausgesetzt, die Batteriewechselintervalle stimmen mit den Wartungsintervallen zusammen. Der Bediener sorgt dafür, dass die betroffenen Bereiche während des Batteriewechsels gesichert sind und dass die Beleuchtung (Rücklagebeleuchtung, Absperrung von Bereichen) mit der Arbeitssicherheit abgestimmt ist. Nach dem Austausch der Batterie wird ein funktionaler und, wenn möglich, kontinuierlicher Betriebstest der Notbeleuchtung empfohlen, um Leckage, elektrische Sicherheit und die erforderliche Notfallbetriebszeit zu überprüfen; Die Ergebnisse müssen im Inspektionsbuch/Pflanzenbuch dokumentiert werden.

400.003 – Risikobewertung von Beleuchtungssystemen (anfängliche GBU)

  • Beschreibung: Systematische Bestimmung und Bewertung aller Gefahren während des Betriebs des jeweiligen Beleuchtungssystems, einschließlich Leuchten, Steuerungsanlagen, elektrischer Schaltungen, Steuer- und DALI-/Buskomponenten, Not- und Sicherheitsbeleuchtung, Arbeitsumgebung (z. B. Blendung, stroboskopische Effekte, Reflexionen, unzureichende Beleuchtung), Schnittstellen zur Gebäudeautomation und Betriebsmodi (z. B. Tag-/Nachtbetrieb, energiesparender Betrieb). Herleitung geeigneter technischer, organisatorischer und persönlicher Schutzmaßnahmen (z. B. Schutz vor Elektroschocks, Brandschutz, sicherer Zugang zur Wartung, Vermeidung von Blendung und Schattenverlagerung) sowie Festlegung geeigneter Testzeiten und -verantwortlichkeiten.

  • Einheit: Stück (je nach Beleuchtungssystem/Einsatzbereich)

  • Menge (Charge): 1

  • Verweis auf Betreiberpflichten: BetrSichV § 3 (Risikobewertung vor der Nutzung, wird fortlaufend aktualisiert) und TRBS 1111 (Spezifikation; Dokumentationspflicht); zusätzlich ArbStättV in Zusammenarbeit mit ASR A3.4 "Beleuchtung" und DGUV-Vorschrift 3 "Elektrische Systeme und Ausrüstung".

  • Beweis/Dokumentation: GBU-Dokument, Beleuchtung, Aktionsplan, Inspektionszeitraum-Matrixbeleuchtung, falls zutreffend, Beleuchtungskonzept/Leuchte und Schaltkreisübersicht.

  • Qualifikation: Experte (SiFa/Fachkenntnisse im Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit) mit elektrotechnischer oder überprüfbarer Beleuchtungstechnologie-Expertise.

  • Participation AG: Bereitstellung von Dokumenten (Beleuchtung und Schaltpläne, Liste der Leuchten und Steuerungsgeräte, Herstellerdokumentation, alte Berichte), Betriebsdaten/Nutzungsklassen der Arbeitsbereiche.

  • Definition: Lichtmessungen (z. B. Beleuchtungsmessung, Blendungsbewertung) und detaillierte elektrotechnische Messungen getrennt.

400.004 – Aktualisierung der Risikobewertung (gelegentlich/jährlich)

  • Beschreibung: Überprüfung und Aktualisierung der Risikobewertung des Beleuchtungssystems im Falle von Änderungen (z. B. Umrüstung, Umstellung auf LED, Anpassung der Steuerungssysteme), besonderen Ereignissen (Beinaheunfälle, Brandvorfälle, Fehlfunktionen), Modernisierungen oder Nutzungsänderungen. Vergleich der Wirksamkeit bestehender Maßnahmen, Aktualisierung von Inspektionsfristen, Verantwortlichkeiten und Dokumentationen (einschließlich Link zum Wartungs- und Inspektionskonzept für allgemeine und Sicherheitsbeleuchtung).

  • Einheit: Stück (je nach Beleuchtungssystem/Einsatzbereich)

  • Menge: 1

  • Verweis auf Betreiberpflicht(en): BetrSichV § 3 Absatz 3 (Anpassung der Risikobewertung bei Änderungen), TRBS 1111 (Anlässe/Aktualisierung, Dokumentation), ArbStättV/ASR A3.4 (aktuelle Anforderungen für Arbeitsplatzbeleuchtung).

400.005 – Inspektion nach Modifikation/Modernisierung vorbehaltlich der Inspektion

  • Beschreibung: Inspektion der Beleuchtung und, falls zutreffend, Notbeleuchtungssystems nach Modifikation oder Modernisierung, die auf dieselbe Weise wie die Erstinspektion überprüft werden kann: Je nach Umfang der Maßnahme eine Kombination aus Sichtkontrolle, Messungen und Funktionstests vor der Wiederinbetriebnahme (z. B. nach Austausch der Verteilungen, größeren Kabelwechsel, Umstellung auf andere Steuergeräte/LED-Technologien), Änderungen an der Sicherheitsstromversorgung oder dem Steuerungssystem). Durchführung der notwendigen Tests gemäß DIN VDE 0100-600 (Erstprüfung elektrischer Systeme) und DIN VDE 0105-100 (wiederkehrende Tests), einschließlich Dokumentation der gemessenen Werte und funktionellen Überprüfungen. Genehmigung des Beleuchtungssystems für den Betrieb nach erfolgreichem Test; Eintrag im Werk-/Inspektionsbuch.

