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FM-Solutionmaker: Gemeinsam Facility Management neu denken

Lichtanforderungen für veränderte Nutzungszonen fortschreiben

Facility Management: Licht » Betrieb » VDI 3810 » Nutzungszonen Sehaufgaben

Von der Raumbezeichnung zur tatsächlichen Tätigkeit gelangen

Eine Raumbezeichnung wie Büro, Lager oder Werkstatt beschreibt die vorhandenen Sehaufgaben nur teilweise. Innerhalb desselben Raums können unterschiedliche Tätigkeiten mit verschiedenen Anforderungen stattfinden. Eine Bildschirmarbeit unterscheidet sich von der Prüfung kleiner Bauteile; die Orientierung im Lager unterscheidet sich vom Lesen feiner Kennzeichnungen. Die Betriebsführung erfasst deshalb die tatsächlichen Aufgaben und ihre räumliche Verteilung. Auch zeitweise eingerichtete Arbeitsplätze werden berücksichtigt. Die Nutzerorganisation bestätigt, welche Tätigkeiten zulässig und vorgesehen sind. Aus dieser Beschreibung werden die maßgeblichen Anforderungen fachlich abgeleitet. So wird verhindert, dass ein historischer Raumname unverändert als ausreichende Grundlage dient, obwohl sich Arbeitsabläufe, Arbeitsmittel und benötigte Erkennbarkeit längst verändert haben.

Lichtanforderungen an Nutzungszonen gezielt anpassen

Bewertungsflächen und Blickrichtungen eindeutig bestimmen

Die Beleuchtung wird auf den Flächen bewertet, auf denen Informationen erkannt werden müssen. Diese Flächen können horizontal, vertikal oder geneigt angeordnet sein. Bei Regalen, Bedienfeldern und Maschinenanzeigen ist eine Messung ausschließlich auf einer Tischfläche daher häufig nicht aussagekräftig. Zusätzlich können die unmittelbare Umgebung, der Hintergrund und die Raumhelligkeit relevant sein. Bei wechselnden Werkstückgrößen wird der tatsächlich benötigte Arbeitsbereich einschließlich seiner Randzonen beschrieben. Die fachliche Festlegung benennt Lage, Höhe und Ausrichtung der Bewertungsflächen. Unterschiedliche Arbeitspositionen werden einbezogen. Die Dokumentation muss erkennen lassen, für welche Sehaufgabe ein Wert gilt. Ein Messwert wird dadurch nicht als allgemeine Raumeigenschaft behandelt, sondern bleibt einer definierten Fläche und einer nachvollziehbaren Nutzungssituation zugeordnet, die später erneut untersucht werden kann.

Nutzungssituation

Zu beschreibende Sehaufgabe

Für die Bewertung entscheidend

Schreibtischarbeit

Lesen und Bearbeiten der vorgesehenen Unterlagen

Arbeitsfläche und tatsächliche Blickrichtungen

Lagerentnahme

Kennzeichnungen und Entnahmepositionen erkennen

Vertikale Flächen und Abschattung durch Lagergut

Maschinenbedienung

Anzeigen und Bedienelemente sicher unterscheiden

Bedienposition und örtliche Lichtverhältnisse

Instandhaltung

Bauteile innerhalb geöffneter Einrichtungen erkennen

Abweichende Arbeitsposition und zusätzliche Beleuchtung

Anforderungsgrundlagen fachlich zusammenführen

Für Arbeitsstätten werden die einschlägigen Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung und der ASR A3.4 berücksichtigt. DIN EN 12464-1 beschreibt die Beleuchtung von Arbeitsstätten in Innenräumen und liefert weitere Planungs- und Bewertungskriterien. Die Grundlagen haben unterschiedliche Funktionen und werden deshalb nicht beliebig gegeneinander ausgetauscht. Vertraglich vereinbarte Qualitäten und besondere Prozessanforderungen kommen gegebenenfalls hinzu. Bei Abweichungen zwischen Vorgaben wird die konkrete Anwendung fachlich geklärt. Der festgelegte Sollzustand umfasst neben Beleuchtungsstärke auch die erforderlichen weiteren Qualitätsmerkmale. Ein einzelner Luxwert kann beispielsweise weder Farberkennung noch Blendungsbegrenzung vollständig beschreiben. Die Betriebsunterlagen halten deshalb die relevanten Kriterien einschließlich ihrer Herkunft und ihres Geltungsbereichs zusammen.

Nutzungsänderungen vor der Umsetzung bewerten

Neue Regale, zusätzliche Arbeitsplätze oder eine andere Maschinenaufstellung können bisher ausreichende Lichtbedingungen verändern. Die Prüfung beginnt deshalb vor der Umsetzung der Flächenänderung. Erfasst werden neue Sehaufgaben, Abschattungen und die Auswirkungen auf benachbarte Bereiche. Auch die Erfassung durch Präsenzsensoren und die Zuordnung von Leuchtengruppen können betroffen sein. Die technische Anpassung wird mit dem Umzug oder Umbau abgestimmt. Falls nur einzelne Tätigkeiten vorübergehend möglich sind, wird dieser Umfang ausdrücklich festgelegt. Eine unveränderte elektrische Installation bedeutet nicht, dass ihre lichttechnische Eignung unverändert bleibt. Die Freigabe der neuen Nutzung benötigt einen geeigneten Nachweis für den tatsächlich eingerichteten Zustand einschließlich relevanter Möblierung und Arbeitsmittel.

Anforderungen im laufenden Betrieb aktuell halten

Ein bestätigtes Anforderungsprofil wird mit Raum, Nutzung und Anlagenzustand verknüpft. Die Betriebsorganisation legt fest, welche Änderungen eine erneute Bewertung auslösen und wer sie meldet. Damit werden auch schrittweise Veränderungen erfasst, die nicht als förmliches Umbauprojekt beginnen. Eine zusätzliche Prüftätigkeit oder ein regelmäßig anders genutzter Besprechungsraum kann bereits relevant sein. Nach Anpassungen werden die betroffenen Mess- und Bewertungsgrundlagen fortgeschrieben. Frühere Nachweise bleiben als historische Zustände erkennbar. Die aktuelle Fassung bildet die tatsächlich freigegebene Nutzung ab. Dadurch erhalten Instandhaltung und Dienstleister eine belastbare Arbeitsgrundlage und müssen den erforderlichen Sollzustand nicht bei jeder Störung aus unvollständigen Plänen oder widersprüchlichen Nutzerangaben neu ableiten.