Servicetechniker Licht- und Notlichtsysteme
Funktion und organisatorische Einordnung
Der Servicetechniker Licht- und Notlichtsysteme betreut die technische Funktion bestehender Beleuchtungsanlagen einschließlich der ausdrücklich zugeordneten Notlichtsysteme. Die kombinierte Servicefunktion ist in der Praxis nachweisbar; der herangezogene Schweizer Arbeitgeberbeleg begründet jedoch keine deutsche Tätigkeitsberechtigung. Im Betreiberauftrag umfasst das Profil Diagnose, Instandhaltung, Parametrierung, Austausch und die Dokumentation der beauftragten Leistungen. Anlagenumfang, Produkte, Eingriffsmöglichkeiten und Prüfaufgaben werden vor Beginn festgelegt. Der Techniker arbeitet innerhalb einer geregelten elektrotechnischen Organisation. Eine allgemeine Servicebezeichnung macht ihn weder für jedes Produkt fachkundig noch automatisch zu einer befähigten Prüfperson. Notlichtfunktionen sind wegen ihrer Bedeutung im Gefahrenfall von Komfortbeleuchtung zu unterscheiden. Ein leuchtendes Einzelgerät beweist nicht, dass das gesamte vorgesehene Schutzsystem funktioniert.