  • Einheit: Stück

  • Menge: 1

  • Verweis auf Betreiberpflichten: DGUV Verordnung 3 § 5 (Inspektion elektrischer Systeme und Geräte vor der Wiederinbetriebnahme nach Modifikationen/Reparaturen), BetrSichV § 14 (Inspektionen vor und nach Modifikationen), TRBS 1201 (Spezifikation der Prüfanforderungen).

400.006 – Geplante Wartung und Inspektion (nach Hersteller/GBU)

  • Beschreibung: Vorbeugende Wartung und Inspektion des Beleuchtungssystems (allgemeine und, falls erforderlich, Notbeleuchtung) gemäß dem Wartungsplan, den Herstellerspezifikationen und der Risikobewertung: Reinigung und Inspektion der Leuchten, Armaturen und Abdeckungen; Tests von Versorgungsleitungen, Anschlüssen, Steuergeräten/LED-Treibern und Steuerkomponenten; Funktionsprüfung der Schalt- und Steuerungsfunktionen, einschließlich Sicherheitsvorrichtungen (z. B. Schutzvorrichtungen, Sicherheitsbeleuchtung); Erstellung einer Liste von Mängeln und eines Wartungsprotokolls mit Handlungsempfehlungen.

  • Einheit: Pauschalpreis pro Wartungsauftrag (pro Beleuchtungssystem/Nutzungsbereich)

  • Menge: 1

  • Verweis auf Betreiberpflichten: Wartungspflichten aus der Risikobewertung/Betrieb (BetrSichV § 3, ArbStättV/ASR A3.4) und TRBS 1112 (Organisation/Umsetzung der Wartung von Arbeitsgeräten und -systemen).

400.007 – Batterie-/Sicherheitsstromversorgung für Notbeleuchtungsanlagen (falls erforderlich)

  • Beschreibung: Batteriewechsel oder Wartung von Sicherheitsstromversorgungen für Not- und Sicherheitsbeleuchtung (z. B. Einbatterieleuchten, zentrale Batteriesysteme) einschließlich professioneller Entsorgung gebrauchter Batterien, Inspektion von Ladegeräten, funktionale und gegebenenfalls kontinuierliche Betriebsprüfung der angeschlossenen Notleuchten; Dokumentation im Test- oder Pflanzenbuch.

  • Einheit: Stück (pro Batteriepack/Notlicht oder Batterieschnur)

  • Menge: n/A

  • Erwerb der Betreiberpflicht(en): Aufrechterhaltung des sicheren Betriebszustands von Notbeleuchtungssystemen (BetrSichV/GBU), Umsetzung der Herstellerinstandhaltungspläne und der normativen Anforderungen an Notbeleuchtung (z. B. DIN EN 1838, DIN EN 50172/VDE 108-100, DIN VDE 0108-100) einschließlich dokumentierter regelmäßiger Inspektionen und Wartung.

400.008 – Intervallinspektion zwischen den jährlichen Inspektionen (z. B. halbjährlich)

  • Beschreibung: Zustandsbewertung der Beleuchtung und, falls zutreffend, des Sicherheitsbeleuchtungssystems zwischen den jährlichen Inspektionen/Wartungen (z. B. halbjährlich oder gemäß GBU bestimmt) zur frühzeitigen Erkennung von Mängeln: Visuelle und funktionale Inspektion kritischer Komponenten (z. B. Leuchten, Leuchten, Kabel, Abdeckungen, Steuerungsausrüstung, Sensoren, Not- und Sicherheitsleuchten, Kennzeichenleuchten), Erkennung von Ausfällen, flackerndes Licht, Schäden oder Verschmutzungen, stichprobenhafte Prüfungen Funktionsprüfungen der Schalt- und Steuerungsfunktionen. Erstellung eines kurzen Berichts mit dokumentierten Befunden und Handlungsempfehlungen; Teilen Sie Informationen zur Aktualisierung des Wartungs- und Inspektionsplans.

  • Einheit: Stück (je nach Beleuchtungssystem/Nutzungsgebiet und Datum)

  • Menge: 1

  • Verweis auf Betreiberpflichten: Festlegung und Anpassung von Inspektionsperioden basierend auf dem Risiko gemäß BetrSichV § 3, § 14 und TRBS 1201 (Inspektionen von Arbeitsgeräten und -systemen); Dokumentiere die Ergebnisse im Licht-/Inspektionsbuch.

500.001 – Fehlerbehebung / Notfallreaktion

  • Beschreibung: Sofortiger Serviceeinsatz, um eine akute Fehlfunktion oder einen Ausfall des Beleuchtungs- und/oder Sicherheitsbeleuchtungssystems im Büro, in der Produktion oder im Verkehrsbereich zu beseitigen. Ein qualifizierter Elektriker trifft so schnell wie möglich am Unfallort ein, führt eine strukturierte Fehlerdiagnose durch und stellt so weit möglich die Beleuchtungsfunktion oder den sicheren Notfallbetrieb wieder her. Typische Aktivitäten im Fall einer Fehlfunktion: Auslesen von Fehler- und Statusmeldungen an Leuchten, Notbeleuchtungsbedientafeln und Lichtsteuerungssystemen (z. B. DALI/KNX), Prüfung von elektrischen Stromkreisen, Sicherungen, Schutzvorrichtungen und Steuerungsanlagen (Vorschaltgeräte, LED-Treiber, Notbeleuchtungsmodule), visuelle und funktionale Inspektion von Schalt- und Steuergeräten (Relais, Knöpfe, Präsenz-/Tageslichtsensoren), Ersatz kleinerer defekter Bauteile (sofern sofort verfügbar) und vorläufige Reparaturen, um die minimale Beleuchtung oder die Funktionalität der Notbeleuchtung so schnell wie möglich sicherzustellen. Ziel der Notfalloperation ist es, Ausfallzeiten oder Nutzungszeiten zu minimieren und die Arbeitssicherheit sowie die Beleuchtung der Flucht- und Rettungswege jederzeit zu gewährleisten.

  • Einheit: Pauschalpreis (pro Einsatz)

  • Menge: 1

  • Hinweise: Dieser Pauschalpreis beinhaltet die Bereitstellung eines qualifizierten Elektrikers im Falle einer Fehlfunktion, einschließlich Standby-Service außerhalb der regulären Arbeitszeiten. Der Service ist rund um die Uhr erreichbar, sodass auch nachts oder am Wochenende der Betrieb möglich ist. Reisen innerhalb der Region und bis zu einer festgelegten Dauer des Einsatzes (z. B. 2 Stunden vor Ort) sind im Paket enthalten; Alle Ausgaben, die diesen Betrag überschreiten, werden gemäß Posten 500.002 in Rechnung gestellt. Für Kunden mit Wartungsvertrag können besondere Bedingungen gelten (z. B. reduzierte Zuschläge für Notfalldienste). Der Auftragnehmer verfügt über ein geeignetes Servicenetzwerk und eine effiziente Logistik für Ersatzteile, sodass regelmäßige Leuchten, Steuergeräte, Sensoren und Sicherungen kurzfristig verfügbar sind. Kann der Fehler nicht sofort behoben werden, werden die betroffenen Stromkreise oder Bereiche gemäß den technischen Vorschriften sicher außer Betrieb genommen, ein sicherer Zwischenzustand (z. B. Notbetrieb mit Notbeleuchtung oder Ersatzbeleuchtung) wird hergestellt und eine Nachreparatur geplant. Alle Arbeiten werden gemäß BetrSichV, DGUV-Vorschrift 3 und DIN VDE 0105-100 (fünf Sicherheitsvorschriften) durchgeführt.

500.002 – Reparatur- und Wartungsarbeiten

  • Beschreibung: Durchführung von Reparaturen und Wartungsarbeiten an Beleuchtungs- und Sicherheitsbeleuchtungssystemen auf Direktorenbasis. Der qualifizierte Elektriker wird die bei Inspektionen oder Fehlerbehebungen festgestellten Mängel professionell beheben. Dazu gehören unter anderem der Austausch defekter Leuchten, LED-Module, Steuergeräte (Vorschaltgeräte, LED-Treiber, Notbeleuchtungsmodule), Schalt- und Steuergeräte (Relais, Dimmaktuatoren, Sensoren, Knöpfe), Notbeleuchtungsbedientafeln oder Batteriemodule, die Behebung von Kabel- und Terminalfehlern (z. B. Neuverkabelung im Fall eines Kabelbruchs, Beseitigung von Kontaktproblemen), die Reparatur von Lichtsteuerungssystemen (z. B. DALI/KNX-Bauteile) und den Austausch vollständiger durchgehender Dachleuchten oder Leuchtengruppen. Nach jeder Reparatur werden die betroffenen Stromkreise und Systembereiche überprüft, die Funktion der allgemeinen und Sicherheitsbeleuchtung getestet und – falls nötig – Messungen gemäß DIN VDE 0100-600 / DIN VDE 0105-100 durchgeführt, bevor der Bereich wieder in den regulären Betrieb aufgenommen wird.

  • Einheit: Stunde

  • Menge: 8

  • Hinweis: Der Stundensatz beinhaltet die Arbeitszeit eines qualifizierten Elektrikers vor Ort. Reisekosten, etwaige Zuschläge für Überstunden, Nacht- oder Feiertagsarbeiten sowie erforderliche Ersatzteile sind nicht enthalten und werden separat abgerechnet (siehe Ersatzteillieferpost 700.001). Die tatsächlichen Ausgaben hängen von Art und Umfang des Schadens ab; Auf Anfrage kann vor umfangreichen Reparaturen ein Kostenvoranschlag erstellt werden. Während der Reparatur müssen die betroffenen Stromkreise oder Bereiche abgeschaltet, gegen eine Wiederanbindung gesichert und, falls nötig, gegen unbefugten Zugang gesperrt werden. Bei Eingriffen in sicherheitsrelevante Komponenten (z. B. Notbeleuchtung, zentrale Batteriesysteme) müssen nach der Reparatur die notwendigen Funktions- und Dauertests durchgeführt werden; sofern dies durch Testberichte oder Risikobewertungen festgelegt ist, kann eine ergänzende außerordentliche Prüfung gemäß BetrSichV/TRBS 1201 erforderlich sein. Die Dokumentation der durchgeführten Reparaturen (Bericht, gegebenenfalls Fotodokumentation, Testbericht) wird dem Betreiber zur Verfügung gestellt und in der Anlagendokumentation gespeichert.

500.003 – Fehlerbehebung / Notfallintervention einschließlich Erstdiagnose

  • Beschreibung: Sofortiger Einsatz im Falle eines Fehlers oder Ausfalls des Beleuchtungs- oder Sicherheitsbeleuchtungssystems, Fehlerdiagnose und – soweit möglich – erste Behebung vor Ort; Einrichtung eines sicheren Notbetriebs (z. B. über Notbeleuchtung/Notstrom) oder sicherer Stillstand der betroffenen Stromkreise; Erstellung eines Operations- und Aktionsberichts.

  • Einheit: Pauschalpreis pro Einsatz (inkl. x h vor Ort)

  • Menge: 1

  • Hinweis auf Betreiberpflichten: Sicherer Betrieb oder Abschaltung im Falle von Mängeln (BetrSichV § 4, § 14; DGUV-Vorschrift 3 – Mängel sofort beheben oder das System außer Betrieb nehmen; ArbStättV/ASR A3.4 – Sorgen Sie für ausreichende Beleuchtung).

500.004 – Reparatur der Steuerung (Licht/Elektrik/Steuerung)

  • Beschreibung: Austausch und Anpassung defekter Leuchten, Steuerungsanlagen und Steuerkomponenten des Beleuchtungs- und Sicherheitsbeleuchtungssystems, Wiederinbetriebnahme des betroffenen Bereichs einschließlich Funktions- und Sicherheitsprüfung (allgemeine und Sicherheitsbeleuchtung); Reparaturbericht und Eintrag in die Systemdokumentation oder das Testbuch.

  • Einheit: Stunde (Techniker)

  • Menge: n/A

  • Verweis auf Betreiberpflicht(en): Wiederherstellung eines sicheren Zustands gemäß Risikobewertung und Testergebnissen (BetrSichV, DGUV-Regelung 3, ArbStättV/ASR A3.4).

600.001 – Nachbau einer Lichtsteuerungseinheit (z. B. DALI/Dimmsystem)

  • Beschreibung: Nachfolgende Installation einer elektronischen Lichtsteuerungseinheit (z. B. DALI-Regler, Dimmer oder LED-Treiber mit Dimmfunktion) zur stufenlosen Steuerung eines Beleuchtungskreises oder einer Leuchtergruppe. Lieferung, Montage und Verkabelung im Unterverteiler/Steuerungsschrank, Integration in bestehende Installation/Gebäudeautomation sowie grundlegende Parametrisierung (Abdunkelung der Charakteristikkurve, Grenzwerte, Szenen). Endgültiger Funktions- und Integrationstest mit Leuchten und Sensoren, um eine nachfrageorientierte, energieeffiziente Lichtsteuerung sicherzustellen.

  • Einheit: Stück

  • Menge: 1

Anmerkungen

Voraussetzung ist ausreichender Platz im Verteiler sowie Leuchten/Steuergeräte, die für die Art der Steuerung geeignet sind. Parametrisierung nach den Kundenspezifikationen. Verwenden Sie ausschließlich CE-konforme, EMV-getestete Geräte; Entwurf nach DIN VDE 0100, DIN EN 12464-1 und ArbStättV/ASR A3.4. Aktualisierung der Schaltungsdokumente und Betriebsanweisungen; Alle notwendigen Wiederholungstests des elektrischen Systems müssen separat in Betrieb genommen werden.

600.002 – Nachrüstung eines drahtlosen Lichtsteuerungssystems

  • Beschreibung: Nachrüstung eines bestehenden Beleuchtungssystems mit einem drahtlosen Lichtsteuerungssystem für den drahtlosen Betrieb von Leuchten, Gruppen und Szenen. Lieferung und Installation von Funk-Gateway-/Radioempfängern, einschließlich Anschluss an Beleuchtung und Steuerkreise sowie Bereitstellung von handgehaltenen oder wandmontierten Funksendern. Anpassung des bestehenden Steuerungssystems für kabelgebundenen oder drahtlosen Betrieb sowie Funktionstests (Reichweite, Störungsimmunität, Befehlsausführung).

  • Einheit: Stück

  • Menge: 1

  • Hinweise: Funkkomponenten entsprechen den Richtlinien für Funkgeräte und EMV und sind CE-gekennzeichnet. Vor der Installation prüfen Sie mögliche Frequenzkonflikte. Die Bediener müssen im Umgang mit dem Funkbeleuchtungssystem unterrichtet werden (siehe Punkt 800.001). Geräteauswahl (z. B. IP-Bewertung, Schnittstellen zu DALI/KNX/GLT) entsprechend Umweltbedingungen und Systemspezifikation; Integration gemäß Herstellerspezifikationen.

600.003 – Nachbau zusätzlicher Beleuchtungskomponenten / Modernisierung

  • Beschreibung: Modernisierung bestehender Beleuchtungssysteme durch Nachbau zusätzlicher Komponenten, Effizienz- und Sicherheitsverbesserungen. Typische Leistungen: Installation von Präsenz- und Tageslichtsensoren, Erweiterung/Erneuerung von Sicherheits- und Notbeleuchtung (z. B. LED-Notbeleuchtung, zentrale Sicherheitsstromversorgung), Austausch veralteter Leuchten/Steuerungsanlagen durch LED-Lichter und Ersatz herkömmlicher Schalt- und Steuergeräte durch busfähige Bauteile. Einschließlich Montage, Verbindung, Parametrisierung und Inbetriebnahme mit Anpassung der elektrischen Installation, Steuerung und Dokumentation.

  • Einheit: Stück

  • Menge: 1

  • Anmerkungen: Ein Sammelpunkt für Nachrüstungen und Modernisierungsmaßnahmen ist konkret zu beschreiben (zur Bestimmung von Art und Anzahl der Sensoren, Leuchten, Steuereinheiten, Sicherheitsstromversorgungen usw. zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme). Verwendung herstellerneutral ausgewählter, standardkonformer Komponenten (z. B. DIN EN 60598, DIN EN 12464-1/ASR A3.4, IEC 62386, DIN VDE 0108, DIN EN 50172/DIN EN 1838). Vor der Ausführung prüfen Sie, ob es laut BetrSichV eine wesentliche Änderung gibt und ob GBU/Umfang der Prüfung angepasst werden muss. Nach Abschluss erfolgt Funktions- und Sicherheitstests sowie Aktualisierung der technischen Dokumentation.

700.001 – Beschaffung und Lieferung von Ersatzteilen

  • Beschreibung: Bereitstellung von Ersatzteilen für Beleuchtungs- und Sicherheitsbeleuchtungssysteme nach Bedarf. Der Auftragnehmer identifiziert das benötigte Ersatzteil anhand der Fehlerbeschreibung oder einer Inspektion (z. B. LED-Module, Steuergeräte/LED-Treiber, Notbeleuchtungsmodule, Batteriepacks, Sensoren, Reflektoren/Abdeckungen, DALI/KNX-Steuermodule) – falls erforderlich, auch herstellerneutral anhand von Typ- und Vergleichsrecherche. Das Teil wird dann über das eigene Ersatzteillager, den Hersteller oder den Elektrotechnik-Großhändler beschafft. Das Ersatzteil wird dem Kunden per Standardversand geliefert oder zur Abholung bereitgestellt. Die Lieferung beinhaltet eine ordnungsgemäße Verpackung, um das Bauteil während des Transports zu schützen.

  • Einheit: Stück

  • Menge: 5

  • Hinweise: Die Materialkosten für das Ersatzteil selbst sind in diesem Artikel nicht enthalten und werden je nach Teil separat angegeben oder nach Nachweis abgerechnet (dieser Artikel deckt nur die Dienstleistung bei Beschaffung und Bereitstellung ab, nicht den Teilepreis). Originalteile oder vom Hersteller genehmigte gleichwertige Teile werden bevorzugt, um funktionale Zuverlässigkeit, Kompatibilität (z. B. bei DALI/KNX-Systemen) und die Konformität der Notbeleuchtung sicherzustellen. Häufige Abnutzungs- und Ersatzteile (z. B. LED-Treiber, LED-Module, Sensoren, Sicherungen, Batteriepacks, Abdeckungen) werden vom Auftragnehmer auf Lager gehalten und sind in der Regel kurzfristig verfügbar; Teile, die nicht auf Lager sind, werden umgehend beschafft. In der Regel können dringend benötigte Komponenten am selben Tag wie die Bestellung verschickt oder vom Kunden abgeholt werden. Die Entsorgung alter Teile (Lampen, Lampen, Batterien) gehört nicht zu diesem Punkt und kann gemäß ElektroG/BattG separat vereinbart werden. Express- oder Kurierlieferungen sind nicht enthalten, siehe

700.002 – Express- und Kurierlieferung für Ersatzteile

  • Beschreibung: Zusätzlicher Service für besonders dringende Ersatzteillieferungen von Komponenten des Beleuchtungs- und Sicherheitsbeleuchtungssystems. Wenn sofort ein Ersatzteil benötigt wird (z. B. zur Wiederherstellung der Notbeleuchtung auf Flucht- und Rettungsrouten oder um längere Betriebsunterbrechungen zu vermeiden), wird eine Expresslieferung arrangiert – zum Beispiel als Kurierdienst, Nachtexpress oder Direktzustellung durch einen Kurier. Dadurch kann das Ersatzteil in kürzester Zeit geliefert werden, oft am selben Tag oder über Nacht, je nach Dringlichkeit.

  • Einheit: Pauschalpreis (pro Lieferung)

  • Menge: 2

  • Hinweise: Dieser Artikel ist optional und wird nur berechnet, wenn der Betreiber ausdrücklich eine beschleunigte Lieferung verlangt oder wenn die Reparatur dringend erforderlich ist. Sie werden zusätzlich zu Artikel 700.001 berechnet, da hier spezielle Transportkosten (Kurier, Expressdienst, Direktfahrt) anfallen. Der Auftragnehmer wählt das schnellst mögliche, wirtschaftlich tragfähige Transportmittel (z. B. Direktkurier, Übernacht- oder Expressflug), um die Lieferzeit zu minimieren. Die genaue Ausführung (z. B. Overnight Express vs. Direktkurier), das angekündigte Zeitfenster und die erwarteten Kosten werden mit dem Kunden vereinbart, bevor die Bestellung aufgegeben wird.

700.003 – Ersatzteilforschung, Beschaffung und Logistik

  • Beschreibung: Identifikation geeigneter Ersatzteile für Beleuchtungs- und Sicherheitsbeleuchtungssysteme anhand von Typenschildern, Dokumentation oder Befunden, Verfügbarkeitskontrolle, Bestellung und Standardlieferung sowie Dokumentation des verwendeten Ersatzteils (z. B. Typ, Charge/Seriennummer) in der Systemdokumentation oder im Testbuch; Die Teilekosten werden separat abgerechnet.

  • Einheit: Stück (pro Unteroperation)

  • Menge: n/A

  • Verweis auf Betreiberpflicht(en): Sicherstellung der Wartungsfähigkeit und Funktionalität von Beleuchtung und Notbeleuchtung im Rahmen der Risikobewertung (BetrSichV/GBU; dokumentierte Nachweise im Testbuch/Systemakte; ArbStättV in Zusammenarbeit mit ASR A3.4 und ASR A2.3).

800.001 – Ausbildung und Ausbildung des Einsatzpersonals

  • Beschreibung: Schulung von Bediener- und Benutzerpersonal für Beleuchtungs- und Sicherheitsbeleuchtungssysteme einschließlich Lichtsteuerung (z. B. DALI/KNX, Szenensteuerung). Vermittelt die Grundlagen der gesetzlichen Anforderungen und Sicherheit (ArbSchG, BetrSichV, ArbStättV, DGUV, ASR A3.4/ASR A2.3), Beleuchtungsarten (Allgemein-/Zonen-/Sicherheitsbeleuchtung), typische Gefahren (Blendung, Stolpergefahr, Ausfall der Fluchtwegbeleuchtung) sowie Meldekanäle im Falle von Störungen. Praktischer Teil: Anleitung zum Betrieb der vorhandenen Schalt- und Steuereinheiten, Erkennung von Fehlern und Verhalten im Falle eines Stromausfalls und Notfalls.

  • Einheit: Pauschalpreis (pro Ausbildung/Datum)

  • Menge: 1

  • Hinweise: Für Nutzer und Betreiber in Büro-, Produktions- und Transportbereichen. Erfüllung der Lehrpflicht vor Arbeitsbeginn und regelmäßig (mindestens jährlich oder anlasssbezogen) gemäß ArbSchG § 12, BetrSichV, DGUV-Regelung 1. Training für ca. 5–10 Teilnehmer pro Date; Unterrichtsnachweis/Anwesenheitsbescheinigung pro Person. Die Praxis findet in realen Anwendungsbereichen statt; Schulungsunterlagen werden vom Auftragnehmer bereitgestellt, Inhalt und Dauer werden an das Layout und das Vorwissen angepasst.

800.002 – Ausbildung und Ausbildung des Personals zur Wartung von Beleuchtungssystemen

  • Beschreibung: Umfassende Schulungen für Betriebsinstandhaltungs- und Reparaturtechniker (Elektro-/Gebäudedienste) für Beleuchtungs- und Sicherheitsbeleuchtungstechnik. Inhalt: sichere Arbeit an elektrischen Systemen gemäß DIN VDE 0105-100 (5 Sicherheitsregeln), Bau und Funktion von Leuchten, Stromkreisen, Zentralbatterien und Testsystemen, typische Wartungsarbeiten (Sichtinspektion, Reinigung, Austausch von LED-Modulen, Steuergeräten, Batteriepacks), Fehlersuche (z. B. DALI/KNX) und Durchführung einfacher Reparaturen einschließlich Dokumentation. Die Grenzen der internen Wartung und die Einbindung externer Fachkräfte werden erläutert (DGUV-Verordnung 3, TRBS 1203).

  • Einheit: Pauschalpreis (pro Ausbildung/Datum)

  • Menge: 1

  • Anmerkungen: Zugeschnitten auf die bestehenden Einrichtungen und das Vorwissen des Personals. Die Zielgruppe sind Techniker, die regelmäßig Wartungen/Inspektionen und erste Maßnahmen im Falle von Fehlfunktionen durchführen. Nach der Schulung sind Dokumente und Checklisten für Wartungs- und Testzertifikate verfügbar. Empfehlung: Wiederholen Sie dies bei wesentlichen technischen Änderungen (z. B. neues Notbeleuchtungsbedienfeld, LED-Umrüstung) oder alle 3–5 Jahre, um Standards und DGUV-Spezifikationen zu aktualisieren.

800.003 – Betriebsanleitung für jedes Beleuchtungs-/Sicherheitsbeleuchtungssystem (Erstellung/Aktualisierung + Veröffentlichung)

  • Beschreibung: Erstellung/Aktualisierung einer anlagenspezifischen Betriebsanleitung für jedes Beleuchtungs- und Sicherheitsbeleuchtungssystem. Inhalt: Gefahren aufgrund unzureichender oder defekter Beleuchtung, Maßnahmen (Fluchtwege freihalten, Fluchtschilder nicht abdecken, Fehler melden), Informationen zum sicheren Betrieb der Lichtsteuerungen, Schutzmaßnahmen während Wartungsarbeiten (Höhenarbeiten, elektrische Gefahren) sowie Verhalten im Falle eines Stromausfalls, Brandes und Ausfällen der Notbeleuchtung. Ausgabe in verständlicher Form und an relevanten Orten (Technikraum, Bedientafeln, Notbeleuchtungszentrum) ausgehängt; Beteiligung an Lehren.

  • Einheit: Teil (pro Aufzugsystem)

  • Menge: 1

  • Verweis auf Betreiberpflichten: ArbSchG § 12 (Instruktion/Informationen), BetrSichV und ArbStättV (Risikobewertung, Maßnahmen), DGUV-Verordnung 1 (schriftliche Anweisungen), ASR A3.4/ASR A2.3 (Beleuchtung, Sicherheitsbeleuchtung und Fluchtwege).

800.004 – Jährliche Ausbildung für Beleuchtungs-/Sicherheitsbeleuchtungspersonal (mit Zertifikat)

  • Beschreibung: Jährliche Unterweisung von Bediener, Benutzer- und Wartungspersonal zu sicherem Betrieb, Steuerungs- und Berichtskanälen im Falle von Mängeln in Beleuchtungs- und Sicherheitsbeleuchtungssystemen. Fokus: Gefahren und Schutzmaßnahmen gemäß Betriebsanweisungen, einfache visuelle und funktionale Überprüfungen (z. B. defekte Lichter, versteckte Fluchtschilder), Verhalten bei Stromausfall/Brand/Ausfall der Fluchtwegbeleuchtung, Rollen und Verantwortlichkeiten. Dokumentation der Teilnehmerliste und Unterrichtsnachweis (kurze Prüfung, falls erforderlich).

  • Einheit: Pauschalpreis pro Datum (bis zu X Teilnehmer)

  • Menge: 1

  • Verweis auf Bedienerpflichten: ArbSchG § 12, BetrSichV (Anleitung im Umgang mit Arbeitsgeräten), DGUV-Vorschriften 1 und 3 (Anleitung zu Gefahren durch elektrische Anlagen), ArbStättV/ASR A3.4 und ASR A2.3.

800.005 – Betriebsregel für den Betrieb von Beleuchtung/Sicherheitsbeleuchtung einschließlich Anweisung

  • Beschreibung: Erstellung und Einführung einer Betriebsregel für Schalt-, Betriebs- und Abschaltzustände von Beleuchtungs- und Sicherheitsbeleuchtungssystemen (normaler Betrieb, Nacht-/Energiesparbetrieb, Wartung, Testbetrieb). Festlegung von Mindestbeleuchtungspegeln, zulässigen Abschalt- und Dimmbedingungen sowie Sicherstellung, dass Notbeleuchtung und Fluchtwegbeleuchtung nicht unzulässig deaktiviert werden. Definition von Verantwortlichkeiten, Freigabe- und Kommunikationskanälen sowie Verfahren im Falle von Störungen. Unterricht der beteiligten Personen in die Betriebsregeln.

  • Einheit: Pauschalpreis (je nach Szenario/Arbeitsbereich)

  • Menge: 1

  • Hinweise auf Bedienerpflichten: ArbSchG (Organisation sicherer Arbeitsbedingungen), BetrSichV (sicherer Betrieb von Arbeitsgeräten/-systemen), ArbStättV/ASR A3.4 und ASR A2.3 (ausreichende Beleuchtung und funktionale Sicherheitsbeleuchtung), DGUV-Vorschrift 1 (sichere Arbeitsprozesse).

800.006 – Tägliche visuelle und funktionale Checklisten (Einsatz + Schulung)

  • Beschreibung: Bereitstellung kraftspezifischer Checklisten für tägliche/regelmäßige visuelle und funktionale Inspektionen von Beleuchtungs- und Sicherheitsbeleuchtungssystemen sowie kurze Schulungen der für deren Anwendung Verantwortlichen. Inhalt: Inspektion von defekten Leuchten in sicherheitskritischen Bereichen, verdeckten/beschädigten Notfallschildern, offensichtlichen Schäden, ungewöhnlichen dunklen Bereichen, Fehlermeldungen auf zentralen oder Überwachungssystemen. Anleitungen zur Dokumentation und Meldung von Mängeln an die Wartung.

  • Einheit: Pauschalpreis (Ausrüstung pro Kran)

  • Menge: 1

  • Verweis auf Betreiberpflichten: ArbSchG/BetrSichV (laufende Überwachung des sicheren Zustands), ArbStättV/ASR A3.4 und ASR A2.3 (funktionale Beleuchtung/Notbeleuchtung), DGUV-Regelung 1 (regelmäßige Inspektionen).

800.007 – Beleuchtungs-/Sicherheitsbeleuchtungssystem für Bedienerschulung (Basic/Refresh)

  • Beschreibung: Prägnante theoretische und praktische Schulungen für Bediener/Nutzerpersonal zu rechtlichen Grundlagen, sicherem Betrieb, Meldekanälen und Verhalten im Notfall; Übungen direkt am Beleuchtungs- und Sicherheitsbeleuchtungssystem (Bedienung, Erkennung typischer Mängel). Kompetenz-/Ausbildungszertifikat pro Teilnehmer.

  • Einheit: Pauschalpreis pro Ausbildungstermin

  • Menge: 1

  • Verweis auf Betreiberpflichten: Verpflichtung zur Instruktion von ArbSchG § 12, BetrSichV; DGUV-Verordnung 1; ArbStättV/ASR A3.4 und ASR A2.3.

900.001 – Ferndiagnose und telefonischer Support

  • Beschreibung: Ferndienst zur Unterstützung technischer Fragen oder Fehlfunktionen im Beleuchtungs- und Sicherheitsbeleuchtungssystem (z. B. Leuchten, LED-Treiber, DALI/KNX-Steuerung, Not- und Sicherheitsbeleuchtung) ohne sofortige Techniker. Ein erfahrener Servicetechniker steht telefonisch oder per Videoanruf mit dem Betriebs-, Reinigungs- oder Wartungspersonal in Kontakt und führt eine Ferndiagnose des Systemzustands durch gezielte Fragen und Anweisungen durch. Mögliche Inhalte: Auslesen von Fehlermeldungen an Lichtzentralen, DALI-Gateways oder Notbeleuchtungszentralen, Anweisungen für einfache Vor-Ort-Inspektionen (z. B. Sicherungs- und RCD-Prüfungen, Sichtprüfung von Verteilerpanels, Statuskontrolle von DALI-Bussen, Sensoren und Leuchten), Schritt-für-Schritt-Anweisungen zum Zurücksetzen von Steuerungssystemen oder zur Behebung einfacher Fehler (z. B. Neuregistrierung von Leuchten im DALI-System), Notbeleuchtungsfehler zurücksetzen). Wenn eine Fernwartungs- oder BMS-Schnittstelle verfügbar ist, kann der Techniker online auf Diagnosedaten zugreifen und diese auswerten. Das Ziel ist es, Fehler schnell zu isolieren und, soweit möglich, zu beheben, um Ausfallzeiten zu reduzieren.

  • Einheit: Stunde

  • Menge: 5

  • Anmerkungen: Telefonischer Support in der Regel an Werktagen während der vereinbarten Dienstzeiten; Für Notfälle außerhalb dieser Zeiten kann ein separater Notfalldienst organisiert werden (z. B. Artikel 500.001). Voraussetzung ist verfügbares Personal vor Ort mit Grundkenntnissen, das Anweisungen sicher umsetzen kann. Die Kommunikationskosten (Telefon/Internet) werden vom Betreiber übernommen. Aktuelle IT-/Datensicherheitsstandards werden für den Online-Zugang eingehalten; Der Zugang zu Lichtsteuerung oder Notbeleuchtungssystemen ist nur mit Zustimmung des Bedieners möglich. Kann das Problem nicht aus der Ferne gelöst werden, wird eine Vor-Ort-Operation organisiert; Die gewonnenen Diagnosedaten werden für gezielte Vorbereitung (Ersatzteile, Fachqualifikationen) verwendet.

900.002 – AR-basierte Live-Unterstützung (erweiterte Realität)

  • Beschreibung: Live-Fernunterstützung mit Augmented Reality für komplexe Fehler oder Arbeit an Beleuchtungs- und Sicherheitsbeleuchtungssystemen. Es wird eine Echtzeitverbindung zwischen dem Wartungspersonal vor Ort und einem fernverbundenen Experten hergestellt. Das Personal verwendet beispielsweise Smartphones, Tablets oder AR-Brillen, um Videoaufnahmen von Leuchten, Verteilern, Lichtsteuerungseinheiten, Notbeleuchtungssteuerungen oder Sensoren zu übertragen. Der Experte sieht die Lage vor Ort in Echtzeit und kann visuelle Hilfsmittel mittels AR-Überlagerungen (Markierungen, Pfeile, Hinweise direkt im Kamerabild) bereitstellen. Er führt Sie Schritt für Schritt durch Fehlerbehebung und einfache Reparaturarbeiten (z. B. Austausch eines LED-Treibers, Vergabe von DALI-Adressen, Überprüfung der Batteriemodule der Notbeleuchtung), während das Personal vor Ort die Arbeiten ausführt. Auf diese Weise können viele Aufgaben begleitet und ohne die physische Anwesenheit eines Servicetechnikers gelöst werden.

  • Einheit: Stunde

  • Menge: 2

  • Hinweise: Geeignete Endgeräte werden vor Ort des Kunden benötigt (Smartphone/Tablet mit Kamera und AR-Support-App oder vom Kunden bereitgestellte oder beschaffte AR-Brille) sowie eine stabile Datenverbindung für die Videokommunikation. Vorteil: Erheblich reduzierte Fehlerbehebungszeiten, da es keine Wartezeiten für einen Techniker gibt und weiterhin fachkundige Beratung angeboten wird. Die Verfügbarkeit des Dienstes (Servicezeiten, Reaktionszeiten, Quoten) kann vertraglich geregelt werden, z. B. als Teil von Wartungsverträgen. Alle sicherheitsrelevanten Arbeiten mit AR-Unterstützung müssen gemäß den relevanten elektrotechnischen Regeln durchgeführt werden (z. B. ausschließlich Arbeiten von Elektrikern/Elektrikern für bestimmte Tätigkeiten, Aktivierung, Messen, Wiedereinschalten); Im Fall kritischer Eingriffe (z. B. Arbeiten in Verteilern an Sicherheitsstromversorgungen) kann anschließend eine formelle Inspektion/Abnahme durch eine qualifizierte Person erforderlich sein.

900.003 – Ferndiagnose/Telefonsupport (Helpdesk)

  • Beschreibung: Fernunterstützung für Beleuchtungs- und Sicherheitsbeleuchtungssysteme (Fehlercodes lesen, Zurücksetzen, einfache Anweisungen zur Fehlerbehebung) einschließlich Ticket- und Aktionsdokumentation für die Systemdatei.

  • Einheit: Stunde

  • Menge: n/A

  • Verweis auf Betreiberpflicht(en): Schnelle Gefahrenvermeidung und Sicherstellung eines sicheren, standardmäßigen Betriebs der elektrischen und Sicherheitsbeleuchtungssysteme (organisatorische Verpflichtung nach BetrSichV/ArbSchG); Dokumentation von Fehlern und Maßnahmen im Inspektionsbuch/Anlagenakte.

Abrechnungs- und Servicelimits

  • Enthaltene Nachweise: Inspektions- und Wartungsprotokoll, Eintrag/Aktualisierung der Anlagendokumentation oder des Testbuchs für jedes Element mit Prüfcharakter (gemäß BetrSichV, ArbStättV und DGUV-Vorschrift 3), Markierung/Inspektionsaufkleber der inspizierten Anlagenkomponenten, Fristvorschlag gemäß TRBS 1201.

  • Qualifikation des Prüfpersonals: Qualifizierter Elektriker gemäß TRBS 1203 oder anerkannte Experten für elektrische Systeme/Notbeleuchtung gemäß den relevanten staatlichen Prüfvorschriften, abhängig vom Systemtyp und der Art der Prüfung.

  • Beteiligung des Kunden: Sicherstellung des Zugangs zu allen relevanten Teilen des Beleuchtungs- und Sicherheitsbeleuchtungssystems (einschließlich Deckenbereiche, technische Räume), Absperrung/Freihalten der Arbeitsbereiche, Bereitstellung notwendiger Medien (Netzversorgung, Notstrom, falls erforderlich), Bereitstellung von Herstellerdokumenten/-plänen und Systemdokumentation sowie Verfügbarkeit von Kontaktpersonen/Betriebspersonal vor Ort.

  • Nicht enthalten (sofern ausdrücklich angefordert): Ersatzteile und Verbrauchsmaterialien (z. B. LED-Module, Steuerungsgeräte, Lampen, Batteriepacks), Miete von Gerüst-/Luftarbeitsplattformen oder anderen Zugangsmöglichkeiten, statische Überprüfungen für tragende und Befestigungsstrukturen, zusätzliche Planungs- und Ingenieurleistungen sowie offizielle Genehmigungen durch externe Inspektionsstellen.